Das beunruhigende Phänomen der gefälschten Ausweise in der Schweiz bekämpfen

ShortId
25.3438
Id
20253438
Updated
16.01.2026 16:20
Language
de
Title
Das beunruhigende Phänomen der gefälschten Ausweise in der Schweiz bekämpfen
AdditionalIndexing
04;2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren war die Schweiz mit einer beunruhigenden Zunahme von gefälschten Ausweisen konfrontiert, die vor allem zur betrügerischen Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen verwendet wurden. Die Zahlen sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 wurden an den Grenzen 1863 gefälschte Ausweise sichergestellt, landesweit waren es 3735. Fachpersonen der Polizei schätzen, dass etwa jede zehnte Aufenthaltsbewilligung basierend auf gefälschten Ausweisen erteilt wird.</p><p>Dieses Phänomen untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit unseres Systems für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen, sondern stellt auch ein ernsthaftes Risiko für die innere Sicherheit dar ‒ zum Nachteil der Personen, die sich an die Regeln halten. Zudem schafft es Schwachstellen, die von kriminellen Netzwerken ausgenutzt werden könnten, wie mehrere laufende Untersuchungen zeigen.</p><p>Besonders anfällig sind die Gemeinden, welche die Unterlagen als erste erhalten; oft verfügen sie nicht über die geeigneten technischen Mittel oder die spezielle Ausbildung, um die raffiniertesten Fälschungen zu erkennen. Deshalb ist gezieltes und pragmatisches Handeln angezeigt: Verstärkung der Ausweiskontrollen, Einrichtung schneller Kanäle zur Meldung von Verdachtsfällen an die zuständigen Behörden und bessere Koordination der vorhandenen Kräfte ‒ ohne mehr Bürokratie zu schaffen.</p><p>Das Ziel muss klar sein: die Integrität unseres Aufenthalts- und Einwanderungssystems wahren, die Sicherheit der Bevölkerung sicherstellen und diejenigen schützen, die ehrlich arbeiten und sich an die Schweizer Gesetze halten.</p>
  • <span><p><span>1. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat mit dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste eine Datenerhebung durchgeführt, um über ein Lagebild der tatsächlichen Kontrolltätigkeit zu verfügen. Diese weist auf eine oftmals unzureichende Ausweiskontrolle auf Gemeindeebene hin. Das SEM prüft derzeit den entsprechenden Handlungsbedarf und erstattet dem Bundesrat Bericht mit einem Antrag über das weitere Vorgehen bis Ende 2025. Der Bundesrat ist einverstanden, im Rahmen seiner rechtlichen Zuständigkeit, die Ausweiskontrolle bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zu intensivieren und zu verbessern, indem er die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Bundesbehörden verstärkt.</span></p><p><span>2./3. Der Informationsaustausch für gestohlene und gefälschte Ausweisdokumente ist international durch die entsprechenden Systeme von INTERPOL (Datenbank verlorene und gestohlene Reisedokumente) und Schengen (Schengener Informationssystem) sowie national durch das Polizeifahndungssystem RIPOL und spezialisierte Austauschplattformen ausreichend sichergestellt. Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden mit Fachwissen, unter anderem durch Fachpublikationen und Fälschungsanalysen. Ebenfalls führt der Bund eine Referenzdatenbank mit echten Dokumenten und stellt diese den Kantonen und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. In Anbetracht dessen liegt die Problematik nicht primär im Fehlen eines schnellen Meldesystems oder in der mangelhaften Kooperation der beteiligten Behörden, sondern im Erkennen von Fälschungen durch die zuständige Behörde (siehe Punkt 1).</span></p></span><br><br><span><p><span>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffer 1 und die Ablehnung der Ziffern 2 und 3.</span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden gesetzgeberische und praktische Massnahmen zu ergreifen, um in der Schweiz das Phänomen der betrügerischen Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen mithilfe gefälschter Ausweise zu bekämpfen durch:</p><ol><li>eine intensivere und sorgfältigere Prüfung der Echtheit der Ausweise, die für Aufenthaltsbewilligungen vorgelegt werden, insbesondere auf Gemeinde- und Kantonsebene, durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Polizei- und Bundesbehörden;</li><li>die Einrichtung eines Schnellmeldesystems für verdächtige Dokumente zwischen Gemeinden, Kantonen und Bundesbehörden (Bundesamt für Polizei, Staatssekretariat für Migration, Zoll);</li><li>operative Vorschläge, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, mit dem Ziel, die Prüfungen effizienter zu gestalten, ohne mehr Bürokratie zu schaffen.</li></ol>
