Nachbesserung der Schutzklausel. Die unkontrollierte Zuwanderung hat starke negative Auswirkungen auf die Umwelt!
- ShortId
-
25.3537
- Id
-
20253537
- Updated
-
14.11.2025 02:57
- Language
-
de
- Title
-
Nachbesserung der Schutzklausel. Die unkontrollierte Zuwanderung hat starke negative Auswirkungen auf die Umwelt!
- AdditionalIndexing
-
2811;52;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verkündete im Mai die Kriterien zur Anwendung der Schutzklausel. Sie kann jedoch nur bei «<i>schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen»</i> angerufen werden – ein Fall, der bisher nie eingetreten ist. Im Gegensatz dazu erlaubt das EWR-Abkommen auch Massnahmen bei ökologischen Problemen, gemäss Art. 112:</p><p><i>«Treten ernstliche wirtschaftliche, gesellschaftliche oder ökologische Schwierigkeiten (..) auf und ist damit zu rechnen, daß sie anhalten, so kann eine Vertragspartei (..) geeignete Maßnahmen treffen.»</i></p><p>Der Bund selbst stellte die stark negativen Umweltbelastungen durch das Bevölkerungswachstum fest:</p><p><i>«Mit Blick auf das Bevölkerungswachstum müssen künftig die Ansprüche von immer mehr Menschen (..) gedeckt werden. Parallel dazu wird die Nachfrage nach Boden und anderen Ressourcen weiter zunehmen.» </i></p><p>«<i>Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung (..) deuten darauf hin, dass der Druck auf die Landschaft (..) weiter ansteigt.»</i></p><p>Die folgenden Daten bestätigen diese Aussagen:</p><p><strong>Siedlungsfläche (ARE, STRU):</strong> 2009–18 wuchs sie um das Doppelte des Zürichsees – meist zulasten der Ernährungssicherheit. Pro Stunde verschwinden 2'000 m² Grünfläche. Die Landwirtschaftsfläche schrumpfte um eine Kantonsfläche (Schaffhausen); pro Kopf steht seit 2000 fast ein Viertel weniger zur Verfügung.</p><p><strong>Treibhausgase (BAFU): </strong>Seit 1990 sanken die Pro-Kopf-Emissionen um 38%, absolut aber nur um 20%. Die Pariser Zwischenziele würden pro Kopf um fast das Doppelte erreicht, gesamthaft jedoch verfehlt.</p><p><strong>Siedlungsabfälle (BAFU): </strong>Seit 2000 sind sie um 28% gestiegen, pro Kopf nur um 1–2%. Neue Deponien werden nötig.</p><p><strong>Stromverbrauch (BFE):</strong> Pro Kopf sank er seit 2000 um 13%, insgesamt stieg er aber um 7%.</p><p><strong>Fruchtfolgeflächen (ARE): </strong>Diese reichten einst für 8.14 Mio. Menschen – für die heutige Bevölkerung jedoch nicht mehr. Dies, im Widerspruch zu Art. 104 BV und dem Landesversorgungsgesetz.</p><p><strong>Wohnungsbau (GWS):</strong> Trotz dem Bau von über 30% mehr Wohnungen seit 2000 besteht weiterhin eine Wohnungsnot.</p>
- <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Bevölkerungswachstum Auswirkungen auf verschiedene Bereiche hat. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.4171 Gössi «Aktualisierter Bericht zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz» ist ein Kapitel vorgesehen, das in einer datenbasierten Analyse die Folgen der Zuwanderung in Bereichen wie Wohninfrastruktur, Umwelt, Energie und Landwirtschaft aufzeigt. Der Bericht wird auch darlegen, wie den Herausforderungen der Zuwanderung mit bestehenden Strategien und Instrumenten begegnet werden kann und wo zusätzliche Massnahmen erforderlich sind. Ausserdem verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation Egger 23.4360 «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050».</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Schweiz und die EU haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum Paket CH-EU im aufdatierten Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) auf eine konkretisierte Schutzklausel geeinigt (Art. 14a). Die Vertragsparteien können demnach die Schutzklausel bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen auslösen, die aufgrund des FZA entstanden sind. Im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) wird definiert werden, wann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen muss (Art. 21b VE-AIG). Dieser Artikel legt unter anderem die Kompetenzen des Bundesrates bei der Prüfung von schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen anhand von Indikatoren und Schwellenwerten fest. Bei vier Indikatoren werden konkrete Schwellenwerte definiert (Nettozuwanderung, Grenzgängerbeschäftigung, Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug), bei deren Überschreiten die Auslösung der Schutzklausel geprüft werden muss. Im VE-AlG werden zudem auch weitere Indikatoren aufgeführt, welche zur Prüfung der Aktivierung der Schutzklausel führen können, sofern sie auf schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme hindeuten. Als zu berücksichtigende Bereiche sind beispielhaft die Zuwanderung, der Arbeitsmarkt, die soziale Sicherheit, das Wohnungswesen und der Verkehr aufgeführt.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat muss demnach die konkretisierte Schutzklausel nicht nachbessern, da die Prüfung der Aktivierung der Schutzklausel die Berücksichtigung verschiedenster Indikatoren erfordert, worunter auch ökologische und gesellschaftliche Umstände fallen können. </span></p></span>
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der massiven Zuwanderung der letzten Jahre?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu einer Ergänzung, bzw. Nachbesserung der neuen Schutzklausel, unter Berücksichtigung der negativen ökologischen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Zuwanderung?</li></ol>
- Nachbesserung der Schutzklausel. Die unkontrollierte Zuwanderung hat starke negative Auswirkungen auf die Umwelt!
