Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse beim Einzelwagenladungsverkehr verhindern

ShortId
25.3501
Id
20253501
Updated
19.12.2025 12:34
Language
de
Title
Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse beim Einzelwagenladungsverkehr verhindern
AdditionalIndexing
48;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die derzeitigen Entwicklungen rund um den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) sind für die Kunden von SBB Cargo jedoch äusserst unbefriedigend. SBB Cargo &nbsp;versucht, die dringend notwendige Sanierung des EWLV nicht etwa mittels Effizienzsteigerung oder Kosteneinsparungen zu erreichen, sondern diktiert diversen Kunden teils unverhältnismässige Preiserhöhungen innert kürzester Zeit. Anstatt die jahrelang abgebaute Kadenz der Transporte wieder zu erhöhen bzw. das Angebot mindestens nicht noch zu verschlechtern, wird die Anzahl der Bedienpunkte einseitig bzw. ohne partnerschaftlichen Ansatz abgebaut und gleichzeitig die Preise für die Bahnkunden substanziell erhöht.&nbsp;</p><p>Zusätzlich verzichtet die SBB bei Arbeiten im Infrastrukturbau auf öffentliche Ausschreibungen verzichtet und vergibt Transportaufträge direkt an ihre Tochter SBB Cargo.&nbsp;</p><p>Unter diesen Voraussetzungen – insbesondere auch in Anbetracht des entstandenen Vertrauensverlusts der Wirtschaft gegenüber SBB Cargo – erscheint es naheliegend, dass viele betroffene Unternehmen sich nach alternativen Transportmöglichkeiten umsehen, und es zu einer massiven Rückverlagerung des Gütertransports auf die Strasse kommt. Dies hat nicht nur verkehrspolitisch dramatische Folgen, sondern ist auch klimapolitisch das Gegenteil dessen, was der Bund will.</p>
  • <span><p><span>1. Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrats für die SBB AG 2024–27 gilt für SBB Cargo als derzeit einziger Anbieter im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV), dass im Netzwerkverkehr ein kostendeckendes Angebot im Binnen- und Import-/Exportverkehr anzustreben ist. Dabei sind Defizite vorübergehend zulässig, bis der neue Gesetzesrahmen der am 21. März 2025 vom Parlament verabschiedeten Totalrevision des Gütertransport-gesetzes (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1103/de"><u><span>BBl 2025 1103</span></u></a><span>) in Kraft ist. Die Defizite sind zu minimieren. Insofern es dem Erreichen der strategischen Ziele dient, ist SBB Cargo aktuell frei, Preisverhandlungen zu führen bzw. Preiserhöhungen anzustreben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2.–4. Mit dem totalrevidierten Gütertransportgesetz hat der Bund die Möglichkeit, den EWLV ab 2026 befristet zu fördern. Für diese Förderung besteht gemäss Artikel 13 nGüTG das Instrument der Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und den Anbietern des EWLV. Es ist vorgesehen, dass im Rahmen der Leistungsvereinbarungen Festlegungen zu den möglichen Preisentwicklungen im EWLV gemacht werden, so dass bei den Verladern mehr Planungssicherheit besteht. Welche Preisanpassungen gerechtfertigt sind, kann erst überprüft werden, wenn dem BAV Offerten für das für die Jahre 2026–2029 vorgesehene Netzwerkangebot vorliegen, weil den Offerten Plankosten- und Planerfolgsrechnungen aufgrund einer rechnerischen Trennung des EWLV von anderen Unternehmensbereichen zugrunde liegen. Ebenfalls werden die Dienstleistungs- und Kundenorientierung zentrale zu vereinbarende Ziele in den Leistungsvereinbarungen darstellen. Zudem besteht eine zentrale Zielsetzung der Leistungsvereinbarungen darin, Massnahmen zu vereinbaren, die spätestens nach Ablauf der Förderung in acht Jahren ein eigenwirtschaftliches Angebot ermöglichen. SBB Cargo selbst arbeitet weiter daran, die eigenen Kosten zu senken, den Ertrag zu steigern und die Auslastung zu erhöhen.