Das ISOS blockiert die Schweizer Dorf- und Stadtentwicklung. Kompetenz und Entscheidungsfähigkeit muss zu Gemeinden und Kantonen
- ShortId
-
25.3491
- Id
-
20253491
- Updated
-
14.11.2025 03:03
- Language
-
de
- Title
-
Das ISOS blockiert die Schweizer Dorf- und Stadtentwicklung. Kompetenz und Entscheidungsfähigkeit muss zu Gemeinden und Kantonen
- AdditionalIndexing
-
2846;2831;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wurde auf der Grundlage von Artikel 5 vom Bundesrat als Inventar von nationaler Bedeutung ins Leben gerufen. Leider ist aus dem ISOS nicht mehr das mal angedachte Inventarverzeichnis, sondern das Schweizer Verhinderungsvehikel Nr.1 geworden! Praktisch jedes Renovations- und Neubauvorhaben in der Schweiz wird damit blockiert. </p><p>Es werden ganze Städte und Dörfer unter das "Pseudonym ISOS" gestellt und somit jegliche bauliche Entwicklung unterbunden!Es ist nicht zuletzt auch durch die heutige Bundesgerichtsrechtsprechung und die angewandte Verwaltungspraxis zu diesem </p><p>"ISOS-Verhinderungsvehikel" verkommen! Praktisch in allen Planungsprozessen wird es durch Behörden und in der meist daraus resultierenden, nachgelagerten Juristerei als gegeben und unantastbar angewandt.</p><p>Es gibt schweizweit mehrere jahrelang blockierte Projekte, welche wegen grossflächiger, fragwürdiger ISOS - Zonen über ganze Dörfer und Städte, in langwieriegen Streitereien anstatt in gelungenen Bauten enden. Dies wohl auch durch nicht korrekte Anwendung mit Rechtsunsicherheit, über alle Stufen hinweg.</p><p>Die heutigen rechtlichen Grundlagen sind für die Vollzugsbehörden schwer nachvollziehbar, weil kommunale oder kantonale Planungen vor Ort, auf einem nationalen Interesse beruhen!</p><p>Es muss zwingend ISOS im NHG dahingehend angepasst werden, damit ein nationales Interesse an einem Ortsbild nicht höher gewichtet werden darf, als dass eines ausgewiesenen öffentlichen Interesses von Gemeinden, Städten und Kantonen. Mit sinnvollen Kompromissen können kommunale oder kantonale Entwicklungsprojekte, sowie die nötige bauliche Innenentwicklung und Verdichtung in Städten und Dörfern,wieder umgesetzt werden. </p>
- <span><p><span>Die Motion greift die Anliegen der Motion 23.3435 Stark «Das ISOS soll die bauliche Entwicklung lenken, aber nicht verhindern» auf und entspricht, wie Letztere, der geltenden Praxis: Die Bundesinventare nach Artikel 5 Absatz 1 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451) sind Fachinventare, die bei Interessenabwägungen als Manifestation eines öffentlichen nationalen Interesses zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet nicht, dass sie ohne weiteres höher zu gewichten sind als andere Interessen. Von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objekts kann bei kantonalen und kommunalen Aufgaben abgewichen werden, wenn andere, auch kantonale oder gar lokale Interessen überwiegen und dies in einer umfassenden Interessenabwägung gemäss Artikel 3 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) korrekt ermittelt und dargelegt wird.</span><span> </span></p><p><span>Der Bund ist sich bewusst, dass im Bereich der ISOS-Anwendung Handlungsbedarf besteht. Das Eidgenössische Departement des Innern hat in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation deshalb einen runden Tisch zum ISOS einberufen, um Empfehlungen für konkrete und kurzfristig umsetzbare Massnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen bei der praktischen Anwendung des ISOS zu erarbeiten. Die Anliegen der Motion werden in diesem Rahmen behandelt. </span><span>Die Resultate werden im Herbst 2025 vorliegen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Botschaft zur Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu unterbreiten, welches die Bestimmungen über die Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung (ISOS) so anpasst, dass die Kompetenz mit Entscheidungsfähigkeit von den zuständigen Gemeinden oder Kantone ohne heute praktizierte Bürokratie, eigenständig wahrgenommen werden kann. Kompetenz und das entsprechende Vertrauen gehört zurück zu den Gemeinden und Kantone! Die heutige ISOS-Praxis verhindert landesweit Bauprojekte, wie Renovationen bestehender Liegenschaften und somit eine positive Entwicklung unserer Schweizer Städte und Dörfer.</p>
