Zuwanderung steuern trotz Personenfreizügigkeit. Welche Möglichkeiten gibt es?

ShortId
25.3564
Id
20253564
Updated
14.11.2025 02:55
Language
de
Title
Zuwanderung steuern trotz Personenfreizügigkeit. Welche Möglichkeiten gibt es?
AdditionalIndexing
10;2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. / 2. Wichtigster Treiber der Zuwanderung nach dem Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) ist der Arbeitsmarkt. In Ergänzung zum inländischen Arbeitskräftepotenzial tragen ausländische Arbeitskräfte entscheidend dazu bei, unseren Wohlstand, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und das Funktionieren der Gesellschaft längerfristig sicherzustellen. Ein Wegfall der Bilateralen I, wozu auch das Freizügigkeitsabkommen gehört, würde sich gemäss der Ecoplan Studie aus dem Jahr 2025 «Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I» negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Wirtschaftsleistung pro Kopf auswirken. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zugewanderte im Rahmen des FZA sind überwiegend im Erwerbsalter und weisen eine hohe Erwerbsbeteiligung auf (vgl. 21. Bericht des Observatoriums zum FZA, welches am 1. Juli 2025 veröffentlicht wurde). Angesichts der demografischen Entwicklung ist dies sowohl für die Deckung des Arbeitskräftebedarfs als auch für die langfristige Finanzierung der ersten Säule der Sozialversicherungen von grosser Bedeutung. Eine Studie der Universitäten Zürich und St. Gallen im Auftrag des BSV «Migration und Sozialversicherungen» aus dem Jahr 2023 zeigt für einen Zeithorizont bis 2070, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass Zuwanderung und Bevölkerungswachstum auch Herausforderungen mit sich bringen. Diese werden aktuell im Rahmen der Erfüllung mehrerer Postulate untersucht. So wird insbesondere der Bericht in Erfüllung des Postulats 23.4171 Gössi «Aktualisierter Bericht zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz» eine umfassende Analyse der Auswirkungen der Zuwanderung auf verschiedene Politikbereiche enthalten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um die Zuwanderung zu verringern und die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 eine Reihe von weiteren Massnahmen im Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen und im Asylbereich verabschiedet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 5. Eine Begrenzung der Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum mit Kontingenten oder auch anderen Massnahmen wie Punktesystemen oder Zuwanderungsabgaben sowie konkrete Höchstzahlen sind weder mit dem aktuellen noch mit dem im Rahmen des Pakets CH-EU aufdatierten FZA kompatibel. </span></p><p><span>Die Schweiz und die EU haben sich im Rahmen der Verhandlungen über das aufdatierte FZA unter anderem auf eine Konkretisierung der Schutzklausel geeinigt (Art. 14a). Die konkretisierte Schutzklausel bietet der Schweiz die Möglichkeit, geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen, wenn die Anwendung des FZA zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führt. Die möglichen Schutzmassnahmen werden in einem neuen Artikel des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) definiert (Art. 21b VE-AIG). Als mögliche Schutzmassnahmen sind darin auch die Festlegung von Höchstzahlen oder die Schaffung eines Inländervorrangs aufgeführt. Die Schutzmassnahmen müssen geeignet sowie zeitlich und in ihrem Umfang begrenzt sein. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Aufgrund der demografischen Alterung und des zunehmenden Arbeitskräftebedarfs wird die Schweiz in Ergänzung zum inländischen Arbeitskräftepotenzial auch zukünftig auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein. Die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt wirkt dabei gleichzeitig der demografischen Alterung entgegen, welche ihre Ursachen in einer rückläufigen Geburtenrate und der steigenden Lebenserwartung hat. Mit der Einführung eines Zuwanderungsregimes mit festgelegten jährlichen Höchstzahlen würde die Schweiz die notwendige Flexibilität verlieren, um auf die künftigen Herausforderungen in Zusammenhang mit der Demografie und dem Arbeitsmarkt reagieren zu können. Die Umsetzung der konkretisierten Schutzklausel wird es dem Bundesrat allerdings in Zukunft ermöglichen, unter anderem aufgrund der Zuwanderung gestützt auf das FZA die Auslösung der Schutzklausel und damit die Einführung befristeter Schutzmassnahmen zu prüfen (siehe Antwort zu den Fragen 3 und 5).</span></p></span>
