Die Schweiz baut ihre Zölle ab, während die Welt neue Zölle vorbereitet. Transparenz der Ausführungsbestimmungen, systemische Risiken und Fairness im Zollwesen

ShortId
25.3468
Id
20253468
Updated
14.11.2025 02:58
Language
de
Title
Die Schweiz baut ihre Zölle ab, während die Welt neue Zölle vorbereitet. Transparenz der Ausführungsbestimmungen, systemische Risiken und Fairness im Zollwesen
AdditionalIndexing
15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./2. Die Verordnungen zum BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) werden gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Dafür muss eine gefestigte Version des revidierten Zollgesetzes nach erfolgter Detailberatung durch das Parlament vorliegen. Die wesentlichen Verordnungsentwürfe werden voraussichtlich Ende des Jahres vernehmlasst und vor der Verabschiedung durch den Bundesrat den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte zur Konsultation vorgelegt.</span></p><p><span>3. Ja, der Bundesrat teilt diese Auffassung. National und international stellt die Zolltarifnummer ein wichtiges Element für die Sicherstellung einer korrekten Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs dar. Neben der Zolltarifnummer sind beispielsweise auch Angaben über den Empfänger, Versender, Herkunftsland, Wert und die Warenbezeichnung wichtige Informationen für die Kontrolle und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.</span></p><p><span>4. Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und die Erhebung der dabei anfallenden Abgaben und Zölle sind zentrale Pfeiler im Grundauftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe ist im Auftrag der Vorsteherin des eidgenössischen Finanzdepartements daran, konkrete Massnahmen zur Stärkung des Zollwissens auszuarbeiten.</span></p><p><span>5./6. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten nicht, dass die Kontrollen geschwächt werden. Mit der Digitalisierung werden die Prozesse des BAZG vereinheitlicht und vereinfacht. Dazu gehört auch, die Anzahl der zu liefernden Daten zu hinterfragen und gegebenenfalls zu reduzieren. Damit können die grenzüberschreitenden Prozesse beschleunigt und die Regulierungskosten gesenkt werden. Durch die Reduktion administrativer Aufgaben werden beim BAZG zudem Ressourcen für gezielte Kontrollen freigespielt. Die geplanten Vereinfachungen sind an Bedingungen geknüpft. Bei festgestellten Unstimmigkeiten können gewährte Vereinfachungen eingeschränkt werden.</span></p><p><span>7. Das gewerbsmässige Ausstellen von Zollanmeldungen ist bereits im bestehenden Recht eingeschränkt und an gewisse Bedingungen geknüpft. Das neue Zollrecht sieht wie heute vor, dass Personen, die gewerbsmässig Warenanmeldungen ausstellen, ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet haben müssen. Ausnahmen sind nur vorgesehen für Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz im grenznahen Raum ausserhalb des Zollgebiets haben und für Personen, die aufgrund eines Staatsvertrages von der Sitzpflicht befreit sind. In jedem Fall muss die Person über ein Zustelldomizil im Zollgebiet verfügen.</span></p><p><span>8. Wie bereits erwähnt, teilt der Bundesrat die Einschätzung des Interpellanten nicht. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Zollunion ist, führt sie weiterhin risikogerecht und lagebasiert Zollkontrollen durch. Das Personal des BAZG wird auch weiterhin spezifisch in den entsprechenden Bereichen aus- und weitergebildet.</span></p></span>
