Sicherstellen der Stromautonomie des Polycom-Systems während 72 Stunden

ShortId
25.3570
Id
20253570
Updated
14.11.2025 02:58
Language
de
Title
Sicherstellen der Stromautonomie des Polycom-Systems während 72 Stunden
AdditionalIndexing
66;24;09;04;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>1. Das Sicherheitsfunknetz Polycom wird gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>18 BZG von Bund und Kantonen gemeinsam betrieben. Die Bedingungen und Vorgaben zu Polycom, die von der Arbeitsgruppe Nutzer Polycom bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen erarbeitet und verabschiedet wurden, regeln unter anderem die Energieversorgung der Standorte im Falle eines Blackouts. Gemäss Gesetz müssen die Kantone oder das BAZG sicherstellen, dass die Sendeanlagen langen Stromausfällen standhalten. Der Betrieb der essenziellen Anlagen muss mit technischen und/oder organisatorischen Massnahmen bei einem Stromausfall während mindestens 72</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden sichergestellt sein. Welche Anlagen im Falle eines Blackouts essenziell sind, ist in den verschiedenen Konzepten der Kantone definiert. Von allen Polycom-Standorten in der Schweiz sind rund 75</span><span>&nbsp;</span><span>% der Standorte als essenziell eingestuft. Dies ist beispielsweise aufgrund von partiellen Überlappungen der Zellen vertretbar.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Jedoch erfüllen alle essenziellen Polycom-Standorte die Bedingungen und Vorgaben mittels verschiedener Varianten: </span></p><ul><li><span>Variante</span><span>&nbsp;</span><span>1: Akku für die ersten 8 bis 16</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden, danach mobile Stromaggregate</span><ul><li><span>Der Sendestandortbetreiber entscheidet nach einer im Voraus festgelegten Dauer des Stromunterbruchs über die Verteilung der Stromaggregate durch eine Einsatzorganisation, welche die Stromaggregate in Betrieb nimmt und bei Bedarf die Treibstoffversorgung gewährleistet.</span></li></ul></li><li><span>Variante</span><span>&nbsp;</span><span>2: Akku für die ersten 8 bis 16</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden, danach stationäre Stromaggregate</span><ul><li><span>Der Sendestandortbetreiber entscheidet nach einer im Voraus festgelegten Dauer des Stromunterbruchs über die Inbetriebnahme der Stromaggregate, die grundsätzlich aus der Distanz in Betrieb genommen werden können. Eine Einsatzorganisation gewährleistet die Treibstoffversorgung.</span></li><li><span>Die Standorte des BAZG mit stationären Generatoren haben weniger Akkukapazität. In diesem Zusammenhang ist lediglich die Stromversorgung für die Dauer der automatischen Inbetriebnahme der Generatoren sicherzustellen. Die Treibstoffkapazität reicht für mehrere Tage oder sogar Wochen.</span></li></ul></li><li><span>Variante</span><span>&nbsp;</span><span>3: Akku oder vergleichbare Lösung für mindestens 72</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden, danach mobile Stromaggregate</span><ul><li><span>Der Sendestandortbetreiber entscheidet nach einer im Voraus festgelegten Dauer des Stromunterbruchs über die Verteilung der Stromaggregate durch eine Einsatzorganisation, welche die Stromaggregate in Betrieb nimmt und bei Bedarf die Treibstoffversorgung gewährleistet.</span></li></ul></li></ul><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Mehrheit der Polycom-Standorte ist seit mehr als zehn Jahren mit Variante</span><span>&nbsp;</span><span>1 ausgerüstet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Anteil der Varianten ist je nach Konzept der Kantone unterschiedlich (basierend auf den Risiken, der Zugänglichkeit der Standorte usw.). Über die Wahl einer Variante entscheiden in einem Kanton die verschiedenen Partner gemeinsam.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das laufende Projekt des Bundes (2023–2026) ermöglicht es, die Akkulaufzeit der Standorte des BAZG zu verbessern. Von 350 betroffenen Standorten (Antennen und Relais-Standorte) werden rund 320 mit Variante</span><span>&nbsp;</span><span>2 oder 3 ausgerüstet, damit sie ab spätestens 2026 für mindestens 72</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden stromnetzunabhängig sind. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Alle essenziellen Polycom-Standorte erfüllen die Bedingungen und Vorgaben zu Polycom.</span></p><p><span>Die Standorte des Bundes (BAZG) werden fast alle bis Ende</span><span>&nbsp;</span><span>2026 mit Variante</span><span>&nbsp;</span><span>2 oder 3 ausgerüstet (Autonomie von 72</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden mittels Akku oder einer vergleichbaren Lösung).</span></p><p><span>Per Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2025 sind bereits rund 150 von 350</span><span>&nbsp;</span><span>Standorten des BAZG im Rahmen des laufenden Projekts ausgerüstet worden. </span></p><p><span>Bei den kantonalen Standorten ist die Wahl, auf Variante</span><span>&nbsp;</span><span>3 zu wechseln, Sache der Kantone.</span></p></span>
