Umsetzung der Empfehlungen im Abschlussbericht der Sust zur Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel

ShortId
25.3542
Id
20253542
Updated
14.11.2025 02:54
Language
de
Title
Umsetzung der Empfehlungen im Abschlussbericht der Sust zur Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Schienengüterverkehr ist ein sehr arbeitsteiliges und internationales Geschäft. Bereits bei einem einzelnen Zug sind mehrere Akteure (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Instandhaltungsverantwortliche, Unterhaltsstellen, Verlader, Infrastrukturbetreiber) mit verschiedenen Verantwortlichkeiten beteiligt, die oftmals aus verschiedenen Ländern stammen. Weitere nachhaltige Verbesserungen der Sicherheit können deshalb primär auf internationaler Ebene erreicht werden. Daher unterstützt der Bundesrat auch die Lösungsfindung auf europäischer Ebene, namentlich, dass sich drei der vier Empfehlungen an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) richten und strengere Vorgaben für den Unterhalt und die Instandhaltung von Güterwagen mit Verbundstoffbremssohlen einfordern. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte bereits unmittelbar nach dem Unfall beim Joint Network Secretary (JNS) der ERA ein Verfahren angestossen, um das Risiko von Radbrüchen zu analysieren und die Sicherheit im Schienengüterverkehr weiter zu verbessern. So konnte das BAV erreichen, dass das JNS erste Massnahmen ausgesprochen hat. Für einige Radtypen hat das JNS strengere Verfahren bei Anzeichen einer thermischen Überlastung und grössere minimale Raddurchmesser empfohlen. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die vierte Empfehlung der SUST ist bereits teilweise in Umsetzung: Das BAV hat die SBB bei der Wiederinbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels beauftragt, das Risiko von Hydrostar-Weichen zu bewerten und bei Bedarf zu reduzieren. Die SBB planen an kritischen Stellen bei den Weichen auf der Gotthardachse infrastrukturseitig Entgleisungsdetektoren zu installieren, analog den Systemen im Eurotunnel. Das BAV prüft zudem, ob entsprechend der Empfehlung der SUST generell bei Weichen mit Verschlussvorrichtungen oberhalb der Schwellenoberkante noch weiterer Handlungsbedarf besteht. </span></p><p><span>2. Aktuell sieht der Bundesrat nicht vor, den Einsatz von Wagen mit LL-Bremssohlen im Schweizer Eisenbahnverkehr generell zu verbieten. Die SUST hat keine Empfehlung in diesem Sinne abgegeben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das BAV setzt sich weiter dafür ein, dass die Erkenntnisse aus der Unfalluntersuchung einfliessen und die von der SUST empfohlenen Massnahmen auf europäischer Ebene rasch umgesetzt werden. Zeichnen sich innert nützlicher Frist keine Verbesserungen auf europäischer Ebene ab, behält sich der Bundesrat vor, einseitige Massnahmen für die Schweiz zu prüfen und allenfalls anzuordnen. Diese Massnahmen sollen primär eine positive Wirkung auf die Sicherheit in der Schweiz haben. Sie müssen jedoch auch praktikabel sein, so dass dadurch eine Verlagerung dieser Transporte auf die Strasse möglichst vermieden werden kann. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>3. Gesetzesänderungen müssen auf europäischer Ebene angestrebt werden. Der Bundesrat begrüsst deshalb, dass sich die Empfehlungen der SUST an die ERA richten und strengere Vorgaben für den Unterhalt und die Instandhaltung von Güterwagen mit Verbundstoffbremssohlen fordern. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>4. Die Massnahmen können zur Minderung des Risikos beitragen. Das BAV hat im Hinblick auf allfällige ergänzende Massnahmen im Inland Ende Juni 2025 alle schweizerischen Akteure aus dem Schienengüterverkehr zu einem Runden Tisch eingeladen. Es wird die Erkenntnisse daraus in die europäischen Diskussionen einbringen.</span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>5. Die Bestimmungen im Allgemeinen Verwendungsvertrag für Güterwagen (AVV) entsprechen nicht mehr vollumfänglich dem europäischen Recht. Das BAV wird sich weiterhin auf internationaler Ebene für eine Anpassung des AVV einsetzen. Wenn es nicht zu einer Verbesserung kommt, behält sich das BAV auf Basis von Artikel 12 Eisenbahngesetz vor, die weitere Anwendung des AVV in der Schweiz zu untersagen. </span></p></span>
