Stärkung nachhaltiger Baustoffe über die Vorbildfunktion des Bundes

ShortId
25.3426
Id
20253426
Updated
14.11.2025 03:02
Language
de
Title
Stärkung nachhaltiger Baustoffe über die Vorbildfunktion des Bundes
AdditionalIndexing
2846;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Klimaschutzgesetz angenommen. Für Bund und Kantone gelten damit gemäss Artikel 10 des KlG ambitionierte Ziele in Bezug auf die Erreichung von Netto-Null bis 2040. Sie nehmen dabei eine Vorbildfunktion wahr. Damit die öffentliche Hand ihre Ziele erreichen kann, muss sie bei der öffentlichen Beschaffung jene Anbieter respektive Produkte stärker berücksichtigen, die einen möglichst geringen Treibhausgasausstoss verursachen.</p><p>Wie in der Antwort auf die Interpellation 24.4041 aufgezeigt, beläuft sich das Volumen der öffentlichen Beschaffung auf jährlich ca. 41 Mrd. Franken und entspricht ca. 6 Prozent des BIP der Schweiz. Die öffentliche Beschaffung hat entsprechend eine grosse Hebelwirkung, insbesondere für die Reduktion der vor- und nachgelagerten Treibhausgasemissionen. Ebenfalls bestätigt der Bundesrat, dass die Berücksichtigung von klimafreundlichen Technologien sowie von kreislauffähigen Angeboten in der Beschaffung eine Schlüsselrolle zukommt. Trotz dieser grossen Hebelwirkung verzögert der Bundesrat die Umsetzung von Artikel 10: Er will zunächst eine umfassende Treibhausgasbilanzierung erstellen und die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen erst nach 2025 angehen. Das ist unverständlich, weil so CO<sub>2</sub>-intensive Massenbaustoffe (Metalle, Zement und Asphalt) weiterhin priorisiert behandelt werden könnten. Sie machen derzeit rund 75 Prozent der Gesamtemissionen bei Infrastrukturprojekten aus.</p><p>Für die Verbreitung nachhaltiger Baustoffe ist es essenziell, dass erste Absatzmärkte, sogenannte Leitmärkte, geschaffen werden. Dabei liesse sich das öffentliche Beschaffungswesen als Impuls nutzen.</p><p>Insbesondere für die Schweizer Stahl- oder Zementproduktion ist es existenzgefährdend, wenn nicht zeitnah Leitmärkte für nachhaltig produzierte Grundstoffe entstehen. Schweizer Hersteller haben ihre Produktion über die Elektrifizierung oder die Wiederverwendung von Abfallprodukten nachhaltiger ausgestaltet oder planen dies zu tun, was mit grossen Investitionen verbunden ist. Allerdings werden ihre innovativen, klimafreundlichen Produktionsverfahren in der öffentlichen Beschaffung zu wenig berücksichtigt. Die öffentliche Hand richtet ihre Zulassungs- und Vergabekriterien nicht genügend konsequent an der Nachhaltigkeit aus. Dies führt zu Wettbewerbsnachteilen der Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen, die mit konventionellen, auf fossilen Energien beruhenden Verfahren günstiger produzieren. Mit einer rascheren Umsetzung von Artikel 10 des KlG soll dieser systemische Fehler behoben und ein klarer Anreiz für die Produktion von nachhaltigen Baustoffen in der Schweiz gesetzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Umsetzung von Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) rascher voranzutreiben und Vorgaben zu definieren, um über die öffentliche Beschaffung die nachhaltige Produktion von Baustoffen zu stärken – insbesondere im Bereich der Produktion von Stahl, Zement, Asphalt, Aluminium oder Dämmstoffen. Er bezieht dabei auch Artikel 35j Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes (USG) mit ein. Auf Verordnungsebene sollen die nötigen Grundlagen und Anforderungen geschaffen werden. Diese werden für öffentliche Ausschreibungen berücksichtigt, unter anderem bei Zulassungs- und Vergabekriterien wie z.B. CO<sub>2</sub>-Emissionen in der Herstellung oder die Kreislauffähigkeit, um nachhaltiger produzierte Baustoffe (inklusive Holz) gegenüber herkömmlichen zu bevorzugen.</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Strupler, Dettling, Graber, Guggisberg, Paganini, Rüegger, Rüegsegger, Wandfluh, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Stärkung nachhaltiger Baustoffe über die Vorbildfunktion des Bundes
