Planungen für den Schutz der Bevölkerung bezüglich Schutzräume
- ShortId
-
25.3450
- Id
-
20253450
- Updated
-
14.11.2025 03:02
- Language
-
de
- Title
-
Planungen für den Schutz der Bevölkerung bezüglich Schutzräume
- AdditionalIndexing
-
09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1., 2. und 7. Für die Steuerung des Schutzraumbaus, die periodische Schutzraumkontrolle</p><p>und den Werterhalt der Schutzräume sind die Kantone verantwortlich. Sie verfügen auch über die entsprechenden Daten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erhob bisher Daten zur Gesamtanzahl der Schutzräume und Schutzplätze sowie zum jeweiligen</p><p>Deckungsgrad in den Kantonen. Künftig sollen zusätzliche Daten erhoben werden, damit auch die Zustands- und Betriebsbereitschaft der Schutzräume sowie Defizite und Lücken innerhalb der Kantone ermittelt werden können. Dafür sind aber rechtliche Anpassungen notwendig, die zurzeit im Rahmen der laufenden Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV; SR 520.11) erfolgen.</p><p>3. und 6. Mit Blick auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage ist der Werterhalt der</p><p>Schutzräume zentral. Dabei müssen insbesondere die Schutzraumkomponenten, die 40 2/2 Jahre oder älter sind, ersetzt werden. Die laufende Revision der Zivilschutzverordnung sieht eine Bestimmung zum Werterhalt vor. Darin soll die Verpflichtung zum Werterhalt und insbesondere die Periodizität des Ersatzes der Schutzraumkomponenten näher geregelt werden.</p><p>4. Zurzeit sind solche Übungen nicht vorgesehen. Das BABS hat aber bereits</p><p>Informationsbroschüren zu den Schutzräumen veröffentlicht und stellt zudem auf seiner</p><p>Webseite Informationen rund um den Zweck und die Nutzung der Schutzräume zur</p><p>Verfügung.</p><p>5. Der Bundesrat erachtet die Neuauflage eines Zivilverteidigungsbuches weiterhin nicht als zielführend und setzt auf die in der Stellungnahme zur Motion 24.3333 beschriebenen Mittel.</p><p>8. und 9. Die in Zusammenhang mit der Erfüllung des Postulats SiK-N 22.3007 «Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren» durchgeführten Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz zeigte Handlungsbedarf im Bereich der Bewältigung eines bewaffneten Konflikts auf. Darauf aufbauend nahm das BABS eine Auslegeordnung vor, aus welcher 13 Handlungsfelder resultierten, die Fähigkeitslücken und Unklarheiten im Hinblick auf die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts aufzeigen. Dabei geht es auch um Themen wie</p><p>Bereitschaft, Schutzraumbezug oder die Resilienz der Bevölkerung. Diese Handlungsfelder werden derzeit im Rahmen des laufenden Projekts «Bevölkerungsschutz im bewaffneten Konflikt» zusammen mit den Kantonen bearbeitet. In diesem Projekt wird auch die Thematik</p><p>der Planung und Organisation im Bereich Schutzräume inklusive allfälliger Übungen behandelt.</p>
- <p>In der Schweiz gilt der Grundsatz «jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz»: Gemäss Bundesamt für Bevölkerungsschutz sind in rund 370'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund neun Millionen Schutzplätze vorhanden. Dies entspreche einem Deckungsgrad von über 100 Prozent, wobei jedoch kantonale Unterschiede und örtliche Lücken bestehen.</p><ol><li>Verfügt der Bundesrat über eine detaillierte Analyse bezüglich des Zustands und der Betriebsbereitschaft dieser Schutzplätze? </li><li>Hat der Bundesrat ein genaues Lagebild darüber wo die örtlichen Lücken bestehen und bis wann diese geschlossen sind?</li><li>Welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bezüglich Planungen für den Schutz der Bevölkerung durch Schutzräume?</li><li>Plant der Bundesrat nationale Krisenübungen unter Einbezug der Bevölkerung? Falls nein, für welche Eskalationsstufe werden solche Übungen geplant? </li><li>Bleibt der Bundesrat, trotz der dramatischen Verschlechterung der geopolitischen Situation und insbesondere der Sicherheitslage in Europa, bei seiner Ablehnung von Motion 24.3333 Neuauflage des Zivilverteidigungsbuchs?</li><li>In Beantwortung der Interpellation 22.3149 «Sind die Schutzräume einsatztauglich und auf dem neusten Stand?» hält der Bundesrat fest, dass «bei Schutzräume, die vor 1984 erstellt wurden die technischen Komponenten, insbesondere die Ventilationsaggregate und Gasfilter, aufgrund ihres Alters in den nächsten Jahren sukzessive ersetzt werden müssen.» Wo stehen die Kantone mit dieser Arbeit?</li><li>Wie viele Schutzräume wurden seit Beantwortung der Interpellation 22.3149 auf den neusten Stand gebracht?</li><li>Des Weiteren schreibt der Bundesrat «Der Bund wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Planungen für den Schutz der Bevölkerung bei einem bewaffneten Konflikt überprüfen.» Was hat diese Überprüfung ergeben?</li><li>Des Weiteren schreibt der Bundesrat «Zudem soll geklärt werden, ob der Schutzraumbezug wieder verstärkt in der Ausbildung im Zivilschutz berücksichtigt werden muss. Dazu gehören auch entsprechende Übungen im Bereich der Planung und Organisation.» Finden diese Übungen statt? </li></ol>