  • <p>Am 17.&nbsp;April 2025 wurde der Kanton Wallis von schweren Unwettern heimgesucht, was zu längeren Stromausfällen führte. Während dieses Ereignisses fiel das Sicherheitsfunksystem Polycom — über das die Koordination zwischen den Rettungsdiensten gewährleistet werden soll — in gewissen Regionen stundenlang aus; dies zeigt die derzeitigen Grenzen des Systems hinsichtlich der Energieresilienz auf.</p><p>&nbsp;</p><p>In seiner Botschaft vom 17.&nbsp;November 2021 hat der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 60&nbsp;Millionen Franken beantragt, um die sichere Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen zu gewährleisten. Mit diesen Geldern, die vom Parlament gewährt wurden, sollte die Stromautonomie der rund 750&nbsp;Basisstationen des Funknetzes während 72&nbsp;Stunden sichergestellt werden. Mit diesen Geldern sollten die einmaligen Investitionsausgaben im Zeitraum 2023–2026 sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten bis 2035 gedeckt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, Informationen über die Umsetzung dieses Projekts, dem das Parlament 2022 zugestimmt hat, vorzulegen:</p><ol><li>Wie viele Polycom-Sendeanlagen des Bundes und der Kantone (in Prozent) sind bislang mit einem Notstromsystem ausgestattet, das eine Stromautonomie während 72&nbsp;Stunden gewährleistet?</li><li>Gibt es hinsichtlich dieser Ausrüstungsquote wesentliche Unterschiede zwischen den Kantonen?</li><li>Bis wann werden gemäss Planung des Bundesrates alle Polycom-Sendeanlagen über ein Notstromsystem, das eine Stromautonomie während 72&nbsp;Stunden gewährleistet, verfügen (zur Erinnerung: der ursprüngliche Projektzeitplan sah Investitionen für den Zeitraum 2023–2026 vor)?</li></ol>
  • Sicherstellen der Stromautonomie des Polycom-Systems während 72 Stunden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Das Sicherheitsfunknetz Polycom wird gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>18 BZG von Bund und Kantonen gemeinsam betrieben. Die Bedingungen und Vorgaben zu Polycom, die von der Arbeitsgruppe Nutzer Polycom bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen erarbeitet und verabschiedet wurden, regeln unter anderem die Energieversorgung der Standorte im Falle eines Blackouts. Gemäss Gesetz müssen die Kantone oder das BAZG sicherstellen, dass die Sendeanlagen langen Stromausfällen standhalten. Der Betrieb der essenziellen Anlagen muss mit technischen und/oder organisatorischen Massnahmen bei einem Stromausfall während mindestens 72</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden sichergestellt sein. Welche Anlagen im Falle eines Blackouts essenziell sind, ist in den verschiedenen Konzepten der Kantone definiert. Von allen Polycom-Standorten in der Schweiz sind rund 75</span><span>&nbsp;</span><span>% der Standorte als essenziell eingestuft. Dies ist beispielsweise aufgrund von partiellen Überlappungen der Zellen vertretbar.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Jedoch erfüllen alle essenziellen Polycom-Standorte die Bedingungen und Vorgaben mittels verschiedener Varianten: </span></p><ul><li><span>Variante</span><span>&nbsp;</span><span>1: Akku für die ersten 8 bis 16</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden, danach mobile Stromaggregate</span><ul><li><span>Der Sendestandortbetreiber entscheidet nach einer im Voraus festgelegten Dauer des Stromunterbruchs über die Verteilung der Stromaggregate durch eine Einsatzorganisation, welche die Stromaggregate in Betrieb nimmt und bei Bedarf die Treibstoffversorgung gewährleistet.</span></li></ul></li><li><span>Variante</span><span>&nbsp;</span><span>2: Akku für die ersten 8 bis 16</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden, danach stationäre Stromaggregate</span><ul><li><span>Der Sendestandortbetreiber entscheidet nach einer im Voraus festgelegten Dauer des Stromunterbruchs über die Inbetriebnahme der Stromaggregate, die grundsätzlich aus der Distanz in Betrieb genommen werden können. Eine Einsatzorganisation gewährleistet die Treibstoffversorgung.