Regulierungsstopp zur Stärkung der Schweizer Exportwirtschaft

ShortId
25.3565
Id
20253565
Updated
14.11.2025 02:55
Language
de
Title
Regulierungsstopp zur Stärkung der Schweizer Exportwirtschaft
AdditionalIndexing
15;24;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die geopolitische Lage hat sich seit der Ankündigung von US-Zöllen auf Waren von zahlreichen Handelspartnern drastisch verändert. Die Lage hat sich für die Schweiz weiter verschärft, als US-Präsident Donald Trump am 12. Mai eine Executive Order mit dem Titel „Delivering Most-Favoured-Nation Prescription Drug Pricing to American Patients“ unterzeichnet hat, die einen massiven Umbau des US-Medikamentenmarkts zum Ziel hat. Als exportorientiertes Land ist die Schweiz von beiden Massnahmen besonders stark betroffen. Die gesamte Exportwirtschaft ist durch die aktuelle Politik der USA mit fundamental neuen Herausforderungen konfrontiert, welche Branchen wie die Uhren-, Maschinen- oder die Pharmaindustrie in Bedrängnis bringen. Diverse aktuelle Regulierungsbestrebungen sind vor diesem Hintergrund neu zu beurteilen, da sie unter anderen Voraussetzungen entstanden sind. Insbesondere neue Regulierungen, welche die wichtigsten Exportbranchen Maschinen-, Pharma-, Chemie-, und Uhrenindustrie betreffen benötigen eine Neubeurteilung. Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen kann sich die Schweiz nicht leisten.&nbsp;</p>
  • <p>1. Bezogen auf den Jahresdurchschnitt der Jahre 2020 bis 2024 verzeichnen mehrere Branchen ein vergleichsweise hohes Exportvolumen mit Gütern in die USA von über einer Milliarde Franken. Spitzenreiter unter ihnen ist die Pharmabranche mit einem jährlichen durchschnittlichen Exportvolumen von knapp 20 Milliarden US-Dollar in diesem Zeitraum, gefolgt von der Uhren- und der Metallindustrie. Dabei unterscheidet sich die Abhängigkeit vom US-Markt erheblich: Der Anteil der US-Exporte an den gesamten Branchenausfuhren liegt zwischen 5,4 Prozent (Chemie und Mineralölverarbeitung) und 27,8 Prozent (Pharma). Die ebenfalls bedeutsamen Dienstleistungsexporte in die USA stehen nicht im Fokus der bisherigen US-Handelsmassnahmen.&nbsp;</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>Name der Branche</td><td>Exporte in die USA [Mrd. USD]</td><td>Anteil US-Exporte an den Gesamtexporten [Prozent]</td></tr><tr><td>Pharma</td><td>19,8</td><td>27,8</td></tr><tr><td>EDV-Geräte und Uhren</td><td>7,3</td><td>16,1</td></tr><tr><td>Metall (inkl. Goldhandel)</td><td>5,2</td><td>19,5</td></tr><tr><td>Maschinenbau</td><td>3,2</td><td>13,9</td></tr><tr><td>Chemie und Mineralölverarbeitung</td><td>3,1</td><td>5,4</td></tr><tr><td>Lebensmittel und Tabak</td><td>1,7</td><td>16,2</td></tr><tr><td>Elektrische Ausrüstung</td><td>1,2</td><td>11,8</td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>Zwischen den Branchen besteht eine Heterogenität bei der Höhe der US-Zusatzzölle. Die durchschnittlichen, handelsgewichteten Zusatzzölle fallen in der Pharmabranche und der Chemie Stand heute vergleichsweise moderat aus. Grund dafür sind branchenspezifische Ausnahmen. Höher sind die handelsgewichteten Zusatzzölle u.a. in den Branchen Metall, Maschinenbau, elektrische Ausrüstungen, Uhren und Lebensmittel. Zur Einschätzung der Betroffenheit können jedoch weitere Faktoren wie die Wertschöpfung der betroffenen Sektoren oder die Preissensitivität der jeweiligen Produkte eine Rolle spielen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. und 3. Gemäss den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2025 und der aktuellen Legislaturplanung plant der Bundesrat verschiedene Gesetzes- und Verordnungsrevisionen, die positive oder negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben können. Dabei wird er prüfen, ob exportorientierte Unternehmen von den darin geplanten Massnahmen stark betroffen sind, und diese Betroffenheit in seinen Entscheidungen berücksichtigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung hat der Bundesrat einzelne gesetzliche Vorhaben verschoben, wodurch insbesondere grosse Unternehmen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung temporär entlastet werden. Gleichzeitig berät die EU momentan über Möglichkeiten, die bestehenden Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltsprüfung zu vereinfachen und insbesondere administrative Hürden abzubauen (Omnibus-Paket). Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat entscheiden, sobald die EU ihre angekündigten Vereinfachungen in diesem Bereich verabschiedet hat – spätestens jedoch im Frühjahr 2026. Zuvor wird er sich im Rahmen der Volksinitiative «für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» auch bereits mit diesem Thema auseinandersetzen. Mit der Klimapolitik nach 2030, der Angleichung der Bauproduktegesetzgebung an die Rechtsentwicklung in der EU oder der Einführung eines Investitionsprüfgesetzes bestehen weitere Vorhaben, die sich mittel bis stark auf die Wirtschaft oder auf einzelne gesellschaftliche Gruppen auswirken können. Zu diesen Projekten werden vertiefte Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) durchgeführt, um die Auswirkungen und mögliche Alternativen zu analysieren. Im Hinblick auf die Revision der Bauproduktegesetzgebung ist zu erwähnen, dass die Exporte von Bauprodukten durch Schweizer Unternehmen unterstützt durch den gleichberechtigten Marktzugang zu etwa 80 Prozent in die EU gehen und die Revision die Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) darstellt. CANC<br>&nbsp;</p><p>Seit der Ankündigung der US-Regierung vom 2. April hat sich der Bundesrat mehrfach mit der US-Zollpolitik befasst. In einem ersten Schritt beschloss er am 14. Mai und am 28. Mai 2025 Massnahmen bei der Kurzarbeitsentschädigung, der Exportrisikoversicherung und der Exportförderung. Eine weitere Stossrichtung betrifft die Reduktion administrativer Belastungen und Regulierungskosten für Unternehmen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 14. Mai 2025 vier Bereichsstudien beschlossen, um Entlastungspotenziale zu identifizieren. Die Resultate zu den Bereichsstudien werden Ende 2026 vorliegen. Bei anstehenden Vorlagen will er seinen Handlungsspielraum konsequent nutzen. Neben der konsequenten Umsetzung des Unternehmensentlastungsgesetzes (SR 930.31) wird der Bundesrat im aktuellen Kontext den Herausforderungen des Wirtschaftsstandorts und insbesondere den exportorientierten Unternehmen besondere Aufmerksamkeit schenken.</p>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Branchen sind am stärksten durch die US-Zollpolitik bzw. die weiteren wirtschaftspolitischen Ankündigungen (u.a.» Most-Favoured-Nation Pricing») der USA betroffen?</p><p>2. Welche die Exportindustrie betreffenden Gesetzes- und Verordnungsrevisionen befinden sich derzeit in Arbeit oder Umsetzung?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, einen Marschhalt bei Regulierungen zu prüfen, welche die Exportwirtschaft negativ betreffen?</p>
  • Regulierungsstopp zur Stärkung der Schweizer Exportwirtschaft
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geopolitische Lage hat sich seit der Ankündigung von US-Zöllen auf Waren von zahlreichen Handelspartnern drastisch verändert. Die Lage hat sich für die Schweiz weiter verschärft, als US-Präsident Donald Trump am 12. Mai eine Executive Order mit dem Titel „Delivering Most-Favoured-Nation Prescription Drug Pricing to American Patients“ unterzeichnet hat, die einen massiven Umbau des US-Medikamentenmarkts zum Ziel hat. Als exportorientiertes Land ist die Schweiz von beiden Massnahmen besonders stark betroffen. Die gesamte Exportwirtschaft ist durch die aktuelle Politik der USA mit fundamental neuen Herausforderungen konfrontiert, welche Branchen wie die Uhren-, Maschinen- oder die Pharmaindustrie in Bedrängnis bringen. Diverse aktuelle Regulierungsbestrebungen sind vor diesem Hintergrund neu zu beurteilen, da sie unter anderen Voraussetzungen entstanden sind. Insbesondere neue Regulierungen, welche die wichtigsten Exportbranchen Maschinen-, Pharma-, Chemie-, und Uhrenindustrie betreffen benötigen eine Neubeurteilung. Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen kann sich die Schweiz nicht leisten.&nbsp;</p>
    • <p>1. Bezogen auf den Jahresdurchschnitt der Jahre 2020 bis 2024 verzeichnen mehrere Branchen ein vergleichsweise hohes Exportvolumen mit Gütern in die USA von über einer Milliarde Franken. Spitzenreiter unter ihnen ist die Pharmabranche mit einem jährlichen durchschnittlichen Exportvolumen von knapp 20 Milliarden US-Dollar in diesem Zeitraum, gefolgt von der Uhren- und der Metallindustrie. Dabei unterscheidet sich die Abhängigkeit vom US-Markt erheblich: Der Anteil der US-Exporte an den gesamten Branchenausfuhren liegt zwischen 5,4 Prozent (Chemie und Mineralölverarbeitung) und 27,8 Prozent (Pharma). Die ebenfalls bedeutsamen Dienstleistungsexporte in die USA stehen nicht im Fokus der bisherigen US-Handelsmassnahmen.