Stellen Schweizer Kontrollschilder ein Sicherheitsrisiko dar?
- ShortId
-
25.3557
- Id
-
20253557
- Updated
-
14.11.2025 02:58
- Language
-
de
- Title
-
Stellen Schweizer Kontrollschilder ein Sicherheitsrisiko dar?
- AdditionalIndexing
-
48;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Über die Verwendung von gefälschten Kontrollschildern gibt es keine schweizweite Statistik. Das an der Grenze präsente Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat gemäss seinen eigenen Erhebungen seit 2024 in rund 20 Fällen gefälschte Schweizer Kennzeichen festgestellt. Kriminelle Gruppen verwenden häufig gefälschte (ausländische) oder gestohlene Kontrollschilder (in- und ausländische), um Delikte in der Schweiz zu begehen. Dabei werden die gestohlenen Schilder oft von typgleichen Fahrzeugen entwendet, um die Identifikation zu erschweren. Darunter fanden sich zwei Fälle von mitgeführten, nicht montierten Kennzeichen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) erfasst mithilfe von Kameras die Kontrollschilder von Fahrzeugen. Diese Kameras können jedoch keine gefälschten Schilder erkennen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Das Sicherheitsmerkmal «unauslöschliches Identifikationszeichen» der Schweizer Kontrollschilder weist eine hohe Fälschungssicherheit auf. Dieses Merkmal besteht aus den Buchstaben «CH» und den letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres auf der reflektierenden Kontrollschilderfolie. Fälschungen können bei physischen Kontrollen zuverlässig erkannt werden.</span></p><p><span>Mittel- bis langfristig könnten zusätzliche Sicherheitsmerkmale oder die Digitalisierung des Kontrollschildes zu fälschungssichereren Schildern führen. Das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) beobachtet die Entwicklungen in diesem Bereich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Dem Bundesrat ist die Problematik der Herstellung von täuschend echt wirkenden Kontrollschildern im Ausland bekannt. Da die Kontrollschilder gemäss Artikel 87 Absatz 5 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) im Eigentum der Kantone stehen, obliegt es jedoch vorab ihnen, auf entsprechende Angebote zu reagieren und gegebenenfalls die Strafverfolgung zu initiieren. Gemäss dem Wappenschutzgesetz (SR 232.21) kann namentlich bereits der Import eines Gegenstandes, der mit einem geschützten Kantonswappen versehen ist, eine Strafbarkeit begründen. Das BAZG kann unterstützend wirken, indem es gefälschte Kontrollschilder aus dem Ausland sicherstellt und das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt darüber informiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die Produktion von Kontrollschildern richtet sich nach den zwingenden Vorgaben gemäss den Artikeln 82 ff. VZV einerseits und den durch das ASTRA erlassenen (An-)Weisungen andererseits. Letztere gehen aktuell auf das Jahr 1987 zurück. Alle gegenwärtigen Produzenten können die geltenden Vorgaben einhalten. Im Falle einer Anpassung der Vorgaben wäre zu prüfen, ob weiterhin alle Produzenten in der Lage wären, unter den erhöhten Anforderungen Kontrollschilder zu produzieren.</span></p></span>
- <p>Dem Schweizer Pass und den Schweizer Banknoten wird nachgesagt, zu den schönsten und sichersten der Welt zu gehören. Während die Ästhetik des Schweizer Kontrollschilds unbestritten ist, ist seine Sicherheit auf dem Niveau des Jahres 1971 stehen geblieben. Wie man aus Schweizer Sicherheitskreisen vernimmt, werden an den Schweizer Grenzen immer häufiger Fahrzeuge mit gefälschten Schweizer Kontrollschildern aufgegriffen, was vermutlich nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Sind dem Bundesrat die Anzahl der Fälle (aufgeschlüsselt nach Ausland, Grenze und Inland) bekannt, bei denen gefälschte Schweizer Kennzeichen verwendet werden? Falls dem Bundesrat keine genauen Zahlen vorliegen, kann er das Problem näher beschreiben?</li><li>Bekanntlich sind die meisten Grenzübergänge mit AFV (Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung) Kameras ausgestattet. Wie wird sichergestellt, dass nicht gefälschte Schweizer Kontrollschilder verwendet werden, die die AFV wirkungslos machen?</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Schweizer Kontrollschild bezüglich der Sicherheitsmerkmale mit anderen Staaten mithalten kann? Wie will der Bundesrat dies ändern?</li><li>Im Ausland kann man sich Kontrollschilder bestellen, die offiziellen Schweizer Schildern täuschend ähnlich sehen. Was unternimmt der Bundesrat dagegen?</li><li>Sind aus der Sicht des Bundesrats die heutigen Hersteller von Schweizer Kontrollschildern alle in der Lage, mit der technologischen Weiterentwicklung Schritt zu halten und alle modernen Sicherheitsmerkmale anzubieten?</li></ol>
