Demokratieförderung durch den UNO-Menschenrechtsrat?
- ShortId
-
25.3443
- Id
-
20253443
- Updated
-
14.11.2025 03:06
- Language
-
de
- Title
-
Demokratieförderung durch den UNO-Menschenrechtsrat?
- AdditionalIndexing
-
08;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Der UNO-Menschenrechtsrat (MRR) hat kein Mandat zur Förderung der Demokratie. Deshalb gibt es </span><em><span>a priori</span></em><span> keine Lücken. Aber diverse bestehende Mandate, die dem Kernauftrag des Menschenrechtsrates entsprechen, berühren zentrale Elemente demokratischer Systeme – insbesondere jene zu Meinungsäusserungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit oder der Unabhängigkeit der Justiz. Die Schweiz setzt sich ihrerseits seit vielen Jahren für die Stärkung spezifischer Menschenrechte ein, die die Resilienz von Demokratien fördern. Die Förderung demokratischer Resilienz entspricht auch den Zielen der Schweiz gemäss den </span><a href="https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/publikationen.html/content/publikationen/de/eda/schweizer-aussenpolitik/Leitlinien_Demokratie_2025-2028"><u><span>Leitlinien Demokratie 2025-2028</span></u></a><span> des EDA. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Für den Bundesrat ist die Effizienzsteigerung des UNO-Menschenrechtsrats ein wichtiges Anliegen, auch angesichts des steigenden Drucks auf die Menschenrechtsarchitektur. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass bei der Schaffung neuer Mandate im System der </span><em><span>Special Procedures</span></em><span> (wie z.B. Sonderberichterstatter) Zurückhaltung geboten ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Diese Frage ist zu gegebener Zeit zu prüfen.</span></p></span>
- <p>Es gibt Bemühungen für die Etablierung des Mandats eines UNO-Sonderberichterstatters für Demokratie im UNO-Menschenrechtsrat. Seit Beginn des Jahres hat die Schweiz Einsitz im Menschenrechtsrat. Der Bundesrat will in seiner Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 die Demokratieförderung zu einem Schwerpunkt seiner Aussenpolitik machen. Diesbezüglich stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><ol><li>Welche Lücken sieht der Bundesrat im System der Special Procedures des Menschenrechtsrats bezüglich der Demokratieförderung? </li><li>Welche Vorteile böte ein UNO-Sonderberichterstatter für Demokratie für die weltweite Förderung von Demokratie?</li><li>Wird der Bundesrat der Einrichtung dieses Mandats zustimmen, wenn ein solches zur Abstimmung kommt?</li></ol>
- Demokratieförderung durch den UNO-Menschenrechtsrat?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Der UNO-Menschenrechtsrat (MRR) hat kein Mandat zur Förderung der Demokratie. Deshalb gibt es </span><em><span>a priori</span></em><span> keine Lücken. Aber diverse bestehende Mandate, die dem Kernauftrag des Menschenrechtsrates entsprechen, berühren zentrale Elemente demokratischer Systeme – insbesondere jene zu Meinungsäusserungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit oder der Unabhängigkeit der Justiz. Die Schweiz setzt sich ihrerseits seit vielen Jahren für die Stärkung spezifischer Menschenrechte ein, die die Resilienz von Demokratien fördern. Die Förderung demokratischer Resilienz entspricht auch den Zielen der Schweiz gemäss den </span><a href="https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/publikationen.html/content/publikationen/de/eda/schweizer-aussenpolitik/Leitlinien_Demokratie_2025-2028"><u><span>Leitlinien Demokratie 2025-2028</span></u></a><span> des EDA. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Für den Bundesrat ist die Effizienzsteigerung des UNO-Menschenrechtsrats ein wichtiges Anliegen, auch angesichts des steigenden Drucks auf die Menschenrechtsarchitektur. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass bei der Schaffung neuer Mandate im System der </span><em><span>Special Procedures</span></em><span> (wie z.B. Sonderberichterstatter) Zurückhaltung geboten ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Diese Frage ist zu gegebener Zeit zu prüfen.</span></p></span>
- <p>Es gibt Bemühungen für die Etablierung des Mandats eines UNO-Sonderberichterstatters für Demokratie im UNO-Menschenrechtsrat. Seit Beginn des Jahres hat die Schweiz Einsitz im Menschenrechtsrat. Der Bundesrat will in seiner Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 die Demokratieförderung zu einem Schwerpunkt seiner Aussenpolitik machen. Diesbezüglich stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><ol><li>Welche Lücken sieht der Bundesrat im System der Special Procedures des Menschenrechtsrats bezüglich der Demokratieförderung? </li><li>Welche Vorteile böte ein UNO-Sonderberichterstatter für Demokratie für die weltweite Förderung von Demokratie?</li><li>Wird der Bundesrat der Einrichtung dieses Mandats zustimmen, wenn ein solches zur Abstimmung kommt?</li></ol>
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