Vorzeitiges Aus für die rollende Landstrasse bedroht Verlagerung

ShortId
25.3516
Id
20253516
Updated
14.11.2025 03:05
Language
de
Title
Vorzeitiges Aus für die rollende Landstrasse bedroht Verlagerung
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2024 erreichte die Zahl alpenquerender Lastwagen einen Höchststand wie zuletzt 2016 – das Verlagerungsziel bleibt klar verfehlt. In dieser Lage ist ein vorzeitiger Rola-Abbruch kontraproduktiv. Der Verlagerungsbericht 2023 zeigt: Ohne Ersatzmassnahmen droht Rückverlagerung auf die Strasse. Damit steht nicht nur der Alpenschutz infrage, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Verlagerungspolitik.</p>
  • <span><p><span>1. </span><span>Der alpenquerende Schienengüterverkehr war im Jahr 2024 mit einer schlechten Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Bahninfrastruktur in Deutschland konfrontiert. Die Situation hat sich im 1. Quartal 2025 noch weiter verschärft. Tage- und teils wochenlange Bauarbeiten an der Bahninfrastruktur in Deutschland, zum Teil erst kurzfristig anberaumt und ohne ausreichende Umleitungsmöglichkeiten, verunmöglichen verlässliche Angebote im Schienengüterverkehr. Die Folge sind viele Zugsausfälle und damit einhergehend ein starker Rückgang der Erlöse. Die Einschränkungen und deren wirtschaftliche Folgen für die RAlpin waren bei der Publikation des Verlagerungsbericht 2023 in diesem Ausmass nicht absehbar. Für die kommenden Jahre ist keine signifikante Verbesserung zu erwarten. Für Mitte 2026 sind auf der Simplon-Achse sowie in Novara weitere, mehrwöchige Sperren angekündigt, so dass ein zuverlässiges Angebot auf der Verbindung der Rollenden Landstrasse (Rola) zwischen Freiburg im Breisgau und Novara in den bevorstehenden Jahren nicht möglich erscheint.</span><span> </span><br><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Einstellung der Rola zum Fahrplanwechsel 2025/26 ist die Entscheidung des Verwaltungsrats der RAlpin AG in Wahrnehmung seiner Pflicht, Massnahmen gegen drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung zu treffen. RAlpin hat in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) verschiedene Szenarien geprüft, um eine geordnete Einstellung zu ermöglichen. Bei der erwarteten Vielzahl an Zugsausfällen und der anhaltenden Unzuverlässigkeit des Angebots ist ein Rückgang der Verkehrsmengen absehbar. </span><span>Eine Fortführung bis 2028 wäre mit den verfügbaren Mitteln bei zurückgehender Verkehrsmenge und gleichen Kosten nicht möglich gewesen. Bereits eine Fortführung des Angebots bis zum Beginn der in Ziffer 1) beschriebenen Bauarbeiten Mitte 2026 hätte eine zusätzliche Erhöhung der Abgeltung des Bundes je Lastwagen um rund 50 Prozent erfordert.</span><span> </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bund hat 2024 die Rola mit 19.4 Millionen Franken gefördert. Bei 72'189 verlagerten Lastwagen (knapp 200 Lastwagen pro Tag) resultiert damit eine Abgeltung von 269 Franken je Sendung. Für 2025 sind 20 Millionen Franken für die Förderung der Rola eingestellt. Das BAV hat ab April 2025 die Abgeltungen je Sendung um gut 40 Franken erhöht. Auf diese Weise können die eingestellten Mittel im vollen Umfang für die Rola genutzt werden. Zugleich ist dies eine Massnahme, um einen frühzeitigen Konkurs der RAlpin und eine unkontrollierte Einstellung der Rola zu verhindern. </span><br><span>Die Bundesversammlung hat am 1. Juni 2023 einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs (Rollende Landstrasse) in den Jahren 2024-2028 und für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Liquidation der Rollenden Landstrasse im Jahr nach Einstellung ihres Betriebs in Höhe von 106 Millionen Franken bewilligt. Per Ende 2025 werden von den bewilligten 106 Millionen Franken noch rund 66 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Gestützt auf das Güterverkehrsverlagerungsgesetz (Art. 8 Abs. 4 GVVG; SR 740.1) wird hiervon ein einstelliger Millionenbetrag als Beteiligung des Bundes an den Kosten der Liquidation der RAlpin eingesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. </span><span>Der Bundesrat sieht vor, einen Teil der in den Jahren bis 2028 freiwerdenden Mittel für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) einzusetzen. Der alpenquerende UKV ist wie die Rola mit der Problematik der unzureichenden Qualität und vielen Zugausfällen konfrontiert. Dieser Mitteleinsatz soll helfen, alternative Angebote am Markt anzubieten, mit denen die bisherigen Rola-Transporte auf der Schiene behalten werden können und nicht auf die Strasse verlagert werden. Dabei ist zu beachten, dass gemäss Artikel 8 Absatz 2 Güterverkehrsverlagerungsgesetz </span><span>(GVVG; SR 740.1) </span><span>im UKV die Höhe der durchschnittlichen Abgeltung pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr abzunehmen hat.