Will sich der Bundesrat vor der Verantwortung drücken?

ShortId
25.3519
Id
20253519
Updated
14.11.2025 03:07
Language
de
Title
Will sich der Bundesrat vor der Verantwortung drücken?
AdditionalIndexing
2831;1236;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bis in die 1970er wurden hiesige Jenische und Sinti systematisch verfolgt. Angestossen vom Programm «Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute wurde eine Rassifizierung und Stigmatisierung der einheimischen Jenischen vorangetrieben, die bis heute nachwirkt. 2021 und 2023 verlangten die beiden grossen Organisation der hiesigen jenischen Gemeinschaften (Union Nomad und Radgenossenschaft) die&nbsp;Anerkennung der Taten als Völkermord (Genozid).</p><p>Das EDI beauftragte Prof. Diggelmann (UZH) mit einem Gutachten nach Völkerrecht.</p><p>Das Gutachten bestätigte ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit».</p><p>Das vom EDI entworfene Schreiben an die beteiligten Jenischen und Sinti wurde in die Ämterkonsultation geschickt. Das EDI beantragte eine unumwundene Entschuldigung, sah dies durch die Tragweite des mit Unterstützung des Bundes verübten Verbrechens gerechtfertigt.&nbsp;</p><p>Die Entschuldigung blieb jedoch aus. EDA und EJPD strichen relevante Stellen. Etwa die Argumente der Schwere der Tat und der Mittäterschaft der Behörden, ebenso den Hinweis auf die systematische Verfolgung. Es wurde erklärt, man habe sich bereits bei den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen entschuldigt.</p>
  • <span><p><span>1.-3. Das vom EDI in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Kindeswegnahmen, die beabsichtigte Zerstörung von Familienverbänden zur Eliminierung der fahrenden Lebensweise und zur Assimilierung der Jenischen und Sinti gemäss heutigem Recht, als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Sinne des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (SR</span><span>&nbsp;</span><span>0.312.1) zu bezeichnen sind und dass der Staat eine Mitverantwortung für die begangenen Handlungen trägt. Während demnach der Tatbestand eines «Verbrechens gegen die Menschlichkeit» nach heutigem Recht erfüllt ist, liegt gemäss Schlussfolgerung des Rechtsgutachtens kein (kultureller) Genozid vor. Ein Tatbestand «kultureller Genozid» (Vernichtung der kulturellen Existenz) existiert im Völkerrecht nicht. Gemäss Rechtsgutachten ist nach heute geltendem Recht auch kein Genozid im engeren Sinne gegeben, da die dafür notwendige «genozidäre Absicht» (Absicht zur physischen oder biologischen Vernichtung von Menschen) nicht erstellt ist.</span></p><p><span>Der Bundesrat hat das Rechtsgutachten von Prof. Oliver Diggelmann zur Kenntnis genommen. Handlungen sind grundsätzlich nach dem Recht zu beurteilen, das zum fraglichen Zeitpunkt in Kraft war. Die Verfolgung der Minderheiten und insbesondere die Wegnahme von Kindern aus ihren Familien mit Unterstützung der Behörden haben grosses Leid verursacht. Die Opfer wurden körperlich und seelisch misshandelt. Ihnen wurde die Freiheit genommen, ihr Leben nach den eigenen Möglichkeiten und Vorstellungen zu leben. Das begangene Unrecht hat das Leben der Betroffenen, ihrer Angehörigen und ihrer Gemeinschaften geprägt und wirkt bis heute nach. Der Bundesrat bedauert das durch das Geschehene versursachte Leid und bekräftigt die Entschuldigungen gegenüber den betroffenen Jenischen und Sinti. </span></p><p><span>4.-7. Der Bundesrat hat das EDI (Bundesamt für Kultur) beauftragt, unter Einbezug der interessierten Fachämter (Bundesamt für Justiz, Fachstelle für Rassismusbekämpfung) einen Dialog mit den Organisationen der Jenischen und Sinti über den Bedarf nach allfälligen weiteren Massnahmen zur Aufarbeitung der Vergangenheit zu führen. Die «Joinet-Prinzipien» können dabei ein Wegweiser sein und den Prozess strukturieren. Der Prozess wird gemeinsam mit den Betroffenen gestaltet, seine Einleitung ist bereits erfolgt. </span></p><p><span>Zu den Handlungsfeldern und möglichen Massnahmen kann sich der Bundesrat nicht äussern. Es wird mit den Betroffenen zu prüfen sein, wo im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Prioritäten gelegt werden sollen.