Schweizer Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherstellung humanitärer Hilfe im Gazastreifen

ShortId
25.3558
Id
20253558
Updated
14.11.2025 02:58
Language
de
Title
Schweizer Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherstellung humanitärer Hilfe im Gazastreifen
AdditionalIndexing
08;1231;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Zu 1 und 9: Der Bundesrat hat sich wiederholt zur Situation im Nahen Osten geäussert und Verletzungen des Völkerrechts durch Israel und die Hamas verurteilt. Vorwürfe von Völkerrechtsverletzungen müssen unabhängig und transparent untersucht werden. Die Schweiz betont stets – sowohl bilateral wie multilateral – die Pflicht aller Parteien, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Dazu gehört die Verpflichtung zum Schutz der Zivilbevölkerung, zu denen auch das humanitäre Personal zählt, und der zivilen Infrastruktur. Israel trägt als Besatzungsmacht gemäss den Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung in diesem Bereich. Bundesrat Ignazio Cassis hat diese Verpflichtungen bei seinem Treffen mit dem israelischen Aussenminister Gideon Sa’ar im Rahmen seines Besuchs im Nahen Osten (10. und 11. Juni 2025) in Erinnerung gerufen. Analog äussert sich die Schweiz jeweils auch im multilateralen Rahmen, zum Beispiel am 12. Juni 2025 mit der Unterstützung der Resolution A/RES/ES-10/27 der UNO-Generalversammlung. Die Resolution legt auch besonderen Wert auf die Verpflichtung zum Schutz des humanitären Personals, wie sie auch von der im Mai 2024 im Sicherheitsrat von der Schweiz eingebrachten Resolution 2730 in Erinnerung gerufen wird. In ihrer Erklärung vor der Generalversammlung hat die Schweizer Delegation erneut ihre Bestürzung über Angriffe auf humanitäres Personal, Konvois und humanitäre Einrichtungen im Gazastreifen zum Ausdruck gebracht. Die Schweiz verurteilt alle Angriffe dieser Art, auch diejenigen, die von Israel verübt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 2-3 und 5-7: Der Bundesrat fordert die Gewährleistung eines raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs in und durch den gesamten Gazastreifen für alle humanitären Akteure, insbesondere die UNO und ihre Partner. Die Hilfe muss ohne Diskriminierung und in ausreichendem Umfang die gesamte bedürftige Bevölkerung erreichen können. Er bekräftigt, dass der Einsatz von Hunger als Mittel der Kriegführung nach dem humanitären Völkerrecht verboten ist und ein Kriegsverbrechen darstellt. Bundesrat Ignazio Cassis hat seinen israelischen Amtskollegen mehrmals auf die unzureichende humanitäre Hilfe und die Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht hingewiesen. Dazu gehört die Verpflichtung, die Versorgung der ganzen Bevölkerung im Territorium unter seiner Kontrolle sicherzustellen. Um den ihnen durch das humanitäre Völkerrecht gewährten Zugang nutzen zu können, wird von humanitären Organisationen erwartet die humanitären Prinzipien (Menschlichkeit, Unparteilichkeit) einzuhalten. Militarisierte Hilfe gefährdet die Einhaltung dieser Prinzipien und internationaler Normen. Der Bundesrat ist besorgt über die zahlreichen zivilen Opfer in der Umgebung der Verteilzentren der Gaza Humanitarian Foundation. Diese Vorfälle müssen unabhängig untersucht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 4: Die Konfliktparteien sind völkerrechtlich verpflichtet, die Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu schützen, sie möglichst aus der Nähe militärischer Ziele zu entfernen und unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um Verwundete und Kranke zu suchen, zu bergen und zu evakuieren. Es ist verboten, die Anwesenheit der Zivilbevölkerung zu nutzen, um bestimmte Punkte, Gebiete oder Streitkräfte vor militärischen Operationen zu schützen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 8: Der Bundesrat fordert seit dem 7. Oktober 2023 die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Geiseln durch die Hamas. Er erinnert daran, dass Geiselnahmen gemäss dem humanitären Völkerrecht ein Kriegsverbrechen darstellen. Die Freilassung der Geiseln ist ein wichtiges Element der Verhandlungen über einen dauerhaften Waffenstillstand. Der Bundesrat hält an seinen diplomatischen Bemühungen fest, um eine politische Perspektive als Grundlage für die Zwei-Staaten-Lösung zu schaffen.</span></p></span>
