Kohärente, engagierte und zielgerichtete Aussenpolitik. Wird der Bundesrat seinen Worten endlich Taten folgen lassen?
- ShortId
-
25.3553
- Id
-
20253553
- Updated
-
14.11.2025 02:53
- Language
-
de
- Title
-
Kohärente, engagierte und zielgerichtete Aussenpolitik. Wird der Bundesrat seinen Worten endlich Taten folgen lassen?
- AdditionalIndexing
-
08;09;52;1231;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Über die Umsetzung der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 (APS 24–27) legt der Bundesrat im Detail in den jährlichen Aussenpolitischen Berichten Rechenschaft ab, zuletzt im Aussenpolitischen Bericht 2024 (APB 2024), welche jeweils der Bundesversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 1: Wie in der APS 24–27 festgehalten, soll die europäische Dimension der Schweizer Aussenpolitik aufgrund des veränderten weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Rahmens in den kommenden Jahren gestärkt werden. Hierfür stabilisiert und entwickelt der Bundesrat einerseits die Beziehungen mit der EU weiter. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat am 20. Dezember 2024 mit Befriedigung vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket von Abkommen Kenntnis genommen.</span><span> </span><span>Er hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Abkommen mit der EU gutgeheissen und die Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Oktober 2025.</span><em><span> </span></em><span>Darüber hinaus will der Bundesrat auch die bilateralen Beziehungen mit europäischen Partnern, inkl. des Vereinigten Königreichs, stärken und strategisch nützen. Dies gilt insbesondere für die Nachbarstaaten und Grenzregionen. Die APS 24–27 hält auch fest, dass der Bundesrat eine fallweise Beteiligung an industriepolitischen Massnahmen der europäischen Partner prüft, wobei eine protektionistische Ausgestaltung industriepolitischer Initiativen nicht im Interesse der Schweiz ist. Darüber hinaus hat der Bundesrat im Lagebericht 2024 und im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024 festgehalten, dass er grundsätzlich keinen industriepolitischen Ansatz im vertikalen Sinne verfolgt und stattdessen auf eine kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Unternehmen setzt. Der Bundesrat wird jedoch auch die Interessenwahrung der Schweiz insbesondere gegenüber aussereuropäischen G20-Staaten weiter stärken. An diesem Ziel hält der Bundesrat fest, denn die USA sind für Wohlstand und Sicherheit der Schweiz weiterhin von grosser Bedeutung. Dem Bundesrat ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum zu stärken sowie die grossen Kommunikationsplattformen und grossen Suchmaschinen zu mehr Transparenz zu verpflichten. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung dieser Dienste entscheiden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 2: Der Bundesrat ist tief bestürzt über das unerträgliche menschliche Leid in Gaza und fordert die strikte Einhaltung des Völkerrechts, uneingeschränkten humanitären Zugang, eine sofortige Waffenruhe und die Freilassung der Geiseln durch die Hamas. Das humanitäre Völkerrecht wird zurzeit von beiden Konfliktparteien verletzt und der Bundesrat verurteilt diese Verletzungen. Bei der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Gewährleistung humanitärer Hilfe besteht kein Ermessensspielraum. Israel muss sicherstellen, dass humanitäre Hilfe unverzüglich, ungehindert und in ausreichendem Umfang geleistet werden kann – im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht</span><span>.</span><span> </span><span>Als Besatzungsmacht trägt Israel gemäss Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 3: Der Bundesrat ist sich der aktuellen geopolitischen und finanziellen Risiken für das internationale Genf bewusst. Er wird den Räten in naher Zukunft eine neue Gaststaatsbotschaft überweisen. Gleichzeitig zeigen erfolgreich auf hoher Ebene durchgeführte internationale Treffen (beispielsweise das Treffen zwischen den USA und China im Handelsstreit), dass das internationale Genf weiterhin als neutraler Ort für Verhandlungen geschätzt und genutzt wird. Zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Motion 25.3317 Walder «Die Strategie zur internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 muss überarbeitet werden, um den geostrategischen Umwälzungen seit Anfang 2025 Rechnung zu tragen». </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 