Kontingente für Migrantinnen und Migranten aus Ländern mit hoher Kriminalitätsrate
- ShortId
-
25.3470
- Id
-
20253470
- Updated
-
14.11.2025 03:00
- Language
-
de
- Title
-
Kontingente für Migrantinnen und Migranten aus Ländern mit hoher Kriminalitätsrate
- AdditionalIndexing
-
1216;2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der forensische Psychiater Frank Urbaniok hat in seinem kürzlich erschienenen Buch "Schattenseiten der Migration" eine Tatsache wiederholt, die zwar bekannt ist, aber von den politischen Mehrheiten und den Mainstream-Medien instrumentalisiert und/oder totgeschwiegen wird, nämlich: «Ein erheblicher Teil der Gewalt ist importiert».</p><p>Ein konkretes Beispiel für den Versuch einer staatlichen Zensur: Die Tessiner Delegierte für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern erklärte in einem Interview, dass die Nationalität (falls ausländisch) von Straftäterinnen und Straftätern nicht bekannt gegeben werden dürfe, da dies "stigmatisierend" sei. </p><p>In einem in den letzten Wochen in der NZZ veröffentlichten Interview zur Ausländerkriminalität in der Schweiz nennt Urbaniok Nationalitäten und Beispiele: Afghanische Staatsangehörige begehen fünfmal mehr Gewaltdelikte als Schweizerinnen und Schweizer, marokkanische achtmal mehr und tunesische neunmal mehr. </p><p>Urbaniok nennt den Versuch, ausländische Straftäter zu verstecken, auch "gezielte Desinformation".</p><p>In dem erwähnten Interview macht der forensische Psychiater auch einen konkreten Vorschlag zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität in der Schweiz, nämlich die Einführung von Kontingenten: Es sollen weniger Menschen aus Ländern mit hoher Kriminalitätsrate aufgenommen werden. Urbaniok sagt: <i>"Die Aufnahmeländer müssen selbst entscheiden können, welchen und wie vielen Personen sie Asyl gewähren (...); denn es geht um die Balance zwischen humanitärem Engagement und der Fürsorgepflicht für die eigenen Bürger."</i>.</p><p>Mit dieser Motion fordere ich daher die Umsetzung dieses Vorschlags.</p><p> </p>
- <span><p><span>Die Einführung von Kontingenten für Asylsuchende aus einzelnen Ländern würde die verfassungs- und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz verletzen. Um die Einhaltung insbesondere des flüchtlings- sowie des menschenrechtlichen Rückschiebeverbots gewährleisten zu können, muss das Asylverfahren allen ausländischen Personen, die sich in der Schweiz befinden, offenstehen. Gemäss Artikel 3 der Flüchtlingskonvention (FK, SR 0.142.30) haben die vertragsschliessenden Staaten die Bestimmungen dieses Abkommens auf die Flüchtlinge ohne Unterschied der Rasse, der Religion oder des Herkunftslandes anzuwenden. Jedes Asylgesuch muss individuell geprüft werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Für die Bekämpfung der Kriminalität im Asylwesen hat der Bund andere, wirksame Massnahmen umgesetzt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Seit November 2023 führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) für Asylsuchende aus Ländern mit einer tiefen Schutzquote ein 24-Stunden-Verfahren durch. Seither konnten die Asylverfahren von Personen aus diesen Ländern stark beschleunigt werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Weiter werden Bund und Kantone im Juni 2025 im Rahmen eines Pilotprojekts eine Taskforce einsetzen, um bei strafrechtlich besonders auffälligen Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich die Verfahrensprozesse zwischen den Asylbehörden und den Strafverfolgungsbehörden optimal aufeinander abzustimmen. Die Taskforce wählt dabei die dringlichsten Fälle aus und stellt mittels eines Case Managements sicher, dass im Bereich der Zwangsmassnahmen alle Möglichkeiten, wie etwa die Anordnung von Administrativhaft, ausgeschöpft werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Schliesslich wird Flüchtlingen kein Asyl gewährt, wenn sie wegen verwerflicher Handlungen dessen unwürdig sind, wenn sie die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz verletzt haben bzw. gefährden oder wenn gegen sie eine Landesverweisung ausgesprochen wurde (Art. 53 Asylgesetz [AsylG]; SR 142.31). Inhaltlich ähnliche Bestimmungen gibt es zum Widerruf und zum Erlöschen des Asyls. Vergleichbare Regelungen gelten auch für die Erteilung und die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme. Ebenso bestehen entsprechende Vorschriften zur Erteilung, zum Widerruf und zum Erlöschen des vorübergehenden Schutzes.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, für die Aufnahme in der Schweiz von Migrantinnen und Migranten aus Ländern mit besonders hoher Kriminalitätsrate Kontingente einzuführen.</p>