</span></p><p><span>8. Der Bund stellt über die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» Mittel bereit, um die Kantone und Gemeinden bei der Schaffung von Halteplätzen finanziell zu unterstützen. Ausserdem kann er unbenutzte Grundstücke in seinem Besitz zur Verfügung stellen, um dort Halteplätze einzurichten. Ferner gewährleistet er zusammen mit der Stiftung ein Monitoring der bestehenden Halteplätze sowie des Bedarfs.</span></p></span>
  • <p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Anerkennt der Bundesrat das Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie im Gutachten Diggelmann festgestellt?</li><li>Anerkennt der Bundesrat die systematische, rassistisch motivierte Verfolgung der Jenischen und die damit verbundene Intention,&nbsp;deren Identität und Kultur als Volksgruppe auszulöschen?</li><li>Anerkennt der Bundesrat die Mitverantwortung des Bundes und gedenkt er, sich für die erfolgten Verbrechen, also auch für die planmässige, rassistisch motivierte Verfolgung bei den Jenischen und Sinti zu entschuldigen?</li><li>Ist der Bundesrat gewillt, unverzüglich den von den beteiligten Jenischen geforderten Prozess nach Joinet-Prinzipien einzuleiten?</li><li>Ist der Bundesrat gewillt, die im Gutachten hervorgehobenen Lücken in der historischen Forschung zu füllen?</li><li>Ist der Bundesrat gewillt, die weiteren Vorschläge der Jenischen und Sinti zeitnah zu prüfen?</li><li>Was beabsichtigt der Bundesrat zur weiteren Aufarbeitung und Wiedergutmachung?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat in den nächsten Jahren zur Förderung der reisenden Lebensweise und zur Bereitstellung von Halteplätzen?</li></ol>
  • Will sich der Bundesrat vor der Verantwortung drücken?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis in die 1970er wurden hiesige Jenische und Sinti systematisch verfolgt. Angestossen vom Programm «Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute wurde eine Rassifizierung und Stigmatisierung der einheimischen Jenischen vorangetrieben, die bis heute nachwirkt. 2021 und 2023 verlangten die beiden grossen Organisation der hiesigen jenischen Gemeinschaften (Union Nomad und Radgenossenschaft) die&nbsp;Anerkennung der Taten als Völkermord (Genozid).</p><p>Das EDI beauftragte Prof. Diggelmann (UZH) mit einem Gutachten nach Völkerrecht.</p><p>Das Gutachten bestätigte ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit».</p><p>Das vom EDI entworfene Schreiben an die beteiligten Jenischen und Sinti wurde in die Ämterkonsultation geschickt. Das EDI beantragte eine unumwundene Entschuldigung, sah dies durch die Tragweite des mit Unterstützung des Bundes verübten Verbrechens gerechtfertigt.&nbsp;</p><p>Die Entschuldigung blieb jedoch aus. EDA und EJPD strichen relevante Stellen. Etwa die Argumente der Schwere der Tat und der Mittäterschaft der Behörden, ebenso den Hinweis auf die systematische Verfolgung. Es wurde erklärt, man habe sich bereits bei den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen entschuldigt.</p>
