Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen des Eizellen-Einfrierens in der Schweiz

ShortId
25.3514
Id
20253514
Updated
14.11.2025 02:59
Language
de
Title
Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen des Eizellen-Einfrierens in der Schweiz
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die für Keimzellen heute geltende Aufbewahrungsdauer von maximal zehn Jahren namentlich im Zusammenhang mit Social Freezing in bestimmten Fällen zu kurz sein kann. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, im Rahmen der Totalrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG; SR 810.11) die Verlängerung der Konservierungsdauer für die Aufbewahrung von Keimzellen zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende gesetzliche Regelung zu unterbreiten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Gemäss Artikel 25 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und deren Folgen dienen. Die OKP übernimmt beispielsweise die Kosten für das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen, um die Fruchtbarkeit zu erhalten, wenn sie durch eine Behandlung einer Erkrankung gefährdet sein könnte (Medical Freezing). Das Social Freezing wird dagegen nicht von der OKP übernommen. Da es aus anderen als aus medizinischen Gründen vorgenommen wird, fällt es nicht in den Leistungsbereich des KVG.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Derzeit befindet sich die parlamentarische Initiative 25.405 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats „Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen” in der Vorprüfung. Sollte auch die WBK des Ständerats der Initiative Folge geben, wird ihre Schwesterkommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wird Gelegenheit bieten, um eine breite gesellschaftliche Diskussion über das Social Freezing zu führen. Sollte die zuständige Kommission des Ständerats der Initiative nicht zustimmen, bietet sich während der Vernehmlassung zur Totalrevision des FMedG im Jahr 2027 eine weitere Gelegenheit für eine gesellschaftliche Debatte über die Verlängerung der Kryokonservierung und das Social Freezing. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Bisher hat sich der Bundesrat nicht mit der Regulierung der Kosten der Kryokonservierung oder der Festlegung einer Preisobergrenze befasst. Solche Massnahmen greifen in die Wirtschaftsfreiheit der Einrichtungen ein, die eine Kryokonservierung von Eizellen kommerziell anbieten. Hierfür fehlt jedoch eine gesetzliche Grundlage. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Risiken einer IVF-Behandlung mit vorangegangenem Social Freezing unterscheiden sich nicht wesentlich von denen einer konventionellen IVF ohne Konservierung der Eizellen. Gemeinsame Risikofaktoren sind die hormonelle Stimulation und die Eizellentnahme. Studien zeigen, dass sich die Konservierung der Eizellen nicht wesentlich auf die Erfolgsrate einer IVF auswirkt. Mitentscheidend für die Erfolgsrate einer IVF ist hingegen das Alter der Frau bei der Eizellentnahme. Dies ist insbesondere auf die Abnahme der Eizellqualität mit zunehmendem Alter der Frau zurückzuführen. Wenn eine 40-jährige Frau für eine IVF-Behandlung auf Eizellen zurückgreift, die sie sich im Rahmen eines Social Freezing zehn Jahre zuvor entnehmen liess, ist die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Schwangerschaft deutlich höher, als wenn die Eizellen unmittelbar vor der Behandlung entnommen worden wären. Es ist aber zu beachten, dass der 40-jährigen Frau die Verwendung ihrer früher eingefrorenen Eizellen im Rahmen eines Fortpflanzungsverfahrens in der Schweiz nur dann erlaubt ist, wenn eine natürliche Befruchtung nicht erfolgreich war oder die Übertragung einer schweren Krankheit verhindert werden soll.</span></p></span>
  • <p>Die Möglichkeit, Eizellen durch Kryokonservierung einfrieren zu lassen, gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Frauen nutzen dieses Verfahren sowohl aus medizinischen als auch aus persönlichen Gründen (Social Freezing), um ihre Familienplanung flexibel zu gestalten. Die damit verbundenen Kosten sind jedoch hoch und stellen für viele eine finanzielle Hürde dar. Zudem wirft die gesetzliche Regulierung hinsichtlich Lagerungsdauer und Finanzierung durch die Krankenkassen Fragen auf.</p><p>Diese Thematik steht in einem grösseren gesellschaftlichen Kontext: Die Geburtenrate in der Schweiz ist auf einem historischen Tiefstand. Gleichzeitig verändert sich die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft. Immer mehr Frauen investieren in ihre Ausbildung und verfolgen berufliche Karrieren – Entscheidungen, die nicht selten zu einem späteren Kinderwunsch führen. Social Freezing kann in diesem Zusammenhang eine sinnvolle Option sein, um Lebensentwürfe offen zu halten, ohne sich frühzeitig gegen ein mögliches Familienleben entscheiden zu müssen. Auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung verdient dieses Thema mehr Beachtung in Politik und Öffentlichkeit.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie bewertet der Bundesrat die aktuelle gesetzliche Regelung zur Kryokonservierung von Eizellen, insbesondere hinsichtlich der maximalen Lagerungsdauer von zehn Jahren?</li><li>Gibt es Überlegungen, die finanzielle Belastung für Frauen zu reduzieren, etwa durch eine teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkassen, auch für nicht-medizinische Indikationen?</li><li>Welche Massnahmen könnten ergriffen werden, um eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Bedeutung von Social Freezing zu fördern?</li><li>Gibt es Überlegungen, die Lagerungskosten zu regulieren oder Preisobergrenzen festzulegen, um die wirtschaftliche Belastung für Frauen zu reduzieren?</li><li>Welche Forschungserkenntnisse gibt es in der Schweiz zur Erfolgsquote und zu den medizinischen Risiken von Social Freezing?</li></ol>
  • Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen des Eizellen-Einfrierens in der Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die für Keimzellen heute geltende Aufbewahrungsdauer von maximal zehn Jahren namentlich im Zusammenhang mit Social Freezing in bestimmten Fällen zu kurz sein kann. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, im Rahmen der Totalrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG; SR 810.11) die Verlängerung der Konservierungsdauer für die Aufbewahrung von Keimzellen zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende gesetzliche Regelung zu unterbreiten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Gemäss Artikel 25 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und deren Folgen dienen. Die OKP übernimmt beispielsweise die Kosten für das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen, um die Fruchtbarkeit zu erhalten, wenn sie durch eine Behandlung einer Erkrankung gefährdet sein könnte (Medical Freezing). Das Social Freezing wird dagegen nicht von der OKP übernommen. Da es aus anderen als aus medizinischen Gründen vorgenommen wird, fällt es nicht in den Leistungsbereich des KVG.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Derzeit befindet sich die parlamentarische Initiative 25.405 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats „Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen” in der Vorprüfung. Sollte auch die WBK des Ständerats der Initiative Folge geben, wird ihre Schwesterkommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wird Gelegenheit bieten, um eine breite gesellschaftliche Diskussion über das Social Freezing zu führen. Sollte die zuständige Kommission des Ständerats der Initiative nicht zustimmen, bietet sich während der Vernehmlassung zur Totalrevision des FMedG im Jahr 2027 eine weitere Gelegenheit für eine gesellschaftliche Debatte über die Verlängerung der Kryokonservierung und das Social Freezing. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Bisher hat sich der Bundesrat nicht mit der Regulierung der Kosten der Kryokonservierung oder der Festlegung einer Preisobergrenze befasst. Solche Massnahmen greifen in die Wirtschaftsfreiheit der Einrichtungen ein, die eine Kryokonservierung von Eizellen kommerziell anbieten. Hierfür fehlt jedoch eine gesetzliche Grundlage. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Risiken einer IVF-Behandlung mit vorangegangenem Social Freezing unterscheiden sich nicht wesentlich von denen einer konventionellen IVF ohne Konservierung der Eizellen. Gemeinsame Risikofaktoren sind die hormonelle Stimulation und die Eizellentnahme. Studien zeigen, dass sich die Konservierung der Eizellen nicht wesentlich auf die Erfolgsrate einer IVF auswirkt. Mitentscheidend für die Erfolgsrate einer IVF ist hingegen das Alter der Frau bei der Eizellentnahme. Dies ist insbesondere auf die Abnahme der Eizellqualität mit zunehmendem Alter der Frau zurückzuführen. Wenn eine 40-jährige Frau für eine IVF-Behandlung auf Eizellen zurückgreift, die sie sich im Rahmen eines Social Freezing zehn Jahre zuvor entnehmen liess, ist die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Schwangerschaft deutlich höher, als wenn die Eizellen unmittelbar vor der Behandlung entnommen worden wären. Es ist aber zu beachten, dass der 40-jährigen Frau die Verwendung ihrer früher eingefrorenen Eizellen im Rahmen eines Fortpflanzungsverfahrens in der Schweiz nur dann erlaubt ist, wenn eine natürliche Befruchtung nicht erfolgreich war oder die Übertragung einer schweren Krankheit verhindert werden soll.</span></p></span>
    • <p>Die Möglichkeit, Eizellen durch Kryokonservierung einfrieren zu lassen, gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Frauen nutzen dieses Verfahren sowohl aus medizinischen als auch aus persönlichen Gründen (Social Freezing), um ihre Familienplanung flexibel zu gestalten. Die damit verbundenen Kosten sind jedoch hoch und stellen für viele eine finanzielle Hürde dar. Zudem wirft die gesetzliche Regulierung hinsichtlich Lagerungsdauer und Finanzierung durch die Krankenkassen Fragen auf.</p><p>Diese Thematik steht in einem grösseren gesellschaftlichen Kontext: Die Geburtenrate in der Schweiz ist auf einem historischen Tiefstand. Gleichzeitig verändert sich die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft. Immer mehr Frauen investieren in ihre Ausbildung und verfolgen berufliche Karrieren – Entscheidungen, die nicht selten zu einem späteren Kinderwunsch führen. Social Freezing kann in diesem Zusammenhang eine sinnvolle Option sein, um Lebensentwürfe offen zu halten, ohne sich frühzeitig gegen ein mögliches Familienleben entscheiden zu müssen. Auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung verdient dieses Thema mehr Beachtung in Politik und Öffentlichkeit.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie bewertet der Bundesrat die aktuelle gesetzliche Regelung zur Kryokonservierung von Eizellen, insbesondere hinsichtlich der maximalen Lagerungsdauer von zehn Jahren?</li><li>Gibt es Überlegungen, die finanzielle Belastung für Frauen zu reduzieren, etwa durch eine teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkassen, auch für nicht-medizinische Indikationen?</li><li>Welche Massnahmen könnten ergriffen werden, um eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Bedeutung von Social Freezing zu fördern?</li><li>Gibt es Überlegungen, die Lagerungskosten zu regulieren oder Preisobergrenzen festzulegen, um die wirtschaftliche Belastung für Frauen zu reduzieren?</li><li>Welche Forschungserkenntnisse gibt es in der Schweiz zur Erfolgsquote und zu den medizinischen Risiken von Social Freezing?</li></ol>
    • Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen des Eizellen-Einfrierens in der Schweiz

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