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Einstellung der Rola war bisher für 2028 angekündigt. Die vorzeitige Einstellung kommt für die Kunden der Rola überraschend. Die Umstellung der Transportlogistik wird entsprechend Zeit benötigen. Daher ist zumindest in den ersten Jahren mit einem Risiko der Rückverlagerung von Transporten auf die Strasse zu rechnen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Entwicklung der seit Jahrzehnten verfolgten Politik der Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Schiene zuwiderlaufen könnte. Das BAV prüft aus diesem Grund derzeit mit den Branchenakteuren Massnahmen, mit denen ein Wechsel der Transporte in den UKV oder andere multimodale Logistiklösungen beschleunigt oder erleichtert werden kann. </span><span></span><span>Das Ziel ist, die Rückverlagerung von Transporten auf die Strasse zeitlich und mengenmässig so weit wie möglich zu begrenzen. Der Bundesrat wird hierzu im Verlagerungsbericht 2025, der voraussichtlich im November 2025 verabschiedet werden wird, Bericht erstatten. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Der Bundesrat stuft die Verlagerungseffekte der erwähnten Massnahmen als eher gering ein. Solange die Infrastrukturverfügbarkeit auf den Zulaufstrecken zur Schweiz unverändert schlecht ist, sind von solchen Massnahmen kaum Impulse für Verlagerungen zu erwarten. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Der Bund hatte die Rola-Verbindung Basel-Lugano bis Ende 2018 bei der RAlpin bestellt und abgegolten. Das damalige Angebot auf der Gotthard-Achse von einem Zug pro Tag und Richtung war ein Nischenprodukt und kann nicht mit dem viel grösseren Angebot auf der Verbindung Freiburg i.Br.-Novara von bis zu acht Abfahrten pro Tag und Richtung verglichen werden. Sie wurde damals wegen ihrer geringen Verlagerungswirkung und der schlechten Subventionseffizienz aufgegeben. In der Verkehrsentwicklung auf der Strasse waren 2019 kaum Auswirkungen erkennbar. Die Rola Freiburg i.Br.-Novara wird fast ausschliesslich von Kunden aus dem EU-Raum genutzt, weil sie unter anderem die Transitverzollung ersetzt. Ihre Verlagerungswirkung ist ungleich grösser, weshalb das Parlament sich im Juni 2023 auch für eine Weiterführung bis ursprünglich Ende 2028 ausgesprochen hatte. </span></p></span>
  • <p>Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist seit Jahrzehnten zentrales Ziel der Schweizer Verkehrspolitik – verankert in Art. 84 der Bundesverfassung und konkretisiert im Verlagerungsgesetz. Das gesetzliche Ziel von maximal 650’000 alpenquerenden Fahrten wird seit Jahren verfehlt – 2022 waren es 927’000. 2023 beschloss das Parlament, die Rollende Landstrasse (Rola) bis 2028 weiterzuführen. Die nun angekündigte Einstellung bereits Ende 2025 erfolgt ohne Ersatzmassnahmen und entgegen dem politischen Willen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hielt im Verlagerungsbericht 2023 fest: „Mit den bewilligten Mitteln […] wird der Weiterbetrieb der Rola bis Ende 2028 gesichert.“ (S. 84). Auch sei ein Ausstieg erst Ende 2028 möglich, ohne Rückverlagerungen auf die Strasse zu riskieren. Diese Bedingungen sind heute nicht erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat, dass trotz gesicherter Bundesmittel die Wirtschaftlichkeit der Rola nicht bis 2028 aufrechterhalten werden konnte – entgegen den Einschätzungen im Verlagerungsbericht 2023?</li><li>Wie konnte das BAV einer frühzeitigen Einstellung der Rola zustimmen – entgegen Verlagerungsauftrag und Parlamentsentscheid?</li><li>Wie viel des 2023 bewilligten Kredits wurde bisher verwendet, wie viel steht noch zur Verfügung?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die durch die Rola-Einstellung frei werdenden 20 Mio. CHF jährlich weiterhin gezielt für Verlagerungsmassnahmen einzusetzen?</li><li>Welche konkreten Massnahmen sind geplant, um eine Rückverlagerung von zehntausenden Lastwagen zu verhindern?</li><li>Welche Verlagerungseffekte wären durch Trassenpreis-Senkungen, gezielte LSVA-Ausschöpfung und Korrektur von Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten?</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat aus dem Ende der Rola Basel–Lugano im Hinblick auf die geplante Aufgabe der Verbindung Freiburg i.Br.–Novara?</li></ol>
