Welche Strategie verfolgt die Schweiz zur Elimination von Mikroschadstoffen im Wasser?
- ShortId
-
25.3433
- Id
-
20253433
- Updated
-
14.11.2025 03:00
- Language
-
de
- Title
-
Welche Strategie verfolgt die Schweiz zur Elimination von Mikroschadstoffen im Wasser?
- AdditionalIndexing
-
52;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1 und 3) Grundsätzlich tragen die Verursacher – Haushalte, Industrie und Gewerbe – die Kosten der Abwasserentsorgung. Sie entrichten dafür Gebühren (Art. 60</span><em><span>a</span></em><span> Gewässerschutzgesetz [GSchG; SR 814.20]), welche in der Regel von den Gemeinden erhoben werden, während die Kantone für den Vollzug und die Aufsicht zuständig sind. Im Fall der Mikroverunreinigungen müssen rund 140 ausgewählte Abwasserreinigungsanlagen (ARA) im Rahmen des seit 2016 laufenden Ausbauprogramms bis 2040 Massnahmen zur Elimination ergreifen. Da allerdings die gesamte Bevölkerung zur Belastung der Gewässer mit Mikroverunreinigungen beiträgt und nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Betriebe in den Einzugsgebieten dieser 140 ARA, wurde eine zusätzliche Abwasserabgabe an den Bund eingeführt (Art. 60</span><em><span>b</span></em><span> GSchG). Alle ARA entrichten jährlich eine Abgabe von 9 Franken pro angeschlossene Person. Mit diesen Mitteln unterstützt der Bund 75 Prozent der Erstinvestitionen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen (Art. 61</span><em><span>a</span></em><span> GSchG). Über die subventionierten Erstinvestitionen hinausgehende Mehrkosten werden über die bestehenden Gebühren an die angeschlossenen Haushalte sowie Industrie- und Gewerbebetriebe weitergegeben.</span><span> </span></p><p><span>Ergänzend müssen Industrie und Gewerbe ihr Abwasser vor der Einleitung in die Gewässer oder die Kanalisation gemäss dem Stand der Technik sowie den Vorgaben des Kantons behandeln und die entsprechenden Kosten tragen. Landwirtschaftsbetriebe sind vielfach nicht an die ARA angeschlossen und müssen über Waschplätze für Pflanzenschutzmittelspritzgeräte verfügen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Nebst den in der Frage genannten Quellen kommen zum Beispiel Strassenentwässerungen, Krankenhäuser oder Gewerbebetriebe als Quelle für Mikroverunreinigungen in Frage. Der Anteil der jeweiligen Quelle am Gesamteintrag hängt stark vom Einzugsgebiet ab. Aktuell laufen Messungen, um eine schweizweite Übersicht zu den Mikroverunreinigungen im Abwasser zu erhalten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4 und 5) Grundsätzlich sollte der Eintrag von PFAS in das Abwasser möglichst an der Quelle verhindert werden, denn insbesondere kurzkettige PFAS und TFA werden mit den gängigen Reinigungsverfahren schlecht entfernt. Die Kosten für allfällige erweiterte Behandlungen können noch nicht abgeschätzt werden. Die Eawag untersucht derzeit im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, wie wirksam die verschiedenen Reinigungsverfahren der ARA PFAS entfernen. Sollten zusätzliche Verfahren mit ergänzenden Kosten notwendig sein, würde die verursachergerechte Finanzierung gemäss den bereits heute geltenden, oben dargelegten Regeln gemäss GSchG erfolgen.</span></p></span>
- <p>Am 5. November 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union neue Vorschriften für die Behandlung von Abwassern. Die ursprüngliche Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde 1991 angenommen und hatte zum Ziel, «die Umwelt vor schädlichen Einleitungen von kommunalem Abwasser und von Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen.» Eine Bewertung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019 zeigte jedoch, dass bestimmte Verschmutzungsquellen von der bestehenden Richtlinie nicht ausreichend erfasst wurden, wie beispielsweise eine ganze Reihe schädlicher Mikroschadstoffe.</p><p>Als Reaktion darauf verstärkte der Rat der Europäischen Union die Anwendung des Verursacherprinzips, indem er die für die Emission von Mikroschadstoffen verantwortlichen Industrien dazu verpflichtete, mindestens 80 Prozent der Mehrkosten für die Elimination der Schadstoffe zu übernehmen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie wird das Verursacherprinzip bei der Abwasserbehandlung in der Schweiz angewandt, insbesondere in Bezug auf die Mikroschadstoffe?</li><li>Wie hoch ist der Anteil der Mikroschadstoffe aus der Industrie, den privaten Haushalten bzw. der Landwirtschaft im Wasser, das in den Abwasserreinigungsanlagen behandelt wird? Gibt es andere Verursacher von toxischen Mikroschadstoffen und welche Mengen werden von ihnen freigesetzt? </li><li>Inwiefern tragen die in Frage 2 genannten Akteure nach dem Verursacherprinzip zur Finanzierung von Abwasserbehandlungsmassnahmen bei?</li><li>Wie eliminieren die Abwasserreinigungsanlagen per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) und Trifluoroessigsäure (TFA)? Wie viel kosten diese Behandlungen pro Jahr? Wer sorgt für deren Umsetzung und Finanzierung? Kommt das Verursacherprinzip in diesem Fall zur Anwendung? Wenn nein, wieso nicht?</li><li>Welche Massnahmen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass die erwähnten Kosten vollständig auf die Allgemeinheit abgewälzt werden?</li></ol>
