Der anachronistische und unangemessene Entscheid, die rollende Landstrasse zum Jahresende zu schliessen, überrascht uns
- ShortId
-
25.3479
- Id
-
20253479
- Updated
-
14.11.2025 03:05
- Language
-
de
- Title
-
Der anachronistische und unangemessene Entscheid, die rollende Landstrasse zum Jahresende zu schliessen, überrascht uns
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Parlament hat sich 2023 ausdrücklich für die Weiterführung des RoLa-Angebots bis 2028 ausgesprochen, weil die Verlagerungsziele auch nach Ablauf der vom Bundesrat vorgeschlagenen Frist für die Verlängerung dieses Angebots (Ende 2026) noch lange nicht erreicht sein würden.</p><p>Der Grund dafür, dass die Verlagerungsziele nicht erreicht werden, ist derselbe, den die RAlpin AG jetzt für die Einstellung des Dienstes anführt: die mangelnde Qualität des Schienennetzes in Deutschland.</p><p>Ich verweise auf Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung: 2«Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen.» </p><p>Der Gesetzgeber hat dieses Ziel konkretisiert und in Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes festgelegt, dass innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels noch höchstens 650 000 Fahrten durchgeführt werden.</p><p>Bei den Mitteln, die mit dem Beschluss von 2023, das RoLa-Angebot zu verlängern, zur Verfügung gestellt wurden, wurde genau den Problemen Rechnung getragen, die sich aus der Qualität des deutschen Schienennetzes ergeben und die die Attraktivität der Option Schiene einschränkten und immer noch einschränken.</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle rechnete 2018 vor, dass im Falle einer Schliessung der RoLa drei Viertel des auf diesem Weg abgewickelten Güterschwerverkehrs auf die Strasse zurückkehren würden, und stellte fest, dass dies eindeutig gegen den Verfassungsauftrag zum Schutz der Alpen verstossen würde.</p><p>Es stimmt, dass der Beitrag pro Einheit des kombinierten Güterschwerverkehrs deutlich höher ist als im unbegleiteten Güterschwerverkehr; doch angesichts der nach wie vor für die Erreichung der Verlagerungsziele ungünstigen Bedingungen, sollte die RoLa bis zu deren im Jahr 2023 beschlossenen Ablauf aufrechterhalten werden.</p>
- <span><p><span>1. Die Betriebsabgeltungen an die </span><span>Rollende Landstrasse (Rola) </span><span>beliefen sich über die Jahre 2020 bis 2024 auf insgesamt 98.9 Millionen Franken. Im Durchschnitt entspricht dies 19.8 Millionen Franken pro Jahr. Hinzu kamen Unterstützungsbeiträge zur Kompensation der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in der Höhe von 10 Millionen Franken im Jahr 2020 und knapp 3 Millionen Franken im Jahr 2021.</span></p><p><span>Der Bund hat 2024 die Rola mit 19.4 Millionen Franken gefördert. Bei 72'189 verlagerten Lastwagen </span><span>(knapp 200 Lastwagen pro Tag)</span><span> resultiert damit eine Abgeltung von 269 Franken je Sendung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Nein. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Betriebsbeiträge werden gestützt auf Artikel 15 der Gütertransportverordnung (GüTV; SR 742.411) ausgerichtet. Die Bestimmung sieht vor, dass der Bund die ungedeckten Kosten der von ihm bestellten Angebote abgelten kann, welche effektiv erbracht worden sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der RAlpin als Betreiberin der Rola sowie den andauernden Problemen bei der Infrastrukturverfügbarkeit kann der Bundesrat den Entscheid der RAlpin, die Rola bereits per Ende 2025 einzustellen, nachvollziehen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat daher einem entsprechenden Antrag der RAlpin zugestimmt. Gleichzeitig leistet es mit einer ab dem zweiten Quartal 2025 erhöhten Abgeltung je verlagertem Lastwagen einen entscheidenden Beitrag, dass das Angebot bis Ende Jahr aufrechterhalten werden kann. Tage- und teils wochenlange Bauarbeiten an der Bahninfrastruktur in Deutschland, zum Teil erst kurzfristig anberaumt und ohne ausreichende Umleitungsmöglichkeiten, verunmöglichen verlässliche Angebote im Schienengüterverkehr. Für 2026 ist zudem keine Verbesserung absehbar: Mitte 2026 sind auf der Simplon-Achse sowie in Novara weitere, mehrwöchige Sperren angekündigt. Der Weiterbetrieb der Rola wäre für die RAlpin daher deutlich verlustbringend, bei gleichzeitig abnehmender Verlagerungswirkung. Eine Fortführung bis 2028 wäre so unter keinen Umständen möglich gewesen. Bereits eine Fortführung nur bis zum Beginn der erwähnten baubedingten Sperren Mitte 2026 hätte eine nochmalige Erhöhung der Abgeltung des Bundes je Lastwagen um rund 50 Prozent erfordert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die RAlpin hat die Möglichkeit, von der Verladestelle Basel Kleinhüningen Gebrauch zu machen, geprüft, aber verworfen. Der Hafen Kleinhüningen respektive die alte Verladestelle kann nur von der Schweiz