  • Vorzeitiges Aus für die rollende Landstrasse bedroht Verlagerung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2024 erreichte die Zahl alpenquerender Lastwagen einen Höchststand wie zuletzt 2016 – das Verlagerungsziel bleibt klar verfehlt. In dieser Lage ist ein vorzeitiger Rola-Abbruch kontraproduktiv. Der Verlagerungsbericht 2023 zeigt: Ohne Ersatzmassnahmen droht Rückverlagerung auf die Strasse. Damit steht nicht nur der Alpenschutz infrage, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Verlagerungspolitik.</p>
    • <span><p><span>1. </span><span>Der alpenquerende Schienengüterverkehr war im Jahr 2024 mit einer schlechten Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Bahninfrastruktur in Deutschland konfrontiert. Die Situation hat sich im 1. Quartal 2025 noch weiter verschärft. Tage- und teils wochenlange Bauarbeiten an der Bahninfrastruktur in Deutschland, zum Teil erst kurzfristig anberaumt und ohne ausreichende Umleitungsmöglichkeiten, verunmöglichen verlässliche Angebote im Schienengüterverkehr. Die Folge sind viele Zugsausfälle und damit einhergehend ein starker Rückgang der Erlöse. Die Einschränkungen und deren wirtschaftliche Folgen für die RAlpin waren bei der Publikation des Verlagerungsbericht 2023 in diesem Ausmass nicht absehbar. Für die kommenden Jahre ist keine signifikante Verbesserung zu erwarten. Für Mitte 2026 sind auf der Simplon-Achse sowie in Novara weitere, mehrwöchige Sperren angekündigt, so dass ein zuverlässiges Angebot auf der Verbindung der Rollenden Landstrasse (Rola) zwischen Freiburg im Breisgau und Novara in den bevorstehenden Jahren nicht möglich erscheint.</span><span> </span><br><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Einstellung der Rola zum Fahrplanwechsel 2025/26 ist die Entscheidung des Verwaltungsrats der RAlpin AG in Wahrnehmung seiner Pflicht, Massnahmen gegen drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung zu treffen. RAlpin hat in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) verschiedene Szenarien geprüft, um eine geordnete Einstellung zu ermöglichen. Bei der erwarteten Vielzahl an Zugsausfällen und der anhaltenden Unzuverlässigkeit des Angebots ist ein Rückgang der Verkehrsmengen absehbar. </span><span>Eine Fortführung bis 2028 wäre mit den verfügbaren Mitteln bei zurückgehender Verkehrsmenge und gleichen Kosten nicht möglich gewesen. Bereits eine Fortführung des Angebots bis zum Beginn der in Ziffer 1) beschriebenen Bauarbeiten Mitte 2026 hätte eine zusätzliche Erhöhung der Abgeltung des Bundes je Lastwagen um rund 50 Prozent erfordert.</span><span> </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bund hat 2024 die Rola mit 19.4 Millionen Franken gefördert. Bei 72'189 verlagerten Lastwagen (knapp 200 Lastwagen pro Tag) resultiert damit eine Abgeltung von 269 Franken je Sendung. Für 2025 sind 20 Millionen Franken für die Förderung der Rola eingestellt. Das BAV hat ab April 2025 die Abgeltungen je Sendung um gut 40 Franken erhöht. Auf diese Weise können die eingestellten Mittel im vollen Umfang für die Rola genutzt werden. Zugleich ist dies eine Massnahme, um einen frühzeitigen Konkurs der RAlpin und eine unkontrollierte Einstellung der Rola zu verhindern. </span><br><span>Die Bundesversammlung hat am 1. Juni 2023 einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs (Rollende Landstrasse) in den Jahren 2024-2028 und für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Liquidation der Rollenden Landstrasse im Jahr nach Einstellung ihres Betriebs in Höhe von 106 Millionen Franken bewilligt. Per Ende 2025 werden von den bewilligten 106 Millionen Franken noch rund 66 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Gestützt auf das Güterverkehrsverlagerungsgesetz (Art. 8 Abs. 4 GVVG; SR 740.1) wird hiervon ein einstelliger Millionenbetrag als Beteiligung des Bundes an den Kosten der Liquidation der RAlpin eingesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. </span><span>Der Bundesrat sieht vor, einen Teil der in den Jahren bis 2028 freiwerdenden Mittel für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) einzusetzen. Der alpenquerende UKV ist wie die Rola mit der Problematik der unzureichenden Qualität und vielen Zugausfällen konfrontiert. Dieser Mitteleinsatz soll helfen, alternative Angebote am Markt anzubieten, mit denen die bisherigen Rola-Transporte auf der Schiene behalten werden können und nicht auf die Strasse verlagert werden. Dabei ist zu beachten, dass gemäss Artikel 8 Absatz 2 Güterverkehrsverlagerungsgesetz </span><span>(GVVG; SR 740.1) </span><span>im UKV die Höhe der durchschnittlichen Abgeltung pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr abzunehmen hat.