  • Das beunruhigende Phänomen der gefälschten Ausweise in der Schweiz bekämpfen
State
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren war die Schweiz mit einer beunruhigenden Zunahme von gefälschten Ausweisen konfrontiert, die vor allem zur betrügerischen Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen verwendet wurden. Die Zahlen sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 wurden an den Grenzen 1863 gefälschte Ausweise sichergestellt, landesweit waren es 3735. Fachpersonen der Polizei schätzen, dass etwa jede zehnte Aufenthaltsbewilligung basierend auf gefälschten Ausweisen erteilt wird.</p><p>Dieses Phänomen untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit unseres Systems für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen, sondern stellt auch ein ernsthaftes Risiko für die innere Sicherheit dar ‒ zum Nachteil der Personen, die sich an die Regeln halten. Zudem schafft es Schwachstellen, die von kriminellen Netzwerken ausgenutzt werden könnten, wie mehrere laufende Untersuchungen zeigen.</p><p>Besonders anfällig sind die Gemeinden, welche die Unterlagen als erste erhalten; oft verfügen sie nicht über die geeigneten technischen Mittel oder die spezielle Ausbildung, um die raffiniertesten Fälschungen zu erkennen. Deshalb ist gezieltes und pragmatisches Handeln angezeigt: Verstärkung der Ausweiskontrollen, Einrichtung schneller Kanäle zur Meldung von Verdachtsfällen an die zuständigen Behörden und bessere Koordination der vorhandenen Kräfte ‒ ohne mehr Bürokratie zu schaffen.</p><p>Das Ziel muss klar sein: die Integrität unseres Aufenthalts- und Einwanderungssystems wahren, die Sicherheit der Bevölkerung sicherstellen und diejenigen schützen, die ehrlich arbeiten und sich an die Schweizer Gesetze halten.</p>
    • <span><p><span>1. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat mit dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste eine Datenerhebung durchgeführt, um über ein Lagebild der tatsächlichen Kontrolltätigkeit zu verfügen. Diese weist auf eine oftmals unzureichende Ausweiskontrolle auf Gemeindeebene hin. Das SEM prüft derzeit den entsprechenden Handlungsbedarf und erstattet dem Bundesrat Bericht mit einem Antrag über das weitere Vorgehen bis Ende 2025. Der Bundesrat ist einverstanden, im Rahmen seiner rechtlichen Zuständigkeit, die Ausweiskontrolle bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zu intensivieren und zu verbessern, indem er die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Bundesbehörden verstärkt.</span></p><p><span>2./3. Der Informationsaustausch für gestohlene und gefälschte Ausweisdokumente ist international durch die entsprechenden Systeme von INTERPOL (Datenbank verlorene und gestohlene Reisedokumente) und Schengen (Schengener Informationssystem) sowie national durch das Polizeifahndungssystem RIPOL und spezialisierte Austauschplattformen ausreichend sichergestellt. Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden mit Fachwissen, unter anderem durch Fachpublikationen und Fälschungsanalysen. Ebenfalls führt der Bund eine Referenzdatenbank mit echten Dokumenten und stellt diese den Kantonen und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. In Anbetracht dessen liegt die Problematik nicht primär im Fehlen eines schnellen Meldesystems oder in der mangelhaften Kooperation der beteiligten Behörden, sondern im Erkennen von Fälschungen durch die zuständige Behörde (siehe Punkt 1).</span></p></span><br><br><span><p><span>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffer 1 und die Ablehnung der Ziffern 2 und 3.</span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden gesetzgeberische und praktische Massnahmen zu ergreifen, um in der Schweiz das Phänomen der betrügerischen Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen mithilfe gefälschter Ausweise zu bekämpfen durch:</p><ol><li>eine intensivere und sorgfältigere Prüfung der Echtheit der Ausweise, die für Aufenthaltsbewilligungen vorgelegt werden, insbesondere auf Gemeinde- und Kantonsebene, durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Polizei- und Bundesbehörden;</li><li>die Einrichtung eines Schnellmeldesystems für verdächtige Dokumente zwischen Gemeinden, Kantonen und Bundesbehörden (Bundesamt für Polizei, Staatssekretariat für Migration, Zoll);</li><li>operative Vorschläge, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, mit dem Ziel, die Prüfungen effizienter zu gestalten, ohne mehr Bürokratie zu schaffen.</li></ol>
    • Das beunruhigende Phänomen der gefälschten Ausweise in der Schweiz bekämpfen

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