herangefahren werden. Entsprechend wäre im Gegensatz zur Verbindung Freiburg im Breisgau – Novara eine zusätzliche Transitverzollung notwendig, zu der die Kunden der RAlpin nicht bereit sind. Zudem reichen die beschränkten Kapazitäten (Verladeanlage und fehlende Vorstauflächen für die Lastwagen) bei weitem nicht aus, um täglich bis zu acht Züge be- und entladen zu können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat sieht vor, einen Teil der in den Jahren bis 2028 freiwerdenden Mittel für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) einzusetzen. Der alpenquerende UKV ist wie die Rola mit der Problematik der unzureichenden Qualität und vielen Zugausfällen konfrontiert. Der Mitteleinsatz soll helfen, alternative Angebote am Markt anzubieten, mit denen die bisherigen Rola-Transporte auf der Schiene behalten werden können und nicht auf die Strasse verlagert werden. Dabei ist zu beachten, dass gemäss Artikel 8 Absatz 2 Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG; SR 740.1) im UKV die Höhe der durchschnittlichen Abgeltung pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr abzunehmen hat. Derzeit prüfen die Branchenakteure in Abstimmung mit dem BAV Massnahmen, mit denen ein Wechsel der Transporte in den UKV oder andere multimodale Logistiklösungen beschleunigt oder erleichtert werden kann. Der Bundesrat wird hierzu im Verlagerungsbericht 2025, der voraussichtlich im November 2025 verabschiedet werden wird, Bericht erstatten.</span></p></span>
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><p>1. Wie viel hat die Rollende Landstrasse (RoLa) den Bund in den letzten fünf Jahren pro Jahr gekostet?</p><p> </p><p>2. Wegen Annullierungen wurden weniger Transporte durchgeführt. Können die dadurch verursachten Betriebsverluste über den verfügbaren Kredit gedeckt werden?</p><p> </p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass bei der steigenden Tendenz im Schwerverkehr - 960.000 Transits im Jahr 2024 - das Angebot mit den bis 2028 verfügbaren Mitteln aufrechterhalten werden sollte, anstatt es einzustellen?</p><p> </p><p>4. Wurde, um Bahnstrecken in Deutschland zu vermeiden, in Erwägung gezogen, den Terminal in Freiburg im Breisgau durch den Basler Terminal zu ersetzen, der bis 2019 in Betrieb war?</p><p> </p><p>5. Welche konkreten Massnahmen sind geplant, um zu verhindern, dass die derzeit 80.000 Lastwagen, die die RoLa nutzen, wieder auf die Strasse gelangen?</p>
- Der anachronistische und unangemessene Entscheid, die rollende Landstrasse zum Jahresende zu schliessen, überrascht uns
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Parlament hat sich 2023 ausdrücklich für die Weiterführung des RoLa-Angebots bis 2028 ausgesprochen, weil die Verlagerungsziele auch nach Ablauf der vom Bundesrat vorgeschlagenen Frist für die Verlängerung dieses Angebots (Ende 2026) noch lange nicht erreicht sein würden.</p><p>Der Grund dafür, dass die Verlagerungsziele nicht erreicht werden, ist derselbe, den die RAlpin AG jetzt für die Einstellung des Dienstes anführt: die mangelnde Qualität des Schienennetzes in Deutschland.</p><p>Ich verweise auf Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung: 2«Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen.» </p><p>Der Gesetzgeber hat dieses Ziel konkretisiert und in Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes festgelegt, dass innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels noch höchstens 650 000 Fahrten durchgeführt werden.</p><p>Bei den Mitteln, die mit dem Beschluss von 2023, das RoLa-Angebot zu verlängern, zur Verfügung gestellt wurden, wurde genau den Problemen Rechnung getragen, die sich aus der Qualität des deutschen Schienennetzes ergeben und die die Attraktivität der Option Schiene einschränkten und immer noch einschränken.</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle rechnete 2018 vor, dass im Falle einer Schliessung der RoLa drei Viertel des auf diesem Weg abgewickelten Güterschwerverkehrs auf die Strasse zurückkehren würden, und stellte fest, dass dies eindeutig gegen den Verfassungsauftrag zum Schutz der Alpen verstossen würde.</p><p>Es stimmt, dass der Beitrag pro Einheit des kombinierten Güterschwerverkehrs deutlich höher ist als im unbegleiteten Güterschwerverkehr; doch angesichts der nach wie vor für die Erreichung der Verlagerungsziele ungünstigen Bedingungen, sollte die RoLa bis zu deren im Jahr 2023 beschlossenen Ablauf aufrechterhalten werden.</p>
