Terrororganisation Samidoun in der Schweiz. Besteht Handlungsbedarf?
- ShortId
-
25.3461
- Id
-
20253461
- Updated
-
14.11.2025 03:04
- Language
-
de
- Title
-
Terrororganisation Samidoun in der Schweiz. Besteht Handlungsbedarf?
- AdditionalIndexing
-
09;04;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Samidoun, ein Netzwerk zur Solidarität mit den palästinensischen Gefangenen, unterhält enge Verbindungen zur Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP). Die PFLP ist zwar in den Vereinigten Staaten sowie in der Europäischen Union als terroristische Organisation eingestuft. Sie ist in der Schweiz jedoch nicht aktiv und es wurde in den letzten Jahren auf unserem Territorium kein Gewaltbezug festgestellt. Was Samidoun anbelangt, so unterhalten einige Mitglieder Verbindungen zum gewalttätigen linksextremistischen Spektrum. Samidoun hat in der Schweiz weder Gewaltakte begangen noch zu Gewalt aufgerufen und kann daher wie auch andere in der Schweiz aktive Gruppen nicht durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bearbeitet werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Samidoun nimmt an diversen Veranstaltungen in Bezug auf den palästinensischen Befreiungskampf teil. In der Schweiz haben Mitglieder von Samidoun in der Vergangenheit diese Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit einzelnen Gruppierungen der gewalttätigen linksextremistischen Szene organisiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die letzten Terroranschläge in der Schweiz, die der PFLP zugeordnet werden konnten, wurden in den Jahren 1969 und 1970 verübt. Der NDB hat in den letzten Jahren in der Schweiz keine Aktivitäten der PFLP mit Gewaltbezug festgestellt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen vom 20.</span><span> </span><span>Dezember 2024 (SR 122.1) kann der Bundesrat Organisationen und Gruppierungen verbieten, deren Führungspersonen, Zielsetzung oder Mittel mit denjenigen der Hamas übereinstimmen und die mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig</span><span>‑</span><span>extremistische Aktivitäten unterstützen und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Wie in der Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (BBl </span><em><span>2024</span></em><span> 2250</span><span> </span><span>S. 17) festgehalten, reicht es zur Qualifikation als verwandte Organisation oder Gruppierung jedoch nicht aus, dass die gleichen Ziele verfolgt werden, welche die Hamas verfolgt. Die erforderliche Nähe zur Hamas ist nur gegeben, wenn sich die Hamas und die verwandte Organisation auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben. Die Botschaft zum Hamas-Verbot wurde erst kürzlich, am 4. September 2024, verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt war die Organisation Samidoun bereits bekannt. Der Botschaft zufolge hätte eine Organisation im Gesetz namentlich aufgeführt werden können, wenn sie als verwandte Organisation bereits bekannt gewesen wäre. Dies war jedoch nicht der Fall, beziehungsweise wurde die Organisation Samidoun nicht als solche verwandte Organisation angesehen. Dem Bundesrat liegen gegenwärtig keine neuen Anhaltspunkte vor, die für eine Ausweitung des Verbots auf Samidoun sprechen würden. Samidoun verfolgt zwar dasselbe Ziel wie die Hamas, nämlich die sogenannte Befreiung Palästinas, jedoch nicht die gleiche Ideologie. Ein Verbot dieser Organisation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.</span></p></span>
- <p>Wie verschiedene Medien berichteten und der Bundesrat bestätigte, ist in der Schweiz die mit der Terrororganisation PFLP verbundene Organisation Samidoun aktiv. Inzwischen soll zudem eine Schweizer Ortsgruppe bestehen. Samidoun wurde 2023 in Deutschland verboten und 2024 von den USA und Kanada auf ihre Terrorlisten gesetzt.</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tätigkeit von PFLP/Samidoun und welche konkreten Massnahmen unternimmt er zur Bekämpfung der Terrororganisation?</li><li>Welche Rolle spielt Samidoun bei den antisemitischen Protesten, insbesondere an den Universitäten?</li><li>Die PFLP verübte in der Schweiz mehrere Terroranschläge. Warum kann diese Organisation heute in der Schweiz unbehelligt tätig sein?</li><li>Das Hamas-Verbot greift auch auf Organisationen mit ähnlicher «Zielsetzung» über. Plant der Bundesrat daher ein Verbot der Samidoun?</li></ol>
