Mehr Transparenz bei Steuervergünstigungen und deren externen Kosten - nicht nur im Bereich Biodiversität

ShortId
25.3507
Id
20253507
Updated
14.11.2025 03:05
Language
de
Title
Mehr Transparenz bei Steuervergünstigungen und deren externen Kosten - nicht nur im Bereich Biodiversität
AdditionalIndexing
52;2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 den Fortschrittsbericht zur Verbesserung der Wirkung von Subventionen – einschliesslich Steuervergünstigungen – auf die Biodiversität veröffentlicht. Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde vom Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK bis Ende 2025 zu prüfen, wie die Transparenz bezüglich Steuervergünstigungen, welche für die Biodiversität von Bedeutung sind, verbessert werden kann. Die Bestimmung des konkreten Vorgehens ist somit Gegenstand des laufenden Prüfauftrags. Weiter wurde das UVEK beauftragt, dem Bundesrat bis 2028 erneut einen Fortschrittsbericht zu unterbreiten und gegebenenfalls auch neue Vertiefungen oder Reformen vorzuschlagen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Fokus des erwähnten Prüfauftrags liegt auf Steuervergünstigungen mit Bedeutung für die Biodiversität. Zwischen Steuervergünstigungen mit Bedeutung für die Biodiversität und solchen mit Auswirkungen auf das Klima bestehen aber grosse Überschneidungen. Der Fortschrittsbericht zu den Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen listet auch Steuervergünstigungen mit Auswirkungen auf das Klima auf. Ein Teil der Vergünstigungen wirkt sich auch beispielsweise auf die Luftqualität und den Lärm aus und damit auf die Gesundheit. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das Entlastungspaket 27 ist finanzpolitisch motiviert; das Ziel ist eine Reduktion des ausgeprägten Ausgabenwachstums ab 2027. Massnahmen zur Vermeidung externer Kosten oder komplexe sektorspezifische Reformen in Bereichen mit grossen Herausforderungen wie dem Klima, der Biodiversität oder der Gesundheit stehen daher nicht im Fokus des Pakets. Allerdings enthält es mehrere Massnahmen, die im Grundlagenbericht «Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz» der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft als biodiversitätsschädigend identifiziert wurden. So sollen die Entsorgungsbeiträge und die Beihilfen Viehwirtschaft abgeschafft, die Qualitäts- und Absatzförderung gekürzt, Importkontingente für Fleisch vollständig versteigert, gewisse Tourismussubventionen reduziert oder der Kostendeckungsgrad im regionalen Personenverkehr erhöht werden. Das Parlament ist frei, anlässlich seiner Beratungen die Aufnahme weiterer Massnahmen zu prüfen. Schliesslich bleibt die Vermeidung von Fehlanreizen ein permanentes Anliegen bei der Weiterentwicklung der jeweiligen Sektoralpolitiken, wie bspw. im Rahmen des vorgenannten Prüfauftrags. </span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat antwortet auf meine Frage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20248046">24.8046</a>: «Steuervergünstigungen (werden) nicht als Budgetposition geführt. Zudem ist die Höhe der Einnahmenausfälle oft unbekannt».&nbsp;</p><p>Dabei hielt die EFV noch in der Staatsrechnung 2022 fest, dass auf Bundesebene jährlich zwischen CHF 20 und 24 Mrd. an Steuervergünstigungen gewährt würden, fast ein Drittel der gesamten Bundeseinnahmen eines Jahres! Erleichterungen werden etwa bei der Mineralölsteuer, CO2-Steuer oder Schwerverkehrsabgabe gewährt, Fehlanreize mit biodiversitäts-, klima- und/oder gesundheitsschädigender Wirkung.&nbsp;</p><p>Die Grösse des Betrages lässt vermuten, dass die Kosten zur Behebung der schädigenden Wirkung dieser Steuererleichterungen signifikant sein dürften. Hinzu kommen entgangene Steuereinnahmen, die unseren Finanzhaushalt belasten. Die Allgemeinheit bezahlt für Steuererleichterungen mit schädigender Wirkung also gleich doppelt!&nbsp; Auch deshalb hat sich die Schweiz verpflichtet, bis 2030 sämtliche Anreize und Subventionen mit biodiversitätsschädlicher Wirkung abzuschaffen, zu reduzieren oder zu überarbeiten.</p><p>In der <a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103948.html">Gesamtübersicht zu den Biodiversitäts-Auswirkungen von Bundessubventionen</a> empfiehlt das BAFU, die Transparenz «jener Steuervergünstigungen, welche für die Biodiversität von Bedeutung sind», zu verbessern. Der Bericht weist darauf hin, dass Steuervergünstigungen finanziell gesehen einen bedeutenden Teil der biodiversitätsrelevanten Subventionen ausmachen. Viele dieser Vergünstigungen führen zweifellos auch zu externen Kosten im Klima- und Gesundheitsbereich.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Grundvoraussetzung für Transparenz ist ein Überblick über alle Steuererleichterungen auf Bundesebene: Wie konkret wird er die Transparenz «jener Steuervergünstigungen, welche für die Biodiversität von Bedeutung sind» verbessern – und bis wann?</li><li>Wird er die Transparenz auch für Steuervergünstigungen mit Bedeutung für Klima und/oder Gesundheit erhöhen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum?</li><li>Angesichts seiner Sparbemühungen im Kürzungspaket 2027 und der zunehmenden Zahl von Studien, welche die schädigende Wirkung einer Vielzahl von Anreizen und Subventionen in den Bereichen Biodiversität, Klima und Gesundheit identifizieren: Wie und in welcher Zeit wird er diese Fehlanreize und Ineffizienzen korrigieren und damit einen Beitrag an die nachhaltige Sanierung unseres Finanzhaushaltes leisten?</li></ol>
