Advanced Practice Nurses in der Spitex. Wie gewährleistet der Bundesrat Qualität und Gleichbehandlung in der Finanzierung?

ShortId
25.3471
Id
20253471
Updated
14.11.2025 03:00
Language
de
Title
Advanced Practice Nurses in der Spitex. Wie gewährleistet der Bundesrat Qualität und Gleichbehandlung in der Finanzierung?
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. – 3.</span><strong><span> </span></strong><span>Wie in seiner Antwort auf die Motion 23.4286 Mäder «Ärzte entlasten durch mehr Kompetenzen bei den Pflegenden» bereits dargelegt, teilt der Bundesrat die in der Interpellation geäusserte Einschätzung, dass zu Advanced Practice Nurses (APN) ausgebildete</span><span>&nbsp;</span><span>Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten einen wichtigen Beitrag in der Grundversorgung leisten können. </span></p><p><span>Im Zusammenhang mit der 2. Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative hat der Bundesrat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 8. Mai 2024 mit der Prüfung beauftragt, ob und wie an der Patientin oder am Patienten erbrachte Leistungen von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN, die über die Pflegeleistungen hinausgehen und die ihren erweiterten Kompetenzen entsprechen, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden könnten. Das BAG ist seit Ende 2024 mit den Fachkreisen in regelmässigem Austausch, um die Grundlagen für eine Regelung der Leistungspflicht zulasten der OKP zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten werden alle Bereiche, in denen die Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN tätig sind, darunter auch die Spitex, untersucht. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 24.4575 Rumy «Mehr Flexibilität für die Tarifpartner bei der Vergütung von Pflegeleistungen im KVG» aufzeigte, ist dabei insbesondere zu klären, wie die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Leistungserbringer erfolgen könnten. Eine allfällige OKP-Leistungspflicht der Leistungen der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN muss zudem gewährleisten, dass die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat wird bis Ende 2025 von den Ergebnissen der Prüfung durch das BAG Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Je nach Umfang der Tätigkeiten der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN sind die rechtlichen Grundlagen anzupassen.</span></p><p><span>Den Ergebnissen dieser Arbeiten soll nicht vorgegriffen werden. Folglich kann der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen zu spezifischen Bereichen oder Leistungen machen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Ab 2028 werden ambulante und stationäre Leistungen, ab 2032 dann auch Pflegeleistungen, einheitlich nach denselben Regeln finanziert. Dadurch werden Fehlanreize, die aus der heute unterschiedlichen Finanzierung entstehen, beseitigt und die Abgrenzungen zwischen verschiedenen Sektoren reduziert. Für Pflegeleistungen werden die Tarifpartner neu Tarife vereinbaren. Die Tarifpartner sind im Rahmen der Tarifautonomie und der Anforderungen des Gesetzes grundsätzlich frei, Regelungen für die Vergütung der Leistungen zu vereinbaren, auch sektorübergreifend. Der Bundesrat sieht deshalb in erster Linie die Tarifpartner gefordert, sinnvolle Lösungen für die Vergütung der Leistungen zu erarbeiten. Festzuhalten ist gleichzeitig, dass sich der OKP-Leistungsumfang mit der einheitlichen Finanzierung nicht ändert.</span></p></span>
  • <p>Immer mehr Spitex-Organisationen setzen auf Pflegeexpert:innen mit Masterabschluss (Advanced Practice Nurses, APN). Diese übernehmen anspruchsvolle Aufgaben in der klinischen Einschätzung, Versorgung komplexer chronischer Erkrankungen, Koordination und Prävention – insbesondere im häuslichen Umfeld.&nbsp;</p><p>Internationale Erfahrungen und erste Projekte in der Schweiz, etwa in der Westschweiz (IPADom der Spitex-Organisationen AVASAD und der IMAD) oder bei der Spitex Zürich, zeigen das breite Potenzial dieser Fachpersonen für eine qualitativ hochwertige, koordinierte und wirtschaftliche Versorgung.</p><p>Im Rahmen der zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative soll die Rolle der APN gesetzlich verankert werden. Offen bleibt bislang die Finanzierung ihrer Leistungen, insbesondere in der Spitex. Die bisherigen Arbeiten des Bundes scheinen sich vorrangig auf Tätigkeiten in ärztlichen Praxen zu konzentrieren. Damit droht der häusliche Bereich benachteiligt zu werden – obwohl genau dort aufgrund des demografischen Wandels, der Ambulantisierung und des Fachkräftemangels ein wachsender Versorgungsbedarf besteht.</p><p>Spitex Schweiz und weitere Fachorganisationen fordern daher eine einheitliche, arbeitgeberunabhängige Finanzierung, die APN-Leistungen in allen Settings – Arztpraxis, Pflegeheim, Spital oder Spitex – gleichwertig berücksichtigt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass APN einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Versorgung im häuslichen Bereich leisten und zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen können?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass APN-Leistungen im Spitex-Bereich gleichwertig zu anderen Versorgungsformen geregelt und finanziert werden – insbesondere im Hinblick auf die laufende Umsetzung der Pflegeinitiative?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie APN in der Spitex künftig Leistungen gemäss ihrem breiten Kompetenzprofil über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen können?</li><li>Inwiefern plant der Bundesrat im Sinne von EFAS eine sektorübergreifende Finanzierungsregelung zu fördern, um Fehlanreize und neue Versorgungssilos zu vermeiden?</li></ol>
