Aufarbeitung der rechtsextremen Mordserie in der Schweiz zwischen Mitte der 1980er und Mitte der 1990er Jahre

ShortId
25.3515
Id
20253515
Updated
14.11.2025 03:00
Language
de
Title
Aufarbeitung der rechtsextremen Mordserie in der Schweiz zwischen Mitte der 1980er und Mitte der 1990er Jahre
AdditionalIndexing
28;09;1236;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zwischen 1988 und 1993 kam es gemäss einer wissenschaftlichen Arbeit zu total 378 rechtsextremen Gewalttaten in der Schweiz, darunter 114 Attentate und fast 80 Angriffe auf Personen. 145 Menschen wurden verletzt, 13 mussten sterben. Gemäss der erwähnten wissenschaftlichen Arbeit ist der damalige Umgang der Behörden mit der rechtsextremen Gewalt fragwürdig. Es scheint, als seien fremdenfeindlichen Aktivitäten lange geduldet wurden, die Aufarbeitung der Taten erfolgte nur schleppend und ungenügend. Nur in 16 von 125 Attentaten (1984 - 1993) wurden die Täter überhaupt identifiziert, ihre Taten wurden oft verharmlost. Die Welle der rechtsextremen Gewalt wurde aus dem kollektiven Gedächtnis der Schweiz weitgehend verdrängt. Selten erinnert ein Zeitungsbericht daran. Dabei sind vergleichbare politische Kräfte heute auch wieder aktiv, ganz zu schweigen vom Recht der Opfer und ihrer Angehörigen ernst genommen zu werden.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>1.-3. Der Bundesrat erachtet die Auseinandersetzung mit rechtsextremer Gewalt als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie sowie zur Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Vor dem Hintergrund der in der Interpellation beschriebenen rechtsextremen Gewalt wurden bereits verschiedene strukturelle Massnahmen ergriffen. So wurde 2001 unter anderem die heutige Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) geschaffen sowie ein Massnahmenkredit zur Förderung von Präventionsprojekten eingerichtet, der von der FRB verwaltet wird. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 40+ (2003-2009) zum Thema «Rechtsextremismus – Ursachen und Gegenmassnahmen» wurden ausserdem wissenschaftliche Grundlagen gelegt. In diesem Zusammenhang publizierte die FRB 2010 den Bericht </span><em><span>«Strategien gegen Rechtsextremismus in der Schweiz. Akteure, Massnahmen und Debatten»</span></em><span>. </span></p><p><span>Weil ein vertieftes Verständnis für die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Mechanismen aus Sicht des Bundesrats zentral ist für die Prävention zukünftiger Gewalt, beauftragte er die FRB 2010 mit der Schaffung eines Monitorings «zur Erhebung fremdenfeindlicher, rassistischer, antisemitischer und zu Gewalt aufrufender Tendenzen in der Bevölkerung der Schweiz». Daraufhin wurde die Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS) entwickelt, welche nunmehr vom Bundesamt für Statistik BFS regelmässig durchgeführt wird und eine wichtige Grundlage des Monitorings der FRB darstellt (siehe </span><a href="http://www.frb.admin.ch"><u><span>www.frb.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Rassismus in Zahlen). Die Erhebung ZidS liefert regelmässig Daten zu Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und entsprechenden Einstellungen in der Bevölkerung. Damit liegt eine wichtige Grundlage für die kontinuierliche Beobachtung gesellschaftlicher Entwicklungen und für die Ausrichtung präventiver Massnahmen vor.</span></p><p><span>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf das </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233136"><u><span>Postulat 23.3136 Molina</span></u></a><span> </span><em><span>«Gewalttätiger Extremismus in der Schweiz»</span></em><span>. Der Bericht in Erfüllung des Postulats wird derzeit unter Federführung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) erarbeitet. Er wird sich mit extremistischer Gewalt, Strukturen entsprechender Gruppierungen in der Schweiz sowie mit möglichen Präventionsmassnahmen befassen. Die FRB ist in die Erarbeitung eingebunden.</span></p><p><span>Im Sinne einer fachlichen Weiterentwicklung ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob eine ergänzende wissenschaftliche Untersuchung zum Thema Rechtsextremismus durchgeführt werden kann, welche insbesondere die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des oben erwähnten Berichts von 2010 aufzeigt und gleichzeitig Empfehlungen für zeitgemässe Präventionsansätze formuliert. Eine umfassende historische Aufarbeitung der in der Interpellation genannten Ereignisse ist jedoch nicht möglich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.