Einführung einer Luxussteuer auf besonders leistungsstarke und schwere Motorfahrzeuge
- ShortId
-
25.3562
- Id
-
20253562
- Updated
-
14.11.2025 02:53
- Language
-
de
- Title
-
Einführung einer Luxussteuer auf besonders leistungsstarke und schwere Motorfahrzeuge
- AdditionalIndexing
-
2446;48;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der motorisierte Individualverkehr ist für einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen und anderer Umweltbelastungen verantwortlich. Gleichzeitig steigt der Anteil von besonders leistungsstarken und schweren Fahrzeugen auf Schweizer Strassen – darunter SUVs und Sportwagen mit hohem Energieverbrauch und überdurchschnittlichem Platzbedarf. Die grossen, schweren Fahrzeuge untergraben die Umweltziele der Schweiz: Sie verbrauchen unnötig Ressourcen, verursachen mehr Emissionen wie CO2, Lärm und Pneuabrieb. Ausserdem stellen grosse Fahrzeuge ein Problem für die Verkehrssicherheit dar: Die Infrastruktur ist nicht für diese Fahrzeuge ausgelegt, sie sind eine grössere Gefahr für Insassen kleinerer Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu Fuss und auf dem Velo.</p><p>Das italienische Modell des „Superbollo“ stellt ein wirksames Lenkungsinstrument dar: Wer besonders viel Leistung beansprucht, zahlt auch überproportional mehr. Es setzt finanzielle Anreize für einen effizienteren Fahrzeugmarkt, schont Ressourcen und fördert die ökologische Mobilitätswende.</p><p>Eine Luxusabgabe auf besonders klimaschädliche Fahrzeuge ermöglicht eine gerechtere Belastung nach dem Verursacherprinzip. Die Einnahmen können zweckgebunden für klimaschonende Verkehrsformen verwendet werden – etwa zur Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur oder zur Förderung der aktiven Mobilität.</p><p>Ein national einheitlicher Ansatz ist nötig, um Steuerflucht durch interkantonale Zulassung zu verhindern.</p>
- <span><p><span>Mit der vorliegenden Motion nimmt die Motionärin ein Anliegen auf, welches in ähnlicher Form bereits Gegenstand des </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243310"><u><span>24.3310 Po. Schlatter ""SUVisierung" der Schweiz stoppen. Es braucht einen Massnahmenplan gegen übergrosse und übermotorisierte Autos"</span></u></a><span> gebildet hat. Die damaligen Ausführungen in der Stellungnahme des Bundesrates sind weiterhin gültig. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die lenkungswirksame Besteuerung von Motorfahrzeugen nach Gewicht und Leistung fällt in die Zuständigkeit der Kantone und wird dort teilweise bereits umgesetzt. Die Einführung einer nationalen Zusatzsteuer zur bestehenden Motorfahrzeugsteuer würde eine Anpassung der Bundesverfassung bedingen. Der Bundesrat lehnt die Ausarbeitung einer solchen Vorlage ab, zumal das Anliegen der Motion erst kürzlich geprüft und vom Nationalrat verworfen wurde </span><span>(</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233101"><u><span>23.3101 Mo. Pasquier-Eichenberger "Mehr Anreize für weniger Umweltverschmutzung beim Kauf eines Autos"</span></u></a><span>, </span><span>die eine Anpassung des in der Kompetenz des Bundes liegenden Automobilsteuergesetzes verlangt hatte).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Ferner ist die Gewichtszunahme der zugelassenen Personenwagen unter anderem auch auf die Komfortausstattung (inklusive Fahrassistenzsysteme) und die Elektrifizierung (Batterien) zurückzuführen. Elektrofahrzeuge sind oftmals verhältnismässig kräftig motorisiert. Von einer Zusatzsteuer auf leistungsstarken und schweren Motorfahrzeugen, wie sie die Motion verlangt, wären Elektrofahrzeuge überproportional stark betroffen, was sich ungünstig auf deren Verbreitung und das Erreichen der Klimaziele auswirken könnte.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer nationalen, progressiven Zusatzsteuer auf besonders leistungsstarke und schwere Motorfahrzeuge (sog. „Superbollo“) zu schaffen.</p><p>Diese Steuer soll:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>ab einer definierten Schwelle der Motorleistung (z.B. 225 PS oder 165 kW) und des Fahrzeuggewichts (z.B. 2 t) erhoben werden;</li><li>mit zunehmender Leistung progressiv ansteigen;</li><li>jährlich erhoben werden, zusätzlich zur bestehenden Motorfahrzeugsteuer;</li><li>kantonal einheitlich geregelt und vollumfänglich zweckgebunden für ökologische Verkehrs- oder Klimaschutzprojekte verwendet werden (z. B. E-Mobilitätsinfrastruktur, Öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr).</li></ol>