- <span><p><span>1. Die Betriebsabgeltungen an die </span><span>Rollende Landstrasse (Rola) </span><span>beliefen sich über die Jahre 2020 bis 2024 auf insgesamt 98.9 Millionen Franken. Im Durchschnitt entspricht dies 19.8 Millionen Franken pro Jahr. Hinzu kamen Unterstützungsbeiträge zur Kompensation der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in der Höhe von 10 Millionen Franken im Jahr 2020 und knapp 3 Millionen Franken im Jahr 2021.</span></p><p><span>Der Bund hat 2024 die Rola mit 19.4 Millionen Franken gefördert. Bei 72'189 verlagerten Lastwagen </span><span>(knapp 200 Lastwagen pro Tag)</span><span> resultiert damit eine Abgeltung von 269 Franken je Sendung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Nein. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Betriebsbeiträge werden gestützt auf Artikel 15 der Gütertransportverordnung (GüTV; SR 742.411) ausgerichtet. Die Bestimmung sieht vor, dass der Bund die ungedeckten Kosten der von ihm bestellten Angebote abgelten kann, welche effektiv erbracht worden sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der RAlpin als Betreiberin der Rola sowie den andauernden Problemen bei der Infrastrukturverfügbarkeit kann der Bundesrat den Entscheid der RAlpin, die Rola bereits per Ende 2025 einzustellen, nachvollziehen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat daher einem entsprechenden Antrag der RAlpin zugestimmt. Gleichzeitig leistet es mit einer ab dem zweiten Quartal 2025 erhöhten Abgeltung je verlagertem Lastwagen einen entscheidenden Beitrag, dass das Angebot bis Ende Jahr aufrechterhalten werden kann. Tage- und teils wochenlange Bauarbeiten an der Bahninfrastruktur in Deutschland, zum Teil erst kurzfristig anberaumt und ohne ausreichende Umleitungsmöglichkeiten, verunmöglichen verlässliche Angebote im Schienengüterverkehr. Für 2026 ist zudem keine Verbesserung absehbar: Mitte 2026 sind auf der Simplon-Achse sowie in Novara weitere, mehrwöchige Sperren angekündigt. Der Weiterbetrieb der Rola wäre für die RAlpin daher deutlich verlustbringend, bei gleichzeitig abnehmender Verlagerungswirkung. Eine Fortführung bis 2028 wäre so unter keinen Umständen möglich gewesen. Bereits eine Fortführung nur bis zum Beginn der erwähnten baubedingten Sperren Mitte 2026 hätte eine nochmalige Erhöhung der Abgeltung des Bundes je Lastwagen um rund 50 Prozent erfordert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die RAlpin hat die Möglichkeit, von der Verladestelle Basel Kleinhüningen Gebrauch zu machen, geprüft, aber verworfen. Der Hafen Kleinhüningen respektive die alte Verladestelle kann nur von der Schweiz herangefahren werden. Entsprechend wäre im Gegensatz zur Verbindung Freiburg im Breisgau – Novara eine zusätzliche Transitverzollung notwendig, zu der die Kunden der RAlpin nicht bereit sind. Zudem reichen die beschränkten Kapazitäten (Verladeanlage und fehlende Vorstauflächen für die Lastwagen) bei weitem nicht aus, um täglich bis zu acht Züge be- und entladen zu können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat sieht vor, einen Teil der in den Jahren bis 2028 freiwerdenden Mittel für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) einzusetzen. Der alpenquerende UKV ist wie die Rola mit der Problematik der unzureichenden Qualität und vielen Zugausfällen konfrontiert. Der Mitteleinsatz soll helfen, alternative Angebote am Markt anzubieten, mit denen die bisherigen Rola-Transporte auf der Schiene behalten werden können und nicht auf die Strasse verlagert werden. Dabei ist zu beachten, dass gemäss Artikel 8 Absatz 2 Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG; SR 740.1) im UKV die Höhe der durchschnittlichen Abgeltung pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr abzunehmen hat. Derzeit prüfen die Branchenakteure in Abstimmung mit dem BAV Massnahmen, mit denen ein Wechsel der Transporte in den UKV oder andere multimodale Logistiklösungen beschleunigt oder erleichtert werden kann. Der Bundesrat wird hierzu im Verlagerungsbericht 2025, der voraussichtlich im November 2025 verabschiedet werden wird, Bericht erstatten.</span></p></span>
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><p>1. Wie viel hat die Rollende Landstrasse (RoLa) den Bund in den letzten fünf Jahren pro Jahr gekostet?</p><p> </p><p>2. Wegen Annullierungen wurden weniger Transporte durchgeführt. Können die dadurch verursachten Betriebsverluste über den verfügbaren Kredit gedeckt werden?</p><p> </p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass bei der steigenden Tendenz im Schwerverkehr - 960.000 Transits im Jahr 2024 - das Angebot mit den bis 2028 verfügbaren Mitteln aufrechterhalten werden sollte, anstatt es einzustellen?</p><p> </p><p>4. Wurde, um Bahnstrecken in Deutschland zu vermeiden, in Erwägung gezogen, den Terminal in Freiburg im Breisgau durch den Basler Terminal zu ersetzen, der bis 2019 in Betrieb war?</p><p> </p><p>5. Welche konkreten Massnahmen sind geplant, um zu verhindern, dass die derzeit 80.000 Lastwagen, die die RoLa nutzen, wieder auf die Strasse gelangen?</p>
- Der anachronistische und unangemessene Entscheid, die rollende Landstrasse zum Jahresende zu schliessen, überrascht uns
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