Die Schweiz braucht dringend Zugang zur europäischen Liste der gesperrten Ärztinnen und Ärzte

ShortId
25.3505
Id
20253505
Updated
14.11.2025 03:04
Language
de
Title
Die Schweiz braucht dringend Zugang zur europäischen Liste der gesperrten Ärztinnen und Ärzte
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tatsache, dass die Schweiz keinen Zugang zu diesem System hat, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten dar, wo doch die Schweiz 40 Prozent ihrer Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland holt. Die Kantone verfügen nicht über die Mittel zur wirksamen Überprüfung von Bewerbungen. Der Fall eines Schönheitschirurgen, der trotz Berufsausübungsverbot in Frankreich in Genf praktiziert, wurde von den Medien aufgedeckt, ebenso wie Fälle von Ärztinnen und Ärzten, die in der Schweiz aus dem Register gestrichen wurden und anschliessend unbehelligt in einem Nachbarland praktizieren. Vor dem Hintergrund des Mangels an medizinischem Personal in der Schweiz und der hohen Attraktivität unserer Arbeitsbedingungen ist dies wahrscheinlich bloss die Spitze des Eisbergs. Wenn die Schweiz nicht mit der EU über dieses äusserst heikle Thema kommuniziert, läuft sie Gefahr, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte, die ihre Zulassung verloren haben, und andere zweifelhafte Fachkräfte angezogen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Im Januar 2022 bemängelte das EJPD in einem Bericht an den Bundesrat die Nichtteilnahme der Schweiz am Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), zu dem der oben erwähnte Warnmechanismus gehört. Ist sich der Bundesrat des damit verbundenen Sicherheitsrisikos für Patientinnen und Patienten sowie für Jugendliche bewusst?</p><p>&nbsp;</p><p>2. 2024 wurde das Ende der materiellen Verhandlungen der Schweiz u. a. über das Gesundheitsabkommen mit der EU angekündigt, das auch den Zugang zum IMI umfasst. Dies ist nur der Anfang eines Prozesses, um der Schweiz Zugang zu dem Warnsystem zu verschaffen, den sie jedoch dringend benötigt. Hat der Bundesrat dafür gesorgt, zwischenzeitlich die Zusammenarbeit hinsichtlich dieser Berufsausübungsverbote zu verbessern, und wenn ja, wie?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Auch die EU hat ein Interesse daran, Informationen aus der Schweiz über gesperrte Berufsleute zu erhalten. Wenn Liechtenstein, Island und Norwegen Zugang zu diesem Warnsystem haben, warum dann nicht auch unser Land?</p>
  • <span><p><span>1. Es gilt die Pflicht zur Verwaltungszusammenarbeit einerseits und die dazu verfügbaren Instrumente anderseits zu unterscheiden. Die Pflicht zur Verwaltungszusammenarbeit ist seit Inkrafttreten des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA; SR</span><span>&nbsp;</span><span>0.142.112.681) im Jahr 2002 verankert. Im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit ist die Schweiz dazu verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, und sie kann ihrerseits Informationen über den Status von medizinischen Fachkräften bei ausländischen Behörden einholen. Die Verwaltungszusammenarbeit ist in Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>56 der Richtlinie</span><span>&nbsp;</span><span>2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, die in der Schweiz gestützt auf Anhang</span><span>&nbsp;</span><span>III FZA angewendet wird. Gegenwärtig erfolgt die Verwaltungszusammenarbeit in jedem Einzelfall über die gängigen Instrumente (E-Mails, Telefonate, Schreiben usw.). Das Binnenmarkt-Informationssystem (</span><em><span>Internal Market Information System</span></em><span>) IMI vereinfacht diese Zusammenarbeit deutlich. Statt in jedem Einzelfall die ausländischen Behörden kontaktieren zu müssen, könnten die zuständigen Schweizer Behörden über das IMI direkt auf das Warnsystem zugreifen und prüfen, ob eine Fachperson, die die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen beantragt (was auch die Ausstellung einer Berufsausübungsbewilligung durch die zuständige kantonale Behörde einschliesst), mit einem Berufsverbot belegt wurde.