- Einführung einer Luxussteuer auf besonders leistungsstarke und schwere Motorfahrzeuge
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der motorisierte Individualverkehr ist für einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen und anderer Umweltbelastungen verantwortlich. Gleichzeitig steigt der Anteil von besonders leistungsstarken und schweren Fahrzeugen auf Schweizer Strassen – darunter SUVs und Sportwagen mit hohem Energieverbrauch und überdurchschnittlichem Platzbedarf. Die grossen, schweren Fahrzeuge untergraben die Umweltziele der Schweiz: Sie verbrauchen unnötig Ressourcen, verursachen mehr Emissionen wie CO2, Lärm und Pneuabrieb. Ausserdem stellen grosse Fahrzeuge ein Problem für die Verkehrssicherheit dar: Die Infrastruktur ist nicht für diese Fahrzeuge ausgelegt, sie sind eine grössere Gefahr für Insassen kleinerer Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu Fuss und auf dem Velo.</p><p>Das italienische Modell des „Superbollo“ stellt ein wirksames Lenkungsinstrument dar: Wer besonders viel Leistung beansprucht, zahlt auch überproportional mehr. Es setzt finanzielle Anreize für einen effizienteren Fahrzeugmarkt, schont Ressourcen und fördert die ökologische Mobilitätswende.</p><p>Eine Luxusabgabe auf besonders klimaschädliche Fahrzeuge ermöglicht eine gerechtere Belastung nach dem Verursacherprinzip. Die Einnahmen können zweckgebunden für klimaschonende Verkehrsformen verwendet werden – etwa zur Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur oder zur Förderung der aktiven Mobilität.</p><p>Ein national einheitlicher Ansatz ist nötig, um Steuerflucht durch interkantonale Zulassung zu verhindern.</p>
- <span><p><span>Mit der vorliegenden Motion nimmt die Motionärin ein Anliegen auf, welches in ähnlicher Form bereits Gegenstand des </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243310"><u><span>24.3310 Po. Schlatter ""SUVisierung" der Schweiz stoppen. Es braucht einen Massnahmenplan gegen übergrosse und übermotorisierte Autos"</span></u></a><span> gebildet hat. Die damaligen Ausführungen in der Stellungnahme des Bundesrates sind weiterhin gültig. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die lenkungswirksame Besteuerung von Motorfahrzeugen nach Gewicht und Leistung fällt in die Zuständigkeit der Kantone und wird dort teilweise bereits umgesetzt. Die Einführung einer nationalen Zusatzsteuer zur bestehenden Motorfahrzeugsteuer würde eine Anpassung der Bundesverfassung bedingen. Der Bundesrat lehnt die Ausarbeitung einer solchen Vorlage ab, zumal das Anliegen der Motion erst kürzlich geprüft und vom Nationalrat verworfen wurde </span><span>(</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233101"><u><span>23.3101 Mo. Pasquier-Eichenberger "Mehr Anreize für weniger Umweltverschmutzung beim Kauf eines Autos"</span></u></a><span>, </span><span>die eine Anpassung des in der Kompetenz des Bundes liegenden Automobilsteuergesetzes verlangt hatte).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Ferner ist die Gewichtszunahme der zugelassenen Personenwagen unter anderem auch auf die Komfortausstattung (inklusive Fahrassistenzsysteme) und die Elektrifizierung (Batterien) zurückzuführen. Elektrofahrzeuge sind oftmals verhältnismässig kräftig motorisiert. Von einer Zusatzsteuer auf leistungsstarken und schweren Motorfahrzeugen, wie sie die Motion verlangt, wären Elektrofahrzeuge überproportional stark betroffen, was sich ungünstig auf deren Verbreitung und das Erreichen der Klimaziele auswirken könnte.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer nationalen, progressiven Zusatzsteuer auf besonders leistungsstarke und schwere Motorfahrzeuge (sog. „Superbollo“) zu schaffen.</p><p>Diese Steuer soll:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>ab einer definierten Schwelle der Motorleistung (z.B. 225 PS oder 165 kW) und des Fahrzeuggewichts (z.B. 2 t) erhoben werden;</li><li>mit zunehmender Leistung progressiv ansteigen;</li><li>jährlich erhoben werden, zusätzlich zur bestehenden Motorfahrzeugsteuer;</li><li>kantonal einheitlich geregelt und vollumfänglich zweckgebunden für ökologische Verkehrs- oder Klimaschutzprojekte verwendet werden (z. B. E-Mobilitätsinfrastruktur, Öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr).</li></ol>
- Einführung einer Luxussteuer auf besonders leistungsstarke und schwere Motorfahrzeuge
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