</span></p><p><span>Für von SBB Cargo erbrachte Leistungen, die nicht Gegenstand der finanziellen Förderung im Rahmen der geplanten Leistungsvereinbarungen sind, gelten weiterhin die strategischen Ziele des Bundesrates, nach denen im Geschäftsfeld «Cargo Schweiz» im Linienverkehr profitable Leistungen zu erbringen sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Einkauf von Gütertransportleistungen durch die SBB unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1). Wird SBB Cargo von den SBB beauftragt, Transportleistungen durchzuführen, findet für deren Verrechnung die Richtlinie des BAV (Guidance) zu den Verrechnungspreisen für konzerninterne Leistungen in den abgeltungsberechtigten Sparten (RPV und Infrastruktur) vom 16. März 2023 Anwendung. Die Leistungen sind zu Referenzmarktpreisen nach dem «Fremdvergleichsgrundsatz» zu verrechnen.</span></p></span>
  • <ol><li>Wie verhindert der Bundesrat, dass es aufgrund der massiven Preiserhöhungen für Bahnkunden im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) innert kurzer Zeit zu einer Rückverlagerung von Gütertransportmengen von der Schiene auf die Strasse kommt?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit Preiserhöhungen im Einzelfall abgefedert, so moderat wie möglich und zeitlich sinnvoll gestaffelt werden, damit die nationalen Klimaziele nicht unterminiert werden?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit von Seiten SBB Cargo selbst genügend Anstrengungen unternommen werden, um das bestehende bzw. kumulierte finanzielle Defizit zu reduzieren und um mittelfristig – d.h. in den nächsten fünf bis sieben Jahren – einen finanziell nachhaltigen Betrieb sicherzustellen?</li><li>Welche Massnahmen werden ergriffen, um die offenbar bei SBB Cargo verloren gegangene Dienstleistungs- und Kundenorientierung wieder zu erlangen?&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass beim Einkauf von Gütertransportleistungen durch die SBB der Wettbewerb gewährleistet wird und nicht die eigene Tochter SBB Cargo bevorzugt wird?</li></ol>
  • Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse beim Einzelwagenladungsverkehr verhindern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die derzeitigen Entwicklungen rund um den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) sind für die Kunden von SBB Cargo jedoch äusserst unbefriedigend. SBB Cargo &nbsp;versucht, die dringend notwendige Sanierung des EWLV nicht etwa mittels Effizienzsteigerung oder Kosteneinsparungen zu erreichen, sondern diktiert diversen Kunden teils unverhältnismässige Preiserhöhungen innert kürzester Zeit. Anstatt die jahrelang abgebaute Kadenz der Transporte wieder zu erhöhen bzw. das Angebot mindestens nicht noch zu verschlechtern, wird die Anzahl der Bedienpunkte einseitig bzw. ohne partnerschaftlichen Ansatz abgebaut und gleichzeitig die Preise für die Bahnkunden substanziell erhöht.&nbsp;</p><p>Zusätzlich verzichtet die SBB bei Arbeiten im Infrastrukturbau auf öffentliche Ausschreibungen verzichtet und vergibt Transportaufträge direkt an ihre Tochter SBB Cargo.&nbsp;</p><p>Unter diesen Voraussetzungen – insbesondere auch in Anbetracht des entstandenen Vertrauensverlusts der Wirtschaft gegenüber SBB Cargo – erscheint es naheliegend, dass viele betroffene Unternehmen sich nach alternativen Transportmöglichkeiten umsehen, und es zu einer massiven Rückverlagerung des Gütertransports auf die Strasse kommt. Dies hat nicht nur verkehrspolitisch dramatische Folgen, sondern ist auch klimapolitisch das Gegenteil dessen, was der Bund will.</p>