- Welche Strategie verfolgt die Schweiz zur Elimination von Mikroschadstoffen im Wasser?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1 und 3) Grundsätzlich tragen die Verursacher – Haushalte, Industrie und Gewerbe – die Kosten der Abwasserentsorgung. Sie entrichten dafür Gebühren (Art. 60</span><em><span>a</span></em><span> Gewässerschutzgesetz [GSchG; SR 814.20]), welche in der Regel von den Gemeinden erhoben werden, während die Kantone für den Vollzug und die Aufsicht zuständig sind. Im Fall der Mikroverunreinigungen müssen rund 140 ausgewählte Abwasserreinigungsanlagen (ARA) im Rahmen des seit 2016 laufenden Ausbauprogramms bis 2040 Massnahmen zur Elimination ergreifen. Da allerdings die gesamte Bevölkerung zur Belastung der Gewässer mit Mikroverunreinigungen beiträgt und nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Betriebe in den Einzugsgebieten dieser 140 ARA, wurde eine zusätzliche Abwasserabgabe an den Bund eingeführt (Art. 60</span><em><span>b</span></em><span> GSchG). Alle ARA entrichten jährlich eine Abgabe von 9 Franken pro angeschlossene Person. Mit diesen Mitteln unterstützt der Bund 75 Prozent der Erstinvestitionen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen (Art. 61</span><em><span>a</span></em><span> GSchG). Über die subventionierten Erstinvestitionen hinausgehende Mehrkosten werden über die bestehenden Gebühren an die angeschlossenen Haushalte sowie Industrie- und Gewerbebetriebe weitergegeben.</span><span> </span></p><p><span>Ergänzend müssen Industrie und Gewerbe ihr Abwasser vor der Einleitung in die Gewässer oder die Kanalisation gemäss dem Stand der Technik sowie den Vorgaben des Kantons behandeln und die entsprechenden Kosten tragen. Landwirtschaftsbetriebe sind vielfach nicht an die ARA angeschlossen und müssen über Waschplätze für Pflanzenschutzmittelspritzgeräte verfügen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Nebst den in der Frage genannten Quellen kommen zum Beispiel Strassenentwässerungen, Krankenhäuser oder Gewerbebetriebe als Quelle für Mikroverunreinigungen in Frage. Der Anteil der jeweiligen Quelle am Gesamteintrag hängt stark vom Einzugsgebiet ab. Aktuell laufen Messungen, um eine schweizweite Übersicht zu den Mikroverunreinigungen im Abwasser zu erhalten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4 und 5) Grundsätzlich sollte der Eintrag von PFAS in das Abwasser möglichst an der Quelle verhindert werden, denn insbesondere kurzkettige PFAS und TFA werden mit den gängigen Reinigungsverfahren schlecht entfernt. Die Kosten für allfällige erweiterte Behandlungen können noch nicht abgeschätzt werden. Die Eawag untersucht derzeit im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, wie wirksam die verschiedenen Reinigungsverfahren der ARA PFAS entfernen. Sollten zusätzliche Verfahren mit ergänzenden Kosten notwendig sein, würde die verursachergerechte Finanzierung gemäss den bereits heute geltenden, oben dargelegten Regeln gemäss GSchG erfolgen.</span></p></span>
- <p>Am 5. November 2024 verabschiedete der Rat der Europäischen Union neue Vorschriften für die Behandlung von Abwassern. Die ursprüngliche Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde 1991 angenommen und hatte zum Ziel, «die Umwelt vor schädlichen Einleitungen von kommunalem Abwasser und von Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen.» Eine Bewertung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019 zeigte jedoch, dass bestimmte Verschmutzungsquellen von der bestehenden Richtlinie nicht ausreichend erfasst wurden, wie beispielsweise eine ganze Reihe schädlicher Mikroschadstoffe.</p><p>Als Reaktion darauf verstärkte der Rat der Europäischen Union die Anwendung des Verursacherprinzips, indem er die für die Emission von Mikroschadstoffen verantwortlichen Industrien dazu verpflichtete, mindestens 80 Prozent der Mehrkosten für die Elimination der Schadstoffe zu übernehmen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie wird das Verursacherprinzip bei der Abwasserbehandlung in der Schweiz angewandt, insbesondere in Bezug auf die Mikroschadstoffe?</li><li>Wie hoch ist der Anteil der Mikroschadstoffe aus der Industrie, den privaten Haushalten bzw. der Landwirtschaft im Wasser, das in den Abwasserreinigungsanlagen behandelt wird? Gibt es andere Verursacher von toxischen Mikroschadstoffen und welche Mengen werden von ihnen freigesetzt? </li><li>Inwiefern tragen die in Frage 2 genannten Akteure nach dem Verursacherprinzip zur Finanzierung von Abwasserbehandlungsmassnahmen bei?</li><li>Wie eliminieren die Abwasserreinigungsanlagen per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) und Trifluoroessigsäure (TFA)? Wie viel kosten diese Behandlungen pro Jahr? Wer sorgt für deren Umsetzung und Finanzierung? Kommt das Verursacherprinzip in diesem Fall zur Anwendung? Wenn nein, wieso nicht?</li><li>Welche Massnahmen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass die erwähnten Kosten vollständig auf die Allgemeinheit abgewälzt werden?</li></ol>
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