  • <p>Die Revision des schweizerischen Zollgesetzes und die Digitalisierung durch das DaziT-Programm führen im Zollwesen zu tiefgreifenden Veränderungen. Das Rahmengesetz (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, kurz: BAZG-VG), zu dem das Parlament demnächst Stellung nehmen muss, lässt viele Fragen offen, und die einschlägigen Verordnungen (über 1.000 Seiten) sind noch nicht zugänglich. Hervorzuheben sind der Verlust von Fachwissen in diesem Sektor und Vereinfachungen, die zu einem Abbau von Kontrollen führen, sowie Zugeständnisse an ausländische Unternehmen in einem zunehmend protektionistischen und komplexen internationalen Umfeld.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist es normal, dass sich das Parlament zum BAZG-VG äussern muss, ohne vorher Einblick in das Verordnungspaket zu haben, das vermutlich über 1.000 Seiten umfasst?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass das Verordnungspaket zur Umsetzung der Zollreform dem Parlament rechtzeitig vor der Schlussabstimmung zur Verfügung gestellt wird?</li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Kontrolle, Überwachung und Analyse des grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und andere Behörden in der Schweiz auf einem Tarifsystem - d.h. der Klassifizierung der Waren nach dem Schweizer Zolltarif - beruhen sollen?</li><li>Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass diese Zollkompetenzen - die im derzeitigen internationalen Kontext, der durch zusätzliche Zölle und Embargos geprägt ist, besonders wichtig sind - innerhalb des BAZG erhalten bleiben und nachhaltig gepflegt werden?</li><li>Die Wirksamkeit und die Effizienz der Kontrollen werden objektiv geschwächt, weil durch die Vereinfachung der Zollanmeldungen weniger Daten erhoben werden. Wie will der Bundesrat darauf reagieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat der Gefahr zu begegnen, dass diese Schwächung der Kontrollen zu Wettbewerbsnachteilen für viele Schweizer Unternehmen führen könnte?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass ausländische Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz zollrelevante Tätigkeiten ausüben können, während Schweizer Unternehmen im Ausland auf erhebliche regulatorische Hindernisse stossen?</li><li>Wenn im grenzüberschreitenden Verkehr keine Zollkontrollen mehr vorgenommen werden können, weil die entsprechenden Daten fehlen oder es an der spezifischen Ausbildung des Zollpersonals mangelt, besteht die Gefahr, dass die Schweiz in grossen Schritten auf eine Zollunion mit der EU hinsteuern könnte. Wie begegnet der Bundesrat dieser Gefahr?</li></ol><p>&nbsp;</p>
  • Die Schweiz baut ihre Zölle ab, während die Welt neue Zölle vorbereitet. Transparenz der Ausführungsbestimmungen, systemische Risiken und Fairness im Zollwesen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./2. Die Verordnungen zum BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) werden gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Dafür muss eine gefestigte Version des revidierten Zollgesetzes nach erfolgter Detailberatung durch das Parlament vorliegen. Die wesentlichen Verordnungsentwürfe werden voraussichtlich Ende des Jahres vernehmlasst und vor der Verabschiedung durch den Bundesrat den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte zur Konsultation vorgelegt.</span></p><p><span>3. Ja, der Bundesrat teilt diese Auffassung. National und international stellt die Zolltarifnummer ein wichtiges Element für die Sicherstellung einer korrekten Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs dar. Neben der Zolltarifnummer sind beispielsweise auch Angaben über den Empfänger, Versender, Herkunftsland, Wert und die Warenbezeichnung wichtige Informationen für die Kontrolle und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.</span></p><p><span>4. Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und die Erhebung der dabei anfallenden Abgaben und Zölle sind zentrale Pfeiler im Grundauftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe ist im Auftrag der Vorsteherin des eidgenössischen Finanzdepartements daran, konkrete Massnahmen zur Stärkung des Zollwissens auszuarbeiten.</span></p><p><span>5./6. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten nicht, dass die Kontrollen geschwächt werden. Mit der Digitalisierung werden die Prozesse des BAZG vereinheitlicht und vereinfacht. Dazu gehört auch, die Anzahl der zu liefernden Daten zu hinterfragen und gegebenenfalls zu reduzieren. Damit können die grenzüberschreitenden Prozesse beschleunigt und die Regulierungskosten gesenkt werden. Durch die Reduktion administrativer Aufgaben werden beim BAZG zudem Ressourcen für gezielte Kontrollen freigespielt. Die geplanten Vereinfachungen sind an Bedingungen geknüpft. Bei festgestellten Unstimmigkeiten können gewährte Vereinfachungen eingeschränkt werden.