- Kontingente für Migrantinnen und Migranten aus Ländern mit hoher Kriminalitätsrate
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der forensische Psychiater Frank Urbaniok hat in seinem kürzlich erschienenen Buch "Schattenseiten der Migration" eine Tatsache wiederholt, die zwar bekannt ist, aber von den politischen Mehrheiten und den Mainstream-Medien instrumentalisiert und/oder totgeschwiegen wird, nämlich: «Ein erheblicher Teil der Gewalt ist importiert».</p><p>Ein konkretes Beispiel für den Versuch einer staatlichen Zensur: Die Tessiner Delegierte für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern erklärte in einem Interview, dass die Nationalität (falls ausländisch) von Straftäterinnen und Straftätern nicht bekannt gegeben werden dürfe, da dies "stigmatisierend" sei. </p><p>In einem in den letzten Wochen in der NZZ veröffentlichten Interview zur Ausländerkriminalität in der Schweiz nennt Urbaniok Nationalitäten und Beispiele: Afghanische Staatsangehörige begehen fünfmal mehr Gewaltdelikte als Schweizerinnen und Schweizer, marokkanische achtmal mehr und tunesische neunmal mehr. </p><p>Urbaniok nennt den Versuch, ausländische Straftäter zu verstecken, auch "gezielte Desinformation".</p><p>In dem erwähnten Interview macht der forensische Psychiater auch einen konkreten Vorschlag zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität in der Schweiz, nämlich die Einführung von Kontingenten: Es sollen weniger Menschen aus Ländern mit hoher Kriminalitätsrate aufgenommen werden. Urbaniok sagt: <i>"Die Aufnahmeländer müssen selbst entscheiden können, welchen und wie vielen Personen sie Asyl gewähren (...); denn es geht um die Balance zwischen humanitärem Engagement und der Fürsorgepflicht für die eigenen Bürger."</i>.</p><p>Mit dieser Motion fordere ich daher die Umsetzung dieses Vorschlags.</p><p> </p>
- <span><p><span>Die Einführung von Kontingenten für Asylsuchende aus einzelnen Ländern würde die verfassungs- und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz verletzen. Um die Einhaltung insbesondere des flüchtlings- sowie des menschenrechtlichen Rückschiebeverbots gewährleisten zu können, muss das Asylverfahren allen ausländischen Personen, die sich in der Schweiz befinden, offenstehen. Gemäss Artikel 3 der Flüchtlingskonvention (FK, SR 0.142.30) haben die vertragsschliessenden Staaten die Bestimmungen dieses Abkommens auf die Flüchtlinge ohne Unterschied der Rasse, der Religion oder des Herkunftslandes anzuwenden. Jedes Asylgesuch muss individuell geprüft werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Für die Bekämpfung der Kriminalität im Asylwesen hat der Bund andere, wirksame Massnahmen umgesetzt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Seit November 2023 führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) für Asylsuchende aus Ländern mit einer tiefen Schutzquote ein 24-Stunden-Verfahren durch. Seither konnten die Asylverfahren von Personen aus diesen Ländern stark beschleunigt werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Weiter werden Bund und Kantone im Juni 2025 im Rahmen eines Pilotprojekts eine Taskforce einsetzen, um bei strafrechtlich besonders auffälligen Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich die Verfahrensprozesse zwischen den Asylbehörden und den Strafverfolgungsbehörden optimal aufeinander abzustimmen. Die Taskforce wählt dabei die dringlichsten Fälle aus und stellt mittels eines Case Managements sicher, dass im Bereich der Zwangsmassnahmen alle Möglichkeiten, wie etwa die Anordnung von Administrativhaft, ausgeschöpft werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Schliesslich wird Flüchtlingen kein Asyl gewährt, wenn sie wegen verwerflicher Handlungen dessen unwürdig sind, wenn sie die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz verletzt haben bzw. gefährden oder wenn gegen sie eine Landesverweisung ausgesprochen wurde (Art. 53 Asylgesetz [AsylG]; SR 142.31). Inhaltlich ähnliche Bestimmungen gibt es zum Widerruf und zum Erlöschen des Asyls. Vergleichbare Regelungen gelten auch für die Erteilung und die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme. Ebenso bestehen entsprechende Vorschriften zur Erteilung, zum Widerruf und zum Erlöschen des vorübergehenden Schutzes.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, für die Aufnahme in der Schweiz von Migrantinnen und Migranten aus Ländern mit besonders hoher Kriminalitätsrate Kontingente einzuführen.</p>
- Kontingente für Migrantinnen und Migranten aus Ländern mit hoher Kriminalitätsrate
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