Natur und Wetter wandeln sich, das Risiko für Naturkatastrophen steigt. Wie weiter?

ShortId
25.3559
Id
20253559
Updated
14.11.2025 02:52
Language
de
Title
Natur und Wetter wandeln sich, das Risiko für Naturkatastrophen steigt. Wie weiter?
AdditionalIndexing
52;24;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Juni 2019 gab es in Dombresson (NE) und in weiteren Dörfern im Val-de-Ruz (NE) nach heftigen Unwettern schwere Überschwemmungen. Im Juni 2021 wurde die Gemeinde Cressier (NE) überschwemmt. Im Juli 2023 wurde die Stadt La Chaux-de-Fonds (NE) von einem noch nie dagewesenen Sturm heimgesucht. Im Juni 2024 verwüstete ein Hochwasser die Stadt Siders (VS). Im Juli 2024 gab es im Maggiatal (TI) heftige Gewitter, die einen Erdrutsch auslösten, und 2025 wurde die Gemeinde Blatten (VS) durch Erdrutsche zerstört. Diese Liste ist nicht abschliessend.</p><p>Die durch solche Naturereignisse verursachten Kosten sind beträchtlich; sie belaufen sich auf mehrere hundert Millionen Franken. Ausserdem ist bekannt, dass es künftig mehr solche Katastrophen geben wird, wodurch die Kosten stetig ansteigen werden.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, ab sofort 80&nbsp;Prozent der Mittel, die für die internationale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind, für die von Naturkatastrophen betroffenen Regionen der Schweiz sowie die Forschung zur Prävention von Naturgefahren und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der betroffenen Regionen bereitzustellen. So soll die finanzielle Belastung von Gemeinden und Kantonen bei Naturkatastrophen verringert werden. Es ist wichtig, diese Mittel bereits heute im Bundeshaushalt vorzusehen, denn Naturkatastrophen verursachen Schäden in Höhe von Hunderten Millionen Franken ‒ ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Regionen. Es ist heute nicht mehr tolerierbar, dass Millionen von Franken in die Entwicklungshilfe im Ausland fliessen, während das Portemonnaie gleichzeitig zu wenig hergibt, um die Katastrophenregionen in der Schweiz zu unterstützen.</p>
  • <span><p><span>Blatten und seine Einwohnerinnen und Einwohner stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Bergsturz hat Schäden in einer Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament noch während der Sommersession 2025 rasch und unbürokratisch einen Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten in der Höhe von 5 Millionen Franken gesprochen. Dieser knüpft an den Beitrag des Kantons Wallis von 10 Millionen Franken an. Für eine präzise Schadenschätzung ist es aber noch zu früh.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Basierend auf Artikel 36 Waldgesetz (WaG; SR 921.0) und Artikel 6 Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) haben die Kantone Anspruch auf Abgeltungen an Schutzmassnahmen. Diese umfassen insbesondere technische Schutzbauten, die Verlegung von Bauten und Anlagen und Vorkehrungen zur Ereignisbewältigung. Nach Naturereignissen werden den Kantonen zudem Abgeltungen an die Kosten für die Sofortmassnahmen und die Wiederherstellung der Schutzbauten geleistet. Der Subventionssatz des Bundes an den Kanton Wallis für Schutzmassnahmen in Blatten beträgt 55 bis 65 Prozent (inkl. Schwerfinanzierbarkeitszuschlag für den Kanton Wallis von 20 Prozent). Der finanzielle Aufwand des Kantons für die Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungen sowie die Verlegung von Bauten und Anlagen und allfällige Schutzbauten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Mit Strukturverbesserungsmitteln des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Kantons Wallis können kurzfristig die Räumung und Zufahrt von Alpen/Sömmerungsbetrieben in der Region Blatten sichergestellt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis bis Ende 2025 eine Gesamtschau über die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die vorgesehenen Massnahmen für die Instandstellung und den Ersatz von Schutzbauten und -anlagen, die nötigen Sofortmassnahmen sowie deren Kosten und Finanzierung zu unterbreiten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gestützt auf diese Gesamtschau können anschliessend weitere Entscheide getroffen werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob 80&nbsp;Prozent der Mittel, die bis anhin für die internationale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind, für die von Naturkatastrophen betroffenen Regionen der Schweiz sowie die Forschung zur Prävention von Naturgefahren und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der betroffenen Regionen bereitgestellt werden können.</p>