4: Mit dem thematischen Schwerpunkt Umwelt in der APS 24–27 bekennt sich der Bundesrat zu einer ambitionierten Klima- und Biodiversitätspolitik. Der Bundesrat hat im Jahr 2022 entschieden, auf eine Kandidatur der Schweiz als Gastgeberin für die Klima COP31 sowie im Jahr 2023 auf die Durchführung einer Biodiversitäts-COP zu verzichten. Dies u.a. wegen den voraussichtlich hohen finanziellen und personellen Kosten die die Organisation solcher Konferenzen generieren würden (rund 300 Mio. CHF für die Klima COP). Ebenfalls aus Effizienz- und auch aus Umweltschutzgründen achtet der Bundesrat generell auf kleine Delegationen an multilateralen Konferenzen. Die Schweiz setzt sich aber weiterhin in allen relevanten multilateralen Gremien gemäss den relevanten Zielen der APS 24–27 für die Stärkung der Umwelt- und Klimagouvernanz ein. Was die Nachhaltigkeit in den Freihandelsabkommen (FHA) angeht, so setzen sich die Schweiz und die EFTA-Staaten dafür ein, dass jedes neue oder modernisierte FHA umfassende Bestimmungen im Bereich des Umweltschutzes und Arbeitsrechts enthält. Der Inhalt der Nachhaltigkeitsbestimmungen in den FHA der Schweiz und der EFTA ist in der Substanz sehr ähnlich wie derjenige der EU. Der Bundesrat wird in den kommenden Monaten eine Auslegeordnung zur internationalen Umweltfinanzierung vornehmen. Wie er in seiner Antwort auf die Interpellation 23.3830 Chassot «Schweizer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025» dargelegt hat, sind die Möglichkeiten, die Klimaaktivitäten im Rahmen der Verpflichtungskredite der internationalen Zusammenarbeit zu erhöhen, ohne dass dies auf Kosten anderer Entwicklungsthemen geht, ausgeschöpft.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Aussenpolitischen Strategie 2024‒2027 mehrere Schwerpunkte definiert, jedoch bleibt der eingeschlagene Kurs in unseren Augen oft unerkennbar und inkohärent. Vier Beispiele:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um die in unserer Verfassung verankerten Werte der Demokratie und der Menschenrechte zu stärken? Angesichts illiberaler und autoritärer Regierungen muss die Schweiz ihre Beziehungen zu den demokratischen Staaten Europas ausbauen. Warum unterstützt der Bundesrat die Bilateralen III nicht beherzter? Warum lehnt der Bundesrat ab, sich am Europäischen Demokratiefonds zu beteiligen? Oder eine Industriestrategie in Zusammenarbeit mit der EU zu erarbeiten? Und warum bietet er Trump zusätzliche Verträge im Onlinebereich an, anstatt mit der EU zusammenzuarbeiten bei der Regulierung dieser Plattformen, die Hauptverbreiterinnen von Desinformation sind? </p><p>2. Warum weicht der Bundesrat von seiner Neutralität ab, um eine pro-israelische Politik zu betreiben? Die Schweiz vertritt in völkerrechtlichen Belangen seit jeher eine neutrale Haltung und äussert sich dementsprechend. Das hat sie bei der russischen Invasion der Ukraine und angesichts der Verbrechen der Hamas im Jahr 2023 entschlossen getan. </p><p>Warum bekundet die Schweiz nicht die gleiche Entschlossenheit angesichts der Besetzung der palästinensischen Gebiete und der Massaker an Zivilistinnen und Zivilisten, welche die israelischen Verteidigungsstreitkräfte seit fast zwei Jahren begehen und damit das humanitäre Völkerrecht schwer verletzen?</p><p>3. Der Bundesrat sollte sich aktiv für die Gaststaatpolitik einsetzen. Wird er angesichts der Angriffe auf den Multilateralismus und der Risiken für die zentrale Stellung der Schweiz seine Strategie zur Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit (IZA) überdenken? Welche konkreten Massnahmen hat er ergriffen, um den Multilateralismus und Institutionen mit Sitz in der Schweiz zu verteidigen, die für unser Land und seine «Soft Power» entscheidend sind, wie die UNO, das IKRK, die WTO oder die WHO?</p><p>4. Was hat der Bundesrat unternommen, um der Umwelt wirklich Vorrang einzuräumen? Stehen seine Weigerung, sich für eine Klimakonferenz und Biodiversitätskonferenz zu bewerben, und die Reduzierung der Schweizer Delegationen bei diesen Konferenzen in einem Zusammenhang mit seinen Prioritäten? Warum ist die Schweiz in den Freihandelsabkommen in Sachen Nachhaltigkeit zurückhaltender als unsere europäischen Partner? Hat der Bundesrat eine Strategie zur finanziellen Unterstützung des Globalen Südens bei der Klima-Transition und der Anpassung an den Klimawandel, damit er nicht 90 Prozent der IZA-Mittel abschöpfen muss, wie er es momentan tut? </p>
