Rückerstattung von Zolleinnahmen zur Stärkung der Kaufkraft und wirtschaftlichen Resilienz
- ShortId
-
25.3520
- Id
-
20253520
- Updated
-
14.11.2025 03:03
- Language
-
de
- Title
-
Rückerstattung von Zolleinnahmen zur Stärkung der Kaufkraft und wirtschaftlichen Resilienz
- AdditionalIndexing
-
15;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz importiert jährlich Güter im Wert von rund 14 Milliarden Franken und Dienstleistungen im Umfang von 49 Milliarden aus den Vereinigten Staaten. Angesichts der wirtschaftspolitischen Ausrichtung des neu gewählten US-Präsidenten gewinnen Zölle erneut an Bedeutung als geopolitisches Druckmittel. Um angemessen reagieren zu können, benötigt die Schweiz eine gesetzliche Grundlage, um rasch und gezielt Gegenmassnahmen ergreifen zu können. Diese können notwendig werden, wenn die USA an ihrer irrationalen Zollpolitik festhalten und in der Folge Gegenmassnahmen der Schweiz notwendig werden. Es soll zudem ermöglichen, dass die Schweiz bei möglichen Gegenzöllen der EU diese rasch übernehmen kann, um zu verhindern, dass die Schweiz seitens der USA als Umgehungsplattform genutzt wird.</p><p>Ein zentrales Element dieser Massnahme ist die vollständige Rückvergütung der Zolleinnahmen an die Bevölkerung. Dadurch wird nicht nur die Kaufkraft geschützt, sondern auch die politische Legitimation gewahrt. Es soll verhindert werden, dass Zölle als versteckte Steuer empfunden werden, welche vor allem die Mittelschicht trifft.</p><p>Aktuelle Lage:<br>US-Präsident Donald Trump hat kürzlich angekündigt, per 5. April 2025 pauschale Zölle von 10 % auf sämtliche Einfuhren in die USA zu erheben. Für Schweizer Produkte könnten sogar spezifische Strafzölle von 31 % gelten. Weitere Eskalationen sind nicht auszuschliessen. Die Schweiz darf sich nicht in eine passive Rolle drängen lassen, sondern muss ihre wirtschaftspolitischen Instrumente modernisieren.</p><p>Ein temporärer, gezielter Zollmechanismus – kombiniert mit einer sozialen Rückverteilung – ermöglicht eine wirksame und faire Antwort. Eine solche Regelung stärkt die wirtschaftliche Resilienz und schützt den sozialen Frieden.</p>
- <span><p><span>Die Zölle auf Industrieprodukten wurden mittels einer Revision des Zolltarifgesetzes (SR 632.10) per 1. Januar 2024 vollständig aufgehoben. Eine Wiedereinführung von Zöllen auf Industrieprodukte wäre nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft und kommt für den Bundesrat nicht in Frage. Die Aufhebung der Zölle auf Industrieprodukte stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie und entlastet die Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmen in der Schweiz. Eine Wiedereinführung der Zölle müsste von den Schweizer Wirtschaftsakteuren finanziert werden und würde der Schweiz handelspolitisch keine Vorteile bringen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus juristischer Sicht müsste eine hypothetische Wiedereinführung von Zöllen auf Industrieprodukten vom Parlament mittels einer Gesetzesänderung beschlossen werden. Für die Erhebung von Zöllen auf Dienstleistungen besteht keine rechtliche Grundlage. Einer Einführung von Zöllen auf Industrieprodukten und Dienstleistungen wären aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der zahlreichen Freihandelsabkommen der Schweiz ohnehin enge Grenzen gesetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat entschieden, zurzeit keine Gegenmassnahmen gegen die USA einzuführen und die Gespräche mit den USA fortzuführen. Gegenmassnahmen gegen US-Zollerhöhungen wären mit Kosten für die Schweizer Volkswirtschaft, einschliesslich der Konsumentinnen und Konsumenten verbunden, namentlich durch eine Verteuerung von Importen aus den USA. Exporte in die Schweiz machen zudem ein sehr kleiner Teil des US-Gesamthandels aus. Schweizer