Anerkennung des Ökozids als strafbare Handlung und dessen Auswirkungen auf die Schweiz
- ShortId
-
25.3454
- Id
-
20253454
- Updated
-
14.11.2025 02:59
- Language
-
de
- Title
-
Anerkennung des Ökozids als strafbare Handlung und dessen Auswirkungen auf die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
52;1216;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 2. Die Schweiz verfolgt die Diskussionen zum Thema Umweltkriminalität und Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (SR 0.312.1) in den verschiedenen formellen Foren des Internationalen Strafgerichtshofs IStGH aufmerksam. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den 2024 durch das Büro des Anklägers eröffneten und aktuell in zweiter Runde laufenden Konsultationsprozess zum Umgang mit Umweltkriminalität im Rahmen des Römer Statuts. Hinsichtlich der Ende 2024 vorgestellten Initiative von Vanuatu, Fidschi und Samoa hat sich der Bundesrat noch nicht positioniert. Die Diskussionen über diesen Änderungsvorschlag innerhalb der Vertragsstaaten des Römischen Statuts haben gerade erst begonnen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Im Rahmen multilateraler Umweltabkommen setzt sich der Bundesrat für die Ausarbeitung und die Umsetzung wirksamer Konformitätsmechanismen ein, wie dies beispielsweise beim Klimaübereinkommen (SR 0.814.012) der Fall ist. Dafür verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die </span><span> </span><span>Interpellation Thorens 17.3947 «Ökozide oder schwerwiegende Verletzung oder Zerstörung der Umwelt. Mit der Straflosigkeit muss endlich Schluss sein».</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 5. Der Bundesrat ist bestrebt, den Vollzug bei Umweltdelikten zu stärken. Er hat, wie zur Interpellation Thorens 21.3286 «Ökozide oder schwerwiegende Verletzung oder Zerstörung der Umwelt. Hat der Bundesrat vor, die Bestimmungen des Umweltstrafrechts zu verbessern?» ausgeführt, im Jahr 2018 die Koordinationsgruppe Umweltkriminalität (KUK) geschaffen. Die KUK hat vom Bundesrat den Auftrag, die Bekämpfung von Umweltdelikten auf nationaler und internationaler Ebene zu verstärken. </span></p></span>
- <p>Die Biodiversitäts- und Klimakrise sind globale Herausforderungen, die nicht nur die Lebensqualität zukünftiger Generationen gefährden, sondern auch den Fortbestand zahlreicher Arten, Lebensräume und Ökosysteme in Frage stellen. Eine der gravierendsten Formen der Umweltzerstörung ist der sogenannte Ökozid, der als bewusste, weitreichende und schwere Schädigung von Ökosystemen verstanden wird, die das Leben und Wohlbefinden von Mensch und Tier gefährdet.</p><p>Ökozid wird international vermehrt diskutiert und besteht bereits in mehreren Ländern als Strafbestand, wie in Ecuador, Armenien, Belarus, Russland und Vietnam. In Europa wird die Berücksichtigung von Ökozid in den nationalen Strafgesetzvorgaben diskutiert oder ist wie beispielsweise in Belgien oder Frankreich bereits erfolgt. Der Europäische Rat hat 2024 eine neue Richtlinie zur Umweltkriminalität verabschiedet, die auch die Kriminalisierung von Fällen vorsieht, die «mit einem Ökozid vergleichbar» sind.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>In seinen Antworten <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173947"><u>17.3947</u></a> und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213286"><u>21.3286</u></a> hatte der Bundesrat dargelegt, dass zurzeit keine Erweiterung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angezeigt sei. Der Ökozid-Straftatbestand wurde inzwischen den IStGH-Mitgliedsstaaten offiziell zur Prüfung vorgelegt. Wird er die Initiative von Vanuatu, Fidschi und Samoa, Ökozid als Verbrechen ins Römer Statut aufzunehmen, unterstützen? </li><li>Weshalb liegt die Schweiz in Sachen Ökozid hinter Ländern wie Russland, Kasachstan, Armenien, Ecuador oder Vietnam zurück?</li><li>Inwieweit sieht der Bundesrat die Schweiz in der Verantwortung, durch diplomatische Bemühungen und internationale Partnerschaften eine Anerkennung und Ahndung von Ökoziden zu fördern? Welche Rolle kann die Schweiz international in Bezug auf den Schutz der Umwelt und der Anerkennung des Ökozids spielen?</li><li>Welche Massnahmen ergreift er, um das Bewusstsein für Ökozid und Umweltzerstörung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu fördern?</li><li>Welche über die in der Änderung des Umweltschutzgesetzes (22.085) beschlossenen Schritte plant er, um die Gesetzgebung zu stärken und jene strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, die durch ihre Handlungen Umweltzerstörung im Ausmass eines Ökozids verursachen? </li></ol>