  • Natur und Wetter wandeln sich, das Risiko für Naturkatastrophen steigt. Wie weiter?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Juni 2019 gab es in Dombresson (NE) und in weiteren Dörfern im Val-de-Ruz (NE) nach heftigen Unwettern schwere Überschwemmungen. Im Juni 2021 wurde die Gemeinde Cressier (NE) überschwemmt. Im Juli 2023 wurde die Stadt La Chaux-de-Fonds (NE) von einem noch nie dagewesenen Sturm heimgesucht. Im Juni 2024 verwüstete ein Hochwasser die Stadt Siders (VS). Im Juli 2024 gab es im Maggiatal (TI) heftige Gewitter, die einen Erdrutsch auslösten, und 2025 wurde die Gemeinde Blatten (VS) durch Erdrutsche zerstört. Diese Liste ist nicht abschliessend.</p><p>Die durch solche Naturereignisse verursachten Kosten sind beträchtlich; sie belaufen sich auf mehrere hundert Millionen Franken. Ausserdem ist bekannt, dass es künftig mehr solche Katastrophen geben wird, wodurch die Kosten stetig ansteigen werden.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, ab sofort 80&nbsp;Prozent der Mittel, die für die internationale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind, für die von Naturkatastrophen betroffenen Regionen der Schweiz sowie die Forschung zur Prävention von Naturgefahren und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der betroffenen Regionen bereitzustellen. So soll die finanzielle Belastung von Gemeinden und Kantonen bei Naturkatastrophen verringert werden. Es ist wichtig, diese Mittel bereits heute im Bundeshaushalt vorzusehen, denn Naturkatastrophen verursachen Schäden in Höhe von Hunderten Millionen Franken ‒ ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Regionen. Es ist heute nicht mehr tolerierbar, dass Millionen von Franken in die Entwicklungshilfe im Ausland fliessen, während das Portemonnaie gleichzeitig zu wenig hergibt, um die Katastrophenregionen in der Schweiz zu unterstützen.</p>
    • <span><p><span>Blatten und seine Einwohnerinnen und Einwohner stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Bergsturz hat Schäden in einer Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament noch während der Sommersession 2025 rasch und unbürokratisch einen Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten in der Höhe von 5 Millionen Franken gesprochen. Dieser knüpft an den Beitrag des Kantons Wallis von 10 Millionen Franken an. Für eine präzise Schadenschätzung ist es aber noch zu früh.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Basierend auf Artikel 36 Waldgesetz (WaG; SR 921.0) und Artikel 6 Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) haben die Kantone Anspruch auf Abgeltungen an Schutzmassnahmen. Diese umfassen insbesondere technische Schutzbauten, die Verlegung von Bauten und Anlagen und Vorkehrungen zur Ereignisbewältigung. Nach Naturereignissen werden den Kantonen zudem Abgeltungen an die Kosten für die Sofortmassnahmen und die Wiederherstellung der Schutzbauten geleistet. Der Subventionssatz des Bundes an den Kanton Wallis für Schutzmassnahmen in Blatten beträgt 55 bis 65 Prozent (inkl. Schwerfinanzierbarkeitszuschlag für den Kanton Wallis von 20 Prozent). Der finanzielle Aufwand des Kantons für die Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungen sowie die Verlegung von Bauten und Anlagen und allfällige Schutzbauten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Mit Strukturverbesserungsmitteln des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Kantons Wallis können kurzfristig die Räumung und Zufahrt von Alpen/Sömmerungsbetrieben in der Region Blatten sichergestellt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis bis Ende 2025 eine Gesamtschau über die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die vorgesehenen Massnahmen für die Instandstellung und den Ersatz von Schutzbauten und -anlagen, die nötigen Sofortmassnahmen sowie deren Kosten und Finanzierung zu unterbreiten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gestützt auf diese Gesamtschau können anschliessend weitere Entscheide getroffen werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob 80&nbsp;Prozent der Mittel, die bis anhin für die internationale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind, für die von Naturkatastrophen betroffenen Regionen der Schweiz sowie die Forschung zur Prävention von Naturgefahren und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der betroffenen Regionen bereitgestellt werden können.</p>
    • Natur und Wetter wandeln sich, das Risiko für Naturkatastrophen steigt. Wie weiter?

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