Schwerste Verbrechen, Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte im Gaza-Krieg
- ShortId
-
25.3436
- Id
-
20253436
- Updated
-
14.11.2025 03:06
- Language
-
de
- Title
-
Schwerste Verbrechen, Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte im Gaza-Krieg
- AdditionalIndexing
-
08;1231;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1.</span><span> </span><span>und</span><span> </span><span>2. Der Bundesrat anerkennt, dass seit dem 7.</span><span> </span><span>Oktober 2023 und im Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza durch Israel und die Hamas Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen wurden und weiterhin begangen werden. Er fordert die Parteien nachdrücklich dazu auf, diese Verstösse sofort zu beenden, das Völkerrecht strikt einzuhalten und die Zivilbevölkerung zu schützen. Der Bundesrat ruft regelmässig sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene zu einem dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen, zur sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln sowie zu einem raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang auf. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Alle Vorwürfe von Völkerrechtsverletzungen müssen transparent und unabhängig untersucht und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Bundesrat unterstützt die internationalen Justizorgane, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof und den Internationalen Gerichtshof (IGH). Die zuständigen Bundesstellen überprüfen laufend, ob ihre Positionen mit den internationalen Verpflichtungen von Drittstaaten übereinstimmen, insbesondere mit jenen, die im Gutachten des IGH vom 19.</span><span> </span><span>Juli 2024 aufgeführt sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4.</span><span> </span><span>und</span><span> </span><span>7. Der Bundesrat äussert sich nicht zu Gesetzgebungsverfahren und Gesetzesentwürfen, die in anderen Staaten debattiert werden. Die zuständigen Stellen des EDA verfolgen die Entwicklungen vor Ort und analysieren die möglichen Auswirkungen auf die Schweiz sowie ihre Handlungsoptionen.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat hat nicht auf die Erklärungen von US-Präsident Trump zu Gaza reagiert. Die Position des Bundesrates zum Nahostkonflikt ist bekannt und beruht auf dem Völkerrecht. Er unterstützt die vom UNO-Sicherheitsrat formulierte Vision einer Region, in der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben. Zu den Voraussetzungen für eine Lösung des Konflikts gehört die Errichtung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 (Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, und Gaza). Die Zwangsumsiedlung einer Bevölkerung sowie die Umsiedlung eines Teils der eigenen Zivilbevölkerung durch eine Besatzungsmacht in das von ihr besetzte Gebiet sind nach dem humanitären Völkerrecht strengstens verboten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bundesrat konsultierte die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates am 10.</span><span> </span><span>Juni 2025 und jene des Nationalrates am 1.</span><span> </span><span>Juli 2025 im Hinblick auf einen Beitrag von zehn Millionen Franken für die UNRWA-Programme in Jordanien, im Libanon und in Syrien und von einer Million Franken für die Umsetzung der Empfehlungen des Colonna-Berichts. Beide APK haben die genannten Beiträge befürwortet – sie wurden an das Hilfswerk ausbezahlt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>8. Die zuständigen Stellen des EDA pflegen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit im Nahen Osten und über die Schweizer Vertretungen vor Ort Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Akteuren in Israel und im Besetzten Palästinensischen Gebiet und unterstützen spezifische Projekte zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Auch auf multilateraler Ebene setzt sich die Schweiz für den Schutz von Akteuren der Zivilgesellschaft ein, so zum Beispiel im UNO-Menschenrechtsrat.</span><span> </span></p></span>