</span></p><p><span>7. Das gewerbsmässige Ausstellen von Zollanmeldungen ist bereits im bestehenden Recht eingeschränkt und an gewisse Bedingungen geknüpft. Das neue Zollrecht sieht wie heute vor, dass Personen, die gewerbsmässig Warenanmeldungen ausstellen, ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet haben müssen. Ausnahmen sind nur vorgesehen für Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz im grenznahen Raum ausserhalb des Zollgebiets haben und für Personen, die aufgrund eines Staatsvertrages von der Sitzpflicht befreit sind. In jedem Fall muss die Person über ein Zustelldomizil im Zollgebiet verfügen.</span></p><p><span>8. Wie bereits erwähnt, teilt der Bundesrat die Einschätzung des Interpellanten nicht. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Zollunion ist, führt sie weiterhin risikogerecht und lagebasiert Zollkontrollen durch. Das Personal des BAZG wird auch weiterhin spezifisch in den entsprechenden Bereichen aus- und weitergebildet.</span></p></span>
    • <p>Die Revision des schweizerischen Zollgesetzes und die Digitalisierung durch das DaziT-Programm führen im Zollwesen zu tiefgreifenden Veränderungen. Das Rahmengesetz (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, kurz: BAZG-VG), zu dem das Parlament demnächst Stellung nehmen muss, lässt viele Fragen offen, und die einschlägigen Verordnungen (über 1.000 Seiten) sind noch nicht zugänglich. Hervorzuheben sind der Verlust von Fachwissen in diesem Sektor und Vereinfachungen, die zu einem Abbau von Kontrollen führen, sowie Zugeständnisse an ausländische Unternehmen in einem zunehmend protektionistischen und komplexen internationalen Umfeld.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist es normal, dass sich das Parlament zum BAZG-VG äussern muss, ohne vorher Einblick in das Verordnungspaket zu haben, das vermutlich über 1.000 Seiten umfasst?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass das Verordnungspaket zur Umsetzung der Zollreform dem Parlament rechtzeitig vor der Schlussabstimmung zur Verfügung gestellt wird?</li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Kontrolle, Überwachung und Analyse des grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und andere Behörden in der Schweiz auf einem Tarifsystem - d.h. der Klassifizierung der Waren nach dem Schweizer Zolltarif - beruhen sollen?</li><li>Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass diese Zollkompetenzen - die im derzeitigen internationalen Kontext, der durch zusätzliche Zölle und Embargos geprägt ist, besonders wichtig sind - innerhalb des BAZG erhalten bleiben und nachhaltig gepflegt werden?</li><li>Die Wirksamkeit und die Effizienz der Kontrollen werden objektiv geschwächt, weil durch die Vereinfachung der Zollanmeldungen weniger Daten erhoben werden. Wie will der Bundesrat darauf reagieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat der Gefahr zu begegnen, dass diese Schwächung der Kontrollen zu Wettbewerbsnachteilen für viele Schweizer Unternehmen führen könnte?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass ausländische Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz zollrelevante Tätigkeiten ausüben können, während Schweizer Unternehmen im Ausland auf erhebliche regulatorische Hindernisse stossen?</li><li>Wenn im grenzüberschreitenden Verkehr keine Zollkontrollen mehr vorgenommen werden können, weil die entsprechenden Daten fehlen oder es an der spezifischen Ausbildung des Zollpersonals mangelt, besteht die Gefahr, dass die Schweiz in grossen Schritten auf eine Zollunion mit der EU hinsteuern könnte. Wie begegnet der Bundesrat dieser Gefahr?</li></ol><p>&nbsp;</p>
    • Die Schweiz baut ihre Zölle ab, während die Welt neue Zölle vorbereitet. Transparenz der Ausführungsbestimmungen, systemische Risiken und Fairness im Zollwesen

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