Stärkung des Schienenverkehrs in Grenzkantonen
- ShortId
-
25.3536
- Id
-
20253536
- Updated
-
14.11.2025 02:57
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung des Schienenverkehrs in Grenzkantonen
- AdditionalIndexing
-
48;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1.</span><span> </span><span>Der Bundesrat teilt die Haltung der Unterzeichnenden der oben erwähnten Resolution, da sie im Einklang mit seiner Strategie «Perspektive BAHN</span><span> </span><span>2050» steht. Einer der Grundpfeiler dieser Strategie ist die Verkehrsverlagerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Dazu ist ein koordinierter Ansatz auf beiden Seiten der Grenze erforderlich. Gemäss Artikel</span><span> </span><span>48</span><em><span>a</span></em><span> </span><span>ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR</span><span> </span><em><span>742.101</span></em><span>) sind die Kantone für die regionale Angebotsplanung verantwortlich. Im Zuge der Erarbeitung der Ausbauschritte der Bahninfrastruktur unterbreiten diese dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ihre Pläne. In Sachen grenzüberschreitender Personenverkehr arbeitet das BAV eng mit den zuständigen Verkehrsministerien zusammen und wird diese Zusammenarbeit auch künftig fortsetzen, um die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung neuer internationaler Zugverbindungen zu schaffen. Zu diesem Zweck wurden bereits mehrere Erklärungen unterzeichnet, unter anderem mit Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Der Bundesrat hat von der Resolution Kenntnis genommen. Für die Weiterentwicklung des Bahnangebots stützt sich der Bundesrat auf die gemäss Artikel 48</span><em><span>a</span></em><span> ff. EBG vorgesehenen Prozesse und wird die Anliegen der Kantone im Rahmen der Erarbeitung eines nächsten Ausbauschrittes der Bahninfrastruktur einbinden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Im Güterverkehr liegt das grösste Potenzial der Bahn im Binnen-, Import- und Exportverkehr. Hier konzentriert sich heute der Transport auf der Strasse auf den Hauptachsen Nord-Süd und Ost-West sowie auf die Flächen um und zwischen den Agglomerationen. Im alpenquerenden Verkehr hat die Bahn bereits einen hohen Anteil am Modalsplit; dieser könnte weiter gesteigert werden. Um die Bahn im Güterverkehr zu stärken, ist es zentral, für die Verlader den Zugang zur Schiene einfacher zu gestalten. </span><br><span>Mit dem Netznutzungskonzept sorgt der Bund dafür, dass dem Schienengüterverkehr eine ausreichende Kapazität zur Verfügung steht. Der Bund investiert in den Ausbau der Anlagen, damit diese das künftige Verkehrsaufkommen aufnehmen können. Insbesondere in den Räumen Basel, Brig und Chiasso sind Massnahmen beschlossen, um mit längeren und damit wirtschaftlicheren, Güterzügen zu verkehren. Mit dem geplanten Gateway Basel Nord entsteht mit der Verbindung von Schiene, Strasse und Rhein eine Verkehrsplattform, die zur Versorgung der Schweiz beitragen wird. Um die Produktion des Güterverkehrs effizient zu gestalten, muss das eingesetzte Rollmaterial grenzüberschreitend einsetzbar sein. Seit 2019 erfolgt eine sukzessive Umsetzung des 4. EU-Eisenbahnpakets (technische Säule) in der Schweiz und damit verbunden eine Harmonisierung der Zulassung von Rollmaterial und der Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass Gesuchsteller in der Schweiz technisch standardisierte und damit wirtschaftlich interessante Lokomotiven und Güterwagen für den grenzüberschreitenden Einsatz beschaffen und einsetzen können. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4.</span><span> </span><span>Der Bundesrat setzt sich auf europäischer Ebene aktiv für den Ausbau der Zulaufstrecken zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) ein. So wurden in den letzten Jahren mit Italien verschiedene Absichtserklärungen und Verträge unterzeichnet. Mit der Absichtserklärung aus dem Jahr</span><span> </span><span>2012 sollte hauptsächlich erreicht werden, dass Italien die Zulaufstrecken für den Güterverkehr an den europäischen Standard (Lichtraumprofil, Gewicht und Länge der Züge) anpasst und neue multimodale Terminals realisiert. Im Rahmen der Finanzierung des 4-Meter-Korridors (SR</span><span> </span><em><span>742.140.4</span></em><span>) hat die Schweiz auf italienischem Gebiet den Ausbau der Luino- und der Simplonlinie zwischen Iselle und Gallarate bzw. Novara (mit-)finanziert. Es ist das gemeinsam vereinbarte Ziel, diese Ausbauten bis 2028 in Betrieb zu nehmen. Die Absichtserklärung von 2023 wiederum legt den Grundsatz für den Ausbau der italienischen NEAT-Zubringer fest, mit dem Ziel, das Angebot im grenzüberschreitenden Personenverkehr bis 2035 zu verdoppeln.