Erreicht die Schweiz die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal?
- ShortId
-
25.3480
- Id
-
20253480
- Updated
-
14.11.2025 03:01
- Language
-
de
- Title
-
Erreicht die Schweiz die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal?
- AdditionalIndexing
-
52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Zu 1) In Botschaften sind jeweils die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt darzustellen (Art. 141 Abs. 2 Bst. g ParlG). Auf die Biodiversitäts- und Klimaauswirkungen wird dann eingegangen, wenn aussagekräftige Angaben möglich sind. Aus Sicht des Bundesrats ist es nicht angemessen, für jede einzelne Subvention eine vertiefte Evaluation der Biodiversitäts- und Klimawirkungen durchzuführen. Aktuelle Evaluationen zu den Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen finden sich auf der Website des Bundesamts für Umwelt (BAFU). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 2) Bei der Erarbeitung der Botschaft zur Standortförderung 2024 – 2027 (BBl 2023 554) waren die Auswirkungen der Standortförderinstrumente auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ein wichtiges Thema (vgl. u.</span><span> </span><span>a. Kapitel 6.6 der Botschaft). Die Instrumente der Standortförderung werden regelmässig evaluiert und deren Wirkungen so weit wie möglich quantifiziert. Da es sich um eine Botschaft zu einer Finanzvorlage ohne Rechtsanpassungen handelt, wurde keine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt. Bei einem der acht vertieft analysierten Instrumente handelte es sich um die im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) mitfinanzierten, meist touristisch ausgerichteten Infrastrukturprojekte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat zur Analyse ein externes Gutachten erstellen lassen. Darauf basierend hat das WBF dem Bundesrat am 19.</span><span> </span><span>Juni 2024 einen Bericht vorgelegt, der drei konkrete Massnahmenpakete vorschlägt. Der Bundesrat hat diese Massnahmen gutgeheissen. Sie werden nun umgesetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 3) Auch bei der Erarbeitung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (BBl 2020 3955) waren die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ein wichtiges Thema (vgl. u.</span><span> </span><span>a. Kapitel 8.5. der Botschaft). Die Instrumente der Agrarpolitik werden regelmässig evaluiert. Bei vier der acht vertieft analysierten Instrumente handelte es sich um Instrumente der Agrarpolitik. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat diese extern evaluieren lassen. Darauf basierend hat das WBF dem Bundesrat am 19.</span><span> </span><span>Juni 2024 einen Bericht vorgelegt und eine Reihe von gezielten Anpassungen vorgeschlagen. Der Bundesrat hat diese gutgeheissen. Sie werden nun umgesetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 4) Die Ziele des Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal der Biodiversitätskonvention (CBD) sind als globale Ziele zu verstehen. Jede Vertragspartei leistet ihren Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele und Vorgaben des globalen Rahmens entsprechend den nationalen Gegebenheiten und Möglichkeiten, die es möglichst gut zu nutzen gilt. Die Schweiz hat die biodiversitätsrelevanten Subventionen identifiziert und mit Vertiefungen und Reformen bei jenen Subventionen begonnen, die das grösste Reformpotenzial hinsichtlich einer Aufwertung der Biodiversität aufweisen. Sie ist somit daran, einen Beitrag zur Zielerreichung der Konvention zu leisten. Die Schweiz wird der CBD über ihre Fortschritte periodisch Bericht erstatten. Ausserdem wird das UVEK dem Bundesrat bis Ende 2028 erneut einen Fortschrittsbericht unterbreiten. </span></p></span>
