Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit

ShortId
25.3493
Id
20253493
Updated
14.11.2025 03:04
Language
de
Title
Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
28;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat legt in seiner internationalen Zusammenarbeit (IZA) (BBI 2024 1518) ein besonderes Gewicht auf die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen. In seiner IZA-Strategie 2025–2028 ist die inklusive Partizipation von Menschen mit Behinderungen ein Ziel im Rahmen der Stärkung demokratischer Institutionen. Die Schweiz verfolgt dabei einen Ansatz, der institutionelle Strukturen in den Partnerländern stärkt, Projekte umsetzt und die Beteiligung an Netzwerken (z.B. </span><em><span>Swiss Disability and Development Consortium SDDC</span></em><span>) einschliesst. Eines der Ziele der Schweiz ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur Grundversorgung (z.B. in der Bildung, Gesundheit, etc.) zu ermöglichen und ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte selbstbestimmt wahrzunehmen. Damit erfüllt die Schweiz ihre dahingehenden Verpflichtungen unter dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (SR 0.109). Für weitere Informationen verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Interpellationen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213753"><u><span>21.3753</span></u></a><span> Roth «Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit» und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223293"><u><span>22.3293</span></u></a><span> Schneider Schüttel «Ukraine-Krieg und Menschen mit Behinderungen». </span></p><p><span>Die Schweiz hat am Global Disability Summit (2025) bekräftigt, ihre Arbeit im Bereich «Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der IZA» fortzuführen. Das Parlament hat im Dezember 2024 entschieden, die Kredite der aktuellen IZA-Strategie des Bundesrates zu kürzen. Die Departemente sind bemüht, die Umsetzbarkeit der IZA-Strategie 2025–2028 mit den bereits kommunizierten Anpassungen (Vgl. Medienmitteilung vom 29.1.2025) sicherzustellen. Nachdem sich die Ausgaben für Projekte in diesem Bereich im 2024 gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht haben (von 6 auf 7%) ist unter den erwähnten Vorzeichen eine weitere Erhöhung schwierig umzusetzen.</span></p></span>
  • <p>Am 2. und 3. April fand in Berlin der dritte Global Disability Summit statt. An diesem Gipfeltreffen und seither haben über neunzig Staaten und internationale Organisationen die Amman-Berlin-Erklärung unterzeichnet. Damit verpflichteten sie sich, bis 2028 in 15 Prozent ihrer Programme der internationalen Zusammenarbeit (IZA) die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Ziel zu machen. Die Schweiz hat die Erklärung noch nicht unterzeichnet, hat jedoch ihre Verpflichtungen zu einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit, wie auch zur Inklusion innerhalb des EDA bekräftigt.</p><p>16 Prozent der Weltbevölkerung lebt mit einer Behinderung. Die Daten des OECD-Entwicklungshilfeausschusses zeigen jedoch, dass 2023 der Prozentsatz der von der Schweiz finanzierten Projekte, die Menschen mit Behinderungen im Fokus haben, noch immer sehr niedrig war (4.3%).&nbsp;Sehr niedrig ist 2023 ebenfalls der Prozentsatz der für solche Projekte von der Schweiz ausgegebenen Gelder (6%).</p><p>2022 hat die DEZA das Dossier Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Fachstelle “Leave No One Behind” innerhalb der Sektion Frieden, Gouvernanz und Gleichstellung institutionell verankert. Die personellen Ressourcen in dieser Fachstelle sind zwar nicht ausreichend (zurzeit weniger als 20 Stellenprozente), doch eine minimale Voraussetzung für die strategische Bearbeitung dieses wichtigen Dossiers innerhalb der DEZA.&nbsp;</p><p>2028 steht der nächste Staatenbericht der Schweiz an den Fachausschuss der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) an. Die Konvention fordert Inklusion von Menschen mit Behinderungen auch in der internationalen Zusammenarbeit (Art. 11 und 32). 2022 hat der UNO-BRK Fachausschuss der Schweiz umfassende Empfehlungen dazu abgegeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie plant der Bundesrat den Anteil der Projekte mit Fokus auf Menschen mit Behinderungen in der IZA, wie auch den Prozentsatz der dafür eingesetzten Gelder bis 2028 zu erhöhen?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass auch innerhalb der DEZA genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Umsetzung einer behindertenrechtskonformen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe zu steuern und zu überprüfen?</li></ol>
  • Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat legt in seiner internationalen Zusammenarbeit (IZA) (BBI 2024 1518) ein besonderes Gewicht auf die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen. In seiner IZA-Strategie 2025–2028 ist die inklusive Partizipation von Menschen mit Behinderungen ein Ziel im Rahmen der Stärkung demokratischer Institutionen. Die Schweiz verfolgt dabei einen Ansatz, der institutionelle Strukturen in den Partnerländern stärkt, Projekte umsetzt und die Beteiligung an Netzwerken (z.B. </span><em><span>Swiss Disability and Development Consortium SDDC</span></em><span>) einschliesst. Eines der Ziele der Schweiz ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur Grundversorgung (z.B. in der Bildung, Gesundheit, etc.) zu ermöglichen und ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte selbstbestimmt wahrzunehmen. Damit erfüllt die Schweiz ihre dahingehenden Verpflichtungen unter dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (SR 0.109). Für weitere Informationen verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Interpellationen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213753"><u><span>21.3753</span></u></a><span> Roth «Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit» und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223293"><u><span>22.3293</span></u></a><span> Schneider Schüttel «Ukraine-Krieg und Menschen mit Behinderungen». </span></p><p><span>Die Schweiz hat am Global Disability Summit (2025) bekräftigt, ihre Arbeit im Bereich «Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der IZA» fortzuführen. Das Parlament hat im Dezember 2024 entschieden, die Kredite der aktuellen IZA-Strategie des Bundesrates zu kürzen. Die Departemente sind bemüht, die Umsetzbarkeit der IZA-Strategie 2025–2028 mit den bereits kommunizierten Anpassungen (Vgl. Medienmitteilung vom 29.1.2025) sicherzustellen. Nachdem sich die Ausgaben für Projekte in diesem Bereich im 2024 gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht haben (von 6 auf 7%) ist unter den erwähnten Vorzeichen eine weitere Erhöhung schwierig umzusetzen.</span></p></span>
    • <p>Am 2. und 3. April fand in Berlin der dritte Global Disability Summit statt. An diesem Gipfeltreffen und seither haben über neunzig Staaten und internationale Organisationen die Amman-Berlin-Erklärung unterzeichnet. Damit verpflichteten sie sich, bis 2028 in 15 Prozent ihrer Programme der internationalen Zusammenarbeit (IZA) die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Ziel zu machen. Die Schweiz hat die Erklärung noch nicht unterzeichnet, hat jedoch ihre Verpflichtungen zu einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit, wie auch zur Inklusion innerhalb des EDA bekräftigt.</p><p>16 Prozent der Weltbevölkerung lebt mit einer Behinderung. Die Daten des OECD-Entwicklungshilfeausschusses zeigen jedoch, dass 2023 der Prozentsatz der von der Schweiz finanzierten Projekte, die Menschen mit Behinderungen im Fokus haben, noch immer sehr niedrig war (4.3%).&nbsp;Sehr niedrig ist 2023 ebenfalls der Prozentsatz der für solche Projekte von der Schweiz ausgegebenen Gelder (6%).</p><p>2022 hat die DEZA das Dossier Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Fachstelle “Leave No One Behind” innerhalb der Sektion Frieden, Gouvernanz und Gleichstellung institutionell verankert. Die personellen Ressourcen in dieser Fachstelle sind zwar nicht ausreichend (zurzeit weniger als 20 Stellenprozente), doch eine minimale Voraussetzung für die strategische Bearbeitung dieses wichtigen Dossiers innerhalb der DEZA.&nbsp;</p><p>2028 steht der nächste Staatenbericht der Schweiz an den Fachausschuss der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) an. Die Konvention fordert Inklusion von Menschen mit Behinderungen auch in der internationalen Zusammenarbeit (Art. 11 und 32). 2022 hat der UNO-BRK Fachausschuss der Schweiz umfassende Empfehlungen dazu abgegeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie plant der Bundesrat den Anteil der Projekte mit Fokus auf Menschen mit Behinderungen in der IZA, wie auch den Prozentsatz der dafür eingesetzten Gelder bis 2028 zu erhöhen?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass auch innerhalb der DEZA genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Umsetzung einer behindertenrechtskonformen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe zu steuern und zu überprüfen?</li></ol>
    • Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit

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