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat verkündete im Mai die Kriterien zur Anwendung der Schutzklausel. Sie kann jedoch nur bei «<i>schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen»</i> angerufen werden – ein Fall, der bisher nie eingetreten ist. Im Gegensatz dazu erlaubt das EWR-Abkommen auch Massnahmen bei ökologischen Problemen, gemäss Art. 112:</p><p><i>«Treten ernstliche wirtschaftliche, gesellschaftliche oder ökologische Schwierigkeiten (..) auf und ist damit zu rechnen, daß sie anhalten, so kann eine Vertragspartei (..) geeignete Maßnahmen treffen.»</i></p><p>Der Bund selbst stellte die stark negativen Umweltbelastungen durch das Bevölkerungswachstum fest:</p><p><i>«Mit Blick auf das Bevölkerungswachstum müssen künftig die Ansprüche von immer mehr Menschen (..) gedeckt werden. Parallel dazu wird die Nachfrage nach Boden und anderen Ressourcen weiter zunehmen.» </i></p><p>«<i>Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung (..) deuten darauf hin, dass der Druck auf die Landschaft (..) weiter ansteigt.»</i></p><p>Die folgenden Daten bestätigen diese Aussagen:</p><p><strong>Siedlungsfläche (ARE, STRU):</strong> 2009–18 wuchs sie um das Doppelte des Zürichsees – meist zulasten der Ernährungssicherheit. Pro Stunde verschwinden 2'000 m² Grünfläche. Die Landwirtschaftsfläche schrumpfte um eine Kantonsfläche (Schaffhausen); pro Kopf steht seit 2000 fast ein Viertel weniger zur Verfügung.</p><p><strong>Treibhausgase (BAFU): </strong>Seit 1990 sanken die Pro-Kopf-Emissionen um 38%, absolut aber nur um 20%. Die Pariser Zwischenziele würden pro Kopf um fast das Doppelte erreicht, gesamthaft jedoch verfehlt.</p><p><strong>Siedlungsabfälle (BAFU): </strong>Seit 2000 sind sie um 28% gestiegen, pro Kopf nur um 1–2%. Neue Deponien werden nötig.</p><p><strong>Stromverbrauch (BFE):</strong> Pro Kopf sank er seit 2000 um 13%, insgesamt stieg er aber um 7%.</p><p><strong>Fruchtfolgeflächen (ARE): </strong>Diese reichten einst für 8.14 Mio. Menschen – für die heutige Bevölkerung jedoch nicht mehr. Dies, im Widerspruch zu Art. 104 BV und dem Landesversorgungsgesetz.</p><p><strong>Wohnungsbau (GWS):</strong> Trotz dem Bau von über 30% mehr Wohnungen seit 2000 besteht weiterhin eine Wohnungsnot.</p>
- <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Bevölkerungswachstum Auswirkungen auf verschiedene Bereiche hat. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.4171 Gössi «Aktualisierter Bericht zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz» ist ein Kapitel vorgesehen, das in einer datenbasierten Analyse die Folgen der Zuwanderung in Bereichen wie Wohninfrastruktur, Umwelt, Energie und Landwirtschaft aufzeigt. Der Bericht wird auch darlegen, wie den Herausforderungen der Zuwanderung mit bestehenden Strategien und Instrumenten begegnet werden kann und wo zusätzliche Massnahmen erforderlich sind. Ausserdem verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation Egger 23.4360 «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050».</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Schweiz und die EU haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum Paket CH-EU im aufdatierten Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) auf eine konkretisierte Schutzklausel geeinigt (Art. 14a). Die Vertragsparteien können demnach die Schutzklausel bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen auslösen, die aufgrund des FZA entstanden sind. Im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) wird definiert werden, wann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen muss (Art. 21b VE-AIG). Dieser Artikel legt unter anderem die Kompetenzen des Bundesrates bei der Prüfung von schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen anhand von Indikatoren und Schwellenwerten fest. Bei vier Indikatoren werden konkrete Schwellenwerte definiert (Nettozuwanderung, Grenzgängerbeschäftigung, Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug), bei deren Überschreiten die Auslösung der Schutzklausel geprüft werden muss. Im VE-AlG werden zudem auch weitere Indikatoren aufgeführt, welche zur Prüfung der Aktivierung der Schutzklausel führen können, sofern sie auf schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme hindeuten. Als zu berücksichtigende Bereiche sind beispielhaft die Zuwanderung, der Arbeitsmarkt, die soziale Sicherheit, das Wohnungswesen und der Verkehr aufgeführt.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat muss demnach die konkretisierte Schutzklausel nicht nachbessern, da die Prüfung der Aktivierung der Schutzklausel die Berücksichtigung verschiedenster Indikatoren erfordert, worunter auch ökologische und gesellschaftliche Umstände fallen können. </span></p></span>
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der massiven Zuwanderung der letzten Jahre?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu einer Ergänzung, bzw. Nachbesserung der neuen Schutzklausel, unter Berücksichtigung der negativen ökologischen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Zuwanderung?</li></ol>
- Nachbesserung der Schutzklausel. Die unkontrollierte Zuwanderung hat starke negative Auswirkungen auf die Umwelt!
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