Gegenmassnahmen hätten daher kaum den gewünschten Effekt, könnten hingegen zu neuen und noch höheren Zöllen der USA auf Waren aus der Schweiz führen. Eine Zunahme der handelspolitischen Spannungen ist nicht im Interesse der Schweiz. Auch eine Übernahme von allfälligen Ausgleichszöllen der EU gegen die USA durch die Schweiz erachtet der Bundesrat aus oben genannten Gründen als nicht zweckmässig; eine Umgehung von EU-Massnahmen via die Schweiz ist aufgrund der Zollkontrollen der EU und der Anwendung von Ursprungsregeln im Warenverkehr Schweiz-EU nicht zu erwarten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei einer hypothetischen künftigen Verhängung von Gegenmassnahmen gegen die USA, insbesondere die Einführung von Zöllen, könnte der Bundesrat sich auf das Zolltarifgesetz (SR 632.10, Art. 7) und das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201, Art. 1) stützen. Diese beiden Gesetze sehen vor, dass der Bundesrat tätig werden kann, wenn ausländische Massnahmen oder ausserordentliche Verhältnisse im Ausland den Warenverkehr, den Dienstleistungsverkehr oder den Zahlungsverkehr so beeinträchtigen, dass wesentliche schweizerische Wirtschaftsinteressen beeinträchtigt werden. In diesem Fall wäre der Bundesrat befugt, vorübergehend Zölle auf Waren, einzuführen und Überwachungs-, Bewilligungs-, Beschränkungs- oder sogar Verbotsmassnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erlassen. Wie oben erwähnt, setzen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz diesbezüglich jedoch enge Grenzen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Industrie- und Dienstleistungszölle eingeführt werden können. Sämtliche daraus resultierenden Einnahmen sollen analog zur CO₂-Abgabe vollständig pro Kopf an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Ziel ist es, im Falle internationaler Wirtschaftskonflikte die Kaufkraft zu sichern und die Binnennachfrage zu stabilisieren.</p>
- Rückerstattung von Zolleinnahmen zur Stärkung der Kaufkraft und wirtschaftlichen Resilienz
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz importiert jährlich Güter im Wert von rund 14 Milliarden Franken und Dienstleistungen im Umfang von 49 Milliarden aus den Vereinigten Staaten. Angesichts der wirtschaftspolitischen Ausrichtung des neu gewählten US-Präsidenten gewinnen Zölle erneut an Bedeutung als geopolitisches Druckmittel. Um angemessen reagieren zu können, benötigt die Schweiz eine gesetzliche Grundlage, um rasch und gezielt Gegenmassnahmen ergreifen zu können. Diese können notwendig werden, wenn die USA an ihrer irrationalen Zollpolitik festhalten und in der Folge Gegenmassnahmen der Schweiz notwendig werden. Es soll zudem ermöglichen, dass die Schweiz bei möglichen Gegenzöllen der EU diese rasch übernehmen kann, um zu verhindern, dass die Schweiz seitens der USA als Umgehungsplattform genutzt wird.</p><p>Ein zentrales Element dieser Massnahme ist die vollständige Rückvergütung der Zolleinnahmen an die Bevölkerung. Dadurch wird nicht nur die Kaufkraft geschützt, sondern auch die politische Legitimation gewahrt. Es soll verhindert werden, dass Zölle als versteckte Steuer empfunden werden, welche vor allem die Mittelschicht trifft.</p><p>Aktuelle Lage:<br>US-Präsident Donald Trump hat kürzlich angekündigt, per 5. April 2025 pauschale Zölle von 10 % auf sämtliche Einfuhren in die USA zu erheben. Für Schweizer Produkte könnten sogar spezifische Strafzölle von 31 % gelten. Weitere Eskalationen sind nicht auszuschliessen. Die Schweiz darf sich nicht in eine passive Rolle drängen lassen, sondern muss ihre wirtschaftspolitischen Instrumente modernisieren.</p><p>Ein temporärer, gezielter Zollmechanismus – kombiniert mit einer sozialen Rückverteilung – ermöglicht eine wirksame und faire Antwort. Eine solche Regelung stärkt die wirtschaftliche Resilienz und schützt den sozialen Frieden.</p>