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die Einstellung der Rola war bisher für 2028 angekündigt. Die vorzeitige Einstellung kommt für die Kunden der Rola überraschend. Die Umstellung der Transportlogistik wird entsprechend Zeit benötigen. Daher ist zumindest in den ersten Jahren mit einem Risiko der Rückverlagerung von Transporten auf die Strasse zu rechnen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Entwicklung der seit Jahrzehnten verfolgten Politik der Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Schiene zuwiderlaufen könnte. Das BAV prüft aus diesem Grund derzeit mit den Branchenakteuren Massnahmen, mit denen ein Wechsel der Transporte in den UKV oder andere multimodale Logistiklösungen beschleunigt oder erleichtert werden kann. </span><span></span><span>Das Ziel ist, die Rückverlagerung von Transporten auf die Strasse zeitlich und mengenmässig so weit wie möglich zu begrenzen. Der Bundesrat wird hierzu im Verlagerungsbericht 2025, der voraussichtlich im November 2025 verabschiedet werden wird, Bericht erstatten. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Der Bundesrat stuft die Verlagerungseffekte der erwähnten Massnahmen als eher gering ein. Solange die Infrastrukturverfügbarkeit auf den Zulaufstrecken zur Schweiz unverändert schlecht ist, sind von solchen Massnahmen kaum Impulse für Verlagerungen zu erwarten. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Der Bund hatte die Rola-Verbindung Basel-Lugano bis Ende 2018 bei der RAlpin bestellt und abgegolten. Das damalige Angebot auf der Gotthard-Achse von einem Zug pro Tag und Richtung war ein Nischenprodukt und kann nicht mit dem viel grösseren Angebot auf der Verbindung Freiburg i.Br.-Novara von bis zu acht Abfahrten pro Tag und Richtung verglichen werden. Sie wurde damals wegen ihrer geringen Verlagerungswirkung und der schlechten Subventionseffizienz aufgegeben. In der Verkehrsentwicklung auf der Strasse waren 2019 kaum Auswirkungen erkennbar. Die Rola Freiburg i.Br.-Novara wird fast ausschliesslich von Kunden aus dem EU-Raum genutzt, weil sie unter anderem die Transitverzollung ersetzt. Ihre Verlagerungswirkung ist ungleich grösser, weshalb das Parlament sich im Juni 2023 auch für eine Weiterführung bis ursprünglich Ende 2028 ausgesprochen hatte. </span></p></span>
    • <p>Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist seit Jahrzehnten zentrales Ziel der Schweizer Verkehrspolitik – verankert in Art. 84 der Bundesverfassung und konkretisiert im Verlagerungsgesetz. Das gesetzliche Ziel von maximal 650’000 alpenquerenden Fahrten wird seit Jahren verfehlt – 2022 waren es 927’000. 2023 beschloss das Parlament, die Rollende Landstrasse (Rola) bis 2028 weiterzuführen. Die nun angekündigte Einstellung bereits Ende 2025 erfolgt ohne Ersatzmassnahmen und entgegen dem politischen Willen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hielt im Verlagerungsbericht 2023 fest: „Mit den bewilligten Mitteln […] wird der Weiterbetrieb der Rola bis Ende 2028 gesichert.“ (S. 84). Auch sei ein Ausstieg erst Ende 2028 möglich, ohne Rückverlagerungen auf die Strasse zu riskieren. Diese Bedingungen sind heute nicht erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat, dass trotz gesicherter Bundesmittel die Wirtschaftlichkeit der Rola nicht bis 2028 aufrechterhalten werden konnte – entgegen den Einschätzungen im Verlagerungsbericht 2023?</li><li>Wie konnte das BAV einer frühzeitigen Einstellung der Rola zustimmen – entgegen Verlagerungsauftrag und Parlamentsentscheid?</li><li>Wie viel des 2023 bewilligten Kredits wurde bisher verwendet, wie viel steht noch zur Verfügung?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die durch die Rola-Einstellung frei werdenden 20 Mio. CHF jährlich weiterhin gezielt für Verlagerungsmassnahmen einzusetzen?</li><li>Welche konkreten Massnahmen sind geplant, um eine Rückverlagerung von zehntausenden Lastwagen zu verhindern?</li><li>Welche Verlagerungseffekte wären durch Trassenpreis-Senkungen, gezielte LSVA-Ausschöpfung und Korrektur von Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten?</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat aus dem Ende der Rola Basel–Lugano im Hinblick auf die geplante Aufgabe der Verbindung Freiburg i.Br.–Novara?</li></ol>
    • Vorzeitiges Aus für die rollende Landstrasse bedroht Verlagerung

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