- Kohärente, engagierte und zielgerichtete Aussenpolitik. Wird der Bundesrat seinen Worten endlich Taten folgen lassen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Über die Umsetzung der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 (APS 24–27) legt der Bundesrat im Detail in den jährlichen Aussenpolitischen Berichten Rechenschaft ab, zuletzt im Aussenpolitischen Bericht 2024 (APB 2024), welche jeweils der Bundesversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 1: Wie in der APS 24–27 festgehalten, soll die europäische Dimension der Schweizer Aussenpolitik aufgrund des veränderten weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Rahmens in den kommenden Jahren gestärkt werden. Hierfür stabilisiert und entwickelt der Bundesrat einerseits die Beziehungen mit der EU weiter. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat am 20. Dezember 2024 mit Befriedigung vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket von Abkommen Kenntnis genommen.</span><span> </span><span>Er hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Abkommen mit der EU gutgeheissen und die Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Oktober 2025.</span><em><span> </span></em><span>Darüber hinaus will der Bundesrat auch die bilateralen Beziehungen mit europäischen Partnern, inkl. des Vereinigten Königreichs, stärken und strategisch nützen. Dies gilt insbesondere für die Nachbarstaaten und Grenzregionen. Die APS 24–27 hält auch fest, dass der Bundesrat eine fallweise Beteiligung an industriepolitischen Massnahmen der europäischen Partner prüft, wobei eine protektionistische Ausgestaltung industriepolitischer Initiativen nicht im Interesse der Schweiz ist. Darüber hinaus hat der Bundesrat im Lagebericht 2024 und im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024 festgehalten, dass er grundsätzlich keinen industriepolitischen Ansatz im vertikalen Sinne verfolgt und stattdessen auf eine kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Unternehmen setzt. Der Bundesrat wird jedoch auch die Interessenwahrung der Schweiz insbesondere gegenüber aussereuropäischen G20-Staaten weiter stärken. An diesem Ziel hält der Bundesrat fest, denn die USA sind für Wohlstand und Sicherheit der Schweiz weiterhin von grosser Bedeutung. Dem Bundesrat ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum zu stärken sowie die grossen Kommunikationsplattformen und grossen Suchmaschinen zu mehr Transparenz zu verpflichten. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung dieser Dienste entscheiden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 2: Der Bundesrat ist tief bestürzt über das unerträgliche menschliche Leid in Gaza und fordert die strikte Einhaltung des Völkerrechts, uneingeschränkten humanitären Zugang, eine sofortige Waffenruhe und die Freilassung der Geiseln durch die Hamas. Das humanitäre Völkerrecht wird zurzeit von beiden Konfliktparteien verletzt und der Bundesrat verurteilt diese Verletzungen. Bei der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Gewährleistung humanitärer Hilfe besteht kein Ermessensspielraum. Israel muss sicherstellen, dass humanitäre Hilfe unverzüglich, ungehindert und in ausreichendem Umfang geleistet werden kann – im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht</span><span>.</span><span> </span><span>Als Besatzungsmacht trägt Israel gemäss Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 3: Der Bundesrat ist sich der aktuellen geopolitischen und finanziellen Risiken für das internationale Genf bewusst. Er wird den Räten in naher Zukunft eine neue Gaststaatsbotschaft überweisen. Gleichzeitig zeigen erfolgreich auf hoher Ebene durchgeführte internationale Treffen (beispielsweise das Treffen zwischen den USA und China im Handelsstreit), dass das internationale Genf weiterhin als neutraler Ort für Verhandlungen geschätzt und genutzt wird. Zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Motion 25.3317 Walder «Die Strategie zur internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 muss überarbeitet werden, um den geostrategischen Umwälzungen seit Anfang 2025 Rechnung zu tragen». </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Frage 4: Mit dem thematischen Schwerpunkt Umwelt in der APS 24–27 bekennt sich der Bundesrat zu einer ambitionierten Klima- und Biodiversitätspolitik. Der Bundesrat hat im Jahr 2022 entschieden, auf