Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern

ShortId
25.3543
Id
20253543
Updated
13.01.2026 17:23
Language
de
Title
Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der linksrheinische Korridor Antwerpen–Basel bietet sich als Alternative an. Er verläuft durch die französische Region Grand Est und könnte als zusätzlicher NEAT-Zubringer dienen. Allerdings stellen die bestehenden Vogesen-Tunnel ein Nadelöhr dar: Sie verfügen derzeit nicht über das für den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) erforderliche Vier-Meter-Profil (P400). Ohne eine Anpassung dieser Tunnel auf das P400-Standardprofil kann kein durchgängiger 4-Meter-Korridor auf der linken Rheinseite geschaffen werden. Die Erweiterung der Tunnelprofile in den Vogesen ist daher eine zwingende Voraussetzung, um die Strecke Antwerpen–Basel vollumfänglich für den Güterverkehr nutzbar zu machen.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der strategischen Bedeutung dieses zweiten Zulaufs für unsere Verlagerungspolitik soll die Schweiz aktiv Unterstützung leisten. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, Frankreich – analog zu den Unterstützungen beim 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken Luino und Simplon-Novara – finanzielle Mittel für den Ausbau der Vogesen-Tunnel in Aussicht zu stellen (erste Kostenschätzung: CHF 60 bis 80 Mio.). Diese Unterstützung soll durch die Umschichtung freiwerdender Gelder aus der Rollenden Landstrasse (RoLa) der Jahre 2026–2028 erfolgen. Mit dieser Investition sichert die Schweiz die rechtzeitige Realisierung eines belastbaren linksrheinischen NEAT-Zubringers. Dies stärkt die Ausweichkapazitäten im Transitverkehr, erhöht die Systemresilienz und trägt entscheidend dazu bei, die Verlagerungsziele – insbesondere die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene – nachhaltig zu erreichen.</p>
  • <span><p><span>Das Parlament hat dem Bundesrat mit den Motionen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203003"><u><span>20.3003</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243389"><u><span>24.3389</span></u></a><span> bereits Aufträge erteilt, den Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers zwischen Metz und Strasbourg durch den Abschluss eines Staatsvertrags und durch das Inaussichtstellen einer finanziellen Unterstützung für den Ausbau des Lichtraumprofils durch die Schweiz voranzutreiben. </span></p><p><span>Zur Umsetzung dieser parlamentarischen Aufträge haben der Vorsteher des UVEK, Bundesrat Albert Rösti, und der zuständige französische Minister, Philippe Tabarot, am 11. Februar 2025 eine Absichtserklärung zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs auf der linken Rheinseite unterzeichnet. Die Erklärung hat unter anderem zum Ziel, Umsetzungsmassnahmen und Modalitäten für die Anpassung des Lichtraumprofils zu erarbeiten. Hierzu hat der zuständige französisch-schweizerische Lenkungsausschusses (sog. COPIL franco-suisse) am 5. Juni 2025 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe soll bis im 2. Halbjahr 2027 die Entscheidungsgrundlagen für die Umsetzung konkreter Massnahmen mit einer verlässlichen Kostenschätzung erarbeiten. Diese stellen dann die Grundlagen für eine Vereinbarung der Schweiz mit Frankreich und gegebenenfalls Belgien zur Umsetzung der Massnahmen dar. </span></p><p><span>Da für die Jahre 2026–2028 noch keine baureifen Projekte für den Ausbau des Lichtraumprofils vorliegen, können die freiwerdenden Mittel der Rollenden Landstrasse aus den Jahren 2026–2028 nicht für diese Massnahmen eingesetzt werden.</span></p><p><span>Darüber hinaus ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Mitfinanzierung nicht über den allgemeinen Bundeshaushalt, sondern – wie bei anderen bereits beschlossenen Bahninfrastrukturprojekten im Ausland, bei denen der Bund mitfinanziert – über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) erfolgen würde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den linksrheinischen NEAT-Zubringer Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke zeitnah auszubauen. Insbesondere soll die Schweiz die dafür erforderliche Profilanpassung der Vogesen-Tunnel vollständig finanzieren und hierfür vorrangig die freiwerdenden Mittel der Rollenden Landstrasse (RoLa) aus den Jahren 2026–2028 einsetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die NEAT hat die Kapazität des alpenquerenden Gütertransitverkehrs durch die Schweiz deutlich erhöht. Allerdings ist der wichtigste nördliche Zulauf, die rechtsrheinische Rheintalbahn in Deutschland, bereits heute überlastet und äusserst störanfällig. Verzögerungen beim dortigen Ausbau (voraussichtliche Fertigstellung erst 2042) verschärfen dieses Engpassproblem. Um die Resilienz des Systems zu stärken, braucht es dringend einen zweiten Nordzulauf zur NEAT.</p>
  • Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der linksrheinische Korridor Antwerpen–Basel bietet sich als Alternative an. Er verläuft durch die französische Region Grand Est und könnte als zusätzlicher NEAT-Zubringer dienen. Allerdings stellen die bestehenden Vogesen-Tunnel ein Nadelöhr dar: Sie verfügen derzeit nicht über das für den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) erforderliche Vier-Meter-Profil (P400). Ohne eine Anpassung dieser Tunnel auf das P400-Standardprofil kann kein durchgängiger 4-Meter-Korridor auf der linken Rheinseite geschaffen werden. Die Erweiterung der Tunnelprofile in den Vogesen ist daher eine zwingende Voraussetzung, um die Strecke Antwerpen–Basel vollumfänglich für den Güterverkehr nutzbar zu machen.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der strategischen Bedeutung dieses zweiten Zulaufs für unsere Verlagerungspolitik soll die Schweiz aktiv Unterstützung leisten. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, Frankreich – analog zu den Unterstützungen beim 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken Luino und Simplon-Novara – finanzielle Mittel für den Ausbau der Vogesen-Tunnel in Aussicht zu stellen (erste Kostenschätzung: CHF 60 bis 80 Mio.). Diese Unterstützung soll durch die Umschichtung freiwerdender Gelder aus der Rollenden Landstrasse (RoLa) der Jahre 2026–2028 erfolgen. Mit dieser Investition sichert die Schweiz die rechtzeitige Realisierung eines belastbaren linksrheinischen NEAT-Zubringers. Dies stärkt die Ausweichkapazitäten im Transitverkehr, erhöht die Systemresilienz und trägt entscheidend dazu bei, die Verlagerungsziele – insbesondere die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene – nachhaltig zu erreichen.</p>
    • <span><p><span>Das Parlament hat dem Bundesrat mit den Motionen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203003"><u><span>20.3003</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243389"><u><span>24.3389</span></u></a><span> bereits Aufträge erteilt, den Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers zwischen Metz und Strasbourg durch den Abschluss eines Staatsvertrags und durch das Inaussichtstellen einer finanziellen Unterstützung für den Ausbau des Lichtraumprofils durch die Schweiz voranzutreiben. </span></p><p><span>Zur Umsetzung dieser parlamentarischen Aufträge haben der Vorsteher des UVEK, Bundesrat Albert Rösti, und der zuständige französische Minister, Philippe Tabarot, am 11. Februar 2025 eine Absichtserklärung zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs auf der linken Rheinseite unterzeichnet. Die Erklärung hat unter anderem zum Ziel, Umsetzungsmassnahmen und Modalitäten für die Anpassung des Lichtraumprofils zu erarbeiten. Hierzu hat der zuständige französisch-schweizerische Lenkungsausschusses (sog. COPIL franco-suisse) am 5. Juni 2025 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe soll bis im 2. Halbjahr 2027 die Entscheidungsgrundlagen für die Umsetzung konkreter Massnahmen mit einer verlässlichen Kostenschätzung erarbeiten. Diese stellen dann die Grundlagen für eine Vereinbarung der Schweiz mit Frankreich und gegebenenfalls Belgien zur Umsetzung der Massnahmen dar. </span></p><p><span>Da für die Jahre 2026–2028 noch keine baureifen Projekte für den Ausbau des Lichtraumprofils vorliegen, können die freiwerdenden Mittel der Rollenden Landstrasse aus den Jahren 2026–2028 nicht für diese Massnahmen eingesetzt werden.</span></p><p><span>Darüber hinaus ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Mitfinanzierung nicht über den allgemeinen Bundeshaushalt, sondern – wie bei anderen bereits beschlossenen Bahninfrastrukturprojekten im Ausland, bei denen der Bund mitfinanziert – über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) erfolgen würde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den linksrheinischen NEAT-Zubringer Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke zeitnah auszubauen. Insbesondere soll die Schweiz die dafür erforderliche Profilanpassung der Vogesen-Tunnel vollständig finanzieren und hierfür vorrangig die freiwerdenden Mittel der Rollenden Landstrasse (RoLa) aus den Jahren 2026–2028 einsetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die NEAT hat die Kapazität des alpenquerenden Gütertransitverkehrs durch die Schweiz deutlich erhöht. Allerdings ist der wichtigste nördliche Zulauf, die rechtsrheinische Rheintalbahn in Deutschland, bereits heute überlastet und äusserst störanfällig. Verzögerungen beim dortigen Ausbau (voraussichtliche Fertigstellung erst 2042) verschärfen dieses Engpassproblem. Um die Resilienz des Systems zu stärken, braucht es dringend einen zweiten Nordzulauf zur NEAT.</p>
    • Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern

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