- Anerkennung des Ökozids als strafbare Handlung und dessen Auswirkungen auf die Schweiz
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. und 2. Die Schweiz verfolgt die Diskussionen zum Thema Umweltkriminalität und Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (SR 0.312.1) in den verschiedenen formellen Foren des Internationalen Strafgerichtshofs IStGH aufmerksam. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den 2024 durch das Büro des Anklägers eröffneten und aktuell in zweiter Runde laufenden Konsultationsprozess zum Umgang mit Umweltkriminalität im Rahmen des Römer Statuts. Hinsichtlich der Ende 2024 vorgestellten Initiative von Vanuatu, Fidschi und Samoa hat sich der Bundesrat noch nicht positioniert. Die Diskussionen über diesen Änderungsvorschlag innerhalb der Vertragsstaaten des Römischen Statuts haben gerade erst begonnen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Im Rahmen multilateraler Umweltabkommen setzt sich der Bundesrat für die Ausarbeitung und die Umsetzung wirksamer Konformitätsmechanismen ein, wie dies beispielsweise beim Klimaübereinkommen (SR 0.814.012) der Fall ist. Dafür verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die </span><span> </span><span>Interpellation Thorens 17.3947 «Ökozide oder schwerwiegende Verletzung oder Zerstörung der Umwelt. Mit der Straflosigkeit muss endlich Schluss sein».</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 5. Der Bundesrat ist bestrebt, den Vollzug bei Umweltdelikten zu stärken. Er hat, wie zur Interpellation Thorens 21.3286 «Ökozide oder schwerwiegende Verletzung oder Zerstörung der Umwelt. Hat der Bundesrat vor, die Bestimmungen des Umweltstrafrechts zu verbessern?» ausgeführt, im Jahr 2018 die Koordinationsgruppe Umweltkriminalität (KUK) geschaffen. Die KUK hat vom Bundesrat den Auftrag, die Bekämpfung von Umweltdelikten auf nationaler und internationaler Ebene zu verstärken. </span></p></span>
- <p>Die Biodiversitäts- und Klimakrise sind globale Herausforderungen, die nicht nur die Lebensqualität zukünftiger Generationen gefährden, sondern auch den Fortbestand zahlreicher Arten, Lebensräume und Ökosysteme in Frage stellen. Eine der gravierendsten Formen der Umweltzerstörung ist der sogenannte Ökozid, der als bewusste, weitreichende und schwere Schädigung von Ökosystemen verstanden wird, die das Leben und Wohlbefinden von Mensch und Tier gefährdet.</p><p>Ökozid wird international vermehrt diskutiert und besteht bereits in mehreren Ländern als Strafbestand, wie in Ecuador, Armenien, Belarus, Russland und Vietnam. In Europa wird die Berücksichtigung von Ökozid in den nationalen Strafgesetzvorgaben diskutiert oder ist wie beispielsweise in Belgien oder Frankreich bereits erfolgt. Der Europäische Rat hat 2024 eine neue Richtlinie zur Umweltkriminalität verabschiedet, die auch die Kriminalisierung von Fällen vorsieht, die «mit einem Ökozid vergleichbar» sind.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>In seinen Antworten <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173947"><u>17.3947</u></a> und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213286"><u>21.3286</u></a> hatte der Bundesrat dargelegt, dass zurzeit keine Erweiterung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angezeigt sei. Der Ökozid-Straftatbestand wurde inzwischen den IStGH-Mitgliedsstaaten offiziell zur Prüfung vorgelegt. Wird er die Initiative von Vanuatu, Fidschi und Samoa, Ökozid als Verbrechen ins Römer Statut aufzunehmen, unterstützen? </li><li>Weshalb liegt die Schweiz in Sachen Ökozid hinter Ländern wie Russland, Kasachstan, Armenien, Ecuador oder Vietnam zurück?</li><li>Inwieweit sieht der Bundesrat die Schweiz in der Verantwortung, durch diplomatische Bemühungen und internationale Partnerschaften eine Anerkennung und Ahndung von Ökoziden zu fördern? Welche Rolle kann die Schweiz international in Bezug auf den Schutz der Umwelt und der Anerkennung des Ökozids spielen?</li><li>Welche Massnahmen ergreift er, um das Bewusstsein für Ökozid und Umweltzerstörung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu fördern?</li><li>Welche über die in der Änderung des Umweltschutzgesetzes (22.085) beschlossenen Schritte plant er, um die Gesetzgebung zu stärken und jene strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, die durch ihre Handlungen Umweltzerstörung im Ausmass eines Ökozids verursachen? </li></ol>
- Anerkennung des Ökozids als strafbare Handlung und dessen Auswirkungen auf die Schweiz
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