Vernichtung von Covid-19-Impfstoff und Beschaffungstransparenz
- ShortId
-
25.3486
- Id
-
20253486
- Updated
-
14.11.2025 03:00
- Language
-
de
- Title
-
Vernichtung von Covid-19-Impfstoff und Beschaffungstransparenz
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Nach dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie war das oberste Ziel des Bundes, die Schweizer Bevölkerung mit ausreichenden Mengen der wirksamsten verfügbaren Impfstoffe gegen Covid-19 zu versorgen. Mit diesem Ziel hat der Bund zum Schutz der Bevölkerung frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft, so dass bereits im Dezember 2020 die ersten Impfungen durchgeführt werden konnten. Er konnte damit der Schweizer Bevölkerung einen raschen Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen gewährleisten.</span></p><p><span>Da Dauer und Entwicklung der Pandemie anfänglich nicht abzusehen waren, musste sichergestellt werden, dass der Bund in jedem Fall die Versorgung der Bevölkerung würde gewährleisten können. Wie vom Bundesrat beschlossen, wurde dabei auf eine redundante Beschaffungsstrategie gesetzt, da zu Beginn nicht vorhergesagt werden konnte, welche Impfstoffkandidaten am Ende eine Zulassung erhalten würden. Auch musste mit Produktionsausfällen einzelner Hersteller gerechnet werden. Der Bundesrat war sich bewusst, dass die Umsetzung dieser Strategie eine umfangreiche Vernichtung von vom Bund beschafftem Impfstoff zur Folge haben könnte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Dauer der Haltbarkeit der Impfstoffe wurde, wie für alle Arzneimittel üblich, von Swissmedic auf Basis von international harmonisierten Kriterien und von den Impfstoffherstellern eingereichten Daten zur Stabilität und Wirksamkeit festgelegt. Im Laufe der Pandemie konnte die Haltbarkeit auf Basis neu verfügbar gemachter Daten und auf Antrag der Hersteller mehrmals weiter verlängert werden.</span></p><p><span>Die Lagerung der Impfstoffe erfolgte gemäss den Vorgaben der Good-Distribution-Practice (GDP) durch die Logistikbasis der Armee (LBA). Der Bund verfügte jederzeit über die Informationen zu den gelagerten Mengen an Impfstoffen, einschliesslich deren Haltbarkeitsdauer. Impfstoffdosen wurden erst dann vom Bund vernichtet, wenn das Verfalldatum erreicht war.</span></p><p><span>Gleichzeitig wurden Bemühungen unternommen, nicht für die Schweizer Bevölkerung benötigte Impfstoffe an andere Länder zu spenden. Diese Spenden wurden den verpflichteten Kontingenten entnommen und direkt von den Herstellern an die Zielländer vermittelt. Dies resultierte in der Weitergabe von mehreren Millionen Dosen Impfstoff, zu einem grossen Teil über die Beteiligung der Schweiz in der COVAX-Initiative («Global Vaccine Access Facility»).</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Vertraulichkeit war notwendig, um den Abschluss der Verträge zu ermöglichen und damit den Zugang der Schweizer Bevölkerung zu den Impfstoffen zu gewährleisten. In Bezug auf die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zeigten sich die Impfstoffhersteller mit diesen nicht einverstanden und beantragten dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ; SR 152.3) den Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Nach Prüfung, ob weitere Offenlegungen möglich waren, erliess das BAG im Dezember 2023 die verlangte Verfügung. Aus dieser geht im Wesentlichen hervor, dass das BAG bezugnehmend auf die Ausnahmegründe des BGÖ an den gemachten Schwärzungen festhält und die betreffenden Vertragsinhalte entgegen der Empfehlung des EDÖB nicht weitergehend offenlegt. In der Folge haben drei Gesuchstellende Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Diese Beschwerdeverfahren sind noch hängig. Eine Neubeurteilung erfolgt nach Verfahrensabschluss. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die einzelnen Verträge wurden kontinuierlich überwacht, weiterentwickelt und ergänzt. Dies führte zum Teil zur Reduktion von gelieferten Impfstoffdosen. Abhängig von der genauen Vertragssituation konnten von den Herstellern auch Rückzahlungen erwirkt werden. Grundsätzlich hält die Schweiz ihre vertraglichen Verpflichtungen jedoch ein. Insgesamt konnten mehrere Millionen Impfstoffdosen gespendet werden. Mit dem Rückgang der pandemischen Bedrohung und dem entsprechenden Rückgang des Impfgeschehens wurde auch die Weitergabe durch den weltweiten Rückgang der Nachfrage an Impfstoffen gegen Covid-19 kaum noch möglich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die Aufgabentrennung zwischen den verschiedenen beteiligten Bundesbehörden, dem Eidgenössischen Departement des Innern mit BAG und Swissmedic einerseits, und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mit LBA und Armeeapotheke andererseits, und den anspruchsvollen und immer zeitkritischen Bedingungen der Pandemie führte zu Herausforderungen, die zur Administrativuntersuchung im Sommer 2022 führten («Untersuchung zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen bestätigt bisherige Erkenntnisse» (www.admin.ch > Dokumentation > Mitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrats > 9. November 2022)).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die wichtigsten Lehren der Untersuchung wurden im Bericht der GPK-N von 2023, in dem die Untersuchung abgeschlossen wird, angesprochen. In diesem Bericht wurden folgende Punkte hervorgehoben: Gemäss GPK-N sollen bei der Beschaffung in Pandemiezeiten trotz Vertraulichkeit der Verträge eine hohe Transparenz innerhalb der Verwaltung und ein Informationsgleichstand aller beteiligten Bundesstellen sichergestellt werden. Darüber hinaus sollen die in der Covid</span><span>‑</span><span>19-Pandemie gemachten Erfahrungen in die Bewältigung einer neuen Pandemie einfliessen. Die Erfahrungen konnten bereits in folgende Projekte und Aktivitäten, wie der Überarbeitung des Pandemieplans, dem Aufbau der Krisenorganisation, oder den Projekten im Bereich des im Aufbau befindlichen Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit zur Pandemieversorgung oder die «Impfstoffstrategie 2035» integriert werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Insgesamt zog die GPK-N in ihrem Abschlussbericht von 2023 eine positive Bilanz der Strategie des Bundes für die Impfstoffversorgung während der Covid-19 Pandemie. Sie stellte fest, dass die vom Bundesrat festgelegten Ziele dieser Strategie insgesamt erreicht wurden. Im Hinblick auf die potenziellen gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Folgen einer fehlenden Impfstoffversorgung hielt die GPK</span><span>‑</span><span>N das Vorgehen für zweckmässig.</span></p></span>
- <p>Zwischen 2020 und 2023 hat der Bund rund 61 Millionen Dosen COVID-19-Impfstoffe für insgesamt 2,3 Milliarden Franken beschafft. Nur etwa ein Viertel dieser Dosen wurde in der Schweiz verwendet, während Impfstoffe im Wert von 270 Millionen Franken ins Ausland gespendet wurden. Etwa 18,6 Millionen Dosen im Wert von geschätzten 1,3 Milliarden Franken wurden aufgrund ihres Verfalls vernichtet:</p><p> </p><p>https://www.bluewin.ch/en/news/switzerland/confederation-disposes-of-coronavirus-vaccine-for-13-billion-francs-2639954.html</p><p> </p><p>Diese Situation wirft Fragen zur Einkaufsplanung, Lagerverwaltung und Transparenz der mit Impfstoffherstellern abgeschlossenen Verträge auf.</p><p> </p><p>1. Einkaufsplanung</p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat den Erwerb von 61 Millionen Dosen bei einer Bevölkerung von etwa 8,6 Millionen Einwohnern, unter Berücksichtigung der damaligen Impfempfehlungen und prognostizierten Boosterbedarfe?</p><p> </p><p>2. Lagerverwaltung</p><p>Welche Massnahmen wurden ergriffen, um die Haltbarkeit der Impfstoffe zu überwachen, ihren Verfall zu verhindern und sie gegebenenfalls rechtzeitig weiterzugeben?</p><p> </p><p>3. Vertragstransparenz</p><p>Warum bleiben die Verträge mit den Impfstoffherstellern trotz der Forderungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten vertraulich, und wurden konkrete Schritte zur (teilweisen) Offenlegung geprüft?</p><p> </p><p>4. Finanzielle Verantwortung</p><p>Wurden Mechanismen wie Rückerstattungen, Kompensationen oder vertragliche Rückkaufoptionen für ungenutzte Impfstoffe in Betracht gezogen oder umgesetzt?</p><p> </p><p>5. Erfahrungen und Lehren</p><p>Welche administrativen und strategischen Lehren zieht der Bundesrat aus dieser Erfahrung:</p><p>a) um die Verwaltung und Überwachung öffentlicher Beschaffungen effizienter zu gestalten und</p><p>b) um in zukünftigen Gesundheitskrisen eine ausgewogenere Beschaffungsstrategie sicherzustellen?</p>