- <p>Die Schweiz unterzeichnete 2022 den Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal. Dieser sieht die Identifikation von Anreizen (inkl. Subventionen) mit biodiversitätsschädigender Wirkung bis 2025 vor sowie deren Beseitigung, Abbau oder Umgestaltung, um die negativen Auswirkungen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden, bis 2030. In diesem Kontext wurden in den letzten Jahren 8 Subventionen vertieft analysiert und der Stand der Zielerreichung Anfang 2025 in einem Fortschrittsbericht publiziert. Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, dass derzeit keine weiteren Vertiefungen nötig seien: Dank der periodischen Überprüfung in Rahmen der Staatsrechnung würden alle Subventionen bis spätestens in 6 Jahren auf ihre negativen Auswirkungen auf Biodiversität und Klima überprüft sein.</p><p>Tatsächlich hat das WBF im 2024 seine Subventionen überprüft, mit einem im 2023 angepassten Instrument, und die Ergebnisse in der Staatsrechnung publiziert. Jedoch wurden praktisch alle Subventionen im Bereich Landwirtschaft und Tourismus ausgeklammert, mit Verweis darauf, dass diese kürzlich eingeführt oder überprüft worden seien bzw. im Rahmen von politischen Geschäften demnächst überprüft werden sollen. Anreize, wie etwa Steuererleichterungen, wurden im WBF nicht untersucht, obwohl sie integraler Bestandteil des Biodiversitätsrahmens sind.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wurden die Subventionen im Rahmen von früheren Botschaften nach einem gleichwertigen Verfahren auf ihre negativen Wirkungen auf Biodiversität und Klima überprüft? Wenn ja, wo sind die Ergebnisse publiziert? Wenn nein, bis wann wird das getan?</li><li>Wurden die Subventionen im Tourismus im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 auf ihre negativen Auswirkungen geprüft? Falls ja, zu welchem Schluss kam der Bundesrat und wo ist der publiziert? Falls nein, bis wann wird das gemacht sein?</li><li>Wurden die Subventionen in der Landwirtschaft im Rahmen der Botschaft zur AP22+ auf ihre negativen Auswirkungen auf Biodiversität und Klima geprüft? Falls ja, zu welchem Schluss kam der Bundesrat und wo sind die Ergebnisse publiziert? Falls nein, wann wird das geschehen?</li><li>Kann er bestätigen, dass die Ziele von Kunming-Montreal bis 2030 erreicht werden, wenn nach dem jetzigen Verfahren manche Subventionen erst in 6 Jahren auf ihre Schädlichkeit geprüft werden? Wenn nein, was tut er, um die Ziele zu erreichen?</li></ol>
- Erreicht die Schweiz die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Zu 1) In Botschaften sind jeweils die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt darzustellen (Art. 141 Abs. 2 Bst. g ParlG). Auf die Biodiversitäts- und Klimaauswirkungen wird dann eingegangen, wenn aussagekräftige Angaben möglich sind. Aus Sicht des Bundesrats ist es nicht angemessen, für jede einzelne Subvention eine vertiefte Evaluation der Biodiversitäts- und Klimawirkungen durchzuführen. Aktuelle Evaluationen zu den Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen finden sich auf der Website des Bundesamts für Umwelt (BAFU). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 2) Bei der Erarbeitung der Botschaft zur Standortförderung 2024 – 2027 (BBl 2023 554) waren die Auswirkungen der Standortförderinstrumente auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ein wichtiges Thema (vgl. u.</span><span> </span><span>a. Kapitel 6.6 der Botschaft). Die Instrumente der Standortförderung werden regelmässig evaluiert und deren Wirkungen so weit wie möglich quantifiziert. Da es sich um eine Botschaft zu einer Finanzvorlage ohne Rechtsanpassungen handelt, wurde keine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt. Bei einem der acht vertieft analysierten Instrumente handelte es sich um die im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) mitfinanzierten, meist touristisch ausgerichteten Infrastrukturprojekte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat zur Analyse ein externes Gutachten erstellen lassen. Darauf basierend hat das WBF dem Bundesrat am 19.</span><span> </span><span>Juni 2024 einen Bericht vorgelegt, der drei konkrete Massnahmenpakete vorschlägt. Der Bundesrat hat diese Massnahmen gutgeheissen. Sie werden nun umgesetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 3) Auch bei der Erarbeitung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (BBl 2020 3955) waren die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ein wichtiges Thema (vgl. u.