Tiefseebergbau. Die Schweiz muss sich für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen!

ShortId
25.3508
Id
20253508
Updated
14.11.2025 03:01
Language
de
Title
Tiefseebergbau. Die Schweiz muss sich für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen!
AdditionalIndexing
52;08;1231;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Beteiligung des Freiburger Unternehmens AllSeas am Abbauprojekt der TMC im Lichte seiner offiziellen Stellungnahme vom 28. Juni 2023 und des Völkerrechts?</li><li>Ist sich der Bundesrat der Gefahr bewusst, dass der internationale Ruf der Schweiz geschädigt werden könnte, wenn ein Schweizer Unternehmen direkt zur Verletzung des Völkerrechts beiträgt?</li><li>Mit welchen politischen, rechtlichen oder diplomatischen Mitteln will der Bundesrat Schweizer Unternehmen davon abhalten, sich an völkerrechtswidrigen oder umweltschädlichen Bergbauprojekten auf hoher See zu beteiligen, oder eine solche Beteiligung verhindern?</li><li>Haben bereits Gespräche zwischen der Bundesverwaltung und AllSeas stattgefunden? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, auf die Bedeutung der Einhaltung des Moratoriums hinzuweisen und die Beteiligung von AllSeas am Projekt der TMC zu verurteilen?</li></ol>
  • <span><p><span>Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schweiz bei den Verhandlungen im Rahmen der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) ihre Unterstützung für ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung des internationalen Meeresbodens zum Ausdruck gebracht hat. Angesichts der potenziell irreversiblen Umweltrisiken und -auswirkungen soll mit diesem Moratorium der Abbau ausgesetzt werden, bis mehr wissenschaftliche Erkenntnisse über seine Folgen vorliegen und ein wirksamer Schutz der Meeresumwelt vor schädlichen Auswirkungen gewährleistet werden kann. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat plädiert für eine regelbasierte und umsetzungsstarke maritime Ordnung, insbesondere über das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15). Jeglicher Tiefseebergbau in internationalen Gewässern muss im Rahmen und nach den Regeln der ISA erfolgen. Nach Auffassung des Bundesrates muss der Tiefseebergbau dem Vorsorgeprinzip folgen. Er wird diese Position auch weiterhin in den entsprechenden Foren vertreten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit den Akteuren, die sich an der Nutzung des Meeresbodens beteiligen, sucht der Bund das Gespräch. Er sensibilisiert die Schweizer Unternehmen für die Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Gouvernanz der Ozeane, Einhaltung des geltenden Rechts, einschliesslich der relevanten internationalen Normen, und die Schweizer Position für ein Moratorium; damit fördert er die Kohärenz zwischen wirtschaftlichem Handeln und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz und gewährleistet die Einhaltung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Der Bund erwartet von den in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre gesellschaftliche Verantwortung im In- und Ausland nach international anerkannten Standards und Richtlinien wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln wahrnehmen. Dazu gehört auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern eingehalten werden müssen. Darüber hinaus sind die Erwartungen der Gesellschaft zu beachten, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bisher gab es noch keine kommerzielle Nutzung des internationalen Meeresbodens. Weder die ISA noch die US-Behörden haben eine entsprechende Genehmigung erteilt. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt verfolgt die Entwicklung der Lage aufmerksam, insbesondere in den USA und in der ISA. Bei einer allfälligen Genehmigung ausserhalb des multilateralen Rahmens durch einen Staat, der nicht Vertragspartei des UNO-Seerechtsübereinkommens ist, stellen sich Fragen der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht. Es liegt jedoch primär in der Verantwortung der direkt beteiligten Staaten, insbesondere der US-Behörden, bei der Bearbeitung eines Genehmigungsantrags das Völkerrecht zu berücksichtigen und einzuhalten. </span></p></span>
  • <p>Im Juni 2023 sprach sich der Bundesrat für ein Moratorium für den Tiefseebergbau aus. Dieser Entscheid stützte sich unter anderem auf wissenschaftliche Studien von Forscherinnen und Forschern der Universitäten Bern und Lausanne. Bis heute treten die Schweiz sowie 31 weitere Staaten in den laufenden Verhandlungen der Internationalen Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority, ISA) für das Prinzip eines Moratoriums ein.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im April 2025 unterzeichnete die US-Regierung ein Dekret, das den Beginn des Tiefseebergbaus insbesondere in internationalen Gewässern ausserhalb des multilateralen Rahmens der ISA zulässt. Dieses Dekret stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar, insbesondere des von der Schweiz ratifizierten Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS). Nach Artikel 137 Ziffer 1 dieses Übereinkommens ist die Tiefsee aber ein gemeinsames Erbe der Menschheit: "Weder ein Staat noch eine natürliche oder juristische Person darf sich irgendeinen Teil des Gebiets oder seiner Ressourcen aneignen."&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verletzung des Völkerrechts ermöglichen soll das Schweizer Unternehmen Allseas mit Sitz in Châtel-Saint-Denis im Kanton Freiburg. Dieses Unternehmen will das Schiff, die Technologie und die Finanzierung bereitstellen, damit das Bergbauunternehmen The Metals Company (TMC) den Abbau ohne die Genehmigung der ISA durchführen kann. Das Projekt könnte bereits in diesem Sommer beginnen.</p>
  • Tiefseebergbau. Die Schweiz muss sich für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen!