- Terrororganisation Samidoun in der Schweiz. Besteht Handlungsbedarf?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Samidoun, ein Netzwerk zur Solidarität mit den palästinensischen Gefangenen, unterhält enge Verbindungen zur Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP). Die PFLP ist zwar in den Vereinigten Staaten sowie in der Europäischen Union als terroristische Organisation eingestuft. Sie ist in der Schweiz jedoch nicht aktiv und es wurde in den letzten Jahren auf unserem Territorium kein Gewaltbezug festgestellt. Was Samidoun anbelangt, so unterhalten einige Mitglieder Verbindungen zum gewalttätigen linksextremistischen Spektrum. Samidoun hat in der Schweiz weder Gewaltakte begangen noch zu Gewalt aufgerufen und kann daher wie auch andere in der Schweiz aktive Gruppen nicht durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bearbeitet werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Samidoun nimmt an diversen Veranstaltungen in Bezug auf den palästinensischen Befreiungskampf teil. In der Schweiz haben Mitglieder von Samidoun in der Vergangenheit diese Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit einzelnen Gruppierungen der gewalttätigen linksextremistischen Szene organisiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die letzten Terroranschläge in der Schweiz, die der PFLP zugeordnet werden konnten, wurden in den Jahren 1969 und 1970 verübt. Der NDB hat in den letzten Jahren in der Schweiz keine Aktivitäten der PFLP mit Gewaltbezug festgestellt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen vom 20.</span><span> </span><span>Dezember 2024 (SR 122.1) kann der Bundesrat Organisationen und Gruppierungen verbieten, deren Führungspersonen, Zielsetzung oder Mittel mit denjenigen der Hamas übereinstimmen und die mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig</span><span>‑</span><span>extremistische Aktivitäten unterstützen und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Wie in der Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (BBl </span><em><span>2024</span></em><span> 2250</span><span> </span><span>S. 17) festgehalten, reicht es zur Qualifikation als verwandte Organisation oder Gruppierung jedoch nicht aus, dass die gleichen Ziele verfolgt werden, welche die Hamas verfolgt. Die erforderliche Nähe zur Hamas ist nur gegeben, wenn sich die Hamas und die verwandte Organisation auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben. Die Botschaft zum Hamas-Verbot wurde erst kürzlich, am 4. September 2024, verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt war die Organisation Samidoun bereits bekannt. Der Botschaft zufolge hätte eine Organisation im Gesetz namentlich aufgeführt werden können, wenn sie als verwandte Organisation bereits bekannt gewesen wäre. Dies war jedoch nicht der Fall, beziehungsweise wurde die Organisation Samidoun nicht als solche verwandte Organisation angesehen. Dem Bundesrat liegen gegenwärtig keine neuen Anhaltspunkte vor, die für eine Ausweitung des Verbots auf Samidoun sprechen würden. Samidoun verfolgt zwar dasselbe Ziel wie die Hamas, nämlich die sogenannte Befreiung Palästinas, jedoch nicht die gleiche Ideologie. Ein Verbot dieser Organisation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.</span></p></span>
- <p>Wie verschiedene Medien berichteten und der Bundesrat bestätigte, ist in der Schweiz die mit der Terrororganisation PFLP verbundene Organisation Samidoun aktiv. Inzwischen soll zudem eine Schweizer Ortsgruppe bestehen. Samidoun wurde 2023 in Deutschland verboten und 2024 von den USA und Kanada auf ihre Terrorlisten gesetzt.</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tätigkeit von PFLP/Samidoun und welche konkreten Massnahmen unternimmt er zur Bekämpfung der Terrororganisation?</li><li>Welche Rolle spielt Samidoun bei den antisemitischen Protesten, insbesondere an den Universitäten?</li><li>Die PFLP verübte in der Schweiz mehrere Terroranschläge. Warum kann diese Organisation heute in der Schweiz unbehelligt tätig sein?</li><li>Das Hamas-Verbot greift auch auf Organisationen mit ähnlicher «Zielsetzung» über. Plant der Bundesrat daher ein Verbot der Samidoun?</li></ol>
- Terrororganisation Samidoun in der Schweiz. Besteht Handlungsbedarf?
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