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich der Vorteile des IMI vollumfänglich bewusst und hat über mehrere Jahre versucht, den Zugang zu diesem System auszuhandeln. Aufgrund der politischen Hürden auf Seiten der EU gelang dies jedoch nicht. Nun ist die Teilnahme am IMI Bestandteil des Änderungsprotokolls zum FZA, das sich zurzeit im Rahmen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in der Vernehmlassung befindet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Wie in Antwort</span><span>&nbsp;</span><span>1 erwähnt, ist die Teilnahme der Schweiz am IMI im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen Bestandteil des Änderungsprotokolls zum FZA und nicht des Gesundheitsabkommens im Rahmen des Pakets Schweiz–EU. Solange die Schweiz noch keinen Zugang zum IMI hat, können die zuständigen Behörden die Verwaltungszusammenarbeit dennoch in Anspruch nehmen. Sie müssen auf die verfügbaren Mittel zurückgreifen, auch wenn diese nicht so praktisch sind wie das IMI. Und wenn die Schweiz in Zukunft Zugang zum System erhält, müssen die zuständigen Behörden dieses auch nutzen und die Ressourcen einsetzen, um die darin enthaltenen Informationen zu prüfen. Bereits heute sind grosse Unterschiede zu beobachten bezüglich der Nutzung der verfügbaren Instrumente zur Ermittlung von Berufsverboten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die übrigen EFTA-Staaten haben auf der Grundlage des EWR-Abkommens Zugang zum IMI. Die Teilnahme der Schweiz am IMI ist, wie erwähnt, integraler Bestandteil des Pakets Schweiz-EU, das sich zurzeit in Vernehmlassung befindet.</span></p></span>
  • <p>Die Schweiz erhält als einziges europäisches Land weder Warnungen betreffend Ärztinnen und Ärzten, die aus dem Berufsregister gestrichen wurden. noch Warnungen vor Personen, die wegen einer strafrechtlichen Verurteilung mit einem Berufsverbot belegt sind, z.B. vor wegen Pädophilie verurteilte Erzieherinnen und Erzieher. Liechtenstein, Island und Norwegen, die auch nicht zur Europäischen Union gehören, haben Zugang zu diesem Warnmechanismus, dank dem seit 2016 alle zuständigen Behörden in Echtzeit über Fälle von Berufsverboten für Angehörige der Gesundheitsberufe und für Berufsleute, die in der Erziehung Minderjähriger tätig sind, informiert werden.</p>
  • Die Schweiz braucht dringend Zugang zur europäischen Liste der gesperrten Ärztinnen und Ärzte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tatsache, dass die Schweiz keinen Zugang zu diesem System hat, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten dar, wo doch die Schweiz 40 Prozent ihrer Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland holt. Die Kantone verfügen nicht über die Mittel zur wirksamen Überprüfung von Bewerbungen. Der Fall eines Schönheitschirurgen, der trotz Berufsausübungsverbot in Frankreich in Genf praktiziert, wurde von den Medien aufgedeckt, ebenso wie Fälle von Ärztinnen und Ärzten, die in der Schweiz aus dem Register gestrichen wurden und anschliessend unbehelligt in einem Nachbarland praktizieren. Vor dem Hintergrund des Mangels an medizinischem Personal in der Schweiz und der hohen Attraktivität unserer Arbeitsbedingungen ist dies wahrscheinlich bloss die Spitze des Eisbergs. Wenn die Schweiz nicht mit der EU über dieses äusserst heikle Thema kommuniziert, läuft sie Gefahr, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte, die ihre Zulassung verloren haben, und andere zweifelhafte Fachkräfte angezogen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Im Januar 2022 bemängelte das EJPD in einem Bericht an den Bundesrat die Nichtteilnahme der Schweiz am Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), zu dem der oben erwähnte Warnmechanismus gehört. Ist sich der Bundesrat des damit verbundenen Sicherheitsrisikos für Patientinnen und Patienten sowie für Jugendliche bewusst?</p><p>&nbsp;</p><p>2. 2024 wurde das Ende der materiellen Verhandlungen der Schweiz u. a. über das Gesundheitsabkommen mit der EU angekündigt, das auch den Zugang zum IMI umfasst. Dies ist nur der Anfang eines Prozesses, um der Schweiz Zugang zu dem Warnsystem zu verschaffen, den sie jedoch dringend benötigt. Hat der Bundesrat dafür gesorgt, zwischenzeitlich die Zusammenarbeit hinsichtlich dieser Berufsausübungsverbote zu verbessern, und wenn ja, wie?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Auch die EU hat ein Interesse daran, Informationen aus der Schweiz über gesperrte Berufsleute zu erhalten. Wenn Liechtenstein, Island und Norwegen Zugang zu diesem Warnsystem haben, warum dann nicht auch unser Land?</p>
