Umgeht Eurochem die Sanktionen?
- ShortId
-
25.3526
- Id
-
20253526
- Updated
-
14.11.2025 03:01
- Language
-
de
- Title
-
Umgeht Eurochem die Sanktionen?
- AdditionalIndexing
-
15;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Medienberichten liefert die EuroChem Group AG in Zug über eine Tochtergesellschaft in Russland chemische Bestandteile zur Sprengstoffproduktion an Unternehmen in Russland, die zum in der Schweiz sanktionierten staatlichen russischen Rüstungskonglomerat Rostec gehören. Konkret plane die EuroChem Group AG eine Lieferung von 40'000 Tonnen Salpetersäure, eine zentrale Komponente von Schiesspulver und Sprengstoff, an Fabriken des Unternehmens Spetskhimiya, das von Rostec kontrolliert wird und selber ebenfalls auf der Schweizer Sanktionsliste steht. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen.</p><p> </p>
- <span><p><span>1. Spetskhimiya, auch bekannt als Specchemistry, ist sowohl in der Schweiz als auch in der EU sanktioniert. Schweizer Unternehmen ist es verboten, solchen russischen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, einschliesslich Güter, direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Unabhängige, im Ausland domizilierte Tochtergesellschaften, unterstehen grundsätzlich nicht den schweizerischen Sanktionsbestimmungen, es sei denn es bestehen taugliche Anknüpfungspunkte zur Schweiz. Ein solcher liegt beispielsweise im Falle von unternehmensinternen Finanzflüssen in die oder aus der Schweiz vor, wenn diese einen direkten Bezug zu in der Schweiz sanktionierten Tätigkeiten aufweisen. Das SECO prüft solche Sachverhalte im Einzelfall und verfolgt potenzielle Fälle von Sanktionsumgehungen konsequent.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Gemäss den geltenden Sanktionsmassnahmen sind der Verkauf und der Export von Salpetersäure nach Russland verboten. Die Kontrolle an der Grenze obliegt dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), das für Sendungen nach Russland über systematische Selektionsregeln verfügt. Potenzielle Sanktionsverstösse meldet es unverzüglich dem SECO. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Bekämpfung von weltweiten Ernährungskrisen ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 23. November 2022 entschieden, den Kauf von bestimmten Düngemitteln zuzulassen, sofern die Güter für ein Drittland bestimmt sind. Dieser Entscheid steht somit in keinem Zusammenhang mit der oben beschriebenen Thematik. Das SECO steht unabhängig davon weiterhin in engem Kontakt mit der Düngemittel-Branche, insbesondere der EuroChem Group AG, und überwacht die Einhaltung der geltenden Sanktionsmassnahmen.</span><span> </span><span>EuroChem Group AG, und überwacht die Einhaltung der geltenden Sanktionsmassnahmen.</span><span> </span><span>Die EuroChem Group AG unterliegt bekanntlich einem Ring-Fencing (vgl. Ip. 23.4274), welches das SECO in Einklang mit dem Embargogesetz (EmbG; SR 946.231) und der </span><em><span>Guidance on firewalls</span></em><span> der Europäischen Kommission umsetzt. Dieses erlaubt es dem SECO, die Einhaltung der vom Bundesrat erlassenen Sanktionen regelmässig auf Grundlage der Berichte eines externen Auditors zu überprüfen. </span></p></span>
- <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist es mit den Ukraine-Sanktionsmassnahmen vereinbar, dass eine Tochtergesellschaft der EuroChem Group AG eine Geschäftsbeziehung mit einem sanktionierten russischen Unternehmen (welches zum ebenfalls sanktionierten staatlichen Rüstungskonglomerat Rostec gehört) eingeht?</li><li>Müsste der Verkauf nach Russland von Salpetersäure, welches zur Sprengstoffproduktion wie auch zur Herstellung von Düngemitteln verwendet werden kann, im Rahmen der Sanktionsmassnahmen besser kontrolliert werden?</li><li>Besteht die Gefahr, dass die Sanktionsausnahmen für die EuroChem Group AG, welche der Bundesrat im Interesse der globalen Ernährungssicherheit beschlossen hat, ausgenutzt werden, um die russische Rüstungsindustrie mit Rohstoffen zu versorgen?</li></ol>