</span></li><li><span>Die Standorte des BAZG mit stationären Generatoren haben weniger Akkukapazität. In diesem Zusammenhang ist lediglich die Stromversorgung für die Dauer der automatischen Inbetriebnahme der Generatoren sicherzustellen. Die Treibstoffkapazität reicht für mehrere Tage oder sogar Wochen.</span></li></ul></li><li><span>Variante</span><span>&nbsp;</span><span>3: Akku oder vergleichbare Lösung für mindestens 72</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden, danach mobile Stromaggregate</span><ul><li><span>Der Sendestandortbetreiber entscheidet nach einer im Voraus festgelegten Dauer des Stromunterbruchs über die Verteilung der Stromaggregate durch eine Einsatzorganisation, welche die Stromaggregate in Betrieb nimmt und bei Bedarf die Treibstoffversorgung gewährleistet.</span></li></ul></li></ul><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Mehrheit der Polycom-Standorte ist seit mehr als zehn Jahren mit Variante</span><span>&nbsp;</span><span>1 ausgerüstet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Anteil der Varianten ist je nach Konzept der Kantone unterschiedlich (basierend auf den Risiken, der Zugänglichkeit der Standorte usw.). Über die Wahl einer Variante entscheiden in einem Kanton die verschiedenen Partner gemeinsam.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das laufende Projekt des Bundes (2023–2026) ermöglicht es, die Akkulaufzeit der Standorte des BAZG zu verbessern. Von 350 betroffenen Standorten (Antennen und Relais-Standorte) werden rund 320 mit Variante</span><span>&nbsp;</span><span>2 oder 3 ausgerüstet, damit sie ab spätestens 2026 für mindestens 72</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden stromnetzunabhängig sind. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Alle essenziellen Polycom-Standorte erfüllen die Bedingungen und Vorgaben zu Polycom.</span></p><p><span>Die Standorte des Bundes (BAZG) werden fast alle bis Ende</span><span>&nbsp;</span><span>2026 mit Variante</span><span>&nbsp;</span><span>2 oder 3 ausgerüstet (Autonomie von 72</span><span>&nbsp;</span><span>Stunden mittels Akku oder einer vergleichbaren Lösung).</span></p><p><span>Per Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2025 sind bereits rund 150 von 350</span><span>&nbsp;</span><span>Standorten des BAZG im Rahmen des laufenden Projekts ausgerüstet worden. </span></p><p><span>Bei den kantonalen Standorten ist die Wahl, auf Variante</span><span>&nbsp;</span><span>3 zu wechseln, Sache der Kantone.</span></p></span>
    • <p>Am 17.&nbsp;April 2025 wurde der Kanton Wallis von schweren Unwettern heimgesucht, was zu längeren Stromausfällen führte. Während dieses Ereignisses fiel das Sicherheitsfunksystem Polycom — über das die Koordination zwischen den Rettungsdiensten gewährleistet werden soll — in gewissen Regionen stundenlang aus; dies zeigt die derzeitigen Grenzen des Systems hinsichtlich der Energieresilienz auf.</p><p>&nbsp;</p><p>In seiner Botschaft vom 17.&nbsp;November 2021 hat der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 60&nbsp;Millionen Franken beantragt, um die sichere Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen zu gewährleisten. Mit diesen Geldern, die vom Parlament gewährt wurden, sollte die Stromautonomie der rund 750&nbsp;Basisstationen des Funknetzes während 72&nbsp;Stunden sichergestellt werden. Mit diesen Geldern sollten die einmaligen Investitionsausgaben im Zeitraum 2023–2026 sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten bis 2035 gedeckt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, Informationen über die Umsetzung dieses Projekts, dem das Parlament 2022 zugestimmt hat, vorzulegen:</p><ol><li>Wie viele Polycom-Sendeanlagen des Bundes und der Kantone (in Prozent) sind bislang mit einem Notstromsystem ausgestattet, das eine Stromautonomie während 72&nbsp;Stunden gewährleistet?</li><li>Gibt es hinsichtlich dieser Ausrüstungsquote wesentliche Unterschiede zwischen den Kantonen?</li><li>Bis wann werden gemäss Planung des Bundesrates alle Polycom-Sendeanlagen über ein Notstromsystem, das eine Stromautonomie während 72&nbsp;Stunden gewährleistet, verfügen (zur Erinnerung: der ursprüngliche Projektzeitplan sah Investitionen für den Zeitraum 2023–2026 vor)?</li></ol>
    • Sicherstellen der Stromautonomie des Polycom-Systems während 72 Stunden

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