- <p>Im Zuge des andauernden Gaza-Krieges ist es wiederholt zu massivsten Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht gekommen. Insbesondere sind in den letzten Monaten schwerwiegende Vorwürfe gegen Israel erhoben worden, die unter anderem den Vorwurf des Genozids, die Nutzung von Hunger als Waffe, die gezielte Tötung von Ambulanzfahrenden des Roten Halbmonds, die Folterung von UNRWA-Mitarbeitenden sowie die Bombardierung von Spitälern umfassen. Alle diese Handlungen verstossen gegen (zwingendes) Völkerrecht und insbesondere gegen das humanitäre Völkerrecht und stellen mutmasslich schwerste Verbrechen dar. Ein in der Knesset aktuell beratenes Gesetz könnte die Aufarbeitung dieser Verbrechen durch die internationale Strafjustiz weiter erschweren, da jegliche Zusammenarbeit mit dem IStGH verboten würde.</p><p>Die bereits heute katastrophale Lage der Zivilbevölkerung droht durch den so genannte «Trump-Plan», der von vielen als Vorschlag zur ethnischen Säuberung der Palästinenser/innen aus dem Gazastreifen angesehen wird, weiter verschärft zu werden.</p><p>Darüber hinaus gerät auch die israelische Zivilgesellschaft immer stärker unter Druck. Die Knesset berät aktuell ein von der Regierung eingebrachtes Anti-NGO-Gesetz, das die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen massiv einschränkt. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die oben erwähnten erhobenen Vorwürfe? Erachtet er diese als glaubwürdig? Falls ja: welche Konsequenzen zieht er daraus? Falls nein: Weshalb nicht?</li><li>Was unternimmt er zur Prävention weiterer Verbrechen und zum Schutz der Zivilbevölkerung im Gazastreifen, einschliesslich der israelischen Geiseln?</li><li>Mit welchen Massnahmen setzt er sich für die Aufarbeitung der begangenen Verbrechen ein? Wie verhindert er eine Beteiligung an Verbrechen im Nahost-Konflikt aus der Schweiz heraus?</li><li>Welche Konsequenzen hätte das israelische Gesetz gegen den IStGH für die Schweiz?</li><li>Wie beurteilt er den «Trump-Plan»? Wie hat er auf den Plan reagiert?</li><li>Wann wird der Bundesrat die APK zu einem weiteren UNRWA-Beitrag konsultieren? </li><li>Wie hat er auf das israelische Anti-NGO-Gesetz reagiert? Wie könnte die Arbeit der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit unter diesen Umständen weitergeführt werden? </li><li>Wie setzt sich die Schweiz für den Schutz der Arbeit von NGOs und Menschenrechtsverteidiger/innen ein?</li></ol>
- Schwerste Verbrechen, Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte im Gaza-Krieg
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1.</span><span> </span><span>und</span><span> </span><span>2. Der Bundesrat anerkennt, dass seit dem 7.</span><span> </span><span>Oktober 2023 und im Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza durch Israel und die Hamas Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen wurden und weiterhin begangen werden. Er fordert die Parteien nachdrücklich dazu auf, diese Verstösse sofort zu beenden, das Völkerrecht strikt einzuhalten und die Zivilbevölkerung zu schützen. Der Bundesrat ruft regelmässig sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene zu einem dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen, zur sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln sowie zu einem raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang auf. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Alle Vorwürfe von Völkerrechtsverletzungen müssen transparent und unabhängig untersucht und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Bundesrat unterstützt die internationalen Justizorgane, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof und den Internationalen Gerichtshof (IGH). Die zuständigen Bundesstellen überprüfen laufend, ob ihre Positionen mit den internationalen Verpflichtungen von Drittstaaten übereinstimmen, insbesondere mit jenen, die im Gutachten des IGH vom 19.</span><span> </span><span>Juli 2024 aufgeführt sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4.</span><span> </span><span>und</span><span> </span><span>7. Der Bundesrat äussert sich nicht zu Gesetzgebungsverfahren und Gesetzesentwürfen, die in anderen Staaten debattiert werden. Die zuständigen Stellen des EDA verfolgen die Entwicklungen vor Ort und analysieren die möglichen Auswirkungen auf die Schweiz sowie ihre Handlungsoptionen.