Gaza. Die Schweiz kann mehr tun

ShortId
25.3490
Id
20253490
Updated
14.11.2025 03:07
Language
de
Title
Gaza. Die Schweiz kann mehr tun
AdditionalIndexing
08;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Lage in Gaza ist katastrophal. Zu den ständigen Angriffen, der Zerstörung von Spitälern und Schulen und der Zwangsumsiedlung kommt die von der israelischen Regierung verhängte Blockade hinzu, die ganze Familien und unzählige Kinder in Hunger und Elend stürzt. Diese Blockade verstösst gegen die völkerrechtliche Verpflichtung der israelischen Regierung, als Besatzungsmacht die Grundbedürfnisse der Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet zu decken. Nach Angaben der Vereinten Nationen kamen in den besetzten Gebieten seit dem 7. Oktober 2023 408 Personen, die humanitäre Hilfe leisteten, ums Leben.</p><p>&nbsp;</p><p>Namentlich unter der israelischen Bevölkerung werden zahlreiche Stimmen laut, die sich für die Freilassung der Hamas-Geiseln, aber auch für ein Ende der Übergriffe auf palästinensische Zivilpersonen aussprechen. Die überwältigende Mehrheit der Staaten fordert den Rückzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gazastreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Juni 2025 wird in New York eine Konferenz der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung, der 94 Staaten (darunter die Schweiz) angehören, stattfinden, um Massnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels zu erörtern. Mehrere arabische Länder engagieren sich ihrerseits im Hinblick auf den "Tag danach" mit ihrem 53-Milliarden-Plan für den Wiederaufbau Gazas und dafür, dass die 2,4 Millionen Menschen, die dort leben, auch dort bleiben können (ein Plan, der von den Vereinten Nationen unterstützt wird).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hält sich jedoch zurück. Diese Zurückhaltung ist unverständlich angesichts der humanitären Tradition der Schweiz und der Ausrichtung ihrer Aussenpolitik auf die Linderung von Not und Armut, die Achtung der Menschenrechte und auf das fried­li­che Zusammenle­ben der Völker (Art. 54 Abs. 2 der Bundesverfassung). Neutralität ist auch ein Vorteil, um sich stärker einzubringen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <span><p><span>1. Angesichts der humanitären Tragödie im Gazastreifen ist die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien eine Priorität des Bundesrates. Dazu gehört auch die Verpflichtung Israels als Besatzungsmacht, die Versorgung der Bevölkerung im von ihm besetzten Gebiet sicherzustellen oder, wenn es dazu nicht in der Lage ist, unparteiisch und diskriminierungsfrei einen sicheren, schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zur notleidenden Bevölkerung zuzulassen und zu ermöglichen. Der Bundesrat betont regelmässig, dass humanitäre Organisationen, einschliesslich der UNO-Organisationen, ihre Arbeit frei und ungehindert ausüben können müssen. Daher setzt sich die Schweiz sowohl im multilateralen als auch im bilateralen Rahmen und auf allen Ebenen für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein. Ausserdem erinnert die Schweiz Israel regelmässig an seine Verpflichtungen, beispielsweise anlässlich der Gespräche vom 11.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 und 4.</span><span>&nbsp;</span><span>Juli 2025 zwischen Bundesrat Ignazio Cassis und dem israelischen Aussenminister. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat verurteilt die Tatsache, dass die Feindseligkeiten in Gaza weiterhin zahlreiche zivile Opfer fordern, darunter auch humanitäres Personal. Der Schutz von humanitärem Personal ist eine der grundlegendsten Völkerrechtspflichten aller Parteien und wird mit der von der Schweiz initiierten Resolution 2730 des UNO-Sicherheitsrats bekräftigt. Auch nach ihrem Mandat im Sicherheitsrat führt die Schweiz ihre gezielte Anwaltschaft und Sensibilisierung fort, sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene. In diesem Zusammenhang setzt sie sich insbesondere für die Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Generalsekretärs zur Resolution 2730 ein. Dabei geht es um die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie darum, ein erhöhtes Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig ein verstärkter Schutz von humanitärem Personal ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Ein dauerhafter Waffenstillstand in Gaza ist eine der Prioritäten des Bundesrates. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene für eine politische Lösung des Konflikts ein, die auf der Zweistaatenlösung und dem Völkerrecht beruht. Dazu unterstützt sie unter anderem die Arbeit der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zweistaatenlösung und nahm an der hochrangigen UNO-Konferenz zum Nahen Osten vom 28. bis 30.</span><span>&nbsp;</span><span>Juli 2025 in New York teil. Die Guten Dienste der Schweiz sind bekannt und stehen auf Ersuchen der Parteien, insbesondere Israels und der Palästinensischen Behörde, zur Verfügung. </span></p></span>
  • <ol><li>Was konkret unternimmt der Bund zur Aufhebung des Belagerungszustands, der den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gazastreifens seit mehreren Monaten den Zugang zu humanitärer Hilfe verunmöglicht?</li><li>Welche Massnahmen hat die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um die vom UN-Sicherheitsrat am 24. Mai 2024 verabschiedete Resolution 2730 zum Schutz von humanitärem Personal und UN-Personal in Konfliktgebieten umzusetzen?</li><li>Wie engagiert sich der Bund in den Gesprächen und in seiner Diplomatie der guten Dienste für einen Waffenstillstand zum Wiederaufbau von Gaza und für die Zukunft der Region in Richtung einer Zwei-Staaten-Lösung?</li></ol>
