Entwicklungshilfegelder für den Wiederaufbau von Blatten (VS) einsetzen

ShortId
25.3567
Id
20253567
Updated
14.11.2025 02:51
Language
de
Title
Entwicklungshilfegelder für den Wiederaufbau von Blatten (VS) einsetzen
AdditionalIndexing
52;24;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Riesige Massen aus Eis, Schlamm und Geröll haben im Nachgang zu einem Gletscherabbruch das Dorf Blatten im Lötschental (Wallis) unter sich begraben; die dort lebende Bevölkerung hat alles verloren und musste evakuiert werden. In dieser Notsituation müssen öffentliche Gelder prioritär der notleidenden Bevölkerung im Inland zugutekommen und nicht ins Ausland geschickt werden. Die Schweiz muss rasch und prioritär Hilfe und Unterstützung für die eigene Bevölkerung leisten, welche ihrerseits – im Unterschied zu den Menschen im Ausland – Steuern in der Schweiz bezahlen. Der erste Auftrag der Politik ist der Schutz und das Wohlergehen der eigenen Bürger und sollte in dieser Situation die höchste Priorität darstellen. Es ist nun endlich an der Zeit, die Steuergelder gerecht und zielorientiert unseren eigenen Bürgern zugutekommen zu lassen, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Blatten und seine Einwohnerinnen und Einwohner stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Bergsturz hat Schäden in einer Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament noch während der Sommersession 2025 rasch und unbürokratisch einen Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten in der Höhe von 5 Millionen Franken gesprochen. Dieser knüpft an den Beitrag des Kantons Wallis von 10 Millionen Franken an. Für eine präzise Schadenschätzung ist es aber noch zu früh.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Basierend auf Artikel 36 Waldgesetz (WaG; SR 921.0) und Artikel 6 Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) haben die Kantone Anspruch auf Abgeltungen an Schutzmassnahmen. Diese umfassen insbesondere technische Schutzbauten, die Verlegung von Bauten und Anlagen und Vorkehrungen zur Ereignisbewältigung. Nach Naturereignissen werden den Kantonen zudem Abgeltungen an die Kosten für die Sofortmassnahmen und die Wiederherstellung der Schutzbauten geleistet. Der Subventionssatz des Bundes an den Kanton Wallis für Schutzmassnahmen in Blatten beträgt 55 bis 65 Prozent (inkl. Schwerfinanzierbarkeitszuschlag für den Kantons Wallis von 20 Prozent). Der finanzielle Aufwand des Kantons für die Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungen sowie die Verlegung von Bauten und Anlagen und allfällige Schutzbauten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Mit Strukturverbesserungsmitteln des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Kantons Wallis können kurzfristig die Räumung und Zufahrt von Alpen/Sömmerungsbetrieben in der Region Blatten sichergestellt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis bis Ende 2025 eine Gesamtschau über die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die vorgesehenen Massnahmen für die Instandstellung und den Ersatz von Schutzbauten und -anlagen, die nötigen Sofortmassnahmen sowie deren Kosten und Finanzierung zu unterbreiten. Gestützt auf diese Gesamtschau können anschliessend weitere Entscheide getroffen werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die später anfallenden Kosten für den Wiederaufbau von Blatten (einschliesslich der Verlegung von Bauten und Anlagen sowie Schutzbauten) </span><span>werden </span><span>erst mittelfristig im Rahmen der Planung und des Variantenentscheids der Gemeinde Blatten bekannt sein. </span><span>&nbsp;</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Hälfte der Zahlungen, welche für Entwicklungshilfe vorgesehen sind, umgehend und so lange zu suspendieren, bis sämtliche finanziellen Schäden von Blatten VS – insbesondere für private und öffentliche Gebäude, Anlagen und Infrastrukturen – vollständig bezahlt bzw. abgegolten sind. Die suspendierten Entwicklungshilfe-Gelder sollen sofort und vollumfänglich in den Wiederaufbau bzw. Neubau des Dorfes, der Wiederherstellung des Umlandes, den Bau von Schutzbauten, die Urbarmachung von neuen Flächen oder der zwischenzeitlichen oder permanenten Unterbringung der Direktbetroffenen fliessen. Diese Umlenkung soll namentlich denjenigen Teil abdecken, der nicht durch Versicherungen gedeckt wird. Die Verwendung der Gelder ist eng mit der betroffenen Bevölkerung und den Behörden vor Ort abzusprechen.</p>