  • <p>Am 10.&nbsp;August 2023 entgleiste ein Güterzug im Gotthard-Basistunnel. Die Schäden waren beträchtlich. Der Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zeigt auf, dass die Ursache für die Entgleisung ein Scheibenbruch eines Rades mit LL-Bremssohlen war. Bei diesem heute noch weit verbreiteten Radtyp kommt es im Vergleich zu Rädern mit Graugussklötzen zu höheren thermischen Belastungen. Die Instandhaltung erfolgt jedoch immer noch nach den gleichen Methoden, wie im Bericht festgestellt wird.</p><p>Die SBB selbst schätzt das Unfallrisiko zurzeit als zu hoch ein. Sie hat schon angekündigt, Wagen mit LL-Bremsen bis Ende&nbsp;2025 schrittweise aus dem Güterverkehr zu nehmen. Sie fordert eine rasche Umsetzung der SUST-Empfehlungen. Die SBB hebt auch hervor, dass die international tätigen Wagenhalter nicht direkt haften, während die Schweizer Eisenbahnbetreiber die Kosten und Risiken tragen.</p><p>In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen (oder gedenkt er zu ergreifen), um eine rasche Umsetzung der bereits im Zwischenbericht der SUST formulierten und dann in deren Abschlussbericht bestätigten und ergänzten Empfehlungen sicherzustellen?</li><li>Genauer gefragt:<ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat den weiteren Einsatz von Wagen mit LL-Bremsen im Schweizer Bahnverkehr?</li><li>Welche Gespräche hat er mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) und mit den anderen europäischen Staaten aufgenommen (oder beabsichtigt er aufzunehmen), um dieses Thema koordiniert anzugehen?</li></ul></li><li>Sind Gesetzesanpassungen geplant, um die Wagenhalter in Bezug auf die Überwachung, die Instandhaltung und die Modernisierung direkter in die Verantwortung zu nehmen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen, die die SBB bereits ergriffen hat – darunter die Installation von Entgleisungsdetektoren, das Ausmustern von risikobehafteten Wagen und vermehrte Kontrollen – und wird er sich für die Ausweitung dieser Massnahmen auf den europäischen Bahnsektor einsetzen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat einzugreifen, um die Vorschriften zu den technischen Mindestanforderungen und den Anforderungen an die Instandhaltung der in der Schweiz verkehrenden Güterwagen zu verschärfen, unter Berücksichtigung der im SUST-Bericht aufgezeigten Problematiken?</li></ol>
  • Umsetzung der Empfehlungen im Abschlussbericht der Sust zur Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Schienengüterverkehr ist ein sehr arbeitsteiliges und internationales Geschäft. Bereits bei einem einzelnen Zug sind mehrere Akteure (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Instandhaltungsverantwortliche, Unterhaltsstellen, Verlader, Infrastrukturbetreiber) mit verschiedenen Verantwortlichkeiten beteiligt, die oftmals aus verschiedenen Ländern stammen. Weitere nachhaltige Verbesserungen der Sicherheit können deshalb primär auf internationaler Ebene erreicht werden. Daher unterstützt der Bundesrat auch die Lösungsfindung auf europäischer Ebene, namentlich, dass sich drei der vier Empfehlungen an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) richten und strengere Vorgaben für den Unterhalt und die Instandhaltung von Güterwagen mit Verbundstoffbremssohlen einfordern. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte bereits unmittelbar nach dem Unfall beim Joint Network Secretary (JNS) der ERA ein Verfahren angestossen, um das Risiko von Radbrüchen zu analysieren und die Sicherheit im Schienengüterverkehr weiter zu verbessern. So konnte das BAV erreichen, dass das JNS erste Massnahmen ausgesprochen hat. Für einige Radtypen hat das JNS strengere Verfahren bei Anzeichen einer thermischen Überlastung und grössere minimale Raddurchmesser empfohlen. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die vierte Empfehlung der SUST ist bereits teilweise in Umsetzung: Das BAV hat die SBB bei der Wiederinbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels beauftragt, das Risiko von Hydrostar-Weichen zu bewerten und bei Bedarf zu reduzieren. Die SBB planen an kritischen Stellen bei den Weichen auf der Gotthardachse infrastrukturseitig Entgleisungsdetektoren zu installieren, analog den Systemen im Eurotunnel. Das BAV prüft zudem, ob entsprechend der Empfehlung der SUST generell bei Weichen mit Verschlussvorrichtungen oberhalb der Schwellenoberkante noch weiterer Handlungsbedarf besteht. </span></p><p><span>2. Aktuell sieht der Bundesrat nicht vor, den Einsatz von Wagen mit LL-Bremssohlen im Schweizer Eisenbahnverkehr generell zu verbieten. Die