Gleichbehandlung im interkantonalen Finanzausgleich beim Kantonswechsel von Moutier
- ShortId
-
25.3502
- Id
-
20253502
- Updated
-
14.11.2025 03:06
- Language
-
de
- Title
-
Gleichbehandlung im interkantonalen Finanzausgleich beim Kantonswechsel von Moutier
- AdditionalIndexing
-
04;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die von der Finanzkommission des Nationalrats eingereichte Motion 25.3425 will bewirken, dass dem Kanton Jura von 2027 bis 2031 ein Betrag von 13 Millionen pro Jahr, also insgesamt 65 Millionen Franken, bezahlt wird. Damit soll der Betrag ausgeglichen werden, den der Kanton Jura aus dem interkantonalen Finanzausgleich zugutehätte, aber noch nicht bekommt, weil der systemimmanente Verzögerungseffekt es nicht erlaubt, den auf den 01.01.2026 vorgesehenen Gebietswechsel sofort zu berücksichtigen. Die fragliche Gesamtsumme wird auf rund 130 Millionen Franken geschätzt.</p><p>Sollte diese Motion angenommen und umgesetzt werden, würde eine Ungleichbehandlung zwischen den Kantonen Bern und Jura entstehen. Als politischen Kompromiss haben die Kantone nämlich vereinbart, dass der Kanton Bern dem Kanton Jura einen geschätzten Betrag von ca. 75 Millionen Franken als Anteil an seinen Einnahmen aus dem eidgenössischen Finanzausgleich zahlen würde (Art. 21 des Konkordats). So würde der Kanton Jura im Falle einer Annahme in die Lage versetzt, beim Kantonswechsel von Moutier den gesamten Finanzausgleich zu kassieren. Die Einnahmen des Kantons Bern aus dem Finanz- und Lastenausgleich hingegen würden um die 75 Millionen Franken gekürzt, zu deren Zahlung er sich im Rahmen des zwischen den Kantonen ausgehandelten politischen, rechtlich nicht bindenden Kompromisses verpflichtet hatte. So hätte der Kanton Jura keinen finanziellen Nachteil durch den Kantonswechsel von Moutier, im Gegensatz zum Kanton Bern, der dadurch 75 Millionen verlöre. </p><p>Dies wäre sehr stossend und käme einer groben Ungleichbehandlung gleich. Dies umso mehr, als der Kanton Bern aufgrund des Kantonswechsels von Moutier gezwungen ist, über 100 Millionen Franken auszugeben, um ganze Teile seiner Verwaltung, die sich in Moutier befinden, umzusiedeln. Es wäre unverständlich, wenn der Kanton Bern durch eine Änderung der finanziellen Spielregeln, die der Kanton Jura nach der Annahme des Konkordats in den Volksabstimmungen und der Ratifizierung durch die Bundesversammlung beantragt hat, finanziell derart geschädigt würde.</p>
- <p>Der Ressourcenausgleich beruht auf Steuerdaten, die vier bis sechs Jahre zurückliegen. Aus diesem Grund wird der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier erst ab dem Jahr 2030 teilweise und ab dem Jahr 2032 vollständig in den Ressourcenausgleich einfliessen. Simulationen haben gezeigt, dass der Kanton Jura bei einer sofortigen Berücksichtigung des Kantonswechsels im Ressourcenausgleich im Vergleich zu den im Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat; BSG 105.234-1) vereinbarten temporären Zahlungen des Kantons Bern an den Kanton Jura bessergestellt würde.</p><p>In Artikel 21 des Moutier-Konkordats ist festgehalten, dass der Kanton Jura während einer befristeten Zeit von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt des Kantonswechsels Anspruch auf einen Anteil an den Einnahmen des Kantons Bern aus dem Ressourcenausgleich hat, sofern der Bund die Auswirkungen des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier auf den Ressourcenausgleich zwischen Bund und Kantonen nicht spezifisch regelt.</p><p> </p><p>Eine sofortige Berücksichtigung des Kantonswechsels von Moutier im Ressourcenausgleich hätte auf gesetzlicher Ebene geregelt werden müssen. Dies hätte für den Kanton Jura, im Vergleich zum Moutier-Konkordat, insgesamt rund 65 Millionen höhere Zahlungen zur Folge gehabt, hätte aber vor allem den Kanton Bern nochmals stärker belastet, als im Moutier-Konkordat zwischen den beiden Kantonen vereinbart worden war.</p><p> </p><p>Der Bundesrat anerkennt die Belastung, welche sich für den Kanton Jura aus dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier ergibt, und schlägt deshalb im Rahmen der Botschaft zum Entlastungspaket 2027 eine entsprechende Subvention vor. Dies bedeutet für den Bund zwar eine beträchtliche finanzielle Beteiligung an einer interkantonalen Angelegenheit, aber in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation des Kantons Jura erscheint eine solche Beteiligung angemessen.</p><p> </p><p>Mit diesem Engagement des Bundes und den freiwilligen Zahlungen des Kantons Bern ergibt sich für beide Kantone eine faire Lösung. Die Lasten für die Gemeinde Moutier werden vom Kanton Jura ab 2026 übernommen. Der Kanton Bern wird dadurch entlastet. Der Kanton Jura erhält so die Mittel, welche er auch bei einer sofortigen Berücksichtigung des Kantonswechsels erhalten würde, ohne dass der Kanton Bern dadurch zusätzlich zu seinen Zahlungen gemäss Moutier-Konkordat belastet wird.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorzulegen, damit dem Kanton Bern der Betrag vollständig ausgeglichen wird, den er im interkantonalen Konkordat dem Kanton Jura als Kompromiss zugesichert hat (ca. 75 Millionen Franken), weil sich der Gebietswechsel auf den eidgenössischen Finanz- und Lastenausgleich erst verzögert auswirkt.</p>