  • Entwicklungshilfegelder für den Wiederaufbau von Blatten (VS) einsetzen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Riesige Massen aus Eis, Schlamm und Geröll haben im Nachgang zu einem Gletscherabbruch das Dorf Blatten im Lötschental (Wallis) unter sich begraben; die dort lebende Bevölkerung hat alles verloren und musste evakuiert werden. In dieser Notsituation müssen öffentliche Gelder prioritär der notleidenden Bevölkerung im Inland zugutekommen und nicht ins Ausland geschickt werden. Die Schweiz muss rasch und prioritär Hilfe und Unterstützung für die eigene Bevölkerung leisten, welche ihrerseits – im Unterschied zu den Menschen im Ausland – Steuern in der Schweiz bezahlen. Der erste Auftrag der Politik ist der Schutz und das Wohlergehen der eigenen Bürger und sollte in dieser Situation die höchste Priorität darstellen. Es ist nun endlich an der Zeit, die Steuergelder gerecht und zielorientiert unseren eigenen Bürgern zugutekommen zu lassen, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Blatten und seine Einwohnerinnen und Einwohner stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Bergsturz hat Schäden in einer Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament noch während der Sommersession 2025 rasch und unbürokratisch einen Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten in der Höhe von 5 Millionen Franken gesprochen. Dieser knüpft an den Beitrag des Kantons Wallis von 10 Millionen Franken an. Für eine präzise Schadenschätzung ist es aber noch zu früh.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Basierend auf Artikel 36 Waldgesetz (WaG; SR 921.0) und Artikel 6 Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) haben die Kantone Anspruch auf Abgeltungen an Schutzmassnahmen. Diese umfassen insbesondere technische Schutzbauten, die Verlegung von Bauten und Anlagen und Vorkehrungen zur Ereignisbewältigung. Nach Naturereignissen werden den Kantonen zudem Abgeltungen an die Kosten für die Sofortmassnahmen und die Wiederherstellung der Schutzbauten geleistet. Der Subventionssatz des Bundes an den Kanton Wallis für Schutzmassnahmen in Blatten beträgt 55 bis 65 Prozent (inkl. Schwerfinanzierbarkeitszuschlag für den Kantons Wallis von 20 Prozent). Der finanzielle Aufwand des Kantons für die Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungen sowie die Verlegung von Bauten und Anlagen und allfällige Schutzbauten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Mit Strukturverbesserungsmitteln des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Kantons Wallis können kurzfristig die Räumung und Zufahrt von Alpen/Sömmerungsbetrieben in der Region Blatten sichergestellt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis bis Ende 2025 eine Gesamtschau über die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die vorgesehenen Massnahmen für die Instandstellung und den Ersatz von Schutzbauten und -anlagen, die nötigen Sofortmassnahmen sowie deren Kosten und Finanzierung zu unterbreiten. Gestützt auf diese Gesamtschau können anschliessend weitere Entscheide getroffen werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die später anfallenden Kosten für den Wiederaufbau von Blatten (einschliesslich der Verlegung von Bauten und Anlagen sowie Schutzbauten) </span><span>werden </span><span>erst mittelfristig im Rahmen der Planung und des Variantenentscheids der Gemeinde Blatten bekannt sein. </span><span>&nbsp;</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Hälfte der Zahlungen, welche für Entwicklungshilfe vorgesehen sind, umgehend und so lange zu suspendieren, bis sämtliche finanziellen Schäden von Blatten VS – insbesondere für private und öffentliche Gebäude, Anlagen und Infrastrukturen – vollständig bezahlt bzw. abgegolten sind. Die suspendierten Entwicklungshilfe-Gelder sollen sofort und vollumfänglich in den Wiederaufbau bzw. Neubau des Dorfes, der Wiederherstellung des Umlandes, den Bau von Schutzbauten, die Urbarmachung von neuen Flächen oder der zwischenzeitlichen oder permanenten Unterbringung der Direktbetroffenen fliessen. Diese Umlenkung soll namentlich denjenigen Teil abdecken, der nicht durch Versicherungen gedeckt wird. Die Verwendung der Gelder ist eng mit der betroffenen Bevölkerung und den Behörden vor Ort abzusprechen.</p>
    • Entwicklungshilfegelder für den Wiederaufbau von Blatten (VS) einsetzen

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