    • <span><p><span>1. Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrats für die SBB AG 2024–27 gilt für SBB Cargo als derzeit einziger Anbieter im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV), dass im Netzwerkverkehr ein kostendeckendes Angebot im Binnen- und Import-/Exportverkehr anzustreben ist. Dabei sind Defizite vorübergehend zulässig, bis der neue Gesetzesrahmen der am 21. März 2025 vom Parlament verabschiedeten Totalrevision des Gütertransport-gesetzes (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1103/de"><u><span>BBl 2025 1103</span></u></a><span>) in Kraft ist. Die Defizite sind zu minimieren. Insofern es dem Erreichen der strategischen Ziele dient, ist SBB Cargo aktuell frei, Preisverhandlungen zu führen bzw. Preiserhöhungen anzustreben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2.–4. Mit dem totalrevidierten Gütertransportgesetz hat der Bund die Möglichkeit, den EWLV ab 2026 befristet zu fördern. Für diese Förderung besteht gemäss Artikel 13 nGüTG das Instrument der Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und den Anbietern des EWLV. Es ist vorgesehen, dass im Rahmen der Leistungsvereinbarungen Festlegungen zu den möglichen Preisentwicklungen im EWLV gemacht werden, so dass bei den Verladern mehr Planungssicherheit besteht. Welche Preisanpassungen gerechtfertigt sind, kann erst überprüft werden, wenn dem BAV Offerten für das für die Jahre 2026–2029 vorgesehene Netzwerkangebot vorliegen, weil den Offerten Plankosten- und Planerfolgsrechnungen aufgrund einer rechnerischen Trennung des EWLV von anderen Unternehmensbereichen zugrunde liegen. Ebenfalls werden die Dienstleistungs- und Kundenorientierung zentrale zu vereinbarende Ziele in den Leistungsvereinbarungen darstellen. Zudem besteht eine zentrale Zielsetzung der Leistungsvereinbarungen darin, Massnahmen zu vereinbaren, die spätestens nach Ablauf der Förderung in acht Jahren ein eigenwirtschaftliches Angebot ermöglichen. SBB Cargo selbst arbeitet weiter daran, die eigenen Kosten zu senken, den Ertrag zu steigern und die Auslastung zu erhöhen.</span></p><p><span>Für von SBB Cargo erbrachte Leistungen, die nicht Gegenstand der finanziellen Förderung im Rahmen der geplanten Leistungsvereinbarungen sind, gelten weiterhin die strategischen Ziele des Bundesrates, nach denen im Geschäftsfeld «Cargo Schweiz» im Linienverkehr profitable Leistungen zu erbringen sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Einkauf von Gütertransportleistungen durch die SBB unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1). Wird SBB Cargo von den SBB beauftragt, Transportleistungen durchzuführen, findet für deren Verrechnung die Richtlinie des BAV (Guidance) zu den Verrechnungspreisen für konzerninterne Leistungen in den abgeltungsberechtigten Sparten (RPV und Infrastruktur) vom 16. März 2023 Anwendung. Die Leistungen sind zu Referenzmarktpreisen nach dem «Fremdvergleichsgrundsatz» zu verrechnen.</span></p></span>
    • <ol><li>Wie verhindert der Bundesrat, dass es aufgrund der massiven Preiserhöhungen für Bahnkunden im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) innert kurzer Zeit zu einer Rückverlagerung von Gütertransportmengen von der Schiene auf die Strasse kommt?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit Preiserhöhungen im Einzelfall abgefedert, so moderat wie möglich und zeitlich sinnvoll gestaffelt werden, damit die nationalen Klimaziele nicht unterminiert werden?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit von Seiten SBB Cargo selbst genügend Anstrengungen unternommen werden, um das bestehende bzw. kumulierte finanzielle Defizit zu reduzieren und um mittelfristig – d.h. in den nächsten fünf bis sieben Jahren – einen finanziell nachhaltigen Betrieb sicherzustellen?</li><li>Welche Massnahmen werden ergriffen, um die offenbar bei SBB Cargo verloren gegangene Dienstleistungs- und Kundenorientierung wieder zu erlangen?&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass beim Einkauf von Gütertransportleistungen durch die SBB der Wettbewerb gewährleistet wird und nicht die eigene Tochter SBB Cargo bevorzugt wird?</li></ol>
    • Rückverlagerungen von der Schiene auf die Strasse beim Einzelwagenladungsverkehr verhindern

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