eine Kandidatur der Schweiz als Gastgeberin für die Klima COP31 sowie im Jahr 2023 auf die Durchführung einer Biodiversitäts-COP zu verzichten. Dies u.a. wegen den voraussichtlich hohen finanziellen und personellen Kosten die die Organisation solcher Konferenzen generieren würden (rund 300 Mio. CHF für die Klima COP). Ebenfalls aus Effizienz- und auch aus Umweltschutzgründen achtet der Bundesrat generell auf kleine Delegationen an multilateralen Konferenzen. Die Schweiz setzt sich aber weiterhin in allen relevanten multilateralen Gremien gemäss den relevanten Zielen der APS 24–27 für die Stärkung der Umwelt- und Klimagouvernanz ein. Was die Nachhaltigkeit in den Freihandelsabkommen (FHA) angeht, so setzen sich die Schweiz und die EFTA-Staaten dafür ein, dass jedes neue oder modernisierte FHA umfassende Bestimmungen im Bereich des Umweltschutzes und Arbeitsrechts enthält. Der Inhalt der Nachhaltigkeitsbestimmungen in den FHA der Schweiz und der EFTA ist in der Substanz sehr ähnlich wie derjenige der EU. Der Bundesrat wird in den kommenden Monaten eine Auslegeordnung zur internationalen Umweltfinanzierung vornehmen. Wie er in seiner Antwort auf die Interpellation 23.3830 Chassot «Schweizer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025» dargelegt hat, sind die Möglichkeiten, die Klimaaktivitäten im Rahmen der Verpflichtungskredite der internationalen Zusammenarbeit zu erhöhen, ohne dass dies auf Kosten anderer Entwicklungsthemen geht, ausgeschöpft.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Aussenpolitischen Strategie 2024‒2027 mehrere Schwerpunkte definiert, jedoch bleibt der eingeschlagene Kurs in unseren Augen oft unerkennbar und inkohärent. Vier Beispiele:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um die in unserer Verfassung verankerten Werte der Demokratie und der Menschenrechte zu stärken? Angesichts illiberaler und autoritärer Regierungen muss die Schweiz ihre Beziehungen zu den demokratischen Staaten Europas ausbauen. Warum unterstützt der Bundesrat die Bilateralen III nicht beherzter? Warum lehnt der Bundesrat ab, sich am Europäischen Demokratiefonds zu beteiligen? Oder eine Industriestrategie in Zusammenarbeit mit der EU zu erarbeiten? Und warum bietet er Trump zusätzliche Verträge im Onlinebereich an, anstatt mit der EU zusammenzuarbeiten bei der Regulierung dieser Plattformen, die Hauptverbreiterinnen von Desinformation sind? </p><p>2. Warum weicht der Bundesrat von seiner Neutralität ab, um eine pro-israelische Politik zu betreiben? Die Schweiz vertritt in völkerrechtlichen Belangen seit jeher eine neutrale Haltung und äussert sich dementsprechend. Das hat sie bei der russischen Invasion der Ukraine und angesichts der Verbrechen der Hamas im Jahr 2023 entschlossen getan. </p><p>Warum bekundet die Schweiz nicht die gleiche Entschlossenheit angesichts der Besetzung der palästinensischen Gebiete und der Massaker an Zivilistinnen und Zivilisten, welche die israelischen Verteidigungsstreitkräfte seit fast zwei Jahren begehen und damit das humanitäre Völkerrecht schwer verletzen?</p><p>3. Der Bundesrat sollte sich aktiv für die Gaststaatpolitik einsetzen. Wird er angesichts der Angriffe auf den Multilateralismus und der Risiken für die zentrale Stellung der Schweiz seine Strategie zur Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit (IZA) überdenken? Welche konkreten Massnahmen hat er ergriffen, um den Multilateralismus und Institutionen mit Sitz in der Schweiz zu verteidigen, die für unser Land und seine «Soft Power» entscheidend sind, wie die UNO, das IKRK, die WTO oder die WHO?</p><p>4. Was hat der Bundesrat unternommen, um der Umwelt wirklich Vorrang einzuräumen? Stehen seine Weigerung, sich für eine Klimakonferenz und Biodiversitätskonferenz zu bewerben, und die Reduzierung der Schweizer Delegationen bei diesen Konferenzen in einem Zusammenhang mit seinen Prioritäten? Warum ist die Schweiz in den Freihandelsabkommen in Sachen Nachhaltigkeit zurückhaltender als unsere europäischen Partner? Hat der Bundesrat eine Strategie zur finanziellen Unterstützung des Globalen Südens bei der Klima-Transition und der Anpassung an den Klimawandel, damit er nicht 90 Prozent der IZA-Mittel abschöpfen muss, wie er es momentan tut? </p>
- Kohärente, engagierte und zielgerichtete Aussenpolitik. Wird der Bundesrat seinen Worten endlich Taten folgen lassen?
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