  • <p>Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist katastrophal. Die Zivilbevölkerung ist eingekesselt, ohne Fluchtwege, Schutzräume oder ausreichende Versorgung. Täglich sterben Menschen – durch Angriffe auf Spitäler, medizinisches Personal und zivile Infrastruktur. Humanitäre Hilfe wird systematisch blockiert. Hilfsorganisationen wie Médecins Sans Frontières (MSF) kritisieren die zunehmende Militarisierung der Hilfe, bei der Leistungen an politische oder militärische Bedingungen geknüpft werden. Die Gaza Humanitarian Foundation (GHF), von Israel und den USA mitgetragen, ist ein Beispiel: Seit Mai kam es täglich zu Angriffen bei GHF-Zentren. UNO-Generalsekretär Guterres fordert eine unabhängige Untersuchung. Trotzdem hat die Schweiz den EU-Apell für Waffenstillstand, freien Zugang für Hilfsorganisationen und Freilassung der Geisel nicht mitunterzeichnet – ein aussenpolitisches Armutszeugnis für einen Staat, der die Genfer Konventionen mitträgt. Eine klare Haltung der Schweiz ist überfällig.<br>&nbsp;</p><p>Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Weshalb benennt der&nbsp;Bundesrat nicht explizit die Verletzungen des humanitären Völkerrechts, insbesondere die Angriffe auf zivile Infrastruktur und medizinisches Personal im Gazastreifen?</li><li>Kritisiert der Bundesrat die zunehmende Militarisierung der humanitären Hilfe, wie sie etwa von MSF festgestellt wird? Falls ja, wie konkret zeigt sich diese Kritik?</li><li>Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass humanitäre Organisationen ungehindert, sicher und unabhängig im Gazastreifen arbeiten können?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat, dass die palästinensische Zivilbevölkerung faktisch keine Möglichkeit zur Flucht hat und keine Schutzräume existieren? Welche völkerrechtlichen Schlüsse zieht er daraus?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Angriffe auf Zivilist*innen an GHF-Verteilzentren?</li><li>Unterstützt er die von der UNO geforderte unabhängige Untersuchung dieser Vorfälle – und ist er bereit, sie aktiv zu unterstützen?</li><li>Wie positioniert sich der Bundesrat zur Rolle der GHF, deren Aktivitäten international umstritten sind?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass die Ausweitung des Militäreinsatzes das Leben der Geiseln zusätzlich gefährdet – und welche Massnahmen zieht er daraus?</li><li>Ist dem Bundesrat bewusst, dass sein bisheriges Schweigen als Billigung von Völkerrechtsbrüchen wahrgenommen werden kann und wie will er diesem Eindruck entgegentreten?</li></ol>
  • Schweizer Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherstellung humanitärer Hilfe im Gazastreifen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Zu 1 und 9: Der Bundesrat hat sich wiederholt zur Situation im Nahen Osten geäussert und Verletzungen des Völkerrechts durch Israel und die Hamas verurteilt. Vorwürfe von Völkerrechtsverletzungen müssen unabhängig und transparent untersucht werden. Die Schweiz betont stets – sowohl bilateral wie multilateral – die Pflicht aller Parteien, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Dazu gehört die Verpflichtung zum Schutz der Zivilbevölkerung, zu denen auch das humanitäre Personal zählt, und der zivilen Infrastruktur. Israel trägt als Besatzungsmacht gemäss den Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung in diesem Bereich. Bundesrat Ignazio Cassis hat diese Verpflichtungen bei seinem Treffen mit dem israelischen Aussenminister Gideon Sa’ar im Rahmen seines Besuchs im Nahen Osten (10. und 11. Juni 2025) in Erinnerung gerufen. Analog äussert sich die Schweiz jeweils auch im multilateralen Rahmen, zum Beispiel am 12. Juni 2025 mit der Unterstützung der Resolution A/RES/ES-10/27 der UNO-Generalversammlung. Die Resolution legt auch besonderen Wert auf die Verpflichtung zum Schutz des humanitären Personals, wie sie auch von der im Mai 2024 im Sicherheitsrat von der Schweiz eingebrachten Resolution 2730 in Erinnerung gerufen wird. In ihrer Erklärung vor der Generalversammlung hat die Schweizer Delegation erneut ihre Bestürzung über Angriffe auf humanitäres Personal, Konvois und humanitäre Einrichtungen im Gazastreifen zum Ausdruck gebracht. Die Schweiz verurteilt alle Angriffe dieser Art, auch diejenigen, die von Israel verübt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 2-3 und 5-7: Der Bundesrat fordert die Gewährleistung eines raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs in und durch den gesamten Gazastreifen für alle humanitären Akteure, insbesondere die UNO und ihre Partner. Die Hilfe muss ohne Diskriminierung und in ausreichendem Umfang die gesamte bedürftige Bevölkerung erreichen können. Er bekräftigt, dass der Einsatz von Hunger als Mittel der Kriegführung nach dem humanitären Völkerrecht verboten ist und ein