Fertigstellung der Neat Süd. Welche konkreten Schritte sind nötig, um die Wünsche der Tessiner und italienischen Behörden zu erfüllen?

ShortId
25.3476
Id
20253476
Updated
14.11.2025 03:03
Language
de
Title
Fertigstellung der Neat Süd. Welche konkreten Schritte sind nötig, um die Wünsche der Tessiner und italienischen Behörden zu erfüllen?
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./2. Der Prozess und die Rolle der Planungsakteure bei der Planung der Eisenbahninfrastruktur sind in Artikel 48</span><em><span>a ff </span></em><span>des Bundesgesetzes über die Eisenbahnen (EBG; SR 742.101) und in den Artikeln 15 bis 18 der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) geregelt. Der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur erfolgt schrittweise. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht vor, der den Stand des Ausbaus, notwendige Anpassungen des strategischen Entwicklungsprogramms und den nächsten geplanten Ausbauschritt aufzeigt. Die einzelnen Ausbauschritte werden in Form von Bundesbeschlüssen erlassen, die auf Bedarfsnachweisen sowie betriebs- und volkswirtschaftlich abgestützten Konzepten basieren. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) leitet und koordiniert die Planung der Ausbauschritte. Das BAV verantwortet die Erarbeitung der Angebotskonzepte für den Personenfernverkehr und für den Gütertransport. Die Kantone erarbeiten die Angebotskonzepte für den regionalen Personenverkehr. Auf Basis der einzelnen Angebotskonzepte beauftragt das BAV die Infrastrukturbetreiber die dazu erforderlichen Massnahmen für die Infrastruktur und das Rollmaterial zu entwickeln. Es bewertet die einzelnen Massnahmen und priorisiert sie. Das BAV erarbeitet aus ausgewählten Massnahmen ein Angebotskonzept für den Personenverkehr und den Gütertransport. Die für das Angebotskonzept erforderlichen Infrastrukturmassnahmen bilden den jeweiligen Ausbauschritt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Nach der Ablehnung des Ausbauschritts</span><span>&nbsp;</span><span>2023 für die Nationalstrassen durch das Schweizer Stimmvolk und angesichts der Mehrkosten bei den Bahnvorhaben hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) damit beauftragt, die Ausbauprojekte für Schiene und Strasse im Rahmen des Projekts «Verkehr</span><span>&nbsp;</span><span>'45» neu zu beurteilen und zu priorisieren. Auf dieser Grundlage wird das UVEK im Laufe des Jahres</span><span>&nbsp;</span><span>2026 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten und dem Bundesrat vorlegen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Fertigstellung der NEAT in einer späteren Botschaft behandelt wird, da die Umsetzung erst nach 2045 vorgesehen ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesrat zeigt sich erfreut über die langjährige gute Zusammenarbeit zwischen dem italienischen Verkehrsministerium (Ministero delle infrastrutture e dei trasporti) und dem UVEK. Im Jahr</span><span>&nbsp;</span><span>1999 trafen die Schweiz und Italien eine Vereinbarung (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.742.140.345.43</span></em><span>) mit dem Ziel, einen optimalen Anschluss der NEAT an das italienische Schienennetz zu gewährleisten. Aus dieser Kooperation gingen verschiedene Übereinkünfte und Absichtserklärungen hervor. Am 6.</span><span>&nbsp;</span><span>Juli</span><span>&nbsp;</span><span>2023 unterzeichneten Bundesrat Rösti und der italienische Minister Matteo Salvini ein Memorandum of Understanding (MoU), das die Etappen der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im Schienenverkehr bis 2035 festlegt. In diesem Kontext will der Bundesrat die gemeinsame Arbeit der Ministerien im Rahmen der bestehenden Gremien und Arbeitsgruppen fortsetzen, in denen die italienischen Regionen Ligurien, Lombardei und Piemont sowie die Kantone Tessin und Wallis vertreten sind.</span></p></span>