&nbsp;</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>Name der Branche</td><td>Exporte in die USA [Mrd. USD]</td><td>Anteil US-Exporte an den Gesamtexporten [Prozent]</td></tr><tr><td>Pharma</td><td>19,8</td><td>27,8</td></tr><tr><td>EDV-Geräte und Uhren</td><td>7,3</td><td>16,1</td></tr><tr><td>Metall (inkl. Goldhandel)</td><td>5,2</td><td>19,5</td></tr><tr><td>Maschinenbau</td><td>3,2</td><td>13,9</td></tr><tr><td>Chemie und Mineralölverarbeitung</td><td>3,1</td><td>5,4</td></tr><tr><td>Lebensmittel und Tabak</td><td>1,7</td><td>16,2</td></tr><tr><td>Elektrische Ausrüstung</td><td>1,2</td><td>11,8</td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>Zwischen den Branchen besteht eine Heterogenität bei der Höhe der US-Zusatzzölle. Die durchschnittlichen, handelsgewichteten Zusatzzölle fallen in der Pharmabranche und der Chemie Stand heute vergleichsweise moderat aus. Grund dafür sind branchenspezifische Ausnahmen. Höher sind die handelsgewichteten Zusatzzölle u.a. in den Branchen Metall, Maschinenbau, elektrische Ausrüstungen, Uhren und Lebensmittel. Zur Einschätzung der Betroffenheit können jedoch weitere Faktoren wie die Wertschöpfung der betroffenen Sektoren oder die Preissensitivität der jeweiligen Produkte eine Rolle spielen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. und 3. Gemäss den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2025 und der aktuellen Legislaturplanung plant der Bundesrat verschiedene Gesetzes- und Verordnungsrevisionen, die positive oder negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben können. Dabei wird er prüfen, ob exportorientierte Unternehmen von den darin geplanten Massnahmen stark betroffen sind, und diese Betroffenheit in seinen Entscheidungen berücksichtigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung hat der Bundesrat einzelne gesetzliche Vorhaben verschoben, wodurch insbesondere grosse Unternehmen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung temporär entlastet werden. Gleichzeitig berät die EU momentan über Möglichkeiten, die bestehenden Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltsprüfung zu vereinfachen und insbesondere administrative Hürden abzubauen (Omnibus-Paket). Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat entscheiden, sobald die EU ihre angekündigten Vereinfachungen in diesem Bereich verabschiedet hat – spätestens jedoch im Frühjahr 2026. Zuvor wird er sich im Rahmen der Volksinitiative «für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» auch bereits mit diesem Thema auseinandersetzen. Mit der Klimapolitik nach 2030, der Angleichung der Bauproduktegesetzgebung an die Rechtsentwicklung in der EU oder der Einführung eines Investitionsprüfgesetzes bestehen weitere Vorhaben, die sich mittel bis stark auf die Wirtschaft oder auf einzelne gesellschaftliche Gruppen auswirken können. Zu diesen Projekten werden vertiefte Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) durchgeführt, um die Auswirkungen und mögliche Alternativen zu analysieren. Im Hinblick auf die Revision der Bauproduktegesetzgebung ist zu erwähnen, dass die Exporte von Bauprodukten durch Schweizer Unternehmen unterstützt durch den gleichberechtigten Marktzugang zu etwa 80 Prozent in die EU gehen und die Revision die Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) darstellt. CANC<br>&nbsp;</p><p>Seit der Ankündigung der US-Regierung vom 2. April hat sich der Bundesrat mehrfach mit der US-Zollpolitik befasst. In einem ersten Schritt beschloss er am 14. Mai und am 28. Mai 2025 Massnahmen bei der Kurzarbeitsentschädigung, der Exportrisikoversicherung und der Exportförderung. Eine weitere Stossrichtung betrifft die Reduktion administrativer Belastungen und Regulierungskosten für Unternehmen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 14. Mai 2025 vier Bereichsstudien beschlossen, um Entlastungspotenziale zu identifizieren. Die Resultate zu den Bereichsstudien werden Ende 2026 vorliegen. Bei anstehenden Vorlagen will er seinen Handlungsspielraum konsequent nutzen. Neben der konsequenten Umsetzung des Unternehmensentlastungsgesetzes (SR 930.31) wird der Bundesrat im aktuellen Kontext den Herausforderungen des Wirtschaftsstandorts und insbesondere den exportorientierten Unternehmen besondere Aufmerksamkeit schenken.</p>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Branchen sind am stärksten durch die US-Zollpolitik bzw. die weiteren wirtschaftspolitischen Ankündigungen (u.a.» Most-Favoured-Nation Pricing») der USA betroffen?</p><p>2. Welche die Exportindustrie betreffenden Gesetzes- und Verordnungsrevisionen befinden sich derzeit in Arbeit oder Umsetzung?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, einen Marschhalt bei Regulierungen zu prüfen, welche die Exportwirtschaft negativ betreffen?</p>
    • Regulierungsstopp zur Stärkung der Schweizer Exportwirtschaft

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