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Ausbauten der nördlichen Zulaufstrecke Karlsruhe – Basel und somit der durchgehende Vierspurausbau sollen gemäss Planung Anfang der 2040er Jahren fertiggestellt sein. Die etappenweise Inbetriebnahme von neuen Vierspurabschnitten gewährleistet die erforderliche Kapazität, um die Gütertrassen anzubieten, welche aufgrund der steigenden Nachfrage erforderlich werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem soll die linksrheinische Zulaufstrecke durch Frankreich, Luxemburg und Belgien auch zur Entwicklung des Güterverkehrs durch die Schweiz beitragen. Am 11.</span><span> </span><span>Februar</span><span> </span><span>2025 unterzeichnete Bundesrat Albert Rösti zusammen mit dem französischen Verkehrsminister Philippe Tabarot die Absichtserklärung zum Ausbau des Schienengüterverkehrs auf der linken Rheinseite. Diese Erklärung zielt insbesondere darauf ab, die gemeinsamen Interessen am Ausbau der Bahnlinie von Lille oder Metz über Strassburg nach Basel oder anderer relevanter Strecken über das linke Rheinufer für einen leistungsfähigen Gütertransport zwischen den Nordsee- und Ärmelkanalhäfen und der Schweiz sowie Italien festzulegen. Sobald die gemeinsamen Ziele definiert sind, sollen die Ausbauten bestimmt werden, die zur Schaffung eines 4-Meter-Korridors notwendig sind, der sowohl hinsichtlich des Lichtraumprofils und der Nutzlänge als auch in Bezug auf die verfügbare Kapazität für den Güterverkehr leistungsfähig ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat verfügt mit dem Netznutzungskonzept über ein Instrument, welches sicherstellt, dass die geschaffenen Kapazitäten für den Güterverkehr auch langfristig vom Güterverkehr genutzt werden können. Damit werden die Investitionen in AlpTransit auch langfristig dem Güterverkehr zukommen. Im Netznutzungskonzept sowie in den dazugehörigen Netznutzungsplänen werden für den Güterverkehr spezifische Kapazitäten gesichert, dies in einem langfristigen Horizont. </span></p></span>
- <p>Die Grenzkantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Tessin und Wallis teilen ähnliche verkehrspolitische Herausforderungen. Sie sind Zentren grenzüberschreitender Verkehre und belegen mit täglich insgesamt über 300'000 Grenzgängern schweizweit Spitzenplätze. Sie sind wichtige Wirtschaftsregionen mit hoher Verflechtung, für den Tourismus strategisch relevant und für die Schweiz essenziell. Sie liegen an zentralen Verkehrsachsen; ihre regionale, nationale und internationale Erreichbarkeit ist entscheidend für die Standortqualität.</p><p><br>Geplante grenzüberschreitende Ausbauschritte müssen zwingend umgesetzt und ergänzt werden. Besonders der Vollausbau von AlpTransit, inkl. Zulaufstrecken in Deutschland und Italien, bleibt notwendig. Ohne weitere Etappen droht das Potenzial der bisherigen Milliardeninvestitionen ungenutzt zu bleiben und die nationalen Verlagerungsziele sind gefährdet.</p><p><br>Im Sinne der nationalen Perspektive BAHN 2050 und einer nachhaltigen Verkehrspolitik haben die Regierungen dieser Kantone am Bahnkongress Bahn25 vom 16. Mai 2025 eine Resolution unterzeichnet, in der sie vom Bund konkrete Schritte einfordern:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Ausbau des schienengebundenen Regionalverkehrs in Grenzräumen</li><li>Stärkung der Portale und Achsen des Schienengüterverkehrs in diesen Grenzkantonen (BL, BS, GE, TI, VS)</li><li>Langfristige Sicherung des Bahninfrastrukturfonds (BIF)</li><li>Priorisierung optimaler Verkehrsangebote in diesen Grenzkantonen (BL, BS, GE, TI, VS)</li></ul><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Bedeutung misst der Bundesrat dem grenzüberschreitenden Schienenverkehr für die Wirtschaftsentwicklung der Grenzregionen und die internationale Anbindung der Schweiz bei?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat die Resolution der fünf Grenzkantone und ist er gewillt, auf deren Forderungen einzugehen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, die Portale und Achsen des Schienengüterverkehrs – insbesondere in den Regionen Basel, Genf, Wallis und Tessin – in den nächsten Jahren strategisch und infrastrukturell zu stärken?</li><li>Welche Schritte plant der Bundesrat konkret, um den Vollausbau von AlpTransit voranzutreiben – besonders die internationalen Zulaufstrecken in Italien und Deutschland?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die bisherigen Investitionen in AlpTransit und den Bahnausbau ihren vollen Nutzen entfalten können?</li></ol>