    • <span><p><span>1. Es gilt die Pflicht zur Verwaltungszusammenarbeit einerseits und die dazu verfügbaren Instrumente anderseits zu unterscheiden. Die Pflicht zur Verwaltungszusammenarbeit ist seit Inkrafttreten des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA; SR</span><span>&nbsp;</span><span>0.142.112.681) im Jahr 2002 verankert. Im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit ist die Schweiz dazu verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, und sie kann ihrerseits Informationen über den Status von medizinischen Fachkräften bei ausländischen Behörden einholen. Die Verwaltungszusammenarbeit ist in Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>56 der Richtlinie</span><span>&nbsp;</span><span>2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, die in der Schweiz gestützt auf Anhang</span><span>&nbsp;</span><span>III FZA angewendet wird. Gegenwärtig erfolgt die Verwaltungszusammenarbeit in jedem Einzelfall über die gängigen Instrumente (E-Mails, Telefonate, Schreiben usw.). Das Binnenmarkt-Informationssystem (</span><em><span>Internal Market Information System</span></em><span>) IMI vereinfacht diese Zusammenarbeit deutlich. Statt in jedem Einzelfall die ausländischen Behörden kontaktieren zu müssen, könnten die zuständigen Schweizer Behörden über das IMI direkt auf das Warnsystem zugreifen und prüfen, ob eine Fachperson, die die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen beantragt (was auch die Ausstellung einer Berufsausübungsbewilligung durch die zuständige kantonale Behörde einschliesst), mit einem Berufsverbot belegt wurde.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich der Vorteile des IMI vollumfänglich bewusst und hat über mehrere Jahre versucht, den Zugang zu diesem System auszuhandeln. Aufgrund der politischen Hürden auf Seiten der EU gelang dies jedoch nicht. Nun ist die Teilnahme am IMI Bestandteil des Änderungsprotokolls zum FZA, das sich zurzeit im Rahmen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in der Vernehmlassung befindet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Wie in Antwort</span><span>&nbsp;</span><span>1 erwähnt, ist die Teilnahme der Schweiz am IMI im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen Bestandteil des Änderungsprotokolls zum FZA und nicht des Gesundheitsabkommens im Rahmen des Pakets Schweiz–EU. Solange die Schweiz noch keinen Zugang zum IMI hat, können die zuständigen Behörden die Verwaltungszusammenarbeit dennoch in Anspruch nehmen. Sie müssen auf die verfügbaren Mittel zurückgreifen, auch wenn diese nicht so praktisch sind wie das IMI. Und wenn die Schweiz in Zukunft Zugang zum System erhält, müssen die zuständigen Behörden dieses auch nutzen und die Ressourcen einsetzen, um die darin enthaltenen Informationen zu prüfen. Bereits heute sind grosse Unterschiede zu beobachten bezüglich der Nutzung der verfügbaren Instrumente zur Ermittlung von Berufsverboten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die übrigen EFTA-Staaten haben auf der Grundlage des EWR-Abkommens Zugang zum IMI. Die Teilnahme der Schweiz am IMI ist, wie erwähnt, integraler Bestandteil des Pakets Schweiz-EU, das sich zurzeit in Vernehmlassung befindet.</span></p></span>
    • <p>Die Schweiz erhält als einziges europäisches Land weder Warnungen betreffend Ärztinnen und Ärzten, die aus dem Berufsregister gestrichen wurden. noch Warnungen vor Personen, die wegen einer strafrechtlichen Verurteilung mit einem Berufsverbot belegt sind, z.B. vor wegen Pädophilie verurteilte Erzieherinnen und Erzieher. Liechtenstein, Island und Norwegen, die auch nicht zur Europäischen Union gehören, haben Zugang zu diesem Warnmechanismus, dank dem seit 2016 alle zuständigen Behörden in Echtzeit über Fälle von Berufsverboten für Angehörige der Gesundheitsberufe und für Berufsleute, die in der Erziehung Minderjähriger tätig sind, informiert werden.</p>
    • Die Schweiz braucht dringend Zugang zur europäischen Liste der gesperrten Ärztinnen und Ärzte

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