    • <span><p><span>1.-3. Das vom EDI in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Kindeswegnahmen, die beabsichtigte Zerstörung von Familienverbänden zur Eliminierung der fahrenden Lebensweise und zur Assimilierung der Jenischen und Sinti gemäss heutigem Recht, als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Sinne des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (SR</span><span>&nbsp;</span><span>0.312.1) zu bezeichnen sind und dass der Staat eine Mitverantwortung für die begangenen Handlungen trägt. Während demnach der Tatbestand eines «Verbrechens gegen die Menschlichkeit» nach heutigem Recht erfüllt ist, liegt gemäss Schlussfolgerung des Rechtsgutachtens kein (kultureller) Genozid vor. Ein Tatbestand «kultureller Genozid» (Vernichtung der kulturellen Existenz) existiert im Völkerrecht nicht. Gemäss Rechtsgutachten ist nach heute geltendem Recht auch kein Genozid im engeren Sinne gegeben, da die dafür notwendige «genozidäre Absicht» (Absicht zur physischen oder biologischen Vernichtung von Menschen) nicht erstellt ist.</span></p><p><span>Der Bundesrat hat das Rechtsgutachten von Prof. Oliver Diggelmann zur Kenntnis genommen. Handlungen sind grundsätzlich nach dem Recht zu beurteilen, das zum fraglichen Zeitpunkt in Kraft war. Die Verfolgung der Minderheiten und insbesondere die Wegnahme von Kindern aus ihren Familien mit Unterstützung der Behörden haben grosses Leid verursacht. Die Opfer wurden körperlich und seelisch misshandelt. Ihnen wurde die Freiheit genommen, ihr Leben nach den eigenen Möglichkeiten und Vorstellungen zu leben. Das begangene Unrecht hat das Leben der Betroffenen, ihrer Angehörigen und ihrer Gemeinschaften geprägt und wirkt bis heute nach. Der Bundesrat bedauert das durch das Geschehene versursachte Leid und bekräftigt die Entschuldigungen gegenüber den betroffenen Jenischen und Sinti. </span></p><p><span>4.-7. Der Bundesrat hat das EDI (Bundesamt für Kultur) beauftragt, unter Einbezug der interessierten Fachämter (Bundesamt für Justiz, Fachstelle für Rassismusbekämpfung) einen Dialog mit den Organisationen der Jenischen und Sinti über den Bedarf nach allfälligen weiteren Massnahmen zur Aufarbeitung der Vergangenheit zu führen. Die «Joinet-Prinzipien» können dabei ein Wegweiser sein und den Prozess strukturieren. Der Prozess wird gemeinsam mit den Betroffenen gestaltet, seine Einleitung ist bereits erfolgt. </span></p><p><span>Zu den Handlungsfeldern und möglichen Massnahmen kann sich der Bundesrat nicht äussern. Es wird mit den Betroffenen zu prüfen sein, wo im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Prioritäten gelegt werden sollen.</span></p><p><span>8. Der Bund stellt über die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» Mittel bereit, um die Kantone und Gemeinden bei der Schaffung von Halteplätzen finanziell zu unterstützen. Ausserdem kann er unbenutzte Grundstücke in seinem Besitz zur Verfügung stellen, um dort Halteplätze einzurichten. Ferner gewährleistet er zusammen mit der Stiftung ein Monitoring der bestehenden Halteplätze sowie des Bedarfs.</span></p></span>
    • <p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Anerkennt der Bundesrat das Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie im Gutachten Diggelmann festgestellt?</li><li>Anerkennt der Bundesrat die systematische, rassistisch motivierte Verfolgung der Jenischen und die damit verbundene Intention,&nbsp;deren Identität und Kultur als Volksgruppe auszulöschen?</li><li>Anerkennt der Bundesrat die Mitverantwortung des Bundes und gedenkt er, sich für die erfolgten Verbrechen, also auch für die planmässige, rassistisch motivierte Verfolgung bei den Jenischen und Sinti zu entschuldigen?</li><li>Ist der Bundesrat gewillt, unverzüglich den von den beteiligten Jenischen geforderten Prozess nach Joinet-Prinzipien einzuleiten?</li><li>Ist der Bundesrat gewillt, die im Gutachten hervorgehobenen Lücken in der historischen Forschung zu füllen?</li><li>Ist der Bundesrat gewillt, die weiteren Vorschläge der Jenischen und Sinti zeitnah zu prüfen?</li><li>Was beabsichtigt der Bundesrat zur weiteren Aufarbeitung und Wiedergutmachung?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat in den nächsten Jahren zur Förderung der reisenden Lebensweise und zur Bereitstellung von Halteplätzen?</li></ol>
    • Will sich der Bundesrat vor der Verantwortung drücken?

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