- Gleichbehandlung im interkantonalen Finanzausgleich beim Kantonswechsel von Moutier
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die von der Finanzkommission des Nationalrats eingereichte Motion 25.3425 will bewirken, dass dem Kanton Jura von 2027 bis 2031 ein Betrag von 13 Millionen pro Jahr, also insgesamt 65 Millionen Franken, bezahlt wird. Damit soll der Betrag ausgeglichen werden, den der Kanton Jura aus dem interkantonalen Finanzausgleich zugutehätte, aber noch nicht bekommt, weil der systemimmanente Verzögerungseffekt es nicht erlaubt, den auf den 01.01.2026 vorgesehenen Gebietswechsel sofort zu berücksichtigen. Die fragliche Gesamtsumme wird auf rund 130 Millionen Franken geschätzt.</p><p>Sollte diese Motion angenommen und umgesetzt werden, würde eine Ungleichbehandlung zwischen den Kantonen Bern und Jura entstehen. Als politischen Kompromiss haben die Kantone nämlich vereinbart, dass der Kanton Bern dem Kanton Jura einen geschätzten Betrag von ca. 75 Millionen Franken als Anteil an seinen Einnahmen aus dem eidgenössischen Finanzausgleich zahlen würde (Art. 21 des Konkordats). So würde der Kanton Jura im Falle einer Annahme in die Lage versetzt, beim Kantonswechsel von Moutier den gesamten Finanzausgleich zu kassieren. Die Einnahmen des Kantons Bern aus dem Finanz- und Lastenausgleich hingegen würden um die 75 Millionen Franken gekürzt, zu deren Zahlung er sich im Rahmen des zwischen den Kantonen ausgehandelten politischen, rechtlich nicht bindenden Kompromisses verpflichtet hatte. So hätte der Kanton Jura keinen finanziellen Nachteil durch den Kantonswechsel von Moutier, im Gegensatz zum Kanton Bern, der dadurch 75 Millionen verlöre. </p><p>Dies wäre sehr stossend und käme einer groben Ungleichbehandlung gleich. Dies umso mehr, als der Kanton Bern aufgrund des Kantonswechsels von Moutier gezwungen ist, über 100 Millionen Franken auszugeben, um ganze Teile seiner Verwaltung, die sich in Moutier befinden, umzusiedeln. Es wäre unverständlich, wenn der Kanton Bern durch eine Änderung der finanziellen Spielregeln, die der Kanton Jura nach der Annahme des Konkordats in den Volksabstimmungen und der Ratifizierung durch die Bundesversammlung beantragt hat, finanziell derart geschädigt würde.</p>
- <p>Der Ressourcenausgleich beruht auf Steuerdaten, die vier bis sechs Jahre zurückliegen. Aus diesem Grund wird der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier erst ab dem Jahr 2030 teilweise und ab dem Jahr 2032 vollständig in den Ressourcenausgleich einfliessen. Simulationen haben gezeigt, dass der Kanton Jura bei einer sofortigen Berücksichtigung des Kantonswechsels im Ressourcenausgleich im Vergleich zu den im Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat; BSG 105.234-1) vereinbarten temporären Zahlungen des Kantons Bern an den Kanton Jura bessergestellt würde.</p><p>In Artikel 21 des Moutier-Konkordats ist festgehalten, dass der Kanton Jura während einer befristeten Zeit von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt des Kantonswechsels Anspruch auf einen Anteil an den Einnahmen des Kantons Bern aus dem Ressourcenausgleich hat, sofern der Bund die Auswirkungen des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier auf den Ressourcenausgleich zwischen Bund und Kantonen nicht spezifisch regelt.</p><p> </p><p>Eine sofortige Berücksichtigung des Kantonswechsels von Moutier im Ressourcenausgleich hätte auf gesetzlicher Ebene geregelt werden müssen. Dies hätte für den Kanton Jura, im Vergleich zum Moutier-Konkordat, insgesamt rund 65 Millionen höhere Zahlungen zur Folge gehabt, hätte aber vor allem den Kanton Bern nochmals stärker belastet, als im Moutier-Konkordat zwischen den beiden Kantonen vereinbart worden war.</p><p> </p><p>Der Bundesrat anerkennt die Belastung, welche sich für den Kanton Jura aus dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier ergibt, und schlägt deshalb im Rahmen der Botschaft zum Entlastungspaket 2027 eine entsprechende Subvention vor. Dies bedeutet für den Bund zwar eine beträchtliche finanzielle Beteiligung an einer interkantonalen Angelegenheit, aber in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation des Kantons Jura erscheint eine solche Beteiligung angemessen.</p><p> </p><p>Mit diesem Engagement des Bundes und den freiwilligen Zahlungen des Kantons Bern ergibt sich für beide Kantone eine faire Lösung. Die Lasten für die Gemeinde Moutier werden vom Kanton Jura ab 2026 übernommen. Der Kanton Bern wird dadurch entlastet. Der Kanton Jura erhält so die Mittel, welche er auch bei einer sofortigen Berücksichtigung des Kantonswechsels erhalten würde, ohne dass der Kanton Bern dadurch zusätzlich zu seinen Zahlungen gemäss Moutier-Konkordat belastet wird.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorzulegen, damit dem Kanton Bern der Betrag vollständig ausgeglichen wird, den er im interkantonalen Konkordat dem Kanton Jura als Kompromiss zugesichert hat (ca. 75 Millionen Franken), weil sich der Gebietswechsel auf den eidgenössischen Finanz- und Lastenausgleich erst verzögert auswirkt.</p>
- Gleichbehandlung im interkantonalen Finanzausgleich beim Kantonswechsel von Moutier
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