- Umgeht Eurochem die Sanktionen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Medienberichten liefert die EuroChem Group AG in Zug über eine Tochtergesellschaft in Russland chemische Bestandteile zur Sprengstoffproduktion an Unternehmen in Russland, die zum in der Schweiz sanktionierten staatlichen russischen Rüstungskonglomerat Rostec gehören. Konkret plane die EuroChem Group AG eine Lieferung von 40'000 Tonnen Salpetersäure, eine zentrale Komponente von Schiesspulver und Sprengstoff, an Fabriken des Unternehmens Spetskhimiya, das von Rostec kontrolliert wird und selber ebenfalls auf der Schweizer Sanktionsliste steht. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen.</p><p> </p>
- <span><p><span>1. Spetskhimiya, auch bekannt als Specchemistry, ist sowohl in der Schweiz als auch in der EU sanktioniert. Schweizer Unternehmen ist es verboten, solchen russischen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, einschliesslich Güter, direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Unabhängige, im Ausland domizilierte Tochtergesellschaften, unterstehen grundsätzlich nicht den schweizerischen Sanktionsbestimmungen, es sei denn es bestehen taugliche Anknüpfungspunkte zur Schweiz. Ein solcher liegt beispielsweise im Falle von unternehmensinternen Finanzflüssen in die oder aus der Schweiz vor, wenn diese einen direkten Bezug zu in der Schweiz sanktionierten Tätigkeiten aufweisen. Das SECO prüft solche Sachverhalte im Einzelfall und verfolgt potenzielle Fälle von Sanktionsumgehungen konsequent.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Gemäss den geltenden Sanktionsmassnahmen sind der Verkauf und der Export von Salpetersäure nach Russland verboten. Die Kontrolle an der Grenze obliegt dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), das für Sendungen nach Russland über systematische Selektionsregeln verfügt. Potenzielle Sanktionsverstösse meldet es unverzüglich dem SECO. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Bekämpfung von weltweiten Ernährungskrisen ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 23. November 2022 entschieden, den Kauf von bestimmten Düngemitteln zuzulassen, sofern die Güter für ein Drittland bestimmt sind. Dieser Entscheid steht somit in keinem Zusammenhang mit der oben beschriebenen Thematik. Das SECO steht unabhängig davon weiterhin in engem Kontakt mit der Düngemittel-Branche, insbesondere der EuroChem Group AG, und überwacht die Einhaltung der geltenden Sanktionsmassnahmen.</span><span> </span><span>EuroChem Group AG, und überwacht die Einhaltung der geltenden Sanktionsmassnahmen.</span><span> </span><span>Die EuroChem Group AG unterliegt bekanntlich einem Ring-Fencing (vgl. Ip. 23.4274), welches das SECO in Einklang mit dem Embargogesetz (EmbG; SR 946.231) und der </span><em><span>Guidance on firewalls</span></em><span> der Europäischen Kommission umsetzt. Dieses erlaubt es dem SECO, die Einhaltung der vom Bundesrat erlassenen Sanktionen regelmässig auf Grundlage der Berichte eines externen Auditors zu überprüfen. </span></p></span>
- <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist es mit den Ukraine-Sanktionsmassnahmen vereinbar, dass eine Tochtergesellschaft der EuroChem Group AG eine Geschäftsbeziehung mit einem sanktionierten russischen Unternehmen (welches zum ebenfalls sanktionierten staatlichen Rüstungskonglomerat Rostec gehört) eingeht?</li><li>Müsste der Verkauf nach Russland von Salpetersäure, welches zur Sprengstoffproduktion wie auch zur Herstellung von Düngemitteln verwendet werden kann, im Rahmen der Sanktionsmassnahmen besser kontrolliert werden?</li><li>Besteht die Gefahr, dass die Sanktionsausnahmen für die EuroChem Group AG, welche der Bundesrat im Interesse der globalen Ernährungssicherheit beschlossen hat, ausgenutzt werden, um die russische Rüstungsindustrie mit Rohstoffen zu versorgen?</li></ol>
- Umgeht Eurochem die Sanktionen?
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