Wie rechtfertigt der Bundesrat ein neues Autobahnprojekt, das dem Volkswillen und seiner eigenen strategischen Planung widerspricht?
- ShortId
-
25.3524
- Id
-
20253524
- Updated
-
14.11.2025 03:01
- Language
-
de
- Title
-
Wie rechtfertigt der Bundesrat ein neues Autobahnprojekt, das dem Volkswillen und seiner eigenen strategischen Planung widerspricht?
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 3. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die ETH Zürich beauftragt, die geplanten Ausbauprojekte aller Verkehrsträger zu überprüfen und zu priorisieren. Diese Überprüfung umfasst Projekte der strategischen Entwicklungsprogramme Nationalstrasse und Schiene, für die bis zum 15. Januar 2025 noch kein Plangenehmigungsgesuch eingereicht worden ist und die bis zum Jahr 2045 realisiert werden könnten. Zudem werden bedeutende Projekte mit Kosten von mehr als 50 Millionen Franken aus den kommenden Agglomerationsprogrammen in die Überprüfung miteinbezogen.</span></p><p><span>Das in der Interpellation erwähnte Projekt in Bern (Umgestaltung Anschluss Wankdorf) ist nicht Teil des Erweiterungsprojekts Wankdorf – Schönbühl, das in der Abstimmung vom 24. November abgelehnt worden ist. Die Umgestaltung des Anschlusses Wankdorf stellt kein Ausbauvorhaben im Sinne von Artikel 11</span><em><span>a </span></em><span>und 11</span><em><span>b</span></em><span> Nationalstrassengesetz (NSG; 725.11) dar und ist deshalb auch nicht Bestandteil des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Nationalstrasse. Die Umgestaltung des Anschlusses Wankdorf dient vor allem der Verbesserung des Verkehrsablaufs im Anschlussbereich sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuss- und den Veloverkehr.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Der Bundesrat respektiert das Abstimmungsergebnis vom 24. November 2024 und trägt dem Volkswillen zusätzlich mit der Überprüfung der Infrastrukturprojekte im Rahmen der Studie «Verkehr ‘45» Rechnung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Das Schweizer Stimmvolk hat am 24. November 2024 ein Paket mit sechs konkreten Projekten zur Erweiterung der Nationalstrassen abgelehnt. Dieser Entscheid stellt keine generelle Ablehnung von Erweiterungen und Anpassungen am Nationalstrassennetz dar. Die Bundesverfassung (Art. 83) verlangt unverändert, dass Bund und Kantone für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden sorgen. Wie diese Aufgabe zukünftig in Bezug auf Kapazitätserweiterungen wahrgenommen werden soll, wird der Bundesrat nach Abschluss der Studie «Verkehr ‘45» im Rahmen der Fortschreibung des STEP Nationalstrassen beantworten.</span></p></span>
- <p>Am 24. November 2024 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage des Bundesrats zum Ausbau der Autobahnen deutlich abgelehnt. Die VOX-Analyse, die nach dieser Abstimmung durchgeführt wurde, zeigt eindeutig, dass dieses Resultat den Willen des Volkes widerspiegelt, die Verkehrspolitik auf eine nachhaltigere Mobilität auszurichten, die weniger stark vom Ausbau des Autobahnnetzes abhängt.</p><p> </p><p>Dies ist ein klares demokratisches Zeichen. Doch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unter Bundesrat Albert Rösti scheint den Volkswillen zu ignorieren, indem es neue Autobahnprojekte unterstützt, beispielsweise ein kontroverses Projekt in Bern, über das in den Medien berichtet wurde (<i>Der Bund</i>, 2. Mai 2025).</p><p> </p><p>Ausserdem schlägt der Bundesrat vor, im «unabhängigen» Konzept <i>Verkehr 2045</i>, worin alle Verkehrsprojekte priorisiert werden sollen, Leitlinien zur Mobilität festzulegen. Die Ergebnisse der Priorisierung sollten diesen Herbst veröffentlicht werden. Indem der Bundesrat die teuren und umstrittenen Autobahnprojekte weiterverfolgt, scheint er seinen eigenen Ziele zuwiderzuhandeln.</p><p> </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie rechtfertigt er die Unterstützung von neuen Autobahnprojekten, wenn sich doch die Schweizer Bevölkerung bei den Abstimmungen vom 24. November 2024 klar gegen den Ausbau der Autobahnen ausgesprochen hat?</li><li>Ist er nicht der Ansicht, dass diese Haltung des Bundesrats die Legitimität der direkten Demokratie schwächt?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Autobahnprojekte vor dem Hintergrund des Konzepts <i>Verkehr 2045</i>, dessen Ergebnisse noch nicht vorliegen?</li><li>Setzt sich der Bundesrat damit nicht gleichzeitig über den Volkswillen und seine eigenen strategischen Verpflichtungen im Verkehrsbereich hinweg?</li></ol>