- <span><p><span>Die Zölle auf Industrieprodukten wurden mittels einer Revision des Zolltarifgesetzes (SR 632.10) per 1. Januar 2024 vollständig aufgehoben. Eine Wiedereinführung von Zöllen auf Industrieprodukte wäre nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft und kommt für den Bundesrat nicht in Frage. Die Aufhebung der Zölle auf Industrieprodukte stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie und entlastet die Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmen in der Schweiz. Eine Wiedereinführung der Zölle müsste von den Schweizer Wirtschaftsakteuren finanziert werden und würde der Schweiz handelspolitisch keine Vorteile bringen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus juristischer Sicht müsste eine hypothetische Wiedereinführung von Zöllen auf Industrieprodukten vom Parlament mittels einer Gesetzesänderung beschlossen werden. Für die Erhebung von Zöllen auf Dienstleistungen besteht keine rechtliche Grundlage. Einer Einführung von Zöllen auf Industrieprodukten und Dienstleistungen wären aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der zahlreichen Freihandelsabkommen der Schweiz ohnehin enge Grenzen gesetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat entschieden, zurzeit keine Gegenmassnahmen gegen die USA einzuführen und die Gespräche mit den USA fortzuführen. Gegenmassnahmen gegen US-Zollerhöhungen wären mit Kosten für die Schweizer Volkswirtschaft, einschliesslich der Konsumentinnen und Konsumenten verbunden, namentlich durch eine Verteuerung von Importen aus den USA. Exporte in die Schweiz machen zudem ein sehr kleiner Teil des US-Gesamthandels aus. Schweizer Gegenmassnahmen hätten daher kaum den gewünschten Effekt, könnten hingegen zu neuen und noch höheren Zöllen der USA auf Waren aus der Schweiz führen. Eine Zunahme der handelspolitischen Spannungen ist nicht im Interesse der Schweiz. Auch eine Übernahme von allfälligen Ausgleichszöllen der EU gegen die USA durch die Schweiz erachtet der Bundesrat aus oben genannten Gründen als nicht zweckmässig; eine Umgehung von EU-Massnahmen via die Schweiz ist aufgrund der Zollkontrollen der EU und der Anwendung von Ursprungsregeln im Warenverkehr Schweiz-EU nicht zu erwarten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei einer hypothetischen künftigen Verhängung von Gegenmassnahmen gegen die USA, insbesondere die Einführung von Zöllen, könnte der Bundesrat sich auf das Zolltarifgesetz (SR 632.10, Art. 7) und das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201, Art. 1) stützen. Diese beiden Gesetze sehen vor, dass der Bundesrat tätig werden kann, wenn ausländische Massnahmen oder ausserordentliche Verhältnisse im Ausland den Warenverkehr, den Dienstleistungsverkehr oder den Zahlungsverkehr so beeinträchtigen, dass wesentliche schweizerische Wirtschaftsinteressen beeinträchtigt werden. In diesem Fall wäre der Bundesrat befugt, vorübergehend Zölle auf Waren, einzuführen und Überwachungs-, Bewilligungs-, Beschränkungs- oder sogar Verbotsmassnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erlassen. Wie oben erwähnt, setzen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz diesbezüglich jedoch enge Grenzen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Industrie- und Dienstleistungszölle eingeführt werden können. Sämtliche daraus resultierenden Einnahmen sollen analog zur CO₂-Abgabe vollständig pro Kopf an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Ziel ist es, im Falle internationaler Wirtschaftskonflikte die Kaufkraft zu sichern und die Binnennachfrage zu stabilisieren.</p>
- Rückerstattung von Zolleinnahmen zur Stärkung der Kaufkraft und wirtschaftlichen Resilienz
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