Freiwillige Datenspende im Gesundheitswesen. Potenziale für Forschung und Versorgung nutzen
- ShortId
-
25.3449
- Id
-
20253449
- Updated
-
14.11.2025 03:01
- Language
-
de
- Title
-
Freiwillige Datenspende im Gesundheitswesen. Potenziale für Forschung und Versorgung nutzen
- AdditionalIndexing
-
1236;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Seit dem Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes (HFG; SR 810.30) im Jahr 2014 besteht für alle Personen in der Schweiz die Möglichkeit, in die Weiterverwendung ihrer Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken einzuwilligen (Generalkonsent). Eine solche Einwilligung entspricht der Möglichkeit zur freiwilligen Datenspende. Allerdings obliegt es derzeit den Gesundheitseinrichtungen, den Generalkonsent abzufragen und die Daten für eine Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen. Dem Bundesrat ist das Potenzial einer weitergehenden Datenspende bewusst. Vor diesem Hintergrund werden im Paket 4 «Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung» des Programms DigiSanté zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen Projekte zur effizienteren und sicheren Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zu Zwecken der Planung, Steuerung und Forschung umgesetzt. Das Programm ist im Januar 2025 in die Umsetzungsphase gestartet und läuft bis 2034. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2.- 4. Im Rahmen der Beantwortung des Po. 20.3700 Bellaïche «Nutzung anonymisierter persönlicher Daten im öffentlichen Interesse. Prüfung der Machbarkeit einer freiwilligen Datenspende» wurde ein Bericht über die Bedeutung des Konzepts Datenspende im Kontext internationaler Entwicklungen erstellt (aufrufbar unter www.digisante.ch > Dokumente). Unter Berücksichtigung der föderalen Zuständigkeiten sollen im Rahmen der Umsetzung des Programms DigiSanté die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine, über die heute bestehenden Möglichkeiten hinausgehende Datenspende geschaffen werden. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die in der Interpellation gestellten Fragen beantwortet werden. Gemäss aktueller Planung sollte die Vernehmlassungsvorlage zur rechtlichen Regelung der Sekundärnutzung von gesundheitsrelevanten Daten bis Ende 2026 vorliegen. Parallel erarbeitet das EJPD (BJ) bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Mo. 22.3890 WBK-S «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten», die sich nicht ausschliesslich auf gesundheitsrelevante Daten bezieht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat verfolgt insbesondere die Entwicklung infolge der am 26. März 2025 in Kraft getretenen Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum (Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2025/327, 5.3.2025.). Da die Umsetzung der Vorgaben in den meisten EU-Mitgliedstaaten gerade erst beginnt, können zurzeit noch keine Erkenntnisse abgeleitet werden. Die für die Umsetzung des Programms DigiSanté zuständigen Ämter stehen jedoch in engem Austausch mit denjenigen EU-Mitgliedstaaten, die sowohl mit Blick auf die rechtlichen Vorgaben als auch hinsichtlich der technischen und organisatorischen Umsetzung einer datenschutzkonformen, verantwortungsvollen und effizienten Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten Vorbildcharakter haben.</span></p></span>
- <p>Medizinische Daten sind ein Schlüssel für evidenzbasierte Forschung, Prävention und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung. In der Schweiz liegt ein grosser Teil dieser Daten jedoch dezentral und bleibt für Forschung und Qualitätssicherung weitgehend ungenutzt. Gleichzeitig wird der Umgang mit Gesundheitsdaten zu Recht kritisch beobachtet – Datenschutz und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten stehen im Zentrum.</p><p> </p><p>Ein möglicher Weg, diese beiden Anliegen zu verbinden, ist die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die freiwillige Datenspende: Einzelpersonen könnten ihre gesundheitsbezogenen Daten für klar definierte gemeinwohlorientierte Zwecke zur Verfügung stellen – etwa für die Versorgungsforschung, Qualitätsentwicklung oder die Prävention chronischer Erkrankungen. Dabei wären hohe Datenschutzstandards, Transparenz und jederzeitige Widerrufbarkeit zentral.</p><p> </p><p>Andere europäische Länder, darunter Deutschland und die nordischen Staaten, haben bereits erste gesetzliche Grundlagen für solche Modelle geschaffen oder Pilotprojekte gestartet. Die Schweiz könnte hier eine datenschutzkonforme, föderal abgestützte Lösung entwickeln, die Forschung und Versorgung stärkt, ohne die Rechte der Versicherten zu untergraben.</p><p><br>Fragen an den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Potenzial einer freiwilligen Datenspende im Schweizer Gesundheitswesen zur Förderung von Forschung, Prävention und Versorgungsqualität?</li><li>Welche gesetzlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen wären notwendig, um ein freiwilliges Datenspendemodell im Einklang mit dem DSG und den föderalen Zuständigkeiten zu ermöglichen?</li><li>Besteht aus Sicht des Bundesrats die Möglichkeit, bestehende Datenquellen (z. B. elektronische Patientendossiers, Krankenkassendaten, Spitaldaten) für eine datenschutzkonforme Nutzung durch Datenspendemodelle zugänglich zu machen?</li><li>Wie könnte sichergestellt werden, dass die Datenspende freiwillig, transparent und jederzeit widerrufbar bleibt, ohne dass dabei bürokratische Hürden oder digitale Ungleichheit entstehen?</li><li>Welche internationalen Modelle oder Projekte zur Datenspende beobachtet der Bundesrat, und welche Lehren lassen sich daraus für die Schweiz ableiten?</li></ol>
