Kein Verbot von internationalen Adoptionen

ShortId
25.3430
Id
20253430
Updated
13.02.2026 15:23
Language
de
Title
Kein Verbot von internationalen Adoptionen
AdditionalIndexing
28;1211;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>In ihrem Schlussbericht vom 27. Juni 2024 (verfügbar unter www.bj.admin.ch &gt; Gesellschaft &gt; Gesetzgebung &gt; Rechtsetzungsprojekte &gt; Internationale Adoptionen) kommt die Expertengruppe «internationale Adoption» zum Schluss, dass die heutige Rechtslage nicht zufriedenstellend ist, und schlägt zwei Szenarien für eine zukünftige Politik der internationalen Adoptionen in der Schweiz vor: das Szenario des Ausstiegs und das Szenario einer Reform, die insbesondere eine Reduzierung der Herkunftsländer und eine Reorganisation (Konzentration der Zuständigkeiten) in der Schweiz beinhaltet. Die Expertengruppe stellt fest, dass selbst eine wirksame und tiefgreifende Reform des derzeitigen Systems künftige Missbräuche nicht ausschliessen kann. Der Bundesrat ist daher überzeugt, dass selbst Reformen dem Kindeswohl nicht ausreichend Rechnung tragen würden. Die Expertengruppe wirft zudem die Frage der Verhältnismässigkeit auf, da die Zahl der internationalen Adoptionen sehr gering ist (etwa 30 pro Jahr). Basierend auf dieser Ausgangslage hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 entschieden, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Revision des internationalen Adoptionsrechts zu beauftragen (siehe dazu die Medienmitteilung vom 29.01.2025 verfügbar unter www.adoption.admin.ch). Um eine breite gesellschaftliche Diskussion zu diesem sensiblen und komplexen Thema zu fördern, wird die Vorlage zwei Varianten enthalten: die vom Bundesrat bevorzugte Variante des Ausstiegs aus der internationalen Adoption und eine Variante zur Reform des schweizerischen internationalen Adoptionsrechts. Die Entscheidung, so vorzugehen und im Januar 2025 eine Absichtserklärung zu veröffentlichen, wurde gerade deshalb getroffen, um eine breite und fundierte Diskussion zu ermöglichen. Der Bundesrat hält es daher für unerlässlich, auch die Variante des Ausstiegs aus der internationalen Adoption in die Vernehmlassung zu geben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seinem Entscheid vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat das EJPD ebenfalls beauftragt, eine Gesetzesrevision im Zusammenhang mit der Herkunftssuche zu prüfen. Die Kantone sowie die interessierten Kreise werden in die Arbeiten einbezogen. Dabei sollen insbesondere die entsprechenden Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KKJPD) und des Bundesamtes für Justiz (verfügbar auf der Webseite der KKJPD unter https://www.kkjpd.ch/newsreader/internationale-adoptionen.html) berücksichtigt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat nimmt die Bedenken der RK-N ernst. Genau aus diesem Grund wird er neben der vom Bundesrat favorisierten Ausstiegslösung auch einen alternativen Vorschlag zur Reform des schweizerischen Rechtsrahmens im Bereich der internationalen Adoption in die Vernehmlassung schicken, der die Kontroll- und Transparenzmechanismen stärken und Missbräuche möglichst verhindern soll. Damit soll die angestrebte breite gesellschaftliche Diskussion erreicht werden.</span><em><span> </span></em><span>Aus den dargelegten Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend auf seinen Grundsatzentscheid zurückzukommen, internationale Adoptionen zu verbieten, und für einen Rechtsrahmen zu sorgen, mit dem internationale Adoptionen in der Schweiz weiterhin möglich sind, die Kontrollmechanismen und die Transparenz aber gleichzeitig erhöht werden, um das Missbrauchsrisiko zu senken.</p><p>&nbsp;</p><p>Laufende Adoptionsverfahren sollen von dieser Reform nicht betroffen sein.</p><p>Im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage ist auch das Recht Adoptierter auf Kenntnis ihrer Abstammung und die Unterstützung bei der Herkunftssuche zu stärken.</p>