- Planungen für den Schutz der Bevölkerung bezüglich Schutzräume
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1., 2. und 7. Für die Steuerung des Schutzraumbaus, die periodische Schutzraumkontrolle</p><p>und den Werterhalt der Schutzräume sind die Kantone verantwortlich. Sie verfügen auch über die entsprechenden Daten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erhob bisher Daten zur Gesamtanzahl der Schutzräume und Schutzplätze sowie zum jeweiligen</p><p>Deckungsgrad in den Kantonen. Künftig sollen zusätzliche Daten erhoben werden, damit auch die Zustands- und Betriebsbereitschaft der Schutzräume sowie Defizite und Lücken innerhalb der Kantone ermittelt werden können. Dafür sind aber rechtliche Anpassungen notwendig, die zurzeit im Rahmen der laufenden Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV; SR 520.11) erfolgen.</p><p>3. und 6. Mit Blick auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage ist der Werterhalt der</p><p>Schutzräume zentral. Dabei müssen insbesondere die Schutzraumkomponenten, die 40 2/2 Jahre oder älter sind, ersetzt werden. Die laufende Revision der Zivilschutzverordnung sieht eine Bestimmung zum Werterhalt vor. Darin soll die Verpflichtung zum Werterhalt und insbesondere die Periodizität des Ersatzes der Schutzraumkomponenten näher geregelt werden.</p><p>4. Zurzeit sind solche Übungen nicht vorgesehen. Das BABS hat aber bereits</p><p>Informationsbroschüren zu den Schutzräumen veröffentlicht und stellt zudem auf seiner</p><p>Webseite Informationen rund um den Zweck und die Nutzung der Schutzräume zur</p><p>Verfügung.</p><p>5. Der Bundesrat erachtet die Neuauflage eines Zivilverteidigungsbuches weiterhin nicht als zielführend und setzt auf die in der Stellungnahme zur Motion 24.3333 beschriebenen Mittel.</p><p>8. und 9. Die in Zusammenhang mit der Erfüllung des Postulats SiK-N 22.3007 «Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren» durchgeführten Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz zeigte Handlungsbedarf im Bereich der Bewältigung eines bewaffneten Konflikts auf. Darauf aufbauend nahm das BABS eine Auslegeordnung vor, aus welcher 13 Handlungsfelder resultierten, die Fähigkeitslücken und Unklarheiten im Hinblick auf die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts aufzeigen. Dabei geht es auch um Themen wie</p><p>Bereitschaft, Schutzraumbezug oder die Resilienz der Bevölkerung. Diese Handlungsfelder werden derzeit im Rahmen des laufenden Projekts «Bevölkerungsschutz im bewaffneten Konflikt» zusammen mit den Kantonen bearbeitet. In diesem Projekt wird auch die Thematik</p><p>der Planung und Organisation im Bereich Schutzräume inklusive allfälliger Übungen behandelt.</p>
- <p>In der Schweiz gilt der Grundsatz «jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz»: Gemäss Bundesamt für Bevölkerungsschutz sind in rund 370'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund neun Millionen Schutzplätze vorhanden. Dies entspreche einem Deckungsgrad von über 100 Prozent, wobei jedoch kantonale Unterschiede und örtliche Lücken bestehen.</p><ol><li>Verfügt der Bundesrat über eine detaillierte Analyse bezüglich des Zustands und der Betriebsbereitschaft dieser Schutzplätze? </li><li>Hat der Bundesrat ein genaues Lagebild darüber wo die örtlichen Lücken bestehen und bis wann diese geschlossen sind?</li><li>Welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bezüglich Planungen für den Schutz der Bevölkerung durch Schutzräume?</li><li>Plant der Bundesrat nationale Krisenübungen unter Einbezug der Bevölkerung? Falls nein, für welche Eskalationsstufe werden solche Übungen geplant? </li><li>Bleibt der Bundesrat, trotz der dramatischen Verschlechterung der geopolitischen Situation und insbesondere der Sicherheitslage in Europa, bei seiner Ablehnung von Motion 24.3333 Neuauflage des Zivilverteidigungsbuchs?</li><li>In Beantwortung der Interpellation 22.3149 «Sind die Schutzräume einsatztauglich und auf dem neusten Stand?» hält der Bundesrat fest, dass «bei Schutzräume, die vor 1984 erstellt wurden die technischen Komponenten, insbesondere die Ventilationsaggregate und Gasfilter, aufgrund ihres Alters in den nächsten Jahren sukzessive ersetzt werden müssen.» Wo stehen die Kantone mit dieser Arbeit?</li><li>Wie viele Schutzräume wurden seit Beantwortung der Interpellation 22.3149 auf den neusten Stand gebracht?</li><li>Des Weiteren schreibt der Bundesrat «Der Bund wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Planungen für den Schutz der Bevölkerung bei einem bewaffneten Konflikt überprüfen.» Was hat diese Überprüfung ergeben?</li><li>Des Weiteren schreibt der Bundesrat «Zudem soll geklärt werden, ob der Schutzraumbezug wieder verstärkt in der Ausbildung im Zivilschutz berücksichtigt werden muss. Dazu gehören auch entsprechende Übungen im Bereich der Planung und Organisation.» Finden diese Übungen statt? </li></ol>
- Planungen für den Schutz der Bevölkerung bezüglich Schutzräume
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