Temporäre Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier

ShortId
25.3425
Id
20253425
Updated
14.11.2025 03:02
Language
de
Title
Temporäre Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Genehmigung des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier durch die Bundesversammlung in der Frühjahrsession 2025 ist die Jurafrage institutionell definitiv gelöst.<br>Der Kantonswechsel von Moutier hat aber Auswirkungen auf den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Umstand, dass das Ressourcenpotenzial pro Einwohnerin und Einwohner, welches die Bemessungsgrundlage des Ressourcenausgleichs für ein bestimmtes Ausgleichsjahr darstellt, mit Steuerbemessungsgrundlagen und Einwohnerzahlen der Kantone aus der Vergangenheit ermittelt wird, konkret auf der Basis der Daten der letzten drei verfügbaren Jahre. Es fliessen die Daten von denjenigen drei Bemessungsjahren in das Ressourcenpotenzial ein, welche gegenüber dem Ausgleichsjahr (Referenzjahr) vier bis sechs Jahre zurückliegen. Konkret wird der Ressourcenausgleich 2026 mit den Daten aus den Bemessungsjahren 2020-2022 berechnet, in denen die Gemeinde Moutier noch zum Kanton Bern gehörte.</p><p>In Artikel 21 des Moutier-Konkordats ist festgehalten, dass der Kanton Jura während einer befristeten Zeit von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt des Kantonswechsels Anspruch auf einen Anteil an den Einnahmen des Kantons Bern aus dem Finanz- und Lastenausgleich hat, sofern der Bund die Auswirkungen des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier auf den Finanzausgleich und den Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen nicht spezifisch regelt. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat bislang von einer solchen Sonderbestimmung abgesehen.<br>Mit dem Beitritt von Moutier wird die Bevölkerung des Kantons Jura am 1. Januar 2026 um 10 Prozent ansteigen. Ab diesem Zeitpunkt muss der Kanton Jura die Kosten der Stadt Moutier tragen, ohne dass diese bei der Berechnung des Ressourcenindexes berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung des Anteils des Kantons Jura an die Einnahmen des Kantons Bern gemäss Artikel 21 des Konkordats, entsteht für den Kanton Jura unter dem Strich ein Verlust von 65 Millionen Franken über sechs Jahre.<br>Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N)&nbsp;erkennt Handlungsbedarf und beantragt mit der vorliegenden Kommissionsmotion eine pragmatische Lösung in der Form temporärer Ausgleichszahlungen bei Gebietsänderungen. Damit keiner der beiden Kantone finanziell belastet wird, schlägt die FK-N vor, dass der Bund ausnahmsweise und&nbsp;vorübergehend eingreift und die mit dem Kantonswechsel verbundenen Mehrkosten in Höhe von 13 Millionen pro Jahr selbst übernimmt.</p>
  • <span><p><span>Eine Prüfung weiterer Optionen erübrigt sich, da der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Entlastungspaket 2027 eine temporäre finanzielle Unterstützung des Kantons Jura aufgrund der verzögerten Berücksichtigung des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier im Ressourcenausgleich vorschlägt, die vom Betrag her der Forderung der Motion entspricht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, dass der Kanton Jura in den Jahren 2027 bis 2031 im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier und in Ergänzung zum bilateralen Abkommen zwischen den Kantonen Bern und Jura jährlich 13 Millionen Franken erhält.&nbsp;Dazu prüft er alle Optionen, die eine zeitgerechte Lösung erlauben, insbesondere auch eine Ergänzung der im Vorentwurf zum Entlastungspaket 2027 vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2).</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Schilliger, Bürgi Roman, Farinelli, Gafner, Giacometti, Götte, Guggisberg, Nause, Sollberger, Theiler, Zybach) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Temporäre Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Genehmigung des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier durch die Bundesversammlung in der Frühjahrsession 2025 ist die Jurafrage institutionell definitiv gelöst.<br>Der Kantonswechsel von Moutier hat aber Auswirkungen auf den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Umstand, dass das Ressourcenpotenzial pro Einwohnerin und Einwohner, welches die Bemessungsgrundlage des Ressourcenausgleichs für ein bestimmtes Ausgleichsjahr darstellt, mit Steuerbemessungsgrundlagen und Einwohnerzahlen der Kantone aus der Vergangenheit ermittelt wird, konkret auf der Basis der Daten der letzten drei verfügbaren Jahre. Es fliessen die Daten von denjenigen drei Bemessungsjahren in das Ressourcenpotenzial ein, welche gegenüber dem Ausgleichsjahr (Referenzjahr) vier bis sechs Jahre zurückliegen. Konkret wird der Ressourcenausgleich 2026 mit den Daten aus den Bemessungsjahren 2020-2022 berechnet, in denen die Gemeinde Moutier noch zum Kanton Bern gehörte.</p><p>In Artikel 21 des Moutier-Konkordats ist festgehalten, dass der Kanton Jura während einer befristeten Zeit von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt des Kantonswechsels Anspruch auf einen Anteil an den Einnahmen des Kantons Bern aus dem Finanz- und Lastenausgleich hat, sofern der Bund die Auswirkungen des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier auf den Finanzausgleich und den Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen nicht spezifisch regelt. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat bislang von einer solchen Sonderbestimmung abgesehen.<br>Mit dem Beitritt von Moutier wird die Bevölkerung des Kantons Jura am 1. Januar 2026 um 10 Prozent ansteigen. Ab diesem Zeitpunkt muss der Kanton Jura die Kosten der Stadt Moutier tragen, ohne dass diese bei der Berechnung des Ressourcenindexes berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung des Anteils des Kantons Jura an die Einnahmen des Kantons Bern gemäss Artikel 21 des Konkordats, entsteht für den Kanton Jura unter dem Strich ein Verlust von 65 Millionen Franken über sechs Jahre.<br>Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N)&nbsp;erkennt Handlungsbedarf und beantragt mit der vorliegenden Kommissionsmotion eine pragmatische Lösung in der Form temporärer Ausgleichszahlungen bei Gebietsänderungen. Damit keiner der beiden Kantone finanziell belastet wird, schlägt die FK-N vor, dass der Bund ausnahmsweise und&nbsp;vorübergehend eingreift und die mit dem Kantonswechsel verbundenen Mehrkosten in Höhe von 13 Millionen pro Jahr selbst übernimmt.</p>
    • <span><p><span>Eine Prüfung weiterer Optionen erübrigt sich, da der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Entlastungspaket 2027 eine temporäre finanzielle Unterstützung des Kantons Jura aufgrund der verzögerten Berücksichtigung des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier im Ressourcenausgleich vorschlägt, die vom Betrag her der Forderung der Motion entspricht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, dass der Kanton Jura in den Jahren 2027 bis 2031 im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier und in Ergänzung zum bilateralen Abkommen zwischen den Kantonen Bern und Jura jährlich 13 Millionen Franken erhält.&nbsp;Dazu prüft er alle Optionen, die eine zeitgerechte Lösung erlauben, insbesondere auch eine Ergänzung der im Vorentwurf zum Entlastungspaket 2027 vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2).</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Schilliger, Bürgi Roman, Farinelli, Gafner, Giacometti, Götte, Guggisberg, Nause, Sollberger, Theiler, Zybach) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Temporäre Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier

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