  • Gaza. Die Schweiz kann mehr tun
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Lage in Gaza ist katastrophal. Zu den ständigen Angriffen, der Zerstörung von Spitälern und Schulen und der Zwangsumsiedlung kommt die von der israelischen Regierung verhängte Blockade hinzu, die ganze Familien und unzählige Kinder in Hunger und Elend stürzt. Diese Blockade verstösst gegen die völkerrechtliche Verpflichtung der israelischen Regierung, als Besatzungsmacht die Grundbedürfnisse der Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet zu decken. Nach Angaben der Vereinten Nationen kamen in den besetzten Gebieten seit dem 7. Oktober 2023 408 Personen, die humanitäre Hilfe leisteten, ums Leben.</p><p>&nbsp;</p><p>Namentlich unter der israelischen Bevölkerung werden zahlreiche Stimmen laut, die sich für die Freilassung der Hamas-Geiseln, aber auch für ein Ende der Übergriffe auf palästinensische Zivilpersonen aussprechen. Die überwältigende Mehrheit der Staaten fordert den Rückzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gazastreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Juni 2025 wird in New York eine Konferenz der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung, der 94 Staaten (darunter die Schweiz) angehören, stattfinden, um Massnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels zu erörtern. Mehrere arabische Länder engagieren sich ihrerseits im Hinblick auf den "Tag danach" mit ihrem 53-Milliarden-Plan für den Wiederaufbau Gazas und dafür, dass die 2,4 Millionen Menschen, die dort leben, auch dort bleiben können (ein Plan, der von den Vereinten Nationen unterstützt wird).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hält sich jedoch zurück. Diese Zurückhaltung ist unverständlich angesichts der humanitären Tradition der Schweiz und der Ausrichtung ihrer Aussenpolitik auf die Linderung von Not und Armut, die Achtung der Menschenrechte und auf das fried­li­che Zusammenle­ben der Völker (Art. 54 Abs. 2 der Bundesverfassung). Neutralität ist auch ein Vorteil, um sich stärker einzubringen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <span><p><span>1. Angesichts der humanitären Tragödie im Gazastreifen ist die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien eine Priorität des Bundesrates. Dazu gehört auch die Verpflichtung Israels als Besatzungsmacht, die Versorgung der Bevölkerung im von ihm besetzten Gebiet sicherzustellen oder, wenn es dazu nicht in der Lage ist, unparteiisch und diskriminierungsfrei einen sicheren, schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zur notleidenden Bevölkerung zuzulassen und zu ermöglichen. Der Bundesrat betont regelmässig, dass humanitäre Organisationen, einschliesslich der UNO-Organisationen, ihre Arbeit frei und ungehindert ausüben können müssen. Daher setzt sich die Schweiz sowohl im multilateralen als auch im bilateralen Rahmen und auf allen Ebenen für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein. Ausserdem erinnert die Schweiz Israel regelmässig an seine Verpflichtungen, beispielsweise anlässlich der Gespräche vom 11.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 und 4.</span><span>&nbsp;</span><span>Juli 2025 zwischen Bundesrat Ignazio Cassis und dem israelischen Aussenminister. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat verurteilt die Tatsache, dass die Feindseligkeiten in Gaza weiterhin zahlreiche zivile Opfer fordern, darunter auch humanitäres Personal. Der Schutz von humanitärem Personal ist eine der grundlegendsten Völkerrechtspflichten aller Parteien und wird mit der von der Schweiz initiierten Resolution 2730 des UNO-Sicherheitsrats bekräftigt. Auch nach ihrem Mandat im Sicherheitsrat führt die Schweiz ihre gezielte Anwaltschaft und Sensibilisierung fort, sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene. In diesem Zusammenhang setzt sie sich insbesondere für die Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Generalsekretärs zur Resolution 2730 ein. Dabei geht es um die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie darum, ein erhöhtes Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig ein verstärkter Schutz von humanitärem Personal ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Ein dauerhafter Waffenstillstand in Gaza ist eine der Prioritäten des Bundesrates. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene für eine politische Lösung des Konflikts ein, die auf der Zweistaatenlösung und dem Völkerrecht beruht. Dazu unterstützt sie unter anderem die Arbeit der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zweistaatenlösung und nahm an der hochrangigen UNO-Konferenz zum Nahen Osten vom 28. bis 30.</span><span>&nbsp;</span><span>Juli 2025 in New York teil. Die Guten Dienste der Schweiz sind bekannt und stehen auf Ersuchen der Parteien, insbesondere Israels und der Palästinensischen Behörde, zur Verfügung. </span></p></span>
    • <ol><li>Was konkret unternimmt der Bund zur Aufhebung des Belagerungszustands, der den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gazastreifens seit mehreren Monaten den Zugang zu humanitärer Hilfe verunmöglicht?</li><li>Welche Massnahmen hat die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um die vom UN-Sicherheitsrat am 24. Mai 2024 verabschiedete Resolution 2730 zum Schutz von humanitärem Personal und UN-Personal in Konfliktgebieten umzusetzen?</li><li>Wie engagiert sich der Bund in den Gesprächen und in seiner Diplomatie der guten Dienste für einen Waffenstillstand zum Wiederaufbau von Gaza und für die Zukunft der Region in Richtung einer Zwei-Staaten-Lösung?</li></ol>
    • Gaza. Die Schweiz kann mehr tun

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