</span><span> </span><span>a. Kapitel 8.5. der Botschaft). Die Instrumente der Agrarpolitik werden regelmässig evaluiert. Bei vier der acht vertieft analysierten Instrumente handelte es sich um Instrumente der Agrarpolitik. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat diese extern evaluieren lassen. Darauf basierend hat das WBF dem Bundesrat am 19.</span><span> </span><span>Juni 2024 einen Bericht vorgelegt und eine Reihe von gezielten Anpassungen vorgeschlagen. Der Bundesrat hat diese gutgeheissen. Sie werden nun umgesetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 4) Die Ziele des Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal der Biodiversitätskonvention (CBD) sind als globale Ziele zu verstehen. Jede Vertragspartei leistet ihren Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele und Vorgaben des globalen Rahmens entsprechend den nationalen Gegebenheiten und Möglichkeiten, die es möglichst gut zu nutzen gilt. Die Schweiz hat die biodiversitätsrelevanten Subventionen identifiziert und mit Vertiefungen und Reformen bei jenen Subventionen begonnen, die das grösste Reformpotenzial hinsichtlich einer Aufwertung der Biodiversität aufweisen. Sie ist somit daran, einen Beitrag zur Zielerreichung der Konvention zu leisten. Die Schweiz wird der CBD über ihre Fortschritte periodisch Bericht erstatten. Ausserdem wird das UVEK dem Bundesrat bis Ende 2028 erneut einen Fortschrittsbericht unterbreiten. </span></p></span>
- <p>Die Schweiz unterzeichnete 2022 den Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal. Dieser sieht die Identifikation von Anreizen (inkl. Subventionen) mit biodiversitätsschädigender Wirkung bis 2025 vor sowie deren Beseitigung, Abbau oder Umgestaltung, um die negativen Auswirkungen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden, bis 2030. In diesem Kontext wurden in den letzten Jahren 8 Subventionen vertieft analysiert und der Stand der Zielerreichung Anfang 2025 in einem Fortschrittsbericht publiziert. Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, dass derzeit keine weiteren Vertiefungen nötig seien: Dank der periodischen Überprüfung in Rahmen der Staatsrechnung würden alle Subventionen bis spätestens in 6 Jahren auf ihre negativen Auswirkungen auf Biodiversität und Klima überprüft sein.</p><p>Tatsächlich hat das WBF im 2024 seine Subventionen überprüft, mit einem im 2023 angepassten Instrument, und die Ergebnisse in der Staatsrechnung publiziert. Jedoch wurden praktisch alle Subventionen im Bereich Landwirtschaft und Tourismus ausgeklammert, mit Verweis darauf, dass diese kürzlich eingeführt oder überprüft worden seien bzw. im Rahmen von politischen Geschäften demnächst überprüft werden sollen. Anreize, wie etwa Steuererleichterungen, wurden im WBF nicht untersucht, obwohl sie integraler Bestandteil des Biodiversitätsrahmens sind.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wurden die Subventionen im Rahmen von früheren Botschaften nach einem gleichwertigen Verfahren auf ihre negativen Wirkungen auf Biodiversität und Klima überprüft? Wenn ja, wo sind die Ergebnisse publiziert? Wenn nein, bis wann wird das getan?</li><li>Wurden die Subventionen im Tourismus im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 auf ihre negativen Auswirkungen geprüft? Falls ja, zu welchem Schluss kam der Bundesrat und wo ist der publiziert? Falls nein, bis wann wird das gemacht sein?</li><li>Wurden die Subventionen in der Landwirtschaft im Rahmen der Botschaft zur AP22+ auf ihre negativen Auswirkungen auf Biodiversität und Klima geprüft? Falls ja, zu welchem Schluss kam der Bundesrat und wo sind die Ergebnisse publiziert? Falls nein, wann wird das geschehen?</li><li>Kann er bestätigen, dass die Ziele von Kunming-Montreal bis 2030 erreicht werden, wenn nach dem jetzigen Verfahren manche Subventionen erst in 6 Jahren auf ihre Schädlichkeit geprüft werden? Wenn nein, was tut er, um die Ziele zu erreichen?</li></ol>
- Erreicht die Schweiz die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal?
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