Homeoffice in der Bundesverwaltung überdenken

ShortId
25.3482
Id
20253482
Updated
14.11.2025 03:02
Language
de
Title
Homeoffice in der Bundesverwaltung überdenken
AdditionalIndexing
44;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schattenseiten von zu viel Homeoffice überwiegen die Vorteile. Diese Erkenntnis setzt sich in der Privatwirtschaft durch, von internationalen Grossunternehmen bis hin zu den KMU. Es geht dabei nicht darum, das Homeoffice zu verbieten oder ganz einzuschränken, sondern die Wichtigkeit der physischen Präsenz für die Firmenkultur, für die Führungskultur, für die Effizienz und Innovation sowie für den sozialen Austausch wieder mehr zu gewichten. Es gibt aber auch noch weitere Nachteile von Homeoffice, etwa für die psychische Gesundheit und für die Gesundheit generell. Es gibt beispielsweise den Trend, dass Leute, obwohl sie krank sind, im Homeoffice eher arbeiten als wenn sie in den Betrieb gehen müssten. Dies zeigt wie ungesund die fehlende Trennung zwischen Privat und Arbeit sein kann.&nbsp;<br>Die Bundesverwaltung hat zudem nicht die gleichen Voraussetzungen wie ein Unternehmen bezüglich Messbarkeit und Operationalisierung von Arbeit, sowie fehlt die Korrekturfunktion des Marktes. Deshalb, und weil es auch um Steuergelder und Rechtsstaatlichkeit geht, sollte die Bundesverwaltung hierbei Zurückhaltung üben. Sie ist auch nicht zwingend darauf angewiesen, diese attraktivitätssteigernde Massnahme aufrechtzuerhalten, weil sie so oder so schon sehr gute Löhne bezahlt und mit weiteren Vorteilen auftrumpfen kann. Anstatt auf vermehrtes Homeoffice zu setzen, soll weiterhin dezentrales Arbeiten in Hubs und Coworking Spaces ermöglicht werden, welche gewisse Vorteil von Homeoffice mit klassischem Büro verbindet und Nachteile ausgleicht.</p>
  • <span><p><span>Technologische Entwicklungen und veränderte Erwartungen der Gesellschaft haben in den letzten Jahren zu einem neuen Verständnis von Arbeit geführt. Die Chancen, die sich aus diesem Wandel für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende ergeben, will der Bundesrat durch den gezielten Einsatz flexibler Arbeitsformen nutzen. Er hat deshalb im Dezember 2020 das «Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung» (</span><a href="http://www.admin.ch"><u><span>www.admin.ch</span></u></a><span> -&gt; Medienmitteilungen -&gt; 11.12.2020 -&gt; Bundesrat heisst Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen gut) verabschiedet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seit 2021 bestehen für das der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) unterstellte Personal zudem rechtliche Grundlagen, die mehr Flexibilität bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeitmodell erlauben (BPV Art. 64a, 64b). Die Möglichkeiten zur Flexibilisierung des örtlichen und zeitlichen Arbeitseinsatzes sowie der Arbeitsorganisation werden aufgrund der konkreten Aufgaben gezielt gewählt und gefördert. Die Aufgabenerfüllung steht immer im Zentrum. Ein Rechtsanspruch auf die freie Wahl des Arbeitsortes besteht nicht. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Erfahrungen mit flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung sind insgesamt positiv. </span></p><p><span>Dennoch gibt es bei Homeoffice neben Chancen auch gewisse Risiken. Diesen gilt es Rechnung zu tragen. Den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung stehen Informationen und Hilfsmittel u.a. zu den Themen Infrastrukur, IT-Sicherheit/ Datenschutz sowie Schutz der Gesundheit zur Verfügung. Ebenso sind die Pflichten des Arbeitgebers u.a. betreffend Gesundheitsschutz (Art. 10c BPV) und Bereitstellung der technischen Infrastruktur (Art. 69 Abs. 3 BPV) rechtlich geregelt. Eine breite Sensibilisierung von Vorgesetzten und Mitarbeitenden erfolgte mit der Info-Kampagne «Arbeitswelt in Bewegung» in den Jahren 2022/2023. Künftig wird das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz bei flexiblen Arbeitsformen zudem im jährlichen Gespräch mit den Mitarbeitenden thematisiert. Im Übrigen ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass eine regelmässige Anwesenheit am Arbeitsplatz für den optimalen Austausch im Team und die Entwicklung der Unternehmenskultur notwendig ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Anfang 2025 haben die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerates (GPK) beschlossen, zu </span><em><span>«Telearbeit in der Bundesverwaltung» </span></em><span>eine Inspektion gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) durchzuführen. Die Abklärungen durch die PVK haben im Februar 2025 begonnen und dauern ca. ein Jahr. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat will das Ergebnis der PVK-Evaluation abwarten und gestützt auf diesen Bericht und die politische Würdigung der GPK allfällige Massnahmen prüfen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Homeoffice-Politik in der Bundesverwaltung zu überdenken und einzuschränken.</p>