  • <p>Seit 1950 hat sich die Schweizer Bevölkerung vor allem durch Zuwanderung fast verdoppelt. Trotz diverser Bundesmassnahmen blieb das Wachstum ungebremst. Politische Vorstösse (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193651"><u>19.3651</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205629"><u>20.5629</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234365"><u>23.4365</u></a>) schlugen Steuerungsinstrumente für die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum vor. Der Bundesrat lehnt etwa eine Zuwanderungsabgabe wegen Unvereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen ab. Anpassungen wie der Inländervorrang genügen weder BV Art. 121a Abs. 1 (Steuermechanismus) noch Abs. 2 (Höchstzahlen), ebensowenig die neuen EU-Abkommen. Seit 2007 hat sich die jährliche Nettozuwanderung aus EU/EFTA-Staaten gegenüber 2002–06 mehr als verdoppelt (23'160 → 48'819). Dies belastet Infrastruktur, Gesellschaft und Umwelt: Wohnungsnot, Grünflächenverlust, Ernährungssicherheit, Verkehrsüberlastung und wachsender Fachkräftemangel. Hinzu kommt: Die „Zuwanderungsboomer“ übertreffen bald die Babyboomer – und werden selbst irgendwann AHV beziehen. Die Zuwanderung löst das AHV-Problem also nicht, sondern verschärft es langfristig. Unsere Nachkommen tragen die Last. Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Stimmt der Bundesrat zu, dass die nächsten Generationen einen massiven Preis (Wohnungs-not, Dichtestress, überlastete Infrastruktur, Ernährungssicherheit, immer weiter steigender Fachkräftemangel) für die jetzige zuwanderungsbedingte rapide Bevölkerungszunahme zahlen müssen?</li><li>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sich das anhaltend hohe Bevölkerungswachstum verlangsamen muss?</li><li>Lässt sich die Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum (&gt;45'000 jährlich) mit konkreten jährlichen Höchstzahlen begrenzen, ohne das PFZ zu verletzen?</li><li>Welche jährliche Höchstzahl erachtet der Bundesrat als langfristig tragbar ohne den nächsten Generationen die ganzen Lasten aufzubürgen: 10'000, 20'000 oder 30'000?</li><li>Sind folgenden Massnahmen mit dem neuen Freizügigkeitsabkommen konform (JA) oder nicht (NEIN):<ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>Punktesysteme wie Kanada,/Australien/Neuseeland</li><li>Kontingente, wie es mit Drittstaaten gehandhabt wird</li><li>Zuwanderungsabgaben (wie Kurtaxen oder Nutzungsgebühren)</li><li>Verfassungsänderung, welche es der Schweiz durch konkrete Höchstzahlen erlaubt, die Zuwanderung zu bremsen, wenn sie in bestimmten Regionen und Berufen überdurchschnittlich ist.&nbsp;</li></ol></li></ol>
  • Zuwanderung steuern trotz Personenfreizügigkeit. Welche Möglichkeiten gibt es?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. / 2. Wichtigster Treiber der Zuwanderung nach dem Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) ist der Arbeitsmarkt. In Ergänzung zum inländischen Arbeitskräftepotenzial tragen ausländische Arbeitskräfte entscheidend dazu bei, unseren Wohlstand, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und das Funktionieren der Gesellschaft längerfristig sicherzustellen. Ein Wegfall der Bilateralen I, wozu auch das Freizügigkeitsabkommen gehört, würde sich gemäss der Ecoplan Studie aus dem Jahr 2025 «Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I» negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Wirtschaftsleistung pro Kopf auswirken. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zugewanderte im Rahmen des FZA sind überwiegend im Erwerbsalter und weisen eine hohe Erwerbsbeteiligung auf (vgl. 21. Bericht des Observatoriums zum FZA, welches am 1. Juli 2025 veröffentlicht wurde). Angesichts der demografischen Entwicklung ist dies sowohl für die Deckung des Arbeitskräftebedarfs als auch für die langfristige Finanzierung der ersten Säule der Sozialversicherungen von grosser Bedeutung. Eine Studie der Universitäten Zürich und St. Gallen im Auftrag des BSV «Migration und Sozialversicherungen» aus dem Jahr 2023 zeigt für einen Zeithorizont bis 2070, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass Zuwanderung und Bevölkerungswachstum auch Herausforderungen mit sich bringen. Diese werden aktuell im Rahmen der Erfüllung mehrerer Postulate untersucht. So wird insbesondere der Bericht in Erfüllung des Postulats 23.4171 Gössi «Aktualisierter Bericht zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz» eine umfassende Analyse der Auswirkungen der Zuwanderung auf verschiedene Politikbereiche enthalten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um die Zuwanderung zu verringern und die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 eine Reihe von weiteren Massnahmen im Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen und im Asylbereich verabschiedet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 5. Eine Begrenzung der Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum mit Kontingenten oder auch anderen Massnahmen wie Punktesystemen oder