- Das ISOS blockiert die Schweizer Dorf- und Stadtentwicklung. Kompetenz und Entscheidungsfähigkeit muss zu Gemeinden und Kantonen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wurde auf der Grundlage von Artikel 5 vom Bundesrat als Inventar von nationaler Bedeutung ins Leben gerufen. Leider ist aus dem ISOS nicht mehr das mal angedachte Inventarverzeichnis, sondern das Schweizer Verhinderungsvehikel Nr.1 geworden! Praktisch jedes Renovations- und Neubauvorhaben in der Schweiz wird damit blockiert. </p><p>Es werden ganze Städte und Dörfer unter das "Pseudonym ISOS" gestellt und somit jegliche bauliche Entwicklung unterbunden!Es ist nicht zuletzt auch durch die heutige Bundesgerichtsrechtsprechung und die angewandte Verwaltungspraxis zu diesem </p><p>"ISOS-Verhinderungsvehikel" verkommen! Praktisch in allen Planungsprozessen wird es durch Behörden und in der meist daraus resultierenden, nachgelagerten Juristerei als gegeben und unantastbar angewandt.</p><p>Es gibt schweizweit mehrere jahrelang blockierte Projekte, welche wegen grossflächiger, fragwürdiger ISOS - Zonen über ganze Dörfer und Städte, in langwieriegen Streitereien anstatt in gelungenen Bauten enden. Dies wohl auch durch nicht korrekte Anwendung mit Rechtsunsicherheit, über alle Stufen hinweg.</p><p>Die heutigen rechtlichen Grundlagen sind für die Vollzugsbehörden schwer nachvollziehbar, weil kommunale oder kantonale Planungen vor Ort, auf einem nationalen Interesse beruhen!</p><p>Es muss zwingend ISOS im NHG dahingehend angepasst werden, damit ein nationales Interesse an einem Ortsbild nicht höher gewichtet werden darf, als dass eines ausgewiesenen öffentlichen Interesses von Gemeinden, Städten und Kantonen. Mit sinnvollen Kompromissen können kommunale oder kantonale Entwicklungsprojekte, sowie die nötige bauliche Innenentwicklung und Verdichtung in Städten und Dörfern,wieder umgesetzt werden. </p>
- <span><p><span>Die Motion greift die Anliegen der Motion 23.3435 Stark «Das ISOS soll die bauliche Entwicklung lenken, aber nicht verhindern» auf und entspricht, wie Letztere, der geltenden Praxis: Die Bundesinventare nach Artikel 5 Absatz 1 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451) sind Fachinventare, die bei Interessenabwägungen als Manifestation eines öffentlichen nationalen Interesses zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet nicht, dass sie ohne weiteres höher zu gewichten sind als andere Interessen. Von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objekts kann bei kantonalen und kommunalen Aufgaben abgewichen werden, wenn andere, auch kantonale oder gar lokale Interessen überwiegen und dies in einer umfassenden Interessenabwägung gemäss Artikel 3 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) korrekt ermittelt und dargelegt wird.</span><span> </span></p><p><span>Der Bund ist sich bewusst, dass im Bereich der ISOS-Anwendung Handlungsbedarf besteht. Das Eidgenössische Departement des Innern hat in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation deshalb einen runden Tisch zum ISOS einberufen, um Empfehlungen für konkrete und kurzfristig umsetzbare Massnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen bei der praktischen Anwendung des ISOS zu erarbeiten. Die Anliegen der Motion werden in diesem Rahmen behandelt. </span><span>Die Resultate werden im Herbst 2025 vorliegen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Botschaft zur Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu unterbreiten, welches die Bestimmungen über die Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung (ISOS) so anpasst, dass die Kompetenz mit Entscheidungsfähigkeit von den zuständigen Gemeinden oder Kantone ohne heute praktizierte Bürokratie, eigenständig wahrgenommen werden kann. Kompetenz und das entsprechende Vertrauen gehört zurück zu den Gemeinden und Kantone! Die heutige ISOS-Praxis verhindert landesweit Bauprojekte, wie Renovationen bestehender Liegenschaften und somit eine positive Entwicklung unserer Schweizer Städte und Dörfer.</p>
- Das ISOS blockiert die Schweizer Dorf- und Stadtentwicklung. Kompetenz und Entscheidungsfähigkeit muss zu Gemeinden und Kantonen
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