  • Kein Verbot von internationalen Adoptionen
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>In ihrem Schlussbericht vom 27. Juni 2024 (verfügbar unter www.bj.admin.ch &gt; Gesellschaft &gt; Gesetzgebung &gt; Rechtsetzungsprojekte &gt; Internationale Adoptionen) kommt die Expertengruppe «internationale Adoption» zum Schluss, dass die heutige Rechtslage nicht zufriedenstellend ist, und schlägt zwei Szenarien für eine zukünftige Politik der internationalen Adoptionen in der Schweiz vor: das Szenario des Ausstiegs und das Szenario einer Reform, die insbesondere eine Reduzierung der Herkunftsländer und eine Reorganisation (Konzentration der Zuständigkeiten) in der Schweiz beinhaltet. Die Expertengruppe stellt fest, dass selbst eine wirksame und tiefgreifende Reform des derzeitigen Systems künftige Missbräuche nicht ausschliessen kann. Der Bundesrat ist daher überzeugt, dass selbst Reformen dem Kindeswohl nicht ausreichend Rechnung tragen würden. Die Expertengruppe wirft zudem die Frage der Verhältnismässigkeit auf, da die Zahl der internationalen Adoptionen sehr gering ist (etwa 30 pro Jahr). Basierend auf dieser Ausgangslage hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 entschieden, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Revision des internationalen Adoptionsrechts zu beauftragen (siehe dazu die Medienmitteilung vom 29.01.2025 verfügbar unter www.adoption.admin.ch). Um eine breite gesellschaftliche Diskussion zu diesem sensiblen und komplexen Thema zu fördern, wird die Vorlage zwei Varianten enthalten: die vom Bundesrat bevorzugte Variante des Ausstiegs aus der internationalen Adoption und eine Variante zur Reform des schweizerischen internationalen Adoptionsrechts. Die Entscheidung, so vorzugehen und im Januar 2025 eine Absichtserklärung zu veröffentlichen, wurde gerade deshalb getroffen, um eine breite und fundierte Diskussion zu ermöglichen. Der Bundesrat hält es daher für unerlässlich, auch die Variante des Ausstiegs aus der internationalen Adoption in die Vernehmlassung zu geben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seinem Entscheid vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat das EJPD ebenfalls beauftragt, eine Gesetzesrevision im Zusammenhang mit der Herkunftssuche zu prüfen. Die Kantone sowie die interessierten Kreise werden in die Arbeiten einbezogen. Dabei sollen insbesondere die entsprechenden Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KKJPD) und des Bundesamtes für Justiz (verfügbar auf der Webseite der KKJPD unter https://www.kkjpd.ch/newsreader/internationale-adoptionen.html) berücksichtigt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat nimmt die Bedenken der RK-N ernst. Genau aus diesem Grund wird er neben der vom Bundesrat favorisierten Ausstiegslösung auch einen alternativen Vorschlag zur Reform des schweizerischen Rechtsrahmens im Bereich der internationalen Adoption in die Vernehmlassung schicken, der die Kontroll- und Transparenzmechanismen stärken und Missbräuche möglichst verhindern soll. Damit soll die angestrebte breite gesellschaftliche Diskussion erreicht werden.</span><em><span> </span></em><span>Aus den dargelegten Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend auf seinen Grundsatzentscheid zurückzukommen, internationale Adoptionen zu verbieten, und für einen Rechtsrahmen zu sorgen, mit dem internationale Adoptionen in der Schweiz weiterhin möglich sind, die Kontrollmechanismen und die Transparenz aber gleichzeitig erhöht werden, um das Missbrauchsrisiko zu senken.</p><p>&nbsp;</p><p>Laufende Adoptionsverfahren sollen von dieser Reform nicht betroffen sein.</p><p>Im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage ist auch das Recht Adoptierter auf Kenntnis ihrer Abstammung und die Unterstützung bei der Herkunftssuche zu stärken.</p>
    • Kein Verbot von internationalen Adoptionen

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