-5. Nach aktuellem Kenntnisstand hat es keine offizielle Entschuldigung des Bundesrats gegeben. Für eine aktive Erinnerungsarbeit bedarf es der Sensibilisierung und Massnahmen auf allen staatlichen Ebenen. Der Bund wird sein entsprechendes Engagement fortsetzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Der Bundesrat wird vom NDB regelmässig über die jüngsten Entwicklungen im Bereich rechtsextremer Gewalt informiert, insbesondere im jährlichen Lagebericht «Sicherheit Schweiz» sowie in als vertraulich klassifizierten Berichten. In Zusammenarbeit mit Polizeien und Behörden der Kantone und des Bundes, darunter dem fedpol, sowie Partnerbehörden im Ausland sorgt der NDB dafür, dass neue Phänomene rechtsextremer Gewalt erkannt und, sofern möglich, durch die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel verhindert werden. Dazu gehören z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Fernhaltemassnahmen oder das Verbot einzelner Veranstaltungen. </span></p></span>
  • <ol><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Aufarbeitung der rechtsextremen Gewalt dieser Zeit dringend nötig wäre? Ist der Bundesrat bereit diesbezüglich aktiv zu werden?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die rechtsextreme Gewalt auch in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext verstanden werden muss? Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass das Verständnis für diese gesellschaftlichen Mechanismen wichtig ist, auch mit Blick auf die Verhinderung rechtsextremer Gewalt in Gegenwart und Zukunft?&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Aufarbeitung der behördlichen Mitverantwortung wichtig wäre? Ist der Bundesrat bereit diesbezüglich aktiv zu werden?</li><li>Hat sich der Bundesrat oder eine andere offizielle Behörde für die rassistische Gewalt der 1980er und 1990er Jahre bei den Opfern und ihren Angehörigen entschuldigt und damit Verantwortung übernommen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass es in der Schweizerischen Öffentlichkeit an einer aktiv gepflegten Erinnerungskultur zur rechtsextremen Gewalt der 1980er und 1990er mangelt? Ist der Bundesrat bereit diesbezüglich aktiv zu werden? Ist der Bundesrat bereit eine Form der offiziellen Erinnerung einzurichten?</li><li>Hat der Bundesrat die Zunahme rechtsextremer Gewalt im deutschsprachigen, europäischen Raum zur Kenntnis genommen? Wie verhindert er die Entwicklung einer neuen rechtsextremen Szene in der Schweiz?</li></ol>
  • Aufarbeitung der rechtsextremen Mordserie in der Schweiz zwischen Mitte der 1980er und Mitte der 1990er Jahre
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zwischen 1988 und 1993 kam es gemäss einer wissenschaftlichen Arbeit zu total 378 rechtsextremen Gewalttaten in der Schweiz, darunter 114 Attentate und fast 80 Angriffe auf Personen. 145 Menschen wurden verletzt, 13 mussten sterben. Gemäss der erwähnten wissenschaftlichen Arbeit ist der damalige Umgang der Behörden mit der rechtsextremen Gewalt fragwürdig. Es scheint, als seien fremdenfeindlichen Aktivitäten lange geduldet wurden, die Aufarbeitung der Taten erfolgte nur schleppend und ungenügend. Nur in 16 von 125 Attentaten (1984 - 1993) wurden die Täter überhaupt identifiziert, ihre Taten wurden oft verharmlost. Die Welle der rechtsextremen Gewalt wurde aus dem kollektiven Gedächtnis der Schweiz weitgehend verdrängt. Selten erinnert ein Zeitungsbericht daran. Dabei sind vergleichbare politische Kräfte heute auch wieder aktiv, ganz zu schweigen vom Recht der Opfer und ihrer Angehörigen ernst genommen zu werden.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>1.-3. Der Bundesrat erachtet die Auseinandersetzung mit rechtsextremer Gewalt als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie sowie zur Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Vor dem Hintergrund der in der Interpellation beschriebenen rechtsextremen Gewalt wurden bereits verschiedene strukturelle Massnahmen ergriffen. So wurde 2001 unter anderem die heutige Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) geschaffen sowie ein Massnahmenkredit zur Förderung von Präventionsprojekten eingerichtet, der von der FRB verwaltet wird. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 40+ (2003-2009) zum Thema «Rechtsextremismus – Ursachen und Gegenmassnahmen» wurden ausserdem wissenschaftliche Grundlagen gelegt. In diesem Zusammenhang publizierte die FRB 2010 den Bericht </span><em><span>«Strategien gegen Rechtsextremismus in der Schweiz. Akteure, Massnahmen und Debatten»</span></em><span>. </span></p><p><span>Weil ein vertieftes Verständnis für die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Mechanismen aus Sicht des Bundesrats zentral ist für die Prävention zukünftiger Gewalt, beauftragte er die FRB 2010 mit der Schaffung eines Monitorings «zur Erhebung fremdenfeindlicher, rassistischer, antisemitischer und zu Gewalt aufrufender Tendenzen in der Bevölkerung der Schweiz». Daraufhin wurde die Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS) entwickelt, welche nunmehr vom Bundesamt für Statistik BFS regelmässig durchgeführt wird und eine wichtige Grundlage des Monitorings der FRB darstellt (siehe </span><a href="http://www.frb.admin.ch"><u><span>www.frb.