Naturgefahren. Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten

ShortId
25.3489
Id
20253489
Updated
14.11.2025 03:06
Language
de
Title
Naturgefahren. Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten
AdditionalIndexing
52;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Antwort zur Interpellation 24.4423 bestätigt der Bundesrat die Risiken durch Naturgefahren in der Zukunft zunehmen werden. Es ist dementsprechend damit zu rechnen, dass Situationen wie aktuell in Kandersteg oder anderen Orten der Schweiz vermehrt auftreten werden. Diese Beispiele zeigen, dass die aktuell verfügbaren Instrumente und Kriterien, die zur Anwendung kommen, zu einschneidenden Nutzungseinschränkungen führen können. In der Antwort auf die IP 24.4423 empfiehlt der Bundesrat den Kantonen entsprechende Kriterien zu definieren. Da Gefahrengebiete auch über die Kantonsgrenzen hinweg bestehen können, scheint es zielführend und effizient, dass der Bund diese Grundlagen und Kriterien in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Bei der Erarbeitung der Kriterien soll auch die Versicherungsdeckung der Betroffenen berücksichtigt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Kriterien durch die Kantone angewendet werden können, um eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten zu ermöglichen.</p><p>Er soll dabei insbesondere folgende Aspekte beachten:<br>- Kombination des Vorsorge- und des Risikoprinzips<br>- Welche raumplanerischen Instrumente und Grundlagen notwendig sind, die eine angemessene Planung ermöglichen<br>- Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit und Interessenabwägung bei raumplanerischen Entscheiden<br>- Anpassungsbedarf der rechtlichen Grundlagen auf Ebene Bund</p>
  • Naturgefahren. Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Antwort zur Interpellation 24.4423 bestätigt der Bundesrat die Risiken durch Naturgefahren in der Zukunft zunehmen werden. Es ist dementsprechend damit zu rechnen, dass Situationen wie aktuell in Kandersteg oder anderen Orten der Schweiz vermehrt auftreten werden. Diese Beispiele zeigen, dass die aktuell verfügbaren Instrumente und Kriterien, die zur Anwendung kommen, zu einschneidenden Nutzungseinschränkungen führen können. In der Antwort auf die IP 24.4423 empfiehlt der Bundesrat den Kantonen entsprechende Kriterien zu definieren. Da Gefahrengebiete auch über die Kantonsgrenzen hinweg bestehen können, scheint es zielführend und effizient, dass der Bund diese Grundlagen und Kriterien in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Bei der Erarbeitung der Kriterien soll auch die Versicherungsdeckung der Betroffenen berücksichtigt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Kriterien durch die Kantone angewendet werden können, um eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten zu ermöglichen.</p><p>Er soll dabei insbesondere folgende Aspekte beachten:<br>- Kombination des Vorsorge- und des Risikoprinzips<br>- Welche raumplanerischen Instrumente und Grundlagen notwendig sind, die eine angemessene Planung ermöglichen<br>- Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit und Interessenabwägung bei raumplanerischen Entscheiden<br>- Anpassungsbedarf der rechtlichen Grundlagen auf Ebene Bund</p>
    • Naturgefahren. Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten

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