  • Mehr Transparenz bei Steuervergünstigungen und deren externen Kosten - nicht nur im Bereich Biodiversität
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 den Fortschrittsbericht zur Verbesserung der Wirkung von Subventionen – einschliesslich Steuervergünstigungen – auf die Biodiversität veröffentlicht. Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde vom Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK bis Ende 2025 zu prüfen, wie die Transparenz bezüglich Steuervergünstigungen, welche für die Biodiversität von Bedeutung sind, verbessert werden kann. Die Bestimmung des konkreten Vorgehens ist somit Gegenstand des laufenden Prüfauftrags. Weiter wurde das UVEK beauftragt, dem Bundesrat bis 2028 erneut einen Fortschrittsbericht zu unterbreiten und gegebenenfalls auch neue Vertiefungen oder Reformen vorzuschlagen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Fokus des erwähnten Prüfauftrags liegt auf Steuervergünstigungen mit Bedeutung für die Biodiversität. Zwischen Steuervergünstigungen mit Bedeutung für die Biodiversität und solchen mit Auswirkungen auf das Klima bestehen aber grosse Überschneidungen. Der Fortschrittsbericht zu den Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen listet auch Steuervergünstigungen mit Auswirkungen auf das Klima auf. Ein Teil der Vergünstigungen wirkt sich auch beispielsweise auf die Luftqualität und den Lärm aus und damit auf die Gesundheit. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das Entlastungspaket 27 ist finanzpolitisch motiviert; das Ziel ist eine Reduktion des ausgeprägten Ausgabenwachstums ab 2027. Massnahmen zur Vermeidung externer Kosten oder komplexe sektorspezifische Reformen in Bereichen mit grossen Herausforderungen wie dem Klima, der Biodiversität oder der Gesundheit stehen daher nicht im Fokus des Pakets. Allerdings enthält es mehrere Massnahmen, die im Grundlagenbericht «Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz» der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft als biodiversitätsschädigend identifiziert wurden. So sollen die Entsorgungsbeiträge und die Beihilfen Viehwirtschaft abgeschafft, die Qualitäts- und Absatzförderung gekürzt, Importkontingente für Fleisch vollständig versteigert, gewisse Tourismussubventionen reduziert oder der Kostendeckungsgrad im regionalen Personenverkehr erhöht werden. Das Parlament ist frei, anlässlich seiner Beratungen die Aufnahme weiterer Massnahmen zu prüfen. Schliesslich bleibt die Vermeidung von Fehlanreizen ein permanentes Anliegen bei der Weiterentwicklung der jeweiligen Sektoralpolitiken, wie bspw. im Rahmen des vorgenannten Prüfauftrags. </span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat antwortet auf meine Frage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20248046">24.8046</a>: «Steuervergünstigungen (werden) nicht als Budgetposition geführt. Zudem ist die Höhe der Einnahmenausfälle oft unbekannt».&nbsp;</p><p>Dabei hielt die EFV noch in der Staatsrechnung 2022 fest, dass auf Bundesebene jährlich zwischen CHF 20 und 24 Mrd. an Steuervergünstigungen gewährt würden, fast ein Drittel der gesamten Bundeseinnahmen eines Jahres! Erleichterungen werden etwa bei der Mineralölsteuer, CO2-Steuer oder Schwerverkehrsabgabe gewährt, Fehlanreize mit biodiversitäts-, klima- und/oder gesundheitsschädigender Wirkung.&nbsp;</p><p>Die Grösse des Betrages lässt vermuten, dass die Kosten zur Behebung der schädigenden Wirkung dieser Steuererleichterungen signifikant sein dürften. Hinzu kommen entgangene Steuereinnahmen, die unseren Finanzhaushalt belasten. Die Allgemeinheit bezahlt für Steuererleichterungen mit schädigender Wirkung also gleich doppelt!&nbsp; Auch deshalb hat sich die Schweiz verpflichtet, bis 2030 sämtliche Anreize und Subventionen mit biodiversitätsschädlicher Wirkung abzuschaffen, zu reduzieren oder zu überarbeiten.</p><p>In der <a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103948.html">Gesamtübersicht zu den Biodiversitäts-Auswirkungen von Bundessubventionen</a> empfiehlt das BAFU, die Transparenz «jener Steuervergünstigungen, welche für die Biodiversität von Bedeutung sind», zu verbessern. Der Bericht weist darauf hin, dass Steuervergünstigungen finanziell gesehen einen bedeutenden Teil der biodiversitätsrelevanten Subventionen ausmachen. Viele dieser Vergünstigungen führen zweifellos auch zu externen Kosten im Klima- und Gesundheitsbereich.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Grundvoraussetzung für Transparenz ist ein Überblick über alle Steuererleichterungen auf Bundesebene: Wie konkret wird er die Transparenz «jener Steuervergünstigungen, welche für die Biodiversität von Bedeutung sind» verbessern – und bis wann?</li><li>Wird er die Transparenz auch für Steuervergünstigungen mit Bedeutung für Klima und/oder Gesundheit erhöhen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum?</li><li>Angesichts seiner Sparbemühungen im Kürzungspaket 2027 und der zunehmenden Zahl von Studien, welche die schädigende Wirkung einer Vielzahl von Anreizen und Subventionen in den Bereichen Biodiversität, Klima und Gesundheit identifizieren: Wie und in welcher Zeit wird er diese Fehlanreize und Ineffizienzen korrigieren und damit einen Beitrag an die nachhaltige Sanierung unseres Finanzhaushaltes leisten?</li></ol>
    • Mehr Transparenz bei Steuervergünstigungen und deren externen Kosten - nicht nur im Bereich Biodiversität

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