- Stellen Schweizer Kontrollschilder ein Sicherheitsrisiko dar?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Über die Verwendung von gefälschten Kontrollschildern gibt es keine schweizweite Statistik. Das an der Grenze präsente Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat gemäss seinen eigenen Erhebungen seit 2024 in rund 20 Fällen gefälschte Schweizer Kennzeichen festgestellt. Kriminelle Gruppen verwenden häufig gefälschte (ausländische) oder gestohlene Kontrollschilder (in- und ausländische), um Delikte in der Schweiz zu begehen. Dabei werden die gestohlenen Schilder oft von typgleichen Fahrzeugen entwendet, um die Identifikation zu erschweren. Darunter fanden sich zwei Fälle von mitgeführten, nicht montierten Kennzeichen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) erfasst mithilfe von Kameras die Kontrollschilder von Fahrzeugen. Diese Kameras können jedoch keine gefälschten Schilder erkennen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Das Sicherheitsmerkmal «unauslöschliches Identifikationszeichen» der Schweizer Kontrollschilder weist eine hohe Fälschungssicherheit auf. Dieses Merkmal besteht aus den Buchstaben «CH» und den letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres auf der reflektierenden Kontrollschilderfolie. Fälschungen können bei physischen Kontrollen zuverlässig erkannt werden.</span></p><p><span>Mittel- bis langfristig könnten zusätzliche Sicherheitsmerkmale oder die Digitalisierung des Kontrollschildes zu fälschungssichereren Schildern führen. Das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) beobachtet die Entwicklungen in diesem Bereich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Dem Bundesrat ist die Problematik der Herstellung von täuschend echt wirkenden Kontrollschildern im Ausland bekannt. Da die Kontrollschilder gemäss Artikel 87 Absatz 5 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) im Eigentum der Kantone stehen, obliegt es jedoch vorab ihnen, auf entsprechende Angebote zu reagieren und gegebenenfalls die Strafverfolgung zu initiieren. Gemäss dem Wappenschutzgesetz (SR 232.21) kann namentlich bereits der Import eines Gegenstandes, der mit einem geschützten Kantonswappen versehen ist, eine Strafbarkeit begründen. Das BAZG kann unterstützend wirken, indem es gefälschte Kontrollschilder aus dem Ausland sicherstellt und das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt darüber informiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die Produktion von Kontrollschildern richtet sich nach den zwingenden Vorgaben gemäss den Artikeln 82 ff. VZV einerseits und den durch das ASTRA erlassenen (An-)Weisungen andererseits. Letztere gehen aktuell auf das Jahr 1987 zurück. Alle gegenwärtigen Produzenten können die geltenden Vorgaben einhalten. Im Falle einer Anpassung der Vorgaben wäre zu prüfen, ob weiterhin alle Produzenten in der Lage wären, unter den erhöhten Anforderungen Kontrollschilder zu produzieren.</span></p></span>
- <p>Dem Schweizer Pass und den Schweizer Banknoten wird nachgesagt, zu den schönsten und sichersten der Welt zu gehören. Während die Ästhetik des Schweizer Kontrollschilds unbestritten ist, ist seine Sicherheit auf dem Niveau des Jahres 1971 stehen geblieben. Wie man aus Schweizer Sicherheitskreisen vernimmt, werden an den Schweizer Grenzen immer häufiger Fahrzeuge mit gefälschten Schweizer Kontrollschildern aufgegriffen, was vermutlich nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Sind dem Bundesrat die Anzahl der Fälle (aufgeschlüsselt nach Ausland, Grenze und Inland) bekannt, bei denen gefälschte Schweizer Kennzeichen verwendet werden? Falls dem Bundesrat keine genauen Zahlen vorliegen, kann er das Problem näher beschreiben?</li><li>Bekanntlich sind die meisten Grenzübergänge mit AFV (Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung) Kameras ausgestattet. Wie wird sichergestellt, dass nicht gefälschte Schweizer Kontrollschilder verwendet werden, die die AFV wirkungslos machen?</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Schweizer Kontrollschild bezüglich der Sicherheitsmerkmale mit anderen Staaten mithalten kann? Wie will der Bundesrat dies ändern?</li><li>Im Ausland kann man sich Kontrollschilder bestellen, die offiziellen Schweizer Schildern täuschend ähnlich sehen. Was unternimmt der Bundesrat dagegen?</li><li>Sind aus der Sicht des Bundesrats die heutigen Hersteller von Schweizer Kontrollschildern alle in der Lage, mit der technologischen Weiterentwicklung Schritt zu halten und alle modernen Sicherheitsmerkmale anzubieten?</li></ol>
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