  • <p>Trotz der strategischen Bedeutung der Nord-Süd-Eisenbahnachse und des gemeinsamen Interesses der Schweiz und Italiens stellt sich nach wie vor die Frage, wann die Zufahrten zu den NEAT-Basistunneln fertiggestellt werden. Weder im Ausbauschritt 2035 noch in der Perspektive Bahn 2050 sind Planungen und Investitionen vorgesehen. Das nährt die Befürchtung, dass die Fertigstellung über das Jahr 2050 hinaus verschoben wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Gesamthandelsvolumen zwischen Italien und der Schweiz beläuft sich auf rund 50 Milliarden Franken pro Jahr, wobei ein Grossteil der Güter – neben dem internationalen Verkehr – über die Gotthard-Achse durch das Tessin rollt. In den städtischen Zentren fahren die Güterzüge langsam: Zwischen Lugano und Mailand beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit etwa 65 km/h. Ausserdem fehlt ein alternatives Netz: Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Infrastruktur unvollständig ist.</p><p>Auch für die SBB hat die Fertigstellung der Zufahrten zum Gotthard- und zum Ceneri-Basistunnel Priorität.</p><p>&nbsp;</p><p>In jüngster Zeit haben die regionalen Behörden ihr politisches Engagement verstärkt: Der Präsident des Tessiner Grossen Rates, Michele Guerra, hat eine Initiative mit der Lombardei, dem Piemont und Ligurien vorangetrieben, aus der die «Alleanza Sud delle Alpi» und ein Schreiben an den Bundesrat, die italienische Regierung und die europäischen Institutionen hervorgegangen sind. Die italienischen Behörden bestätigten ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit gemäss der Absichtserklärung Rösti–Salvini vom 23. Juli 2023.</p><p>&nbsp;</p><p>In Anbetracht dieser Initiativen und des günstigen bilateralen Kontextes frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><p>1. Welche einzelnen Verfahrensschritte braucht es in Anbetracht der einschlägigen Gesetze konkret, um die Fertigstellung der NEAT Süd in Abstimmung mit den italienischen und europäischen Behörden in Angriff zu nehmen?</p><p>2. Welche Akteure (Bund, Kantone, SBB, Güterverkehrsunternehmen, italienische Behörden usw.) sind für diese Schritte zuständig und nach welchen Verfahren werden ihre jeweiligen Rollen und Tätigkeiten koordiniert?&nbsp;<br>3. Unter Berücksichtigung des Priorisierungsbedarfs («Verkehr '45» / Auftrag an die ETH) und der strategischen Bedeutung der Fernverkehrsverbindungen: Wie soll die Fertigstellung der NEAT im Hinblick auf die neuen Botschaften 2026/2027 und 2030 zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur priorisiert werden?&nbsp;<br>4. Ist angesichts dieser Fristen vorgesehen, einen bilateralen technisch-politischen runden Tisch mit Italien ins Leben zu rufen, der über die bestehenden Kanäle hinausgeht und an den sich auch Vertreter und Vertreterinnen der Region setzen, um verbindliche Verpflichtungen und konkrete Ziele für die Fertigstellung der NEAT festzulegen?</p>
  • Fertigstellung der Neat Süd. Welche konkreten Schritte sind nötig, um die Wünsche der Tessiner und italienischen Behörden zu erfüllen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./2. Der Prozess und die Rolle der Planungsakteure bei der Planung der Eisenbahninfrastruktur sind in Artikel 48</span><em><span>a ff </span></em><span>des Bundesgesetzes über die Eisenbahnen (EBG; SR 742.101) und in den Artikeln 15 bis 18 der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) geregelt. Der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur erfolgt schrittweise. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht vor, der den Stand des Ausbaus, notwendige Anpassungen des strategischen Entwicklungsprogramms und den nächsten geplanten Ausbauschritt aufzeigt. Die einzelnen Ausbauschritte werden in Form von Bundesbeschlüssen erlassen, die auf Bedarfsnachweisen sowie betriebs- und volkswirtschaftlich abgestützten Konzepten basieren. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) leitet und koordiniert die Planung der Ausbauschritte. Das BAV verantwortet die Erarbeitung der Angebotskonzepte für den Personenfernverkehr und für den Gütertransport. Die Kantone erarbeiten die Angebotskonzepte für den regionalen Personenverkehr. Auf Basis der einzelnen Angebotskonzepte beauftragt das BAV die Infrastrukturbetreiber die dazu erforderlichen Massnahmen für die Infrastruktur und das Rollmaterial zu entwickeln. Es bewertet die einzelnen Massnahmen und priorisiert sie. Das BAV erarbeitet aus ausgewählten Massnahmen ein Angebotskonzept für den Personenverkehr und den Gütertransport. Die für das Angebotskonzept erforderlichen Infrastrukturmassnahmen bilden den jeweiligen Ausbauschritt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Nach der Ablehnung des Ausbauschritts</span><span>&nbsp;</span><span>2023 für die Nationalstrassen durch das Schweizer Stimmvolk und angesichts der Mehrkosten bei den Bahnvorhaben hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) damit beauftragt, die Ausbauprojekte für Schiene und Strasse im Rahmen des Projekts «Verkehr</span><span>&nbsp;</span><span>'45» neu zu beurteilen und zu priorisieren. Auf dieser Grundlage wird das UVEK im Laufe des Jahres</span><span>&nbsp;</span><span>2026 