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat hat nicht auf die Erklärungen von US-Präsident Trump zu Gaza reagiert. Die Position des Bundesrates zum Nahostkonflikt ist bekannt und beruht auf dem Völkerrecht. Er unterstützt die vom UNO-Sicherheitsrat formulierte Vision einer Region, in der zwei demokratische Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben. Zu den Voraussetzungen für eine Lösung des Konflikts gehört die Errichtung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 (Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, und Gaza). Die Zwangsumsiedlung einer Bevölkerung sowie die Umsiedlung eines Teils der eigenen Zivilbevölkerung durch eine Besatzungsmacht in das von ihr besetzte Gebiet sind nach dem humanitären Völkerrecht strengstens verboten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bundesrat konsultierte die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates am 10.</span><span> </span><span>Juni 2025 und jene des Nationalrates am 1.</span><span> </span><span>Juli 2025 im Hinblick auf einen Beitrag von zehn Millionen Franken für die UNRWA-Programme in Jordanien, im Libanon und in Syrien und von einer Million Franken für die Umsetzung der Empfehlungen des Colonna-Berichts. Beide APK haben die genannten Beiträge befürwortet – sie wurden an das Hilfswerk ausbezahlt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>8. Die zuständigen Stellen des EDA pflegen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit im Nahen Osten und über die Schweizer Vertretungen vor Ort Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Akteuren in Israel und im Besetzten Palästinensischen Gebiet und unterstützen spezifische Projekte zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Auch auf multilateraler Ebene setzt sich die Schweiz für den Schutz von Akteuren der Zivilgesellschaft ein, so zum Beispiel im UNO-Menschenrechtsrat.</span><span> </span></p></span>
- <p>Im Zuge des andauernden Gaza-Krieges ist es wiederholt zu massivsten Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht gekommen. Insbesondere sind in den letzten Monaten schwerwiegende Vorwürfe gegen Israel erhoben worden, die unter anderem den Vorwurf des Genozids, die Nutzung von Hunger als Waffe, die gezielte Tötung von Ambulanzfahrenden des Roten Halbmonds, die Folterung von UNRWA-Mitarbeitenden sowie die Bombardierung von Spitälern umfassen. Alle diese Handlungen verstossen gegen (zwingendes) Völkerrecht und insbesondere gegen das humanitäre Völkerrecht und stellen mutmasslich schwerste Verbrechen dar. Ein in der Knesset aktuell beratenes Gesetz könnte die Aufarbeitung dieser Verbrechen durch die internationale Strafjustiz weiter erschweren, da jegliche Zusammenarbeit mit dem IStGH verboten würde.</p><p>Die bereits heute katastrophale Lage der Zivilbevölkerung droht durch den so genannte «Trump-Plan», der von vielen als Vorschlag zur ethnischen Säuberung der Palästinenser/innen aus dem Gazastreifen angesehen wird, weiter verschärft zu werden.</p><p>Darüber hinaus gerät auch die israelische Zivilgesellschaft immer stärker unter Druck. Die Knesset berät aktuell ein von der Regierung eingebrachtes Anti-NGO-Gesetz, das die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen massiv einschränkt. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die oben erwähnten erhobenen Vorwürfe? Erachtet er diese als glaubwürdig? Falls ja: welche Konsequenzen zieht er daraus? Falls nein: Weshalb nicht?</li><li>Was unternimmt er zur Prävention weiterer Verbrechen und zum Schutz der Zivilbevölkerung im Gazastreifen, einschliesslich der israelischen Geiseln?</li><li>Mit welchen Massnahmen setzt er sich für die Aufarbeitung der begangenen Verbrechen ein? Wie verhindert er eine Beteiligung an Verbrechen im Nahost-Konflikt aus der Schweiz heraus?</li><li>Welche Konsequenzen hätte das israelische Gesetz gegen den IStGH für die Schweiz?</li><li>Wie beurteilt er den «Trump-Plan»? Wie hat er auf den Plan reagiert?</li><li>Wann wird der Bundesrat die APK zu einem weiteren UNRWA-Beitrag konsultieren? </li><li>Wie hat er auf das israelische Anti-NGO-Gesetz reagiert? Wie könnte die Arbeit der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit unter diesen Umständen weitergeführt werden? </li><li>Wie setzt sich die Schweiz für den Schutz der Arbeit von NGOs und Menschenrechtsverteidiger/innen ein?</li></ol>
- Schwerste Verbrechen, Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte im Gaza-Krieg
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