Zuwanderungsabgaben sowie konkrete Höchstzahlen sind weder mit dem aktuellen noch mit dem im Rahmen des Pakets CH-EU aufdatierten FZA kompatibel. </span></p><p><span>Die Schweiz und die EU haben sich im Rahmen der Verhandlungen über das aufdatierte FZA unter anderem auf eine Konkretisierung der Schutzklausel geeinigt (Art. 14a). Die konkretisierte Schutzklausel bietet der Schweiz die Möglichkeit, geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen, wenn die Anwendung des FZA zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führt. Die möglichen Schutzmassnahmen werden in einem neuen Artikel des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) definiert (Art. 21b VE-AIG). Als mögliche Schutzmassnahmen sind darin auch die Festlegung von Höchstzahlen oder die Schaffung eines Inländervorrangs aufgeführt. Die Schutzmassnahmen müssen geeignet sowie zeitlich und in ihrem Umfang begrenzt sein. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Aufgrund der demografischen Alterung und des zunehmenden Arbeitskräftebedarfs wird die Schweiz in Ergänzung zum inländischen Arbeitskräftepotenzial auch zukünftig auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein. Die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt wirkt dabei gleichzeitig der demografischen Alterung entgegen, welche ihre Ursachen in einer rückläufigen Geburtenrate und der steigenden Lebenserwartung hat. Mit der Einführung eines Zuwanderungsregimes mit festgelegten jährlichen Höchstzahlen würde die Schweiz die notwendige Flexibilität verlieren, um auf die künftigen Herausforderungen in Zusammenhang mit der Demografie und dem Arbeitsmarkt reagieren zu können. Die Umsetzung der konkretisierten Schutzklausel wird es dem Bundesrat allerdings in Zukunft ermöglichen, unter anderem aufgrund der Zuwanderung gestützt auf das FZA die Auslösung der Schutzklausel und damit die Einführung befristeter Schutzmassnahmen zu prüfen (siehe Antwort zu den Fragen 3 und 5).</span></p></span>
    • <p>Seit 1950 hat sich die Schweizer Bevölkerung vor allem durch Zuwanderung fast verdoppelt. Trotz diverser Bundesmassnahmen blieb das Wachstum ungebremst. Politische Vorstösse (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193651"><u>19.3651</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205629"><u>20.5629</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234365"><u>23.4365</u></a>) schlugen Steuerungsinstrumente für die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum vor. Der Bundesrat lehnt etwa eine Zuwanderungsabgabe wegen Unvereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen ab. Anpassungen wie der Inländervorrang genügen weder BV Art. 121a Abs. 1 (Steuermechanismus) noch Abs. 2 (Höchstzahlen), ebensowenig die neuen EU-Abkommen. Seit 2007 hat sich die jährliche Nettozuwanderung aus EU/EFTA-Staaten gegenüber 2002–06 mehr als verdoppelt (23'160 → 48'819). Dies belastet Infrastruktur, Gesellschaft und Umwelt: Wohnungsnot, Grünflächenverlust, Ernährungssicherheit, Verkehrsüberlastung und wachsender Fachkräftemangel. Hinzu kommt: Die „Zuwanderungsboomer“ übertreffen bald die Babyboomer – und werden selbst irgendwann AHV beziehen. Die Zuwanderung löst das AHV-Problem also nicht, sondern verschärft es langfristig. Unsere Nachkommen tragen die Last. Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Stimmt der Bundesrat zu, dass die nächsten Generationen einen massiven Preis (Wohnungs-not, Dichtestress, überlastete Infrastruktur, Ernährungssicherheit, immer weiter steigender Fachkräftemangel) für die jetzige zuwanderungsbedingte rapide Bevölkerungszunahme zahlen müssen?</li><li>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sich das anhaltend hohe Bevölkerungswachstum verlangsamen muss?</li><li>Lässt sich die Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum (&gt;45'000 jährlich) mit konkreten jährlichen Höchstzahlen begrenzen, ohne das PFZ zu verletzen?</li><li>Welche jährliche Höchstzahl erachtet der Bundesrat als langfristig tragbar ohne den nächsten Generationen die ganzen Lasten aufzubürgen: 10'000, 20'000 oder 30'000?</li><li>Sind folgenden Massnahmen mit dem neuen Freizügigkeitsabkommen konform (JA) oder nicht (NEIN):<ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>Punktesysteme wie Kanada,/Australien/Neuseeland</li><li>Kontingente, wie es mit Drittstaaten gehandhabt wird</li><li>Zuwanderungsabgaben (wie Kurtaxen oder Nutzungsgebühren)</li><li>Verfassungsänderung, welche es der Schweiz durch konkrete Höchstzahlen erlaubt, die Zuwanderung zu bremsen, wenn sie in bestimmten Regionen und Berufen überdurchschnittlich ist.&nbsp;</li></ol></li></ol>
    • Zuwanderung steuern trotz Personenfreizügigkeit. Welche Möglichkeiten gibt es?

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