Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige

ShortId
25.3469
Id
20253469
Updated
14.11.2025 02:59
Language
de
Title
Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige
AdditionalIndexing
09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Soldatinnen und Soldaten sind nicht nur Wehrpflichtige, sondern Bürgerinnen und Bürger, die das Recht haben eine Waffe zu tragen und verpflichtet sind, bei Mobilmachung das Land zu verteidigen.&nbsp;</p><p>Das lange Zeit bewährte Konzept der Schweizer Armee, bei dem die Angehörigen der Armee die Waffe und die Taschenmunition als Leihgabe zu Hause hatten war etwas, was seinesgleichen suchte und keine Milizarmee war so rasch einsatzbereit wie die Schweizer Armee. Man kann darin die logische Konsequenz der direkten Demokratie, welches unser Land in dieser Forma als einziges aufweist, erkennen.</p><p>Die Armeeangehörigen erhielten die sogenannte Taschenmunition auch, damit sie bei einer Mobilisierung voll ausgerüstet einrücken konnten. In Anbetracht dessen, dass ein bewaffneter Soldat in Uniform auch ein Angriffsziel sein könnte, dachte man damals an die Notwendigkeit, die persönliche Sicherheit auch außerhalb von Angriffsszenarien sicherzustellen.</p><p>Vor einigen Jahren, als in Europa weitgehend Frieden herrschte, wurde beschlossen keine Taschenmunition mehr abzugeben. Man war generell der Ansicht, es gibt nur noch Frieden auf der Erde. Das würde ich mir auch innigst wünschen, doch leider ist die Realität meistens eine andere und es gibt immer wieder Konflikte.</p><p>Der Krieg in der Ukraine, die unsichere weltpolitische Lage ruft uns auf tragische Weise in Erinnerung, wie zerbrechlich der Friede sein kann. Die Schweizer Armee hat die sicherheitspolitische Situation erkannt und wieder ÜBUNGEN zur Mobilmachung durchgeführt. Die Entwicklung Europas und die Aufrüstung unserer Nachbarn bedingt, dass auch die Schweiz handelt und die Armee wieder wehrfähig macht! Dazu gehört auch wieder den Soldatinnen und Soldaten ihre Taschenmunition passend zur Dienst -Waffe auch außerhalb des Militärdienstes als Leihgabe abzugeben. Mit dieser Maßnahme löst der Bundesrat sein Versprechen ein, welches er vor bald 20 Jahren abgegeben hat.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Das Parlament nahm 2007 die Motion 07.3277 der Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates "Abgabe von Taschenmunition" an. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, auf die Abgabe von Taschenmunition zu verzichten. Er hat dies durch den Einzug der Taschenmunition und durch die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Motion 22.3855 Addor "Wiedereinführung der Taschenmunition" verlangte 2022 die Wiedereinführung der Taschenmunition. Der Bundesrat war angesichts der Bedrohungslage der Ansicht, dass ein Rückkommen auf den Entscheid des Parlaments von 2007 nicht gerechtfertigt ist. Die Bundesversammlung ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt und lehnte die Motion ab. Die damaligen Argumente haben noch heute ihre Gültigkeit und überwiegen weiterhin in der aktuellen Lage.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage hat indessen die Beschaffung und Bevorratung von ausreichend Munition wieder an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat erachtet es als zentrale Daueraufgabe der Armee, dass die benötigte Munition laufend beschafft und zentral vorgehalten werden kann. </span></p><p><span>Der Bundesrat wird daher die notwendigen Schritte in die Wege leiten, damit die benötigte Munition beschafft und bevorratet werden kann. Aus Sicht des Bundesrats hat sich an seiner Einschätzung der Notwendigkeit der Wiedereinführung der Taschenmunition seit 2022 jedoch nichts geändert. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat soll sein Versprechen vom 30. Mai 2007, bei welchem er die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige von der sicherheitspolitischen Lage abhängig machen würde, anwenden. Folglich müssen unverzüglich die notwendigen Maßnahmen aufgegleist werden, damit den Armeeangehörigen die Taschenmunition, passend zur persönlichen Waffe, wieder abgegeben werden kann.</p>
  • Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Soldatinnen und Soldaten sind nicht nur Wehrpflichtige, sondern Bürgerinnen und Bürger, die das Recht haben eine Waffe zu tragen und verpflichtet sind, bei Mobilmachung das Land zu verteidigen.&nbsp;</p><p>Das lange Zeit bewährte Konzept der Schweizer Armee, bei dem die Angehörigen der Armee die Waffe und die Taschenmunition als Leihgabe zu Hause hatten war etwas, was seinesgleichen suchte und keine Milizarmee war so rasch einsatzbereit wie die Schweizer Armee. Man kann darin die logische Konsequenz der direkten Demokratie, welches unser Land in dieser Forma als einziges aufweist, erkennen.</p><p>Die Armeeangehörigen erhielten die sogenannte Taschenmunition auch, damit sie bei einer Mobilisierung voll ausgerüstet einrücken konnten. In Anbetracht dessen, dass ein bewaffneter Soldat in Uniform auch ein Angriffsziel sein könnte, dachte man damals an die Notwendigkeit, die persönliche Sicherheit auch außerhalb von Angriffsszenarien sicherzustellen.</p><p>Vor einigen Jahren, als in Europa weitgehend Frieden herrschte, wurde beschlossen keine Taschenmunition mehr abzugeben. Man war generell der Ansicht, es gibt nur noch Frieden auf der Erde. Das würde ich mir auch innigst wünschen, doch leider ist die Realität meistens eine andere und es gibt immer wieder Konflikte.</p><p>Der Krieg in der Ukraine, die unsichere weltpolitische Lage ruft uns auf tragische Weise in Erinnerung, wie zerbrechlich der Friede sein kann. Die Schweizer Armee hat die sicherheitspolitische Situation erkannt und wieder ÜBUNGEN zur Mobilmachung durchgeführt. Die Entwicklung Europas und die Aufrüstung unserer Nachbarn bedingt, dass auch die Schweiz handelt und die Armee wieder wehrfähig macht! Dazu gehört auch wieder den Soldatinnen und Soldaten ihre Taschenmunition passend zur Dienst -Waffe auch außerhalb des Militärdienstes als Leihgabe abzugeben. Mit dieser Maßnahme löst der Bundesrat sein Versprechen ein, welches er vor bald 20 Jahren abgegeben hat.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Das Parlament nahm 2007 die Motion 07.3277 der Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates "Abgabe von Taschenmunition" an. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, auf die Abgabe von Taschenmunition zu verzichten. Er hat dies durch den Einzug der Taschenmunition und durch die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Motion 22.3855 Addor "Wiedereinführung der Taschenmunition" verlangte 2022 die Wiedereinführung der Taschenmunition. Der Bundesrat war angesichts der Bedrohungslage der Ansicht, dass ein Rückkommen auf den Entscheid des Parlaments von 2007 nicht gerechtfertigt ist. Die Bundesversammlung ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt und lehnte die Motion ab. Die damaligen Argumente haben noch heute ihre Gültigkeit und überwiegen weiterhin in der aktuellen Lage.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage hat indessen die Beschaffung und Bevorratung von ausreichend Munition wieder an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat erachtet es als zentrale Daueraufgabe der Armee, dass die benötigte Munition laufend beschafft und zentral vorgehalten werden kann. </span></p><p><span>Der Bundesrat wird daher die notwendigen Schritte in die Wege leiten, damit die benötigte Munition beschafft und bevorratet werden kann. Aus Sicht des Bundesrats hat sich an seiner Einschätzung der Notwendigkeit der Wiedereinführung der Taschenmunition seit 2022 jedoch nichts geändert. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat soll sein Versprechen vom 30. Mai 2007, bei welchem er die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige von der sicherheitspolitischen Lage abhängig machen würde, anwenden. Folglich müssen unverzüglich die notwendigen Maßnahmen aufgegleist werden, damit den Armeeangehörigen die Taschenmunition, passend zur persönlichen Waffe, wieder abgegeben werden kann.</p>
    • Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige

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