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Rassismus in Zahlen). Die Erhebung ZidS liefert regelmässig Daten zu Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und entsprechenden Einstellungen in der Bevölkerung. Damit liegt eine wichtige Grundlage für die kontinuierliche Beobachtung gesellschaftlicher Entwicklungen und für die Ausrichtung präventiver Massnahmen vor.</span></p><p><span>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf das </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233136"><u><span>Postulat 23.3136 Molina</span></u></a><span> </span><em><span>«Gewalttätiger Extremismus in der Schweiz»</span></em><span>. Der Bericht in Erfüllung des Postulats wird derzeit unter Federführung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) erarbeitet. Er wird sich mit extremistischer Gewalt, Strukturen entsprechender Gruppierungen in der Schweiz sowie mit möglichen Präventionsmassnahmen befassen. Die FRB ist in die Erarbeitung eingebunden.</span></p><p><span>Im Sinne einer fachlichen Weiterentwicklung ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob eine ergänzende wissenschaftliche Untersuchung zum Thema Rechtsextremismus durchgeführt werden kann, welche insbesondere die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des oben erwähnten Berichts von 2010 aufzeigt und gleichzeitig Empfehlungen für zeitgemässe Präventionsansätze formuliert. Eine umfassende historische Aufarbeitung der in der Interpellation genannten Ereignisse ist jedoch nicht möglich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.-5. Nach aktuellem Kenntnisstand hat es keine offizielle Entschuldigung des Bundesrats gegeben. Für eine aktive Erinnerungsarbeit bedarf es der Sensibilisierung und Massnahmen auf allen staatlichen Ebenen. Der Bund wird sein entsprechendes Engagement fortsetzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Der Bundesrat wird vom NDB regelmässig über die jüngsten Entwicklungen im Bereich rechtsextremer Gewalt informiert, insbesondere im jährlichen Lagebericht «Sicherheit Schweiz» sowie in als vertraulich klassifizierten Berichten. In Zusammenarbeit mit Polizeien und Behörden der Kantone und des Bundes, darunter dem fedpol, sowie Partnerbehörden im Ausland sorgt der NDB dafür, dass neue Phänomene rechtsextremer Gewalt erkannt und, sofern möglich, durch die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel verhindert werden. Dazu gehören z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Fernhaltemassnahmen oder das Verbot einzelner Veranstaltungen. </span></p></span>
    • <ol><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Aufarbeitung der rechtsextremen Gewalt dieser Zeit dringend nötig wäre? Ist der Bundesrat bereit diesbezüglich aktiv zu werden?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die rechtsextreme Gewalt auch in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext verstanden werden muss? Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass das Verständnis für diese gesellschaftlichen Mechanismen wichtig ist, auch mit Blick auf die Verhinderung rechtsextremer Gewalt in Gegenwart und Zukunft?&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Aufarbeitung der behördlichen Mitverantwortung wichtig wäre? Ist der Bundesrat bereit diesbezüglich aktiv zu werden?</li><li>Hat sich der Bundesrat oder eine andere offizielle Behörde für die rassistische Gewalt der 1980er und 1990er Jahre bei den Opfern und ihren Angehörigen entschuldigt und damit Verantwortung übernommen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass es in der Schweizerischen Öffentlichkeit an einer aktiv gepflegten Erinnerungskultur zur rechtsextremen Gewalt der 1980er und 1990er mangelt? Ist der Bundesrat bereit diesbezüglich aktiv zu werden? Ist der Bundesrat bereit eine Form der offiziellen Erinnerung einzurichten?</li><li>Hat der Bundesrat die Zunahme rechtsextremer Gewalt im deutschsprachigen, europäischen Raum zur Kenntnis genommen? Wie verhindert er die Entwicklung einer neuen rechtsextremen Szene in der Schweiz?</li></ol>
    • Aufarbeitung der rechtsextremen Mordserie in der Schweiz zwischen Mitte der 1980er und Mitte der 1990er Jahre

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