Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Folgen für die Schweiz?
- ShortId
-
25.3518
- Id
-
20253518
- Updated
-
14.11.2025 03:06
- Language
-
de
- Title
-
Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Folgen für die Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
04;09;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorgenommene Einstufung der «Alternative für Deutschland» (AfD) als gesichert rechtsextremistisch ist aktuell Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, das voraussichtlich noch Monate dauern wird. </span></p><p><span>Generell – und unabhängig von einer bestimmten Partei – hält der Bundesrat das politische System der Schweiz für genügend fest verankert und robust gegenüber politischer Einflussnahme aus dem Ausland. Hinzu kommt, dass es in der Schweiz politischen Akteuren (einschliesslich Parteien) untersagt ist, Zuwendungen aus dem Ausland anzunehmen. Mit diesem Verbot soll ebenfalls verhindert werden, dass aus dem Ausland Einfluss auf die Schweizer Politik ausgeübt wird. </span></p><p><span>Zu berücksichtigen ist auch, dass die Schweiz den Rechtsbegriff der Verfassungsfeindlichkeit nicht kennt. Bestrebungen einer Gruppe zur Abschaffung der Demokratie, der Menschenrechte oder des Rechtsstaates würden in der Schweiz nicht ausreichen, um diese von den Staatsschutzorganen beobachten zu lassen. Eine Gruppe muss zur Erreichung dieser Ziele zusätzlich Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten. Art. 5 Abs. 5 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) schreibt denn auch vor, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz beschafft und bearbeitet. </span></p><p><span>Zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz kann das Bundesamt für Polizei (fedpol) überdies, nach vorgängiger Anhörung des NDB, gegenüber Ausländerinnen und Ausländern Einreiseverbote und Ausweisungen nach Art. 67 Abs. 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) bzw. Art. 68 AIG verfügen. Typische Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit sind namentlich Aktivitäten im Bereich des Terrorismus, des verbotenen Nachrichtendienstes, des gewalttätigen Extremismus oder der organisierten Kriminalität. </span><span>Um solche präventiv-polizeilichen Massnahmen zu begründen, braucht es als Bedingung aber ebenfalls die explizite Befürwortung von Gewalt. </span></p><p><span>Die geltende Rechtslage widerspiegelt die für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat fundamentale Bedeutung der in Art. 16 der Bundesverfassung (SR 101) verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit, wie sie auch von der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) in Art. 10 garantiert wird. Diese Freiheiten gelten selbst dann, wenn weite Teile der Öffentlichkeit an Aktivitäten oder Äusserungen von bestimmten politischen Gruppierungen oder deren Exponenten Anstoss nehmen und diese grundlegend ablehnen. </span></p></span>
- <p>Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Deutschland stuft die Partei Alternative für Deutschland (AfD) auf Bundesebene neu als gesichert rechtsextrem ein. Dies bedeutet nach gängiger Praxis, dass der Deutsche Verfassungsschutz gesichert davon ausgeht, dass die AfD die Prinzipien der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenwürde ablehnt, resp. politisch bekämpft. Die Partei steht damit der freiheitlichen Grundordnung, auf der auch die Verfassung der Schweiz beruht, ablehnend gegenüber. Diesbezüglich stellen sich auch Fragen für die innere Sicherheit der Schweiz:</p><p> </p><ol><li>Wie schätzt der Bundesrat den Einfluss der AfD und führender Mitglieder dieser Partei auf die Schweizer Politik und die Demokratie in der Schweiz ein?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat nach dieser Einstufung der AfD durch den Deutschen Verfassungsschutz politische Aktivitäten von führenden Mitgliedern der AfD in der Schweiz?</li><li>Welche Instrumente stehen dem Bundesrat und den kantonalen Behörden zur Verfügung, um als verfassungswidrig eingestufte Tätigkeiten der AfD in der Schweiz zu unterbinden?</li><li>Wird der Bundesrat mit den kantonalen Behörden Kontakt aufnehmen, um rechtsextreme Auftritte und Aktivitäten dieser Partei in der Schweiz in Zukunft zu verhindern?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz die teilweise sehr engen Beziehungen gewisser politischer Akteure aus Parteien und Medien aus der Schweiz mit der AfD? Stellen diese engen Verbindungen potenziell eine Gefahr für die Schweizer Demokratie dar?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz den dauernden Aufenthalt von Parteikadern der AfD in der Schweiz? Hält er die innere Sicherheit der Schweiz dadurch für gefährdet? Wie gedenkt er in dieser Sache vorzugehen?</li></ol>
- Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Folgen für die Schweiz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorgenommene Einstufung der «Alternative für Deutschland» (AfD) als gesichert rechtsextremistisch ist aktuell Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, das voraussichtlich noch Monate dauern wird. </span></p><p><span>Generell – und unabhängig von einer bestimmten Partei – hält der Bundesrat das politische System der Schweiz für genügend fest verankert und robust gegenüber politischer Einflussnahme aus dem Ausland. Hinzu kommt, dass es in der Schweiz politischen Akteuren (einschliesslich Parteien) untersagt ist, Zuwendungen aus dem Ausland anzunehmen. Mit diesem Verbot soll ebenfalls verhindert werden, dass aus dem Ausland Einfluss auf die Schweizer Politik ausgeübt wird. </span></p><p><span>Zu berücksichtigen ist auch, dass die Schweiz den Rechtsbegriff der Verfassungsfeindlichkeit nicht kennt. Bestrebungen einer Gruppe zur Abschaffung der Demokratie, der Menschenrechte oder des Rechtsstaates würden in der Schweiz nicht ausreichen, um diese von den Staatsschutzorganen beobachten zu lassen. Eine Gruppe muss zur Erreichung dieser Ziele zusätzlich Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten. Art. 5 Abs. 5 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) schreibt denn auch vor, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz beschafft und bearbeitet. </span></p><p><span>Zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz kann das Bundesamt für Polizei (fedpol) überdies, nach vorgängiger Anhörung des NDB, gegenüber Ausländerinnen und Ausländern Einreiseverbote und Ausweisungen nach Art. 67 Abs. 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) bzw. Art. 68 AIG verfügen. Typische Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit sind namentlich Aktivitäten im Bereich des Terrorismus, des verbotenen Nachrichtendienstes, des gewalttätigen Extremismus oder der organisierten Kriminalität. </span><span>Um solche präventiv-polizeilichen Massnahmen zu begründen, braucht es als Bedingung aber ebenfalls die explizite Befürwortung von Gewalt. </span></p><p><span>Die geltende Rechtslage widerspiegelt die für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat fundamentale Bedeutung der in Art. 16 der Bundesverfassung (SR 101) verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit, wie sie auch von der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) in Art. 10 garantiert wird. Diese Freiheiten gelten selbst dann, wenn weite Teile der Öffentlichkeit an Aktivitäten oder Äusserungen von bestimmten politischen Gruppierungen oder deren Exponenten Anstoss nehmen und diese grundlegend ablehnen. </span></p></span>
- <p>Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Deutschland stuft die Partei Alternative für Deutschland (AfD) auf Bundesebene neu als gesichert rechtsextrem ein. Dies bedeutet nach gängiger Praxis, dass der Deutsche Verfassungsschutz gesichert davon ausgeht, dass die AfD die Prinzipien der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenwürde ablehnt, resp. politisch bekämpft. Die Partei steht damit der freiheitlichen Grundordnung, auf der auch die Verfassung der Schweiz beruht, ablehnend gegenüber. Diesbezüglich stellen sich auch Fragen für die innere Sicherheit der Schweiz:</p><p> </p><ol><li>Wie schätzt der Bundesrat den Einfluss der AfD und führender Mitglieder dieser Partei auf die Schweizer Politik und die Demokratie in der Schweiz ein?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat nach dieser Einstufung der AfD durch den Deutschen Verfassungsschutz politische Aktivitäten von führenden Mitgliedern der AfD in der Schweiz?</li><li>Welche Instrumente stehen dem Bundesrat und den kantonalen Behörden zur Verfügung, um als verfassungswidrig eingestufte Tätigkeiten der AfD in der Schweiz zu unterbinden?</li><li>Wird der Bundesrat mit den kantonalen Behörden Kontakt aufnehmen, um rechtsextreme Auftritte und Aktivitäten dieser Partei in der Schweiz in Zukunft zu verhindern?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz die teilweise sehr engen Beziehungen gewisser politischer Akteure aus Parteien und Medien aus der Schweiz mit der AfD? Stellen diese engen Verbindungen potenziell eine Gefahr für die Schweizer Demokratie dar?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz den dauernden Aufenthalt von Parteikadern der AfD in der Schweiz? Hält er die innere Sicherheit der Schweiz dadurch für gefährdet? Wie gedenkt er in dieser Sache vorzugehen?</li></ol>
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