Kriegsverbrechen darstellt. Bundesrat Ignazio Cassis hat seinen israelischen Amtskollegen mehrmals auf die unzureichende humanitäre Hilfe und die Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht hingewiesen. Dazu gehört die Verpflichtung, die Versorgung der ganzen Bevölkerung im Territorium unter seiner Kontrolle sicherzustellen. Um den ihnen durch das humanitäre Völkerrecht gewährten Zugang nutzen zu können, wird von humanitären Organisationen erwartet die humanitären Prinzipien (Menschlichkeit, Unparteilichkeit) einzuhalten. Militarisierte Hilfe gefährdet die Einhaltung dieser Prinzipien und internationaler Normen. Der Bundesrat ist besorgt über die zahlreichen zivilen Opfer in der Umgebung der Verteilzentren der Gaza Humanitarian Foundation. Diese Vorfälle müssen unabhängig untersucht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 4: Die Konfliktparteien sind völkerrechtlich verpflichtet, die Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu schützen, sie möglichst aus der Nähe militärischer Ziele zu entfernen und unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um Verwundete und Kranke zu suchen, zu bergen und zu evakuieren. Es ist verboten, die Anwesenheit der Zivilbevölkerung zu nutzen, um bestimmte Punkte, Gebiete oder Streitkräfte vor militärischen Operationen zu schützen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 8: Der Bundesrat fordert seit dem 7. Oktober 2023 die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Geiseln durch die Hamas. Er erinnert daran, dass Geiselnahmen gemäss dem humanitären Völkerrecht ein Kriegsverbrechen darstellen. Die Freilassung der Geiseln ist ein wichtiges Element der Verhandlungen über einen dauerhaften Waffenstillstand. Der Bundesrat hält an seinen diplomatischen Bemühungen fest, um eine politische Perspektive als Grundlage für die Zwei-Staaten-Lösung zu schaffen.</span></p></span>
    • <p>Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist katastrophal. Die Zivilbevölkerung ist eingekesselt, ohne Fluchtwege, Schutzräume oder ausreichende Versorgung. Täglich sterben Menschen – durch Angriffe auf Spitäler, medizinisches Personal und zivile Infrastruktur. Humanitäre Hilfe wird systematisch blockiert. Hilfsorganisationen wie Médecins Sans Frontières (MSF) kritisieren die zunehmende Militarisierung der Hilfe, bei der Leistungen an politische oder militärische Bedingungen geknüpft werden. Die Gaza Humanitarian Foundation (GHF), von Israel und den USA mitgetragen, ist ein Beispiel: Seit Mai kam es täglich zu Angriffen bei GHF-Zentren. UNO-Generalsekretär Guterres fordert eine unabhängige Untersuchung. Trotzdem hat die Schweiz den EU-Apell für Waffenstillstand, freien Zugang für Hilfsorganisationen und Freilassung der Geisel nicht mitunterzeichnet – ein aussenpolitisches Armutszeugnis für einen Staat, der die Genfer Konventionen mitträgt. Eine klare Haltung der Schweiz ist überfällig.<br>&nbsp;</p><p>Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Weshalb benennt der&nbsp;Bundesrat nicht explizit die Verletzungen des humanitären Völkerrechts, insbesondere die Angriffe auf zivile Infrastruktur und medizinisches Personal im Gazastreifen?</li><li>Kritisiert der Bundesrat die zunehmende Militarisierung der humanitären Hilfe, wie sie etwa von MSF festgestellt wird? Falls ja, wie konkret zeigt sich diese Kritik?</li><li>Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass humanitäre Organisationen ungehindert, sicher und unabhängig im Gazastreifen arbeiten können?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat, dass die palästinensische Zivilbevölkerung faktisch keine Möglichkeit zur Flucht hat und keine Schutzräume existieren? Welche völkerrechtlichen Schlüsse zieht er daraus?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Angriffe auf Zivilist*innen an GHF-Verteilzentren?</li><li>Unterstützt er die von der UNO geforderte unabhängige Untersuchung dieser Vorfälle – und ist er bereit, sie aktiv zu unterstützen?</li><li>Wie positioniert sich der Bundesrat zur Rolle der GHF, deren Aktivitäten international umstritten sind?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass die Ausweitung des Militäreinsatzes das Leben der Geiseln zusätzlich gefährdet – und welche Massnahmen zieht er daraus?</li><li>Ist dem Bundesrat bewusst, dass sein bisheriges Schweigen als Billigung von Völkerrechtsbrüchen wahrgenommen werden kann und wie will er diesem Eindruck entgegentreten?</li></ol>
    • Schweizer Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherstellung humanitärer Hilfe im Gazastreifen

Back to List