- Freiwillige Datenspende im Gesundheitswesen. Potenziale für Forschung und Versorgung nutzen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Seit dem Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes (HFG; SR 810.30) im Jahr 2014 besteht für alle Personen in der Schweiz die Möglichkeit, in die Weiterverwendung ihrer Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken einzuwilligen (Generalkonsent). Eine solche Einwilligung entspricht der Möglichkeit zur freiwilligen Datenspende. Allerdings obliegt es derzeit den Gesundheitseinrichtungen, den Generalkonsent abzufragen und die Daten für eine Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen. Dem Bundesrat ist das Potenzial einer weitergehenden Datenspende bewusst. Vor diesem Hintergrund werden im Paket 4 «Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung» des Programms DigiSanté zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen Projekte zur effizienteren und sicheren Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zu Zwecken der Planung, Steuerung und Forschung umgesetzt. Das Programm ist im Januar 2025 in die Umsetzungsphase gestartet und läuft bis 2034. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2.- 4. Im Rahmen der Beantwortung des Po. 20.3700 Bellaïche «Nutzung anonymisierter persönlicher Daten im öffentlichen Interesse. Prüfung der Machbarkeit einer freiwilligen Datenspende» wurde ein Bericht über die Bedeutung des Konzepts Datenspende im Kontext internationaler Entwicklungen erstellt (aufrufbar unter www.digisante.ch > Dokumente). Unter Berücksichtigung der föderalen Zuständigkeiten sollen im Rahmen der Umsetzung des Programms DigiSanté die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine, über die heute bestehenden Möglichkeiten hinausgehende Datenspende geschaffen werden. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die in der Interpellation gestellten Fragen beantwortet werden. Gemäss aktueller Planung sollte die Vernehmlassungsvorlage zur rechtlichen Regelung der Sekundärnutzung von gesundheitsrelevanten Daten bis Ende 2026 vorliegen. Parallel erarbeitet das EJPD (BJ) bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Mo. 22.3890 WBK-S «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten», die sich nicht ausschliesslich auf gesundheitsrelevante Daten bezieht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat verfolgt insbesondere die Entwicklung infolge der am 26. März 2025 in Kraft getretenen Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum (Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 2025/327, 5.3.2025.). Da die Umsetzung der Vorgaben in den meisten EU-Mitgliedstaaten gerade erst beginnt, können zurzeit noch keine Erkenntnisse abgeleitet werden. Die für die Umsetzung des Programms DigiSanté zuständigen Ämter stehen jedoch in engem Austausch mit denjenigen EU-Mitgliedstaaten, die sowohl mit Blick auf die rechtlichen Vorgaben als auch hinsichtlich der technischen und organisatorischen Umsetzung einer datenschutzkonformen, verantwortungsvollen und effizienten Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten Vorbildcharakter haben.</span></p></span>
- <p>Medizinische Daten sind ein Schlüssel für evidenzbasierte Forschung, Prävention und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung. In der Schweiz liegt ein grosser Teil dieser Daten jedoch dezentral und bleibt für Forschung und Qualitätssicherung weitgehend ungenutzt. Gleichzeitig wird der Umgang mit Gesundheitsdaten zu Recht kritisch beobachtet – Datenschutz und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten stehen im Zentrum.</p><p> </p><p>Ein möglicher Weg, diese beiden Anliegen zu verbinden, ist die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die freiwillige Datenspende: Einzelpersonen könnten ihre gesundheitsbezogenen Daten für klar definierte gemeinwohlorientierte Zwecke zur Verfügung stellen – etwa für die Versorgungsforschung, Qualitätsentwicklung oder die Prävention chronischer Erkrankungen. Dabei wären hohe Datenschutzstandards, Transparenz und jederzeitige Widerrufbarkeit zentral.</p><p> </p><p>Andere europäische Länder, darunter Deutschland und die nordischen Staaten, haben bereits erste gesetzliche Grundlagen für solche Modelle geschaffen oder Pilotprojekte gestartet. Die Schweiz könnte hier eine datenschutzkonforme, föderal abgestützte Lösung entwickeln, die Forschung und Versorgung stärkt, ohne die Rechte der Versicherten zu untergraben.</p><p><br>Fragen an den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Potenzial einer freiwilligen Datenspende im Schweizer Gesundheitswesen zur Förderung von Forschung, Prävention und Versorgungsqualität?</li><li>Welche gesetzlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen wären notwendig, um ein freiwilliges Datenspendemodell im Einklang mit dem DSG und den föderalen Zuständigkeiten zu ermöglichen?</li><li>Besteht aus Sicht des Bundesrats die Möglichkeit, bestehende Datenquellen (z. B. elektronische Patientendossiers, Krankenkassendaten, Spitaldaten) für eine datenschutzkonforme Nutzung durch Datenspendemodelle zugänglich zu machen?</li><li>Wie könnte sichergestellt werden, dass die Datenspende freiwillig, transparent und jederzeit widerrufbar bleibt, ohne dass dabei bürokratische Hürden oder digitale Ungleichheit entstehen?</li><li>Welche internationalen Modelle oder Projekte zur Datenspende beobachtet der Bundesrat, und welche Lehren lassen sich daraus für die Schweiz ableiten?</li></ol>
- Freiwillige Datenspende im Gesundheitswesen. Potenziale für Forschung und Versorgung nutzen
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