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten und dem Bundesrat vorlegen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Fertigstellung der NEAT in einer späteren Botschaft behandelt wird, da die Umsetzung erst nach 2045 vorgesehen ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesrat zeigt sich erfreut über die langjährige gute Zusammenarbeit zwischen dem italienischen Verkehrsministerium (Ministero delle infrastrutture e dei trasporti) und dem UVEK. Im Jahr</span><span>&nbsp;</span><span>1999 trafen die Schweiz und Italien eine Vereinbarung (SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.742.140.345.43</span></em><span>) mit dem Ziel, einen optimalen Anschluss der NEAT an das italienische Schienennetz zu gewährleisten. Aus dieser Kooperation gingen verschiedene Übereinkünfte und Absichtserklärungen hervor. Am 6.</span><span>&nbsp;</span><span>Juli</span><span>&nbsp;</span><span>2023 unterzeichneten Bundesrat Rösti und der italienische Minister Matteo Salvini ein Memorandum of Understanding (MoU), das die Etappen der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im Schienenverkehr bis 2035 festlegt. In diesem Kontext will der Bundesrat die gemeinsame Arbeit der Ministerien im Rahmen der bestehenden Gremien und Arbeitsgruppen fortsetzen, in denen die italienischen Regionen Ligurien, Lombardei und Piemont sowie die Kantone Tessin und Wallis vertreten sind.</span></p></span>
    • <p>Trotz der strategischen Bedeutung der Nord-Süd-Eisenbahnachse und des gemeinsamen Interesses der Schweiz und Italiens stellt sich nach wie vor die Frage, wann die Zufahrten zu den NEAT-Basistunneln fertiggestellt werden. Weder im Ausbauschritt 2035 noch in der Perspektive Bahn 2050 sind Planungen und Investitionen vorgesehen. Das nährt die Befürchtung, dass die Fertigstellung über das Jahr 2050 hinaus verschoben wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Gesamthandelsvolumen zwischen Italien und der Schweiz beläuft sich auf rund 50 Milliarden Franken pro Jahr, wobei ein Grossteil der Güter – neben dem internationalen Verkehr – über die Gotthard-Achse durch das Tessin rollt. In den städtischen Zentren fahren die Güterzüge langsam: Zwischen Lugano und Mailand beträgt die Durchschnittsgeschwindigkeit etwa 65 km/h. Ausserdem fehlt ein alternatives Netz: Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Infrastruktur unvollständig ist.</p><p>Auch für die SBB hat die Fertigstellung der Zufahrten zum Gotthard- und zum Ceneri-Basistunnel Priorität.</p><p>&nbsp;</p><p>In jüngster Zeit haben die regionalen Behörden ihr politisches Engagement verstärkt: Der Präsident des Tessiner Grossen Rates, Michele Guerra, hat eine Initiative mit der Lombardei, dem Piemont und Ligurien vorangetrieben, aus der die «Alleanza Sud delle Alpi» und ein Schreiben an den Bundesrat, die italienische Regierung und die europäischen Institutionen hervorgegangen sind. Die italienischen Behörden bestätigten ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit gemäss der Absichtserklärung Rösti–Salvini vom 23. Juli 2023.</p><p>&nbsp;</p><p>In Anbetracht dieser Initiativen und des günstigen bilateralen Kontextes frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><p>1. Welche einzelnen Verfahrensschritte braucht es in Anbetracht der einschlägigen Gesetze konkret, um die Fertigstellung der NEAT Süd in Abstimmung mit den italienischen und europäischen Behörden in Angriff zu nehmen?</p><p>2. Welche Akteure (Bund, Kantone, SBB, Güterverkehrsunternehmen, italienische Behörden usw.) sind für diese Schritte zuständig und nach welchen Verfahren werden ihre jeweiligen Rollen und Tätigkeiten koordiniert?&nbsp;<br>3. Unter Berücksichtigung des Priorisierungsbedarfs («Verkehr '45» / Auftrag an die ETH) und der strategischen Bedeutung der Fernverkehrsverbindungen: Wie soll die Fertigstellung der NEAT im Hinblick auf die neuen Botschaften 2026/2027 und 2030 zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur priorisiert werden?&nbsp;<br>4. Ist angesichts dieser Fristen vorgesehen, einen bilateralen technisch-politischen runden Tisch mit Italien ins Leben zu rufen, der über die bestehenden Kanäle hinausgeht und an den sich auch Vertreter und Vertreterinnen der Region setzen, um verbindliche Verpflichtungen und konkrete Ziele für die Fertigstellung der NEAT festzulegen?</p>
    • Fertigstellung der Neat Süd. Welche konkreten Schritte sind nötig, um die Wünsche der Tessiner und italienischen Behörden zu erfüllen?

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