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20253422
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Klimaschutzgesetz angenommen. Für Bund und Kantone gelten damit gemäss Artikel 10 des KlG ambitionierte Ziele in Bezug auf die Erreichung von Netto-Null bis 2040. Sie nehmen dabei eine Vorbildfunktion wahr. Damit die öffentliche Hand ihre Ziele erreichen kann, muss sie bei der öffentlichen Beschaffung jene Anbieter respektive Produkte stärker berücksichtigen, die einen möglichst geringen Treibhausgasausstoss verursachen.</p><p>Wie in der Antwort auf die Interpellation 24.4041 aufgezeigt, beläuft sich das Volumen der öffentlichen Beschaffung auf jährlich ca. 41 Mrd. Franken und entspricht ca. 6 Prozent des BIP der Schweiz. Die öffentliche Beschaffung hat entsprechend eine grosse Hebelwirkung, insbesondere für die Reduktion der vor- und nachgelagerten Treibhausgasemissionen. Ebenfalls bestätigt der Bundesrat, dass die Berücksichtigung von klimafreundlichen Technologien sowie von kreislauffähigen Angeboten in der Beschaffung eine Schlüsselrolle zukommt. Trotz dieser grossen Hebelwirkung verzögert der Bundesrat die Umsetzung von Artikel 10: Er will zunächst eine umfassende Treibhausgasbilanzierung erstellen und die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen erst nach 2025 angehen. Das ist unverständlich, weil so CO<sub>2</sub>-intensive Massenbaustoffe (Metalle, Zement und Asphalt) weiterhin priorisiert behandelt werden könnten. Sie machen derzeit rund 75 Prozent der Gesamtemissionen bei Infrastrukturprojekten aus.</p><p>Für die Verbreitung nachhaltiger Baustoffe ist es essenziell, dass erste Absatzmärkte, sogenannte Leitmärkte, geschaffen werden. Dabei liesse sich das öffentliche Beschaffungswesen als Impuls nutzen.</p><p>Insbesondere für die Schweizer Stahl- oder Zementproduktion ist es existenzgefährdend, wenn nicht zeitnah Leitmärkte für nachhaltig produzierte Grundstoffe entstehen. Schweizer Hersteller haben ihre Produktion über die Elektrifizierung oder die Wiederverwendung von Abfallprodukten nachhaltiger ausgestaltet oder planen dies zu tun, was mit grossen Investitionen verbunden ist. Allerdings werden ihre innovativen, klimafreundlichen Produktionsverfahren in der öffentlichen Beschaffung zu wenig berücksichtigt. Die öffentliche Hand richtet ihre Zulassungs- und Vergabekriterien nicht genügend konsequent an der Nachhaltigkeit aus. Dies führt zu Wettbewerbsnachteilen der Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen, die mit konventionellen, auf fossilen Energien beruhenden Verfahren günstiger produzieren. Mit einer rascheren Umsetzung von Artikel 10 des KlG soll dieser systemische Fehler behoben und ein klarer Anreiz für die Produktion von nachhaltigen Baustoffen in der Schweiz gesetzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Umsetzung von Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) rascher voranzutreiben und Vorgaben zu definieren, um über die öffentliche Beschaffung die nachhaltige Produktion von Baustoffen zu stärken – insbesondere im Bereich der Produktion von Stahl, Zement, Asphalt, Aluminium oder Dämmstoffen. Er bezieht dabei auch Artikel 35j Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes (USG) mit ein. Auf Verordnungsebene sollen die nötigen Grundlagen und Anforderungen geschaffen werden. Diese werden für öffentliche Ausschreibungen berücksichtigt, unter anderem bei Zulassungs- und Vergabekriterien wie z.B. CO<sub>2</sub>-Emissionen in der Herstellung oder die Kreislauffähigkeit, um nachhaltiger produzierte Baustoffe (inklusive Holz) gegenüber herkömmlichen zu bevorzugen.</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Strupler, Dettling, Graber, Guggisberg, Paganini, Rüegger, Rüegsegger, Wandfluh, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Stärkung nachhaltiger Baustoffe über die Vorbildfunktion des Bundes

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