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Beteiligung des Freiburger Unternehmens AllSeas am Abbauprojekt der TMC im Lichte seiner offiziellen Stellungnahme vom 28. Juni 2023 und des Völkerrechts?</li><li>Ist sich der Bundesrat der Gefahr bewusst, dass der internationale Ruf der Schweiz geschädigt werden könnte, wenn ein Schweizer Unternehmen direkt zur Verletzung des Völkerrechts beiträgt?</li><li>Mit welchen politischen, rechtlichen oder diplomatischen Mitteln will der Bundesrat Schweizer Unternehmen davon abhalten, sich an völkerrechtswidrigen oder umweltschädlichen Bergbauprojekten auf hoher See zu beteiligen, oder eine solche Beteiligung verhindern?</li><li>Haben bereits Gespräche zwischen der Bundesverwaltung und AllSeas stattgefunden? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, auf die Bedeutung der Einhaltung des Moratoriums hinzuweisen und die Beteiligung von AllSeas am Projekt der TMC zu verurteilen?</li></ol>
    • <span><p><span>Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schweiz bei den Verhandlungen im Rahmen der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) ihre Unterstützung für ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung des internationalen Meeresbodens zum Ausdruck gebracht hat. Angesichts der potenziell irreversiblen Umweltrisiken und -auswirkungen soll mit diesem Moratorium der Abbau ausgesetzt werden, bis mehr wissenschaftliche Erkenntnisse über seine Folgen vorliegen und ein wirksamer Schutz der Meeresumwelt vor schädlichen Auswirkungen gewährleistet werden kann. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat plädiert für eine regelbasierte und umsetzungsstarke maritime Ordnung, insbesondere über das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15). Jeglicher Tiefseebergbau in internationalen Gewässern muss im Rahmen und nach den Regeln der ISA erfolgen. Nach Auffassung des Bundesrates muss der Tiefseebergbau dem Vorsorgeprinzip folgen. Er wird diese Position auch weiterhin in den entsprechenden Foren vertreten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit den Akteuren, die sich an der Nutzung des Meeresbodens beteiligen, sucht der Bund das Gespräch. Er sensibilisiert die Schweizer Unternehmen für die Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Gouvernanz der Ozeane, Einhaltung des geltenden Rechts, einschliesslich der relevanten internationalen Normen, und die Schweizer Position für ein Moratorium; damit fördert er die Kohärenz zwischen wirtschaftlichem Handeln und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz und gewährleistet die Einhaltung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Der Bund erwartet von den in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre gesellschaftliche Verantwortung im In- und Ausland nach international anerkannten Standards und Richtlinien wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln wahrnehmen. Dazu gehört auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern eingehalten werden müssen. Darüber hinaus sind die Erwartungen der Gesellschaft zu beachten, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bisher gab es noch keine kommerzielle Nutzung des internationalen Meeresbodens. Weder die ISA noch die US-Behörden haben eine entsprechende Genehmigung erteilt. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt verfolgt die Entwicklung der Lage aufmerksam, insbesondere in den USA und in der ISA. Bei einer allfälligen Genehmigung ausserhalb des multilateralen Rahmens durch einen Staat, der nicht Vertragspartei des UNO-Seerechtsübereinkommens ist, stellen sich Fragen der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht. Es liegt jedoch primär in der Verantwortung der direkt beteiligten Staaten, insbesondere der US-Behörden, bei der Bearbeitung eines Genehmigungsantrags das Völkerrecht zu berücksichtigen und einzuhalten. </span></p></span>
    • <p>Im Juni 2023 sprach sich der Bundesrat für ein Moratorium für den Tiefseebergbau aus. Dieser Entscheid stützte sich unter anderem auf wissenschaftliche Studien von Forscherinnen und Forschern der Universitäten Bern und Lausanne. Bis heute treten die Schweiz sowie 31 weitere Staaten in den laufenden Verhandlungen der Internationalen Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority, ISA) für das Prinzip eines Moratoriums ein.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im April 2025 unterzeichnete die US-Regierung ein Dekret, das den Beginn des Tiefseebergbaus insbesondere in internationalen Gewässern ausserhalb des multilateralen Rahmens der ISA zulässt. Dieses Dekret stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar, insbesondere des von der Schweiz ratifizierten Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS). Nach Artikel 137 Ziffer 1 dieses Übereinkommens ist die Tiefsee aber ein gemeinsames Erbe der Menschheit: "Weder ein Staat noch eine natürliche oder juristische Person darf sich irgendeinen Teil des Gebiets oder seiner Ressourcen aneignen."&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verletzung des Völkerrechts ermöglichen soll das Schweizer Unternehmen Allseas mit Sitz in Châtel-Saint-Denis im Kanton Freiburg. Dieses Unternehmen will das Schiff, die Technologie und die Finanzierung bereitstellen, damit das Bergbauunternehmen The Metals Company (TMC) den Abbau ohne die Genehmigung der ISA durchführen kann. Das Projekt könnte bereits in diesem Sommer beginnen.</p>
    • Tiefseebergbau. Die Schweiz muss sich für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen!

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