- Stärkung des Schienenverkehrs in Grenzkantonen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1.</span><span> </span><span>Der Bundesrat teilt die Haltung der Unterzeichnenden der oben erwähnten Resolution, da sie im Einklang mit seiner Strategie «Perspektive BAHN</span><span> </span><span>2050» steht. Einer der Grundpfeiler dieser Strategie ist die Verkehrsverlagerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Dazu ist ein koordinierter Ansatz auf beiden Seiten der Grenze erforderlich. Gemäss Artikel</span><span> </span><span>48</span><em><span>a</span></em><span> </span><span>ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR</span><span> </span><em><span>742.101</span></em><span>) sind die Kantone für die regionale Angebotsplanung verantwortlich. Im Zuge der Erarbeitung der Ausbauschritte der Bahninfrastruktur unterbreiten diese dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ihre Pläne. In Sachen grenzüberschreitender Personenverkehr arbeitet das BAV eng mit den zuständigen Verkehrsministerien zusammen und wird diese Zusammenarbeit auch künftig fortsetzen, um die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung neuer internationaler Zugverbindungen zu schaffen. Zu diesem Zweck wurden bereits mehrere Erklärungen unterzeichnet, unter anderem mit Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Der Bundesrat hat von der Resolution Kenntnis genommen. Für die Weiterentwicklung des Bahnangebots stützt sich der Bundesrat auf die gemäss Artikel 48</span><em><span>a</span></em><span> ff. EBG vorgesehenen Prozesse und wird die Anliegen der Kantone im Rahmen der Erarbeitung eines nächsten Ausbauschrittes der Bahninfrastruktur einbinden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Im Güterverkehr liegt das grösste Potenzial der Bahn im Binnen-, Import- und Exportverkehr. Hier konzentriert sich heute der Transport auf der Strasse auf den Hauptachsen Nord-Süd und Ost-West sowie auf die Flächen um und zwischen den Agglomerationen. Im alpenquerenden Verkehr hat die Bahn bereits einen hohen Anteil am Modalsplit; dieser könnte weiter gesteigert werden. Um die Bahn im Güterverkehr zu stärken, ist es zentral, für die Verlader den Zugang zur Schiene einfacher zu gestalten. </span><br><span>Mit dem Netznutzungskonzept sorgt der Bund dafür, dass dem Schienengüterverkehr eine ausreichende Kapazität zur Verfügung steht. Der Bund investiert in den Ausbau der Anlagen, damit diese das künftige Verkehrsaufkommen aufnehmen können. Insbesondere in den Räumen Basel, Brig und Chiasso sind Massnahmen beschlossen, um mit längeren und damit wirtschaftlicheren, Güterzügen zu verkehren. Mit dem geplanten Gateway Basel Nord entsteht mit der Verbindung von Schiene, Strasse und Rhein eine Verkehrsplattform, die zur Versorgung der Schweiz beitragen wird. Um die Produktion des Güterverkehrs effizient zu gestalten, muss das eingesetzte Rollmaterial grenzüberschreitend einsetzbar sein. Seit 2019 erfolgt eine sukzessive Umsetzung des 4. EU-Eisenbahnpakets (technische Säule) in der Schweiz und damit verbunden eine Harmonisierung der Zulassung von Rollmaterial und der Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass Gesuchsteller in der Schweiz technisch standardisierte und damit wirtschaftlich interessante Lokomotiven und Güterwagen für den grenzüberschreitenden Einsatz beschaffen und einsetzen können. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4.</span><span> </span><span>Der Bundesrat setzt sich auf europäischer Ebene aktiv für den Ausbau der Zulaufstrecken zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) ein. So wurden in den letzten Jahren mit Italien verschiedene Absichtserklärungen und Verträge unterzeichnet. Mit der Absichtserklärung aus dem Jahr</span><span> </span><span>2012 sollte hauptsächlich erreicht werden, dass Italien die Zulaufstrecken für den Güterverkehr an den europäischen Standard (Lichtraumprofil, Gewicht und Länge der Züge) anpasst und neue multimodale Terminals realisiert. Im Rahmen der Finanzierung des 4-Meter-Korridors (SR</span><span> </span><em><span>742.140.4</span></em><span>) hat die Schweiz auf italienischem Gebiet den Ausbau der Luino- und der Simplonlinie zwischen Iselle und Gallarate bzw. Novara (mit-)finanziert. Es ist das gemeinsam vereinbarte Ziel, diese Ausbauten bis 2028 in Betrieb zu nehmen. Die Absichtserklärung von 2023 wiederum legt den Grundsatz für den Ausbau der italienischen NEAT-Zubringer fest, mit dem Ziel, das Angebot im grenzüberschreitenden Personenverkehr bis 2035 zu verdoppeln.