  • Homeoffice in der Bundesverwaltung überdenken
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schattenseiten von zu viel Homeoffice überwiegen die Vorteile. Diese Erkenntnis setzt sich in der Privatwirtschaft durch, von internationalen Grossunternehmen bis hin zu den KMU. Es geht dabei nicht darum, das Homeoffice zu verbieten oder ganz einzuschränken, sondern die Wichtigkeit der physischen Präsenz für die Firmenkultur, für die Führungskultur, für die Effizienz und Innovation sowie für den sozialen Austausch wieder mehr zu gewichten. Es gibt aber auch noch weitere Nachteile von Homeoffice, etwa für die psychische Gesundheit und für die Gesundheit generell. Es gibt beispielsweise den Trend, dass Leute, obwohl sie krank sind, im Homeoffice eher arbeiten als wenn sie in den Betrieb gehen müssten. Dies zeigt wie ungesund die fehlende Trennung zwischen Privat und Arbeit sein kann.&nbsp;<br>Die Bundesverwaltung hat zudem nicht die gleichen Voraussetzungen wie ein Unternehmen bezüglich Messbarkeit und Operationalisierung von Arbeit, sowie fehlt die Korrekturfunktion des Marktes. Deshalb, und weil es auch um Steuergelder und Rechtsstaatlichkeit geht, sollte die Bundesverwaltung hierbei Zurückhaltung üben. Sie ist auch nicht zwingend darauf angewiesen, diese attraktivitätssteigernde Massnahme aufrechtzuerhalten, weil sie so oder so schon sehr gute Löhne bezahlt und mit weiteren Vorteilen auftrumpfen kann. Anstatt auf vermehrtes Homeoffice zu setzen, soll weiterhin dezentrales Arbeiten in Hubs und Coworking Spaces ermöglicht werden, welche gewisse Vorteil von Homeoffice mit klassischem Büro verbindet und Nachteile ausgleicht.</p>
    • <span><p><span>Technologische Entwicklungen und veränderte Erwartungen der Gesellschaft haben in den letzten Jahren zu einem neuen Verständnis von Arbeit geführt. Die Chancen, die sich aus diesem Wandel für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende ergeben, will der Bundesrat durch den gezielten Einsatz flexibler Arbeitsformen nutzen. Er hat deshalb im Dezember 2020 das «Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung» (</span><a href="http://www.admin.ch"><u><span>www.admin.ch</span></u></a><span> -&gt; Medienmitteilungen -&gt; 11.12.2020 -&gt; Bundesrat heisst Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen gut) verabschiedet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seit 2021 bestehen für das der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) unterstellte Personal zudem rechtliche Grundlagen, die mehr Flexibilität bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeitmodell erlauben (BPV Art. 64a, 64b). Die Möglichkeiten zur Flexibilisierung des örtlichen und zeitlichen Arbeitseinsatzes sowie der Arbeitsorganisation werden aufgrund der konkreten Aufgaben gezielt gewählt und gefördert. Die Aufgabenerfüllung steht immer im Zentrum. Ein Rechtsanspruch auf die freie Wahl des Arbeitsortes besteht nicht. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Erfahrungen mit flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung sind insgesamt positiv. </span></p><p><span>Dennoch gibt es bei Homeoffice neben Chancen auch gewisse Risiken. Diesen gilt es Rechnung zu tragen. Den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung stehen Informationen und Hilfsmittel u.a. zu den Themen Infrastrukur, IT-Sicherheit/ Datenschutz sowie Schutz der Gesundheit zur Verfügung. Ebenso sind die Pflichten des Arbeitgebers u.a. betreffend Gesundheitsschutz (Art. 10c BPV) und Bereitstellung der technischen Infrastruktur (Art. 69 Abs. 3 BPV) rechtlich geregelt. Eine breite Sensibilisierung von Vorgesetzten und Mitarbeitenden erfolgte mit der Info-Kampagne «Arbeitswelt in Bewegung» in den Jahren 2022/2023. Künftig wird das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz bei flexiblen Arbeitsformen zudem im jährlichen Gespräch mit den Mitarbeitenden thematisiert. Im Übrigen ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass eine regelmässige Anwesenheit am Arbeitsplatz für den optimalen Austausch im Team und die Entwicklung der Unternehmenskultur notwendig ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Anfang 2025 haben die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerates (GPK) beschlossen, zu </span><em><span>«Telearbeit in der Bundesverwaltung» </span></em><span>eine Inspektion gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) durchzuführen. Die Abklärungen durch die PVK haben im Februar 2025 begonnen und dauern ca. ein Jahr. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat will das Ergebnis der PVK-Evaluation abwarten und gestützt auf diesen Bericht und die politische Würdigung der GPK allfällige Massnahmen prüfen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Homeoffice-Politik in der Bundesverwaltung zu überdenken und einzuschränken.</p>
    • Homeoffice in der Bundesverwaltung überdenken

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