- Wie rechtfertigt der Bundesrat ein neues Autobahnprojekt, das dem Volkswillen und seiner eigenen strategischen Planung widerspricht?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. und 3. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die ETH Zürich beauftragt, die geplanten Ausbauprojekte aller Verkehrsträger zu überprüfen und zu priorisieren. Diese Überprüfung umfasst Projekte der strategischen Entwicklungsprogramme Nationalstrasse und Schiene, für die bis zum 15. Januar 2025 noch kein Plangenehmigungsgesuch eingereicht worden ist und die bis zum Jahr 2045 realisiert werden könnten. Zudem werden bedeutende Projekte mit Kosten von mehr als 50 Millionen Franken aus den kommenden Agglomerationsprogrammen in die Überprüfung miteinbezogen.</span></p><p><span>Das in der Interpellation erwähnte Projekt in Bern (Umgestaltung Anschluss Wankdorf) ist nicht Teil des Erweiterungsprojekts Wankdorf – Schönbühl, das in der Abstimmung vom 24. November abgelehnt worden ist. Die Umgestaltung des Anschlusses Wankdorf stellt kein Ausbauvorhaben im Sinne von Artikel 11</span><em><span>a </span></em><span>und 11</span><em><span>b</span></em><span> Nationalstrassengesetz (NSG; 725.11) dar und ist deshalb auch nicht Bestandteil des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Nationalstrasse. Die Umgestaltung des Anschlusses Wankdorf dient vor allem der Verbesserung des Verkehrsablaufs im Anschlussbereich sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuss- und den Veloverkehr.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Der Bundesrat respektiert das Abstimmungsergebnis vom 24. November 2024 und trägt dem Volkswillen zusätzlich mit der Überprüfung der Infrastrukturprojekte im Rahmen der Studie «Verkehr ‘45» Rechnung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Das Schweizer Stimmvolk hat am 24. November 2024 ein Paket mit sechs konkreten Projekten zur Erweiterung der Nationalstrassen abgelehnt. Dieser Entscheid stellt keine generelle Ablehnung von Erweiterungen und Anpassungen am Nationalstrassennetz dar. Die Bundesverfassung (Art. 83) verlangt unverändert, dass Bund und Kantone für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden sorgen. Wie diese Aufgabe zukünftig in Bezug auf Kapazitätserweiterungen wahrgenommen werden soll, wird der Bundesrat nach Abschluss der Studie «Verkehr ‘45» im Rahmen der Fortschreibung des STEP Nationalstrassen beantworten.</span></p></span>
- <p>Am 24. November 2024 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage des Bundesrats zum Ausbau der Autobahnen deutlich abgelehnt. Die VOX-Analyse, die nach dieser Abstimmung durchgeführt wurde, zeigt eindeutig, dass dieses Resultat den Willen des Volkes widerspiegelt, die Verkehrspolitik auf eine nachhaltigere Mobilität auszurichten, die weniger stark vom Ausbau des Autobahnnetzes abhängt.</p><p> </p><p>Dies ist ein klares demokratisches Zeichen. Doch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unter Bundesrat Albert Rösti scheint den Volkswillen zu ignorieren, indem es neue Autobahnprojekte unterstützt, beispielsweise ein kontroverses Projekt in Bern, über das in den Medien berichtet wurde (<i>Der Bund</i>, 2. Mai 2025).</p><p> </p><p>Ausserdem schlägt der Bundesrat vor, im «unabhängigen» Konzept <i>Verkehr 2045</i>, worin alle Verkehrsprojekte priorisiert werden sollen, Leitlinien zur Mobilität festzulegen. Die Ergebnisse der Priorisierung sollten diesen Herbst veröffentlicht werden. Indem der Bundesrat die teuren und umstrittenen Autobahnprojekte weiterverfolgt, scheint er seinen eigenen Ziele zuwiderzuhandeln.</p><p> </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie rechtfertigt er die Unterstützung von neuen Autobahnprojekten, wenn sich doch die Schweizer Bevölkerung bei den Abstimmungen vom 24. November 2024 klar gegen den Ausbau der Autobahnen ausgesprochen hat?</li><li>Ist er nicht der Ansicht, dass diese Haltung des Bundesrats die Legitimität der direkten Demokratie schwächt?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Autobahnprojekte vor dem Hintergrund des Konzepts <i>Verkehr 2045</i>, dessen Ergebnisse noch nicht vorliegen?</li><li>Setzt sich der Bundesrat damit nicht gleichzeitig über den Volkswillen und seine eigenen strategischen Verpflichtungen im Verkehrsbereich hinweg?</li></ol>
- Wie rechtfertigt der Bundesrat ein neues Autobahnprojekt, das dem Volkswillen und seiner eigenen strategischen Planung widerspricht?
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