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Ausbauten der nördlichen Zulaufstrecke Karlsruhe – Basel und somit der durchgehende Vierspurausbau sollen gemäss Planung Anfang der 2040er Jahren fertiggestellt sein. Die etappenweise Inbetriebnahme von neuen Vierspurabschnitten gewährleistet die erforderliche Kapazität, um die Gütertrassen anzubieten, welche aufgrund der steigenden Nachfrage erforderlich werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem soll die linksrheinische Zulaufstrecke durch Frankreich, Luxemburg und Belgien auch zur Entwicklung des Güterverkehrs durch die Schweiz beitragen. Am 11.</span><span> </span><span>Februar</span><span> </span><span>2025 unterzeichnete Bundesrat Albert Rösti zusammen mit dem französischen Verkehrsminister Philippe Tabarot die Absichtserklärung zum Ausbau des Schienengüterverkehrs auf der linken Rheinseite. Diese Erklärung zielt insbesondere darauf ab, die gemeinsamen Interessen am Ausbau der Bahnlinie von Lille oder Metz über Strassburg nach Basel oder anderer relevanter Strecken über das linke Rheinufer für einen leistungsfähigen Gütertransport zwischen den Nordsee- und Ärmelkanalhäfen und der Schweiz sowie Italien festzulegen. Sobald die gemeinsamen Ziele definiert sind, sollen die Ausbauten bestimmt werden, die zur Schaffung eines 4-Meter-Korridors notwendig sind, der sowohl hinsichtlich des Lichtraumprofils und der Nutzlänge als auch in Bezug auf die verfügbare Kapazität für den Güterverkehr leistungsfähig ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat verfügt mit dem Netznutzungskonzept über ein Instrument, welches sicherstellt, dass die geschaffenen Kapazitäten für den Güterverkehr auch langfristig vom Güterverkehr genutzt werden können. Damit werden die Investitionen in AlpTransit auch langfristig dem Güterverkehr zukommen. Im Netznutzungskonzept sowie in den dazugehörigen Netznutzungsplänen werden für den Güterverkehr spezifische Kapazitäten gesichert, dies in einem langfristigen Horizont. </span></p></span>
- <p>Die Grenzkantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Tessin und Wallis teilen ähnliche verkehrspolitische Herausforderungen. Sie sind Zentren grenzüberschreitender Verkehre und belegen mit täglich insgesamt über 300'000 Grenzgängern schweizweit Spitzenplätze. Sie sind wichtige Wirtschaftsregionen mit hoher Verflechtung, für den Tourismus strategisch relevant und für die Schweiz essenziell. Sie liegen an zentralen Verkehrsachsen; ihre regionale, nationale und internationale Erreichbarkeit ist entscheidend für die Standortqualität.</p><p><br>Geplante grenzüberschreitende Ausbauschritte müssen zwingend umgesetzt und ergänzt werden. Besonders der Vollausbau von AlpTransit, inkl. Zulaufstrecken in Deutschland und Italien, bleibt notwendig. Ohne weitere Etappen droht das Potenzial der bisherigen Milliardeninvestitionen ungenutzt zu bleiben und die nationalen Verlagerungsziele sind gefährdet.</p><p><br>Im Sinne der nationalen Perspektive BAHN 2050 und einer nachhaltigen Verkehrspolitik haben die Regierungen dieser Kantone am Bahnkongress Bahn25 vom 16. Mai 2025 eine Resolution unterzeichnet, in der sie vom Bund konkrete Schritte einfordern:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Ausbau des schienengebundenen Regionalverkehrs in Grenzräumen</li><li>Stärkung der Portale und Achsen des Schienengüterverkehrs in diesen Grenzkantonen (BL, BS, GE, TI, VS)</li><li>Langfristige Sicherung des Bahninfrastrukturfonds (BIF)</li><li>Priorisierung optimaler Verkehrsangebote in diesen Grenzkantonen (BL, BS, GE, TI, VS)</li></ul><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Bedeutung misst der Bundesrat dem grenzüberschreitenden Schienenverkehr für die Wirtschaftsentwicklung der Grenzregionen und die internationale Anbindung der Schweiz bei?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat die Resolution der fünf Grenzkantone und ist er gewillt, auf deren Forderungen einzugehen?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, die Portale und Achsen des Schienengüterverkehrs – insbesondere in den Regionen Basel, Genf, Wallis und Tessin – in den nächsten Jahren strategisch und infrastrukturell zu stärken?</li><li>Welche Schritte plant der Bundesrat konkret, um den Vollausbau von AlpTransit voranzutreiben – besonders die internationalen Zulaufstrecken in Italien und Deutschland?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die bisherigen Investitionen in AlpTransit und den Bahnausbau ihren vollen Nutzen entfalten können?</li></ol>
- Stärkung des Schienenverkehrs in Grenzkantonen
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