- Vernichtung von Covid-19-Impfstoff und Beschaffungstransparenz
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Nach dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie war das oberste Ziel des Bundes, die Schweizer Bevölkerung mit ausreichenden Mengen der wirksamsten verfügbaren Impfstoffe gegen Covid-19 zu versorgen. Mit diesem Ziel hat der Bund zum Schutz der Bevölkerung frühzeitig von verschiedenen Herstellern Impfstoffe beschafft, so dass bereits im Dezember 2020 die ersten Impfungen durchgeführt werden konnten. Er konnte damit der Schweizer Bevölkerung einen raschen Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen gewährleisten.</span></p><p><span>Da Dauer und Entwicklung der Pandemie anfänglich nicht abzusehen waren, musste sichergestellt werden, dass der Bund in jedem Fall die Versorgung der Bevölkerung würde gewährleisten können. Wie vom Bundesrat beschlossen, wurde dabei auf eine redundante Beschaffungsstrategie gesetzt, da zu Beginn nicht vorhergesagt werden konnte, welche Impfstoffkandidaten am Ende eine Zulassung erhalten würden. Auch musste mit Produktionsausfällen einzelner Hersteller gerechnet werden. Der Bundesrat war sich bewusst, dass die Umsetzung dieser Strategie eine umfangreiche Vernichtung von vom Bund beschafftem Impfstoff zur Folge haben könnte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Dauer der Haltbarkeit der Impfstoffe wurde, wie für alle Arzneimittel üblich, von Swissmedic auf Basis von international harmonisierten Kriterien und von den Impfstoffherstellern eingereichten Daten zur Stabilität und Wirksamkeit festgelegt. Im Laufe der Pandemie konnte die Haltbarkeit auf Basis neu verfügbar gemachter Daten und auf Antrag der Hersteller mehrmals weiter verlängert werden.</span></p><p><span>Die Lagerung der Impfstoffe erfolgte gemäss den Vorgaben der Good-Distribution-Practice (GDP) durch die Logistikbasis der Armee (LBA). Der Bund verfügte jederzeit über die Informationen zu den gelagerten Mengen an Impfstoffen, einschliesslich deren Haltbarkeitsdauer. Impfstoffdosen wurden erst dann vom Bund vernichtet, wenn das Verfalldatum erreicht war.</span></p><p><span>Gleichzeitig wurden Bemühungen unternommen, nicht für die Schweizer Bevölkerung benötigte Impfstoffe an andere Länder zu spenden. Diese Spenden wurden den verpflichteten Kontingenten entnommen und direkt von den Herstellern an die Zielländer vermittelt. Dies resultierte in der Weitergabe von mehreren Millionen Dosen Impfstoff, zu einem grossen Teil über die Beteiligung der Schweiz in der COVAX-Initiative («Global Vaccine Access Facility»).</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Vertraulichkeit war notwendig, um den Abschluss der Verträge zu ermöglichen und damit den Zugang der Schweizer Bevölkerung zu den Impfstoffen zu gewährleisten. In Bezug auf die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zeigten sich die Impfstoffhersteller mit diesen nicht einverstanden und beantragten dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ; SR 152.3) den Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Nach Prüfung, ob weitere Offenlegungen möglich waren, erliess das BAG im Dezember 2023 die verlangte Verfügung. Aus dieser geht im Wesentlichen hervor, dass das BAG bezugnehmend auf die Ausnahmegründe des BGÖ an den gemachten Schwärzungen festhält und die betreffenden Vertragsinhalte entgegen der Empfehlung des EDÖB nicht weitergehend offenlegt. In der Folge haben drei Gesuchstellende Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Diese Beschwerdeverfahren sind noch hängig. Eine Neubeurteilung erfolgt nach Verfahrensabschluss. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die einzelnen Verträge wurden kontinuierlich überwacht, weiterentwickelt und ergänzt. Dies führte zum Teil zur Reduktion von gelieferten Impfstoffdosen. Abhängig von der genauen Vertragssituation konnten von den Herstellern auch Rückzahlungen erwirkt werden. Grundsätzlich hält die Schweiz ihre vertraglichen Verpflichtungen jedoch ein. Insgesamt konnten mehrere Millionen Impfstoffdosen gespendet werden. Mit dem Rückgang der pandemischen Bedrohung und dem entsprechenden Rückgang des Impfgeschehens wurde auch die Weitergabe durch den weltweiten Rückgang der Nachfrage an Impfstoffen gegen Covid-19 kaum noch möglich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die Aufgabentrennung zwischen den verschiedenen beteiligten Bundesbehörden, dem Eidgenössischen Departement des Innern mit BAG und Swissmedic einerseits, und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mit LBA und Armeeapotheke andererseits, und den anspruchsvollen und immer zeitkritischen Bedingungen der Pandemie führte zu Herausforderungen, die zur Administrativuntersuchung im Sommer 2022 führten («Untersuchung zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen bestätigt bisherige Erkenntnisse» (www.admin.ch > Dokumentation > Mitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrats > 9. November 2022)).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die wichtigsten Lehren der Untersuchung wurden im Bericht der GPK-N von 2023, in dem die Untersuchung abgeschlossen wird, angesprochen. In diesem Bericht wurden folgende Punkte hervorgehoben: Gemäss GPK-N sollen bei der Beschaffung in Pandemiezeiten trotz Vertraulichkeit der Verträge eine hohe Transparenz innerhalb der Verwaltung und ein Informationsgleichstand aller beteiligten Bundesstellen sichergestellt werden. Darüber hinaus sollen die in der Covid</span><span>‑</span><span>19-Pandemie gemachten Erfahrungen in die Bewältigung einer neuen Pandemie einfliessen. Die Erfahrungen konnten bereits in folgende Projekte und Aktivitäten, wie der Überarbeitung des Pandemieplans, dem Aufbau der Krisenorganisation, oder den Projekten im Bereich des im Aufbau befindlichen Kompetenzzentrum Versorgungssicherheit zur Pandemieversorgung oder die «Impfstoffstrategie 2035» integriert werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Insgesamt zog die GPK-N in ihrem Abschlussbericht von 2023 eine positive Bilanz der Strategie des Bundes für die Impfstoffversorgung während der Covid-19 Pandemie. Sie stellte fest, dass die vom Bundesrat festgelegten Ziele dieser Strategie insgesamt erreicht wurden. Im Hinblick auf die potenziellen gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Folgen einer fehlenden Impfstoffversorgung hielt die GPK</span><span>‑</span><span>N das Vorgehen für zweckmässig.</span></p></span>
- <p>Zwischen 2020 und 2023 hat der Bund rund 61 Millionen Dosen COVID-19-Impfstoffe für insgesamt 2,3 Milliarden Franken beschafft. Nur etwa ein Viertel dieser Dosen wurde in der Schweiz verwendet, während Impfstoffe im Wert von 270 Millionen Franken ins Ausland gespendet wurden. Etwa 18,6 Millionen Dosen im Wert von geschätzten 1,3 Milliarden Franken wurden aufgrund ihres Verfalls vernichtet:</p><p> </p><p>https://www.bluewin.ch/en/news/switzerland/confederation-disposes-of-coronavirus-vaccine-for-13-billion-francs-2639954.html</p><p> </p><p>Diese Situation wirft Fragen zur Einkaufsplanung, Lagerverwaltung und Transparenz der mit Impfstoffherstellern abgeschlossenen Verträge auf.</p><p> </p><p>1. Einkaufsplanung</p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat den Erwerb von 61 Millionen Dosen bei einer Bevölkerung von etwa 8,6 Millionen Einwohnern, unter Berücksichtigung der damaligen Impfempfehlungen und prognostizierten Boosterbedarfe?</p><p> </p><p>2. Lagerverwaltung</p><p>Welche Massnahmen wurden ergriffen, um die Haltbarkeit der Impfstoffe zu überwachen, ihren Verfall zu verhindern und sie gegebenenfalls rechtzeitig weiterzugeben?</p><p> </p><p>3. Vertragstransparenz</p><p>Warum bleiben die Verträge mit den Impfstoffherstellern trotz der Forderungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten vertraulich, und wurden konkrete Schritte zur (teilweisen) Offenlegung geprüft?</p><p> </p><p>4. Finanzielle Verantwortung</p><p>Wurden Mechanismen wie Rückerstattungen, Kompensationen oder vertragliche Rückkaufoptionen für ungenutzte Impfstoffe in Betracht gezogen oder umgesetzt?</p><p> </p><p>5. Erfahrungen und Lehren</p><p>Welche administrativen und strategischen Lehren zieht der Bundesrat aus dieser Erfahrung:</p><p>a) um die Verwaltung und Überwachung öffentlicher Beschaffungen effizienter zu gestalten und</p><p>b) um in zukünftigen Gesundheitskrisen eine ausgewogenere Beschaffungsstrategie sicherzustellen?</p>
- Vernichtung von Covid-19-Impfstoff und Beschaffungstransparenz
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