  • Advanced Practice Nurses in der Spitex. Wie gewährleistet der Bundesrat Qualität und Gleichbehandlung in der Finanzierung?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. – 3.</span><strong><span> </span></strong><span>Wie in seiner Antwort auf die Motion 23.4286 Mäder «Ärzte entlasten durch mehr Kompetenzen bei den Pflegenden» bereits dargelegt, teilt der Bundesrat die in der Interpellation geäusserte Einschätzung, dass zu Advanced Practice Nurses (APN) ausgebildete</span><span>&nbsp;</span><span>Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten einen wichtigen Beitrag in der Grundversorgung leisten können. </span></p><p><span>Im Zusammenhang mit der 2. Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative hat der Bundesrat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 8. Mai 2024 mit der Prüfung beauftragt, ob und wie an der Patientin oder am Patienten erbrachte Leistungen von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN, die über die Pflegeleistungen hinausgehen und die ihren erweiterten Kompetenzen entsprechen, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden könnten. Das BAG ist seit Ende 2024 mit den Fachkreisen in regelmässigem Austausch, um die Grundlagen für eine Regelung der Leistungspflicht zulasten der OKP zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten werden alle Bereiche, in denen die Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN tätig sind, darunter auch die Spitex, untersucht. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 24.4575 Rumy «Mehr Flexibilität für die Tarifpartner bei der Vergütung von Pflegeleistungen im KVG» aufzeigte, ist dabei insbesondere zu klären, wie die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Leistungserbringer erfolgen könnten. Eine allfällige OKP-Leistungspflicht der Leistungen der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN muss zudem gewährleisten, dass die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat wird bis Ende 2025 von den Ergebnissen der Prüfung durch das BAG Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Je nach Umfang der Tätigkeiten der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN sind die rechtlichen Grundlagen anzupassen.</span></p><p><span>Den Ergebnissen dieser Arbeiten soll nicht vorgegriffen werden. Folglich kann der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen zu spezifischen Bereichen oder Leistungen machen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Ab 2028 werden ambulante und stationäre Leistungen, ab 2032 dann auch Pflegeleistungen, einheitlich nach denselben Regeln finanziert. Dadurch werden Fehlanreize, die aus der heute unterschiedlichen Finanzierung entstehen, beseitigt und die Abgrenzungen zwischen verschiedenen Sektoren reduziert. Für Pflegeleistungen werden die Tarifpartner neu Tarife vereinbaren. Die Tarifpartner sind im Rahmen der Tarifautonomie und der Anforderungen des Gesetzes grundsätzlich frei, Regelungen für die Vergütung der Leistungen zu vereinbaren, auch sektorübergreifend. Der Bundesrat sieht deshalb in erster Linie die Tarifpartner gefordert, sinnvolle Lösungen für die Vergütung der Leistungen zu erarbeiten. Festzuhalten ist gleichzeitig, dass sich der OKP-Leistungsumfang mit der einheitlichen Finanzierung nicht ändert.</span></p></span>
    • <p>Immer mehr Spitex-Organisationen setzen auf Pflegeexpert:innen mit Masterabschluss (Advanced Practice Nurses, APN). Diese übernehmen anspruchsvolle Aufgaben in der klinischen Einschätzung, Versorgung komplexer chronischer Erkrankungen, Koordination und Prävention – insbesondere im häuslichen Umfeld.&nbsp;</p><p>Internationale Erfahrungen und erste Projekte in der Schweiz, etwa in der Westschweiz (IPADom der Spitex-Organisationen AVASAD und der IMAD) oder bei der Spitex Zürich, zeigen das breite Potenzial dieser Fachpersonen für eine qualitativ hochwertige, koordinierte und wirtschaftliche Versorgung.</p><p>Im Rahmen der zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative soll die Rolle der APN gesetzlich verankert werden. Offen bleibt bislang die Finanzierung ihrer Leistungen, insbesondere in der Spitex. Die bisherigen Arbeiten des Bundes scheinen sich vorrangig auf Tätigkeiten in ärztlichen Praxen zu konzentrieren. Damit droht der häusliche Bereich benachteiligt zu werden – obwohl genau dort aufgrund des demografischen Wandels, der Ambulantisierung und des Fachkräftemangels ein wachsender Versorgungsbedarf besteht.</p><p>Spitex Schweiz und weitere Fachorganisationen fordern daher eine einheitliche, arbeitgeberunabhängige Finanzierung, die APN-Leistungen in allen Settings – Arztpraxis, Pflegeheim, Spital oder Spitex – gleichwertig berücksichtigt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass APN einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Versorgung im häuslichen Bereich leisten und zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen können?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass APN-Leistungen im Spitex-Bereich gleichwertig zu anderen Versorgungsformen geregelt und finanziert werden – insbesondere im Hinblick auf die laufende Umsetzung der Pflegeinitiative?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie APN in der Spitex künftig Leistungen gemäss ihrem breiten Kompetenzprofil über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen können?</li><li>Inwiefern plant der Bundesrat im Sinne von EFAS eine sektorübergreifende Finanzierungsregelung zu fördern, um Fehlanreize und neue Versorgungssilos zu vermeiden?</li></ol>
    • Advanced Practice Nurses in der Spitex. Wie gewährleistet der Bundesrat Qualität und Gleichbehandlung in der Finanzierung?

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