SUST hat keine Empfehlung in diesem Sinne abgegeben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das BAV setzt sich weiter dafür ein, dass die Erkenntnisse aus der Unfalluntersuchung einfliessen und die von der SUST empfohlenen Massnahmen auf europäischer Ebene rasch umgesetzt werden. Zeichnen sich innert nützlicher Frist keine Verbesserungen auf europäischer Ebene ab, behält sich der Bundesrat vor, einseitige Massnahmen für die Schweiz zu prüfen und allenfalls anzuordnen. Diese Massnahmen sollen primär eine positive Wirkung auf die Sicherheit in der Schweiz haben. Sie müssen jedoch auch praktikabel sein, so dass dadurch eine Verlagerung dieser Transporte auf die Strasse möglichst vermieden werden kann. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>3. Gesetzesänderungen müssen auf europäischer Ebene angestrebt werden. Der Bundesrat begrüsst deshalb, dass sich die Empfehlungen der SUST an die ERA richten und strengere Vorgaben für den Unterhalt und die Instandhaltung von Güterwagen mit Verbundstoffbremssohlen fordern. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>4. Die Massnahmen können zur Minderung des Risikos beitragen. Das BAV hat im Hinblick auf allfällige ergänzende Massnahmen im Inland Ende Juni 2025 alle schweizerischen Akteure aus dem Schienengüterverkehr zu einem Runden Tisch eingeladen. Es wird die Erkenntnisse daraus in die europäischen Diskussionen einbringen.</span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>5. Die Bestimmungen im Allgemeinen Verwendungsvertrag für Güterwagen (AVV) entsprechen nicht mehr vollumfänglich dem europäischen Recht. Das BAV wird sich weiterhin auf internationaler Ebene für eine Anpassung des AVV einsetzen. Wenn es nicht zu einer Verbesserung kommt, behält sich das BAV auf Basis von Artikel 12 Eisenbahngesetz vor, die weitere Anwendung des AVV in der Schweiz zu untersagen. </span></p></span>
    • <p>Am 10.&nbsp;August 2023 entgleiste ein Güterzug im Gotthard-Basistunnel. Die Schäden waren beträchtlich. Der Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zeigt auf, dass die Ursache für die Entgleisung ein Scheibenbruch eines Rades mit LL-Bremssohlen war. Bei diesem heute noch weit verbreiteten Radtyp kommt es im Vergleich zu Rädern mit Graugussklötzen zu höheren thermischen Belastungen. Die Instandhaltung erfolgt jedoch immer noch nach den gleichen Methoden, wie im Bericht festgestellt wird.</p><p>Die SBB selbst schätzt das Unfallrisiko zurzeit als zu hoch ein. Sie hat schon angekündigt, Wagen mit LL-Bremsen bis Ende&nbsp;2025 schrittweise aus dem Güterverkehr zu nehmen. Sie fordert eine rasche Umsetzung der SUST-Empfehlungen. Die SBB hebt auch hervor, dass die international tätigen Wagenhalter nicht direkt haften, während die Schweizer Eisenbahnbetreiber die Kosten und Risiken tragen.</p><p>In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen (oder gedenkt er zu ergreifen), um eine rasche Umsetzung der bereits im Zwischenbericht der SUST formulierten und dann in deren Abschlussbericht bestätigten und ergänzten Empfehlungen sicherzustellen?</li><li>Genauer gefragt:<ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat den weiteren Einsatz von Wagen mit LL-Bremsen im Schweizer Bahnverkehr?</li><li>Welche Gespräche hat er mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) und mit den anderen europäischen Staaten aufgenommen (oder beabsichtigt er aufzunehmen), um dieses Thema koordiniert anzugehen?</li></ul></li><li>Sind Gesetzesanpassungen geplant, um die Wagenhalter in Bezug auf die Überwachung, die Instandhaltung und die Modernisierung direkter in die Verantwortung zu nehmen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen, die die SBB bereits ergriffen hat – darunter die Installation von Entgleisungsdetektoren, das Ausmustern von risikobehafteten Wagen und vermehrte Kontrollen – und wird er sich für die Ausweitung dieser Massnahmen auf den europäischen Bahnsektor einsetzen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat einzugreifen, um die Vorschriften zu den technischen Mindestanforderungen und den Anforderungen an die Instandhaltung der in der Schweiz verkehrenden Güterwagen zu verschärfen, unter Berücksichtigung der im SUST-Bericht aufgezeigten Problematiken